Physische Lieferung bei Optionen & Futures

Autor: Pit Wilkens Inhaltlich geprüft von: Philipp-Malte Lingnau

Physische Lieferung (engl.: physical delivery) ist eine Vertragsklausel, die die tatsächliche Übergabe des Basiswerts (bspw. Rohstoff) zur Erfüllung eines Termingeschäfts vorschreibt. Neben den Lieferbedingungen legen die Börsen auch die Qualität, Güte und Menge des zu liefernden Basiswerts fest. Die Abwicklung erfolgt durch Clearing Broker oder deren Beauftragte.

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Was ist eine physische Lieferung bei Optionen?

Die physische Lieferung bei Optionen bezeichnet die effektive Übertragung des Basiswerts (bspw. Aktie) bei Ausübung der Option. Dabei muss der Käufer bereit und in der Lage sein, den Vermögenswert zu übernehmen, während der Verkäufer (Stillhalter) verpflichtet ist, diesen zu liefern.

Optionen verleihen dem Käufer das Recht, aber nicht die Pflicht, einen Basiswert zu einem festgelegten Preis entweder zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option). Der Verkäufer hingegen trägt das Risiko, den Basiswert entweder anzuliefern oder entgegennehmen zu müssen.

Die Abrechnungsart ist bei der Positionseröffnung festgelegt: Einige Optionen sehen ausschließlich einen Barausgleich (Cash Settlement) vor, während andere eine physische Lieferung ermöglichen. In einigen Fällen kann der Optionsinhaber am Verfallstag zwischen Barabrechnung und Lieferung wählen.

Hinweis: Die Terminbörse bestimmt, für welche Basiswerte Optionen mit physischer Lieferung handelbar sind. Bei Indexoptionen ist dies meist nicht möglich. Die Lieferart ist auf der Handelsplattform in der Instrumentenbeschreibung ersichtlich.

Ablauf der physischen Lieferung bei Optionen

Eine physische Lieferung von Optionen erfolgt, wenn eine Option ausgeübt wird und der Kontrakt eine physische Erfüllung vorsieht. Der genaue Zeitpunkt hängt von der Art der Option ab:

  • Europäische Optionen: Eine physische Lieferung erfolgt nur am Verfallstag (Expiration Date), wenn die Option im Geld (In The Money) ist und ausgeübt wird.
  • Amerikanische Optionen: Die Lieferung kann jederzeit während der Laufzeit erfolgen, wenn der Käufer die Option ausübt. In der Praxis erfolgt die Ausübung meist erst am Verfalltag, um den Zeitwert der Option nicht zu verlieren.

Darüber hinaus gibt es an vielen Börsen eine automatische Ausübung bei ITM-Optionen am Verfallstag, so dass die physische Lieferung auch ohne expliziten Auftrag erfolgen kann. Nach der Ausübung erfolgt die physische Lieferung des Basiswerts in der Regel innerhalb weniger Tage, abhängig von den Abwicklungsregeln der jeweiligen Börse (z.B. T+1 bei Aktienoptionen).

Hinweis: Ist eine physische Lieferung nicht erwünscht, kann der Händler die Position vor Verfall glattstellen oder in einen späteren Kontrakt rollen.

Voraussetzungen für die Übertragung

Die physische Lieferung erfolgt, wenn eine Option ausgeübt wird und der zugrunde liegende Vertrag eine physische Abwicklung vorsieht. Bereits bei der Eröffnung der Optionsposition wird festgelegt, ob eine Lieferung des Basiswerts (z. B. einer Aktie) zu einem festgelegten Preis (Strike-Preis) zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer festgelegten Laufzeit erfolgen kann.

Dabei gibt es zwei mögliche Szenarien:

  • Call-Option: Der Optionsinhaber erwirbt die Aktie vom Stillhalter zum Strike-Preis.
  • Put-Option: Der Optionsinhaber verkauft die Aktie an den Stillhalter zum Strike-Preis.

Fall 1 – Call-Option

Ein Käufer einer Call-Option spekuliert in der Regel auf steigende Kurse. Wenn der aktuelle Kurs über dem Strike liegt, übt er sein Kaufrecht aus. Der Zahlbetrag berechnet sich als das Produkt aus dem Strike-Preis und dem Bezugsverhältnis der Option (bei Aktienoptionen in der Regel 100 Stück pro Kontrakt):

Zahlbetrag~des~Käufers=Strike*Anzahl~der~gelieferten~Wertpapiere

Diese Konstellation tritt vor allem dann auf, wenn der Aktienkurs deutlich über den Strike-Preis gestiegen ist.

Hinweis: Falls der Stillhalter die Aktie nicht bereits besitzt (sogenannter nackter Call), muss er diese zum aktuellen Kurs erwerben, um sie an den Optionsinhaber zu liefern. Dies kann zu erheblichen Verlusten für den Stillhalter führen.

Fall 2 – Put-Option

Ein Käufer einer Put-Option sichert sich gegen Kursverluste ab. Fällt der Aktienkurs unter den Strike-Preis, kann der Inhaber seine Wertpapiere zu diesem höheren Preis verkaufen. Der Stillhalter ist verpflichtet, die Wertpapiere zum Strike abzunehmen, auch wenn der aktuelle Marktpreis niedriger ist.

Zahlbetrag~des~Stillhalters=Strike*Anzahl~der~gelieferten~Wertpapiere

Diese Konstellation ist bei deutlich gesunkenen Kursen denkbar.

Wie kann eine physische Lieferung vermieden werden?

Sobald sich eine Option im Geld (In The Money) befindet, besteht für den Stillhalter das Risiko, dass der Optionsinhaber die physische Lieferung des Basiswerts verlangt. Um dies zu vermeiden, gibt es grundsätzlich nur eine Möglichkeit: Die Position muss vorzeitig geschlossen (glattgestellt) werden.

Ein Short Call birgt beispielsweise das Risiko, dass der Stillhalter den Basiswert an den Optionsinhaber liefern muss. Dieses Risiko kann durch den Kauf eines identischen Long Calls neutralisiert werden. Dazu muss der Trader eine Call-Option mit dem gleichen Basiswert, identischem Strike-Preis und Verfallstag erwerben. Dadurch heben sich die beiden Positionen gegenseitig auf.

Der Gewinn oder Verlust ergibt sich aus der Differenz zwischen der erhaltenen Prämie für den Short Call und der gezahlten Prämie für den Long Call.

Hinweis: Eine vorzeitige Schließung ist besonders wichtig, wenn die Option tief im Geld ist und sich dem Verfall nähert, da sonst eine automatische Ausübung erfolgen kann.

Physische Lieferung bei Futures

Die physische Lieferung bei Futures bezeichnet die tatsächliche Übergabe des zugrunde liegenden Vermögenswerts an den Käufer, sobald der Kontrakt fällig wird. Futures sind standardisierte Terminkontrakte, die den Kauf oder Verkauf eines bestimmten Vermögenswerts (wie Rohstoffe, Währungen oder Finanzinstrumente) zu einem vorher festgelegten Preis und Zeitpunkt in der Zukunft regeln.

Die Lieferbedingungen – einschließlich Ort, Menge und Qualität des Basiswerts – sind im Kontrakt festgelegt. Die Lieferung kann an einem spezifizierten Lagerhaus, einer Börse oder einem anderen festgelegten Ort erfolgen. Der gelieferte Vermögenswert muss den vertraglichen Standards entsprechen, beispielsweise hinsichtlich Qualität, Gewicht oder Reinheit.

Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer sind zur Erfüllung des Vertrags verpflichtet, es sei denn, die Position wird vor Ablauf glattgestellt (durch eine Gegenposition geschlossen) oder gerollt (in einen späteren Kontrakt übertragen).

Beispiel für eine physische Lieferung bei Futures

Ein Weizenbauer könnte einen Weizen-Future verkaufen, um sich gegen fallende Weizenpreise abzusichern. Gleichzeitig könnte ein Mühlenbetreiber einen Weizen-Future kaufen, um sich gegen steigende Weizenpreise zu schützen. Falls die Positionen nicht vor dem Fälligkeitsdatum geschlossen werden, erfolgt die physische Lieferung des Weizens vom Landwirt an den Mühlenbetreiber unter den im Kontrakt festgelegten Bedingungen.

Der physische Lieferprozess bei Futures kann zusätzliche Kosten und logistische Herausforderungen mit sich bringen, einschließlich Transport, Lagerung und Versicherung der Ware. Viele Broker lassen daher in der Regel keine physische Lieferung zu, da diese zu aufwendig wäre.

Physische Lieferung vs. Barausgleich

Während bei der physischen Lieferung der zugrunde liegende Vermögenswert tatsächlich übertragen wird, erfolgt beim Barausgleich lediglich eine finanzielle Abrechnung der Differenz zwischen dem Strike-Preis und dem aktuellen Marktpreis des Basiswerts.

Barausgleich: Einfacher und kostengünstiger

Der Barausgleich ist oft unkomplizierter, da keine physische Übergabe des Basiswerts erforderlich ist. Wenn eine Option im Geld (In The Money) ist, kann der Käufer vom Verkäufer eine Auszahlung in Höhe der Differenz zwischen dem Strike-Preis und dem aktuellen Marktwert des Basiswerts verlangen.

Falls eine Option am Geld (At The Money) oder aus dem Geld (Out Of the Money) verfällt, ist eine Ausübung unwirtschaftlich und die Option wird wertlos. Da der Käufer bereits die Optionsprämie gezahlt hat, kommt es in diesem Fall zu keiner weiteren Transaktion.

Beispiel für ein Cash Settlement

Eine Call-Option zu einem Strike von 100 Euro (Kontraktgröße 100 Stück) befindet sich am Verfallstag im Geld. Der Kurs des Basiswerts notiert bei 130 Euro. Daraus ergibt sich folgende Rechnung.

(130~EUR-100~EUR)*100~Stück=30~EUR*100~Stück=3.000~EUR~pro~Kontrakt

Dieser ermittelte Gewinnbetrag wird dann dem Verkäufer der Option belastet und dem Käufer gutgeschrieben. Dafür muss der Verkäufer nicht zwingend den Basiswert in seinem Depot haben.

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