Physische Lieferung bei Optionen & Futures
Physische Lieferung (engl.: „physical delivery“) ist eine Vertragsklausel, die die tatsächliche Übergabe des Basiswerts (bspw. Rohstoff) zur Erfüllung eines Termingeschäfts vorschreibt. Die Abwicklung erfolgt bei börsengehandelten Kontrakten über die Clearingstelle bzw. zentrale Gegenpartei (CCP) und deren Clearing Members. In diesem Artikel wird der Lieferprozess des Basiswerts bei Optionen und Futures erläutert.
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Was ist eine physische Lieferung bei Optionen?
Die physische Lieferung bei Optionen bezeichnet die effektive Übertragung des Basiswerts (bspw. Aktie) bei Ausübung der Option. Dabei muss der Käufer bereit und in der Lage sein, den Vermögenswert zu übernehmen, während der Verkäufer (Stillhalter) verpflichtet ist, diesen zu liefern.
Optionen verleihen dem Käufer das Recht, aber nicht die Pflicht, einen Basiswert zu einem festgelegten Preis entweder zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option). Der Verkäufer hingegen trägt das Risiko, den Basiswert entweder anzuliefern oder entgegennehmen zu müssen.
Die Abrechnungsart ist in den Kontraktspezifikationen festgelegt: Einige Optionen sehen ausschließlich einen Barausgleich (Cash Settlement) vor, während andere physisch erfüllt werden. Eine Wahlmöglichkeit zwischen Barabrechnung und Lieferung besteht bei standardisierten Börsenoptionen in der Regel nicht.
Voraussetzungen für die Übertragung
Die physische Lieferung erfolgt, wenn eine Option ausgeübt wird und der zugrunde liegende Vertrag eine physische Abwicklung vorsieht. Bereits in den Kontraktspezifikationen und mit der Eröffnung der Optionsposition steht fest, ob eine Lieferung des Basiswerts (z. B. einer Aktie) zu einem festgelegten Preis (Strike-Preis) zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer festgelegten Laufzeit erfolgen kann.
Dabei gibt es zwei mögliche Szenarien:
- Call-Option: Der Optionsinhaber erwirbt die Aktie vom Stillhalter zum Strike-Preis.
- Put-Option: Der Optionsinhaber verkauft die Aktie an den Stillhalter zum Strike-Preis.
Fall 1 – Call-Option
Ein Käufer einer Call-Option spekuliert in der Regel auf steigende Kurse. Wenn der aktuelle Kurs über dem Strike liegt, übt er sein Kaufrecht aus. Der Abwicklungsbetrag berechnet sich als das Produkt aus dem Strike-Preis und dem Bezugsverhältnis der Option (bei Aktienoptionen in der Regel 100 Stück pro Kontrakt):
Der tatsächliche Gewinn oder Verlust hängt zusätzlich von der gezahlten Optionsprämie und den Gebühren ab. Diese Konstellation tritt vor allem dann auf, wenn der Aktienkurs deutlich über den Strike-Preis gestiegen ist.
Fall 2 – Put-Option
Ein Käufer einer Put-Option sichert sich gegen Kursverluste ab. Fällt der Aktienkurs unter den Strike-Preis, kann der Inhaber seine Wertpapiere zu diesem höheren Preis verkaufen. Der Stillhalter ist verpflichtet, die Wertpapiere zum Strike abzunehmen, auch wenn der aktuelle Marktpreis niedriger ist.
Auch hier hängt der tatsächliche Gewinn oder Verlust zusätzlich von der vereinnahmten bzw. gezahlten Optionsprämie und den Gebühren ab. Diese Konstellation ist bei deutlich gesunkenen Kursen denkbar.
Wie kann eine physische Lieferung vermieden werden?
Sobald sich eine Option im Geld (In The Money, ITM) befindet, besteht für den Stillhalter das Risiko, dass der Optionsinhaber die physische Lieferung des Basiswerts verlangt. Um dies zu vermeiden, gibt es im Regelfall nur eine Möglichkeit: Die Position muss vorzeitig geschlossen (glattgestellt) oder in einen späteren Kontrakt gerollt werden.
Ein Short Call birgt beispielsweise das Risiko, dass der Stillhalter den Basiswert an den Optionsinhaber liefern muss. Dieses Risiko kann durch den Kauf eines identischen Long Calls neutralisiert werden. Dazu muss der Trader eine Call-Option mit dem gleichen Basiswert, identischem Strike-Preis und Verfallstag erwerben. Dadurch heben sich die beiden Positionen gegenseitig auf.
Der Gewinn oder Verlust ergibt sich aus der Differenz zwischen der erhaltenen Prämie für den Short Call und der gezahlten Prämie für den Long Call.
Physische Lieferung bei Futures
Die physische Lieferung bei Futures bezeichnet die tatsächliche Übergabe des zugrunde liegenden Vermögenswerts an den Käufer, sobald der Kontrakt fällig wird. Futures sind standardisierte Terminkontrakte, die den Kauf oder Verkauf eines bestimmten Vermögenswerts (wie Rohstoffe, Währungen oder Finanzinstrumente) zu einem vorher festgelegten Preis und Zeitpunkt in der Zukunft regeln.
Die Lieferbedingungen sind im Kontrakt festgelegt. Die Lieferung kann an einem spezifizierten Lagerhaus, einer Börse oder einem anderen festgelegten Ort erfolgen. Der gelieferte Vermögenswert muss den vertraglichen Standards entsprechen, beispielsweise hinsichtlich Qualität, Gewicht oder Reinheit.
Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer sind zur Erfüllung des Vertrags verpflichtet, es sei denn, die Position wird vor Ablauf glattgestellt (durch eine Gegenposition geschlossen) oder gerollt (in einen späteren Kontrakt übertragen).
Beispiel für eine physische Lieferung bei Futures
Ein Weizenbauer könnte einen Weizen-Future verkaufen, um sich gegen fallende Weizenpreise abzusichern. Gleichzeitig könnte ein Mühlenbetreiber einen Weizen-Future kaufen, um sich gegen steigende Weizenpreise zu schützen. Falls die Positionen nicht vor dem Fälligkeitsdatum geschlossen werden, erfolgt die physische Lieferung des Weizens vom Landwirt an den Mühlenbetreiber unter den im Kontrakt festgelegten Bedingungen.
Physische Lieferung bei Futures-Optionen
Auch bei Optionen auf Futures kann eine physische Lieferung vorgesehen sein. In diesem Fall führt die Ausübung der Option nicht unmittelbar zur Lieferung eines Rohstoffs oder Finanzinstruments, sondern in der Regel zur Entstehung einer Position im zugrunde liegenden Future.
Wird eine Futures-Option ausgeübt oder verfällt sie im Geld (ITM) und greift eine automatische Ausübung, entsteht für den Käufer bzw. Verkäufer eine Long- oder Short-Position im entsprechenden Futures-Kontrakt. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Liefer-, Margin- und Close-out-Regeln des zugrunde liegenden Futures.
Physische Lieferung vs. Barausgleich
Der Barausgleich ist oft unkomplizierter, da keine physische Übergabe des Basiswerts erforderlich ist. Wenn eine Option im Geld (ITM) ist, ergibt sich ein Auszahlungsbetrag in Höhe der Differenz zwischen dem Strike-Preis und dem maßgeblichen Abrechnungswert des Basiswerts.
Falls eine Option am Geld (At The Money, ATM) oder aus dem Geld (Out Of the Money, OTM) verfällt, ist eine Ausübung unwirtschaftlich und die Option wird wertlos. Da der Käufer bereits die Optionsprämie gezahlt hat, kommt es in diesem Fall zu keiner weiteren Transaktion.
Häufige Fragen
Was passiert bei einer physischen Lieferung im Depot?
Bei Wertpapierderivaten mit physischer Erfüllung zeigt sich die Lieferung in der Praxis regelmäßig durch eine Einbuchung oder Ausbuchung des Basiswerts im Depot. Wird beispielsweise eine Call-Option auf Aktien ausgeübt und ist eine physische Lieferung vorgesehen, erhält der Käufer die entsprechende Anzahl an Aktien eingebucht, während der Verkäufer diese liefern muss.
Bei einer Put-Option erfolgt der umgekehrte Vorgang: Der Optionsinhaber liefert die Aktien, und der Stillhalter ist verpflichtet, diese zum Strike-Preis abzunehmen. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Produktbedingungen erfüllt sind und auf dem Konto bzw. Depot ausreichend Bestände oder Mittel vorhanden sind.
Wann erfolgt eine physischen Lieferung bei Optionen?
Eine physische Lieferung von Optionen erfolgt, wenn eine Option ausgeübt wird und der Kontrakt eine physische Erfüllung vorsieht. Der genaue Zeitpunkt hängt von der Art der Option ab:
- Europäische Optionen: Eine physische Lieferung erfolgt nur am Verfallstag (Expiration Date), wenn die Option im Geld (In The Money, ITM) ist und nach den geltenden Regeln ausgeübt wird.
- Amerikanische Optionen: Die Lieferung kann jederzeit während der Laufzeit erfolgen, wenn der Käufer die Option ausübt. In vielen Fällen wird eine vorzeitige Ausübung vermieden, solange noch nennenswerter Zeitwert vorhanden ist. Sie kann jedoch sinnvoll sein, etwa bei tief im Geld liegenden Put-Optionen oder vor einem Ex-Dividenden-Tag.
Darüber hinaus gibt es an vielen Märkten ein Verfahren zur automatischen Ausübung von ITM-Optionen am Verfallstag (Exercise by Exception), das sich nach marktspezifischen Schwellen und Brokerfristen richtet. Dadurch kann die physische Lieferung auch ohne expliziten Auftrag erfolgen.
Nach der Ausübung erfolgt die physische Lieferung des Basiswerts gemäß den Abwicklungsregeln des jeweiligen Marktes. Zusätzlich gelten brokerinterne Fristen und Vorgaben.
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