Physische Lieferung bei Optionen & Futures

Autor: Pit Wilkens Inhaltlich geprüft von: Philipp-Malte Lingnau

Im Futures- und Optionshandel kann zwischen physischer (Aus-)Lieferung (engl.: physical delivery) von Basiswerten und einem Barausgleich (engl.: cash settlement) unterschieden werden. Bei einer physischen Lieferung wird der Basiswert des Options- oder Terminkontrakts zu einem vorher festgelegten Liefertermin tatsächlich übergeben, während bei einem Barausgleich lediglich ein Geldbetrag übertragen wird.

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Was ist eine physische Lieferung bei Optionen?

Die physische Lieferung schreibt die tatsächliche Lieferung des Basiswerts (z.B. einer Aktie) einer Option zu einem bestimmten Termin vor. Ein Geldausgleich ist nicht vorgesehen. Bei einer physischen Lieferung hat der Käufer einer Option das Wahlrecht, ob der Basiswert übertragen werden soll. Der Verkäufer (Stillhalter) dagegen trägt das Risiko, dass er einen Basiswert annehmen muss oder dass eine Auslieferung des Basiswerts von ihm verlangt wird.

Die Möglichkeiten des Ausgleiches sind bei der Eröffnung einer Position klar. Es gibt Kontrakten, die nur einen Barausgleich (Cash Settlement) vorsehen. Bei anderen kann der Käufer sich zur Fälligkeit für oder gegen eine physische Lieferung entscheiden.

Eine physische Lieferung erfolgt bei europäischen Optionen nur zum Fälligkeitstag der Option, denn hier kann der Käufer das Recht nur zur Fälligkeit ausüben. Bei amerikanischen Optionen kann dieser Fall während der gesamten Laufzeit eintreten, weshalb eine Lieferung auch bereits vor der Fälligkeit eingefordert werden kann. Das ist aber eher unüblich, weil dadurch der Zeitwert der Option verloren geht.

Überblick: Bei der physischen Lieferung findet kein Geldausgleich statt, sondern der Basiswert wechselt den Besitzer. Die Möglichkeit darüber zu entscheiden, ob ein Wert physisch geliefert werden soll, hat der Käufer der Option.

Wie läuft die physische Lieferung ab?

Grundlage der physischen Lieferung ist die Vereinbarung, die mit der Eröffnung einer Optionsposition geschlossen wird. Dabei muss ein Basiswert zu einem festen Preis (Strike) zu einem definierten Datum (Verfallstag) ge- oder verkauft werden. Folglich gibt es zwei Konstellationen der physischen Lieferung.

  1. Der Käufer eines Calls verlangt die Herausgabe des Basiswerts zum Strike Preis
  2. Der Käufer eines Puts verlangt die Annahme des Basiswerts zum Strike Preis

Fall 1 – Steigende Kurse

Ein Beispiel für Variante 1 könnte sein, dass der Käufer einer Call-Option von steigenden Kursen des Basiswerts (z. B. einer Aktie) ausgeht. Tritt sein gewünschtes Szenario ein, übt er sein Recht auf Aktienlieferung – und zwar zum Strike – aus. Die Differenz zwischen aktuellem Aktienkurs und dem Strike Preis, multipliziert mit der gelieferten Menge, ist in diesem Moment sein Gewinn.

Zahlbetrag~des~Inhabers~der~Option=Strike*Anzahl~der~gelieferten~Wertpapiere

Diese Konstellation ist bei deutlich gestiegenen Kursen denkbar.

Achtung: Besitzt der Stillhalter (Verkäufer des Calls) den Basiswert nicht, weil es etwa um einen nackten Call handelt, muss er diese zum aktuellen Tageskurs erwerben, damit er sie dann an den Inhaber der Option abgeben kann.

Fall 2 – Fallende Kurse

In Variante 2 besitzt der Käufer der Put-Option beispielsweise Wertpapiere und möchte sich gegen fallende Kurse über ein bestimmtes Niveau hinaus (Strike) absichern. Der Verkäufer muss die Wertpapiere zum vereinbarten Strike entgegennehmen und wird mit dem entsprechenden Betrag belastet. Die Berechnung ist die gleiche, wie in Variante 1. Der Stillhalter hat nach dieser Transaktion eine bestimmte Menge des Basiswerts in seinem Depot und der Käufer der Option erhält das Geld.

Zahlbetrag~des~Stillhalters=Strike*Anzahl~der~gelieferten~Wertpapiere

Diese Konstellation ist bei deutlich gesunkenen Kursen denkbar.

Hinweis: Die jeweilige Terminbörse bestimmt, auf welche Basiswerte Optionen mit physischer Lieferung gehandelt werden können. Daher ist eine physische Lieferung bei manchen Basiswerten, wie z. B. von Indexoptionen, nicht möglich.

Wie kann eine physische Lieferung vermieden werden?

Für den Verkäufer einer Option besteht ab dem Zeitpunkt, an dem sich die Option im Geld (in the Money) befindet, die Gefahr, dass eine physische Lieferung verlangt wird. Soll dieses Risiko vollständig ausgeschlossen werden, gibt es nur eine Möglichkeit. Die Position muss dann glattgestellt (geschlossen) werden.

Bei einem Short Call besteht beispielsweise das Risiko, dass der Basiswert an den Inhaber der Option geliefert werden muss. Durch den Kauf eines Calls auf den gleichen Basiswert, mit identischem Strike und Verfallstag, gleichen sich die beiden Positionen jedoch aus. Aus der Differenz zwischen erhaltener Prämie für den Short Call und gezahlter Prämie für den Long Call ergibt sich der Gewinn oder Verlust für den Optionshändler.

Tipp: Je nach Basiswert ist es unter Optionshändlern üblich, Optionen (aus Sicht der Short-Position) nicht in the Money laufen zu lassen. Häufig werden diese Positionen vor dem Verfallstag geschlossen, damit diese nicht gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer ausgeübt werden können.

Physische Lieferung bei Futures

Der Unterschied zwischen Futures und Optionen ist auf dem Gebiet der physischen Lieferung besonders groß. Denn bei Optionen sind die Basiswerte in der Regel Wertpapiere, die relativ unkompliziert übergeben werden können. Futures gibt es dagegen auch auf Rohstoffe, wie z. B. Öl, Getreide oder sogar Tiere, wie Rinder. Eine physische Lieferung im wörtlichen Sinne wirft hier einige Fragen und praktische Probleme auf. Diesem Problem haben sich jedoch die meisten Broker bereits eigenständig angenommen. Diese lassen meistens keine physische Lieferung bei Futures mehr zu, weil die physische Lieferung der Basiswerte von Futures zu aufwendig wäre.

Physische Lieferung vs. Barausgleich

Im Gegensatz zur physischen Lieferung geht der Barausgleich am Verfallstag einer Option vergleichsweise einfach.

Befindet sich eine Option im Geld, verlangt der Käufer den Barausgleich vom Verkäufer. Dieser muss dann die Differenz zwischen dem vereinbarten Strike Preis und aktuellen Kurs des Basiswerts an den Käufer der Option auszahlen. Noch einfacher ist der Sachverhalt, wenn die Option am Fälligkeitstag am Geld (at the Money) oder aus dem Geld (out of the Money) notiert. Dann ist es nicht sinnvoll, die Option auszuüben und sie verfällt wertlos. Da der Käufer der Option bereits seine Optionsprämie gezahlt hat, findet keine weitere Transaktion statt.

Beispiel für ein Cash Settlement

Eine Call-Option zu einem Strike von 100 Euro (Kontraktgröße 100 Stück) befindet sich am Verfallstag im Geld. Der Kurs des Basiswerts notiert bei 130 Euro. Daraus ergibt sich folgende Rechnung.

(130~EUR-100~EUR)*100~Stück=30~EUR*100~Stück=3.000~EUR~pro~Kontrakt

Dieser ermittelte Gewinnbetrag wird dann dem Verkäufer der Option belastet und dem Käufer gutgeschrieben. Dafür muss der Verkäufer nicht zwingend den Basiswert in seinem Depot haben.

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