Aktienoptionen – Erklärung & Beispiele
Aktienoptionen (englisch: Stock Options) geben dem Inhaber das Recht, eine Aktie zu einem vorher festgelegten Ausübungspreis an einem in der Zukunft liegenden Fälligkeitstermin zu erwerben oder zu veräußern. Dabei kontrolliert eine Aktienoption in der Regel 100 Aktien. Es wird zwischen zwei Optionstypen unterschieden: Put-Optionen und Call-Optionen. In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
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Aktienoptionen – Definition
Aktienoptionen gehören zur Kategorie der Derivate. Der Wert einer Aktienoption basiert auf dem Wert der zugrunde liegenden Aktie bzw. leitet sich permanent davon ab. Eine Aktienoption stellt also keinen Anteil an einem Unternehmen dar, sondern verbrieft das Recht, eine Aktie zu einem vordefinierten Ausübungspreis bei Fälligkeit in einer festgelegten Stückzahl zu kaufen oder zu verkaufen.
Vertragsmerkmale von Aktienoptionen
Im Wesentlichen stellen Aktienoptionen einen Vertrag zwischen zwei Parteien dar, der hinsichtlich vertraglicher Spezifikationen standardisiert ist. Jede Aktienoption besitzt
- einen festen Fälligkeitstermin und eine entsprechende Laufzeit bis zu diesem Termin,
- einen vordefinierten Ausübungspreis, der auch Basispreis oder Strike genannt wird,
- eine festgelegte Quantität des Underlyings (bei Aktienoptionen sind das im Allgemeinen 100 Aktien), die bei Fälligkeit zum Ausübungspreis geliefert werden kann.
Dabei gilt es zu beachten, dass dem Inhaber der Aktienoption ein Wahlrecht eingeräumt wird. Entscheidet sich der Inhaber bei Fälligkeit für die Ausübung der Aktienoption, dann besteht für den Verkäufer der Aktienoption, der als Stillhalter bezeichnet wird, die bindende Verpflichtung zur Erbringung der vereinbarten Leistung. Aus diesem Grund handelt es sich bei Aktienoptionen um bedingte Termingeschäfte.
Funktionsweise von Aktienoptionen
Aktienoptionen sind Termingeschäfte, die zwischen zwei Parteien, dem Stillhalter (Verkäufer) und dem Inhaber (Käufer) vereinbart werden. Der Stillhalter erhält zu Beginn des Termingeschäfts die sogenannte Optionsprämie vom Inhaber, im Tausch gegen die Aktienoption. Fortan ist der Stillhalter verpflichtet, dem Inhaber die vereinbarte Leistung bei Fälligkeit zu gewähren, sofern dieser das möchte.
- Die Ausübung macht für den Optionskäufer wirtschaftlich nur Sinn, wenn sich die Aktienoption im Geld (in the money) befindet.
- Entsprechend möchte der Stillhalter, dass die Aktienoption wertlos verfällt, da er so die komplette Optionsprämie vereinnahmen kann.
Haupttypen
Es gibt zwei Typen von Aktienoptionen bzw. Optionen im Allgemeinen, aus denen gewählt werden kann: Put-Optionen und Call-Optionen. Die Put-Option wird auch als Verkaufsoption oder Put bezeichnet, während die Call-Option auch Kaufoption oder Call genannt wird.
Nachfolgend wird der Sachverhalt in tabellarischer Form dargestellt.
Call-Aktienoption (Kaufrecht) | Put-Aktienoption (Verkaufsrecht) |
Dem Inhaber wird das Recht eingeräumt
|
Dem Inhaber wird das Recht eingeräumt
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Call-Aktienoption
Eine Call-Aktienoption gewährt dem Inhaber das Recht, das zugrundeliegende Underlying zu kaufen. Wird der Call ausgeübt, muss der Stillhalter eine definierte Stückzahl, in diesem Fall 100 Aktien, zu einem festgelegten Preis an den Inhaber liefern.
Wie bereits erwähnt, macht eine Ausübung wirtschaftlich nur Sinn, wenn der Aktienkurs über dem sogenannten Break-even Point (Gewinnschwelle) des Call-Inhabers liegt. Der Break-even Point berechnet sich, indem zum Strike des Calls die gezahlte Optionsprämie addiert wird.
Put-Aktienoption
Eine Put-Aktienoption gewährt dem Inhaber das Recht, das zugrundeliegende Underlying zu verkaufen. Wird der Put ausgeübt, muss der Stillhalter eine definierte Stückzahl, in diesem Fall 100 Aktien, zu einem festgelegten Preis vom Inhaber abnehmen.
Eine Ausübung macht wirtschaftlich nur Sinn, wenn der Aktienkurs über dem sogenannten Break-even Point (Gewinnschwelle) des Put-Inhabers liegt. Der Break-even Point berechnet sich, indem vom Strike des Puts die gezahlte Optionsprämie subtrahiert wird.
Die vier möglichen Grundpositionen einer Aktienoption
Für Einsteiger häufig etwas verwirrend ist die Tatsache, dass beim Handel mit Optionen jede Partei entweder als Käufer (Inhaber) oder Verkäufer (Stillhalter) auftreten kann. Während der Inhaber mit dem Erwerb einer Aktienoption eine sogenannte Long-Position eingeht, muss der Stillhalter eine entsprechende Short-Position eingehen. Aktienoptionen können also initial gekauft oder verkauft werden.
Daraus resultieren also vier mögliche Positionen, die sich jeweils anders in Bezug auf das Verhalten des Basiswertes verhalten.
- Long Call
- Kauf eines Calls, der dem Käufer das Recht einräumt, eine Aktie während einer bestimmten Laufzeit zu einem festgelegten Preis zu kaufen.
- Ein Long Call profitiert von steigenden Kursen.
- Long Put
- Kauf eines Puts, der dem Käufer das Recht einräumt eine Aktie während einer bestimmten Laufzeit zu einem festgelegten Preis zu verkaufen.
- Ein Long Put profitiert von fallenden Kursen.
- Short Call
- Verkauf eines Calls, der den Stillhalter verpflichtet, eine Aktie während einer bestimmten Laufzeit zu einem festgelegten Preis zu verkaufen.
- Ein Short Call profitiert von stagnierenden oder fallenden Kursen.
- Short Put
- Verkauf eines Puts, der den Stillhalter verpflichtet, eine Aktie während einer bestimmten Laufzeit zu einem festgelegten Preis zu kaufen.
- Ein Short Put profitiert von stagnierenden oder steigenden Kursen.
Stile und Ausübungsmodalitäten
Aktienoptionen lassen sich hinsichtlich der Ausübungsmöglichkeit in zwei sogenannte Stile einteilen.
- Aktienoptionen, die während der gesamten Laufzeit ausgeübt werden können, bezeichnet man als amerikanische Optionen.
- Ist die Ausübung ausschließlich bei Fälligkeit möglich, spricht man von europäischen Optionen.
In der Praxis sind Aktienoptionen amerikanischen Ausübungstyps. Amerikanische Optionen werden jedoch selten vor ihrem Verfallstag ausgeübt. Der Grund dafür ist, dass der Inhaber sonst den zusätzlichen Wert der Restlaufzeit (Zeitwert) verlieren würde, den er nur durch den Verkauf der Option realisieren kann.
Aktienoptionen vs. Optionsscheine auf Aktien
Oft werden Aktienoptionen und Optionsscheine auf Aktien bzw. Optionen und Optionsscheine im Allgemeinen von Privatanlegern, aber auch in der Fachliteratur fälschlicherweise als Synonyme für einander verwendet.
Dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Finanzinstrumente, die lediglich in der strukturellen Ausgestaltung Ähnlichkeiten aufweisen. In der Funktionsweise lassen sich deutliche Unterschiede vorfinden. Dementsprechend muss zwingend eine Abgrenzung vorgenommen werden.
- Optionen sind bedingte Termingeschäfte, die gewöhnlich über Terminbörsen abgeschlossen werden. Optionen sind unter anderem hinsichtlich Kontraktgröße, Zahlungs- und Lieferbedingungen standardisiert.
- Da die inhaltliche Struktur von Optionsscheinen auf der von Optionen basiert, handelt es sich auch bei Optionsscheinen um bedingte Termingeschäfte. Diese werden jedoch üblicherweise im Direkthandel mit der emittierenden Bank abgeschlossen. Zudem sind die Kontraktspezifikationen von Optionsscheinen nicht standardisiert, sondern werden von der emittierenden Bank nach eigenem Ermessen festgelegt.
Vorteile von Aktienoptionen
Aktienoptionen als Vergütung
Aktienoptionen können Mitarbeitern von börsennotierten Unternehmen als Teil der Vergütung bzw. Bonuszahlung ausgehändigt werden. Da es sich hierbei um Call-Aktienoptionen handelt, profitieren die Mitarbeiter auf direktem Wege von einem steigenden Aktienkurs. Somit besteht ein Anreiz zum operativen Unternehmenserfolg beizutragen.
Absicherungsgeschäfte
Aktienoptionen können auch zur Absicherung, dem sogenannten Hedging eines Depots verwendet werden. Bspw. kann ein Anleger durch den Erwerb eines Puts eine entsprechende Long-Position in einer Aktie absichern. Leerverkaufspositionen bzw. Short-Positionen in Aktien können mit Calls abgesichert werden. Zahlen muss der Anleger dafür die Optionsprämie. Da sich eine Aktienoption bzw. der Optionskontrakt auf 100 Aktien bezieht, sollte bei der Absicherung des Depots die Hedge Ratio beachtet werden.
Handel mit Aktienoptionen
Häufig werden Aktienoptionen aus rein spekulativen Intentionen heraus gehandelt, um von steigenden oder fallenden Aktienkursen zu profitieren. Für Privatanleger ist der Handel mit Aktienoptionen aufgrund der sogenannten Hebelwirkung besonders interessant. Der Erwerb einer Aktienoption erfordert signifikant weniger Kapitaleinsatz, als der Erwerb von Aktien. Privatanleger können daher mit geringem Kapitaleinsatz höhere prozentuale Gewinne erzielen. Selbiges gilt jedoch für Verluste.
Neben dem spekulativen Handel lassen sich mit verschiedenen Optionsstrategien regelmäßige Cashflows generieren. Beispielsweise kann mit Covered Calls oder Cash Secured Puts die Rendite des Aktiendepots deutlich gesteigert werden. Die vereinnahmten Optionsprämien addieren sich zu Dividenden und Kursgewinnen hinzu. Dies ist also auch bei langfristigen Investitionen möglich.
Risiken von Aktienoptionen
Im Allgemeinen besteht ein Risiko darin, dass sich der Aktienkurs nicht wie erwartet entwickelt. Aufgrund der Hebelwirkung können die Verluste – je nach Auswahl der Optionen – entsprechend überproportional hoch ausfallen.
- Wurde eine Aktienoption initial gekauft, liegt das Risiko für den Inhaber im wertlosen Verfall der Aktienoption. In diesem Fall würde der Inhaber Kapital in Höhe der gezahlten Optionsprämie verlieren.
- Beim initialen Verkauf einer Aktienoption, also beim Agieren als Stillhalter, ist das Risiko dagegen wesentlich höher.
Ausübungspreis und Beispiele
Der Ausübungspreis einer Aktienoption, der in der Fachsprache Strike genannt wird, gibt an, zu welchem Preis das zugrundeliegende Underlying im Fall der Ausübung erworben oder veräußert werden kann. Ob eine Aktienoption einen tatsächlichen inneren Wert besitzt, hängt von der Differenz zwischen Strike und aktuellem Kurs des Underlyings ab. Nachfolgend soll dies anhand von zwei Beispielen verdeutlicht werden.
Strike und Call-Preis
Call-Aktienoptionen besitzen immer dann einen sogenannten inneren Wert, wenn der Aktienkurs über dem Strike des Calls notiert.
Angenommen der Strike des Calls liegt bei 100 EUR und der Aktienkurs notiert bei 120 EUR. In diesem Fall würde der innere Wert des Calls 20 EUR betragen. Würde sich der Inhaber des Calls für eine Ausübung entschließen, hätte er das Recht, die Aktie per physischer Lieferung für 100 EUR vom Stillhalter zu beziehen. Entsprechend würden dem Inhaber 100 Aktien zu je 100 EUR im Depot eingebucht. Der Gegenwert entspricht also 10.000 EUR. Da die Aktie aktuell am Markt zu 120 EUR notiert, würde sich der Buchgewinn auf 2.000 EUR abzüglich der gezahlten Optionsprämie belaufen.
Alternativ könnte sich der Inhaber auch zur direkten Realisierung der Gewinne ohne Ausübung entscheiden. In diesem Fall würde die Differenz per Barausgleich beglichen.
Strike und Put-Preis
Put-Aktienoptionen besitzen entsprechend immer dann einen inneren Wert, wenn der Aktienkurs unter dem Strike des Puts notiert.
Angenommen der Strike des Puts liegt bei 90 EUR und der Aktienkurs notiert bei 80 EUR. In diesem Fall würde der innere Wert des Puts 10 EUR betragen. Die Abwicklung würde nach dem gleichen Schema wie oben ablaufen. Der Inhaber besitzt das Recht, die Aktie für 90 EUR an den Stillhalter zu veräußern, während er die Aktie für lediglich 80 EUR am Markt kaufen kann. Die Differenz entspricht dem Gewinn abzüglich der gezahlten Optionsprämie.
Zusammenfassung der Begriffe
Nachfolgend soll in tabellarischer Form eine Übersicht über die wichtigsten Terme beim Handel mit Aktienoptionen gegeben werden. Zu beachten ist, dass es sich um grobe Kurzerklärungen handelt. Für weiterführende Informationen sollten die entsprechenden Artikel zu den Begrifflichkeiten gelesen werden.
Begriff | Erklärung |
Amerikanische Option | Option, die theoretisch jederzeit während der Laufzeit ausgeübt werden kann |
Broker | Vermittler für Börsengeschäfte |
Delta | Kennzahl, die misst, wie stark sich eine Option im Verhältnis zum Basiswert verändert |
Derivat | Finanzinstrument, dessen Wert von einem anderen Wertpapier abgeleitet wird |
Emittent | Der Herausgeber eines Finanzinstruments |
emittieren | Die Herausgabe eines Finanzinstruments |
Europäische Option | Option, die nur bei Fälligkeit ausgeübt werden kann |
Innerer Wert | Differenz aus Kurs des Underlyings und dem Ausübungspreis |
Kontraktgröße | Gibt an, auf wie viele Anteile des Underlyings sich eine Option bezieht (bei Aktienoptionen normalerweise 100 Aktien) |
Leverage-Effekt | Implizite Hebelwirkung eines Finanzinstruments |
Margin | Zu hinterlegende Sicherheitsleistung beim Broker |
Optionsprämie | Die Vergütung für die Stillhalter einer Option |
Stillhalter | Verkäufer einer Option |
Strike | Ausführungspreis einer Option |
Underlying | Der Basiswert einer Option (bspw. eine Aktie) |
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