Ausübung von Optionen – Erklärung und Beispiel
Bei der Ausübung von Optionen nimmt der Optionskäufer sein Recht wahr, das zugrunde liegende Wertpapier einer Option zu kaufen oder zu verkaufen. Die Ausübung einer Call-Option hat den Kauf des jeweiligen Basiswertes zur Folge. Mit einer Put-Option kann der Optionskäufer den Basiswert zum Strike-Preis verkaufen. Diese Transaktion wird zu vorab festgelegten Vertragskonditionen ausgeführt. Zwischen dem Verkäufer und Käufer einer Option wurden zuvor der Basiswert (Underlying), die Kontraktgröße, die Laufzeit, Art der Ausübung und der Strike eindeutig bestimmt.
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Was unter Ausübung von Optionen zu verstehen ist
Mit dem Kauf einer Option erwirbt der Optionshändler das Recht, den jeweiligen Basiswert zum vorab festgelegten Strike-Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Übt der Inhaber der Option diese aus, nimmt er das verbriefte Recht tatsächlich in Anspruch.
Dem Optionshändler stehen im Umgang mit einer offenen Position drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Verfall der Option
- Schließen bzw. Glattstellen der Position
- Ausübung der Option
Die Ausübung von Optionen wird dann gewählt, wenn es nicht sinnvoll oder gewünscht ist, die Position verfallen zu lassen oder sie zu schließen.
Ausübung von Optionen in der Praxis
Damit eine Option ausgeübt wird, muss der Broker vom Inhaber der Option dementsprechend instruiert werden. Dies geschieht üblicherweise im Online-Zugang des Brokers oder mittels einer Handelssoftware. Der Broker informiert im nächsten Schritt den Verkäufer der Option darüber, dass diese ausgeübt wurde. Die Weiterleitung dieser Information erfolgt mithilfe der Options Clearing Corporation (OCC). Der Verkäufer der Option ist verpflichtet, den Vertrag umgehend zu erfüllen und den Basiswert zu kaufen oder zu verkaufen.
- Die Ausübung einer Call-Option gewährt dem Käufer das Recht, den Basiswert innerhalb eines festgelegten Zeitraumes zum Strike-Preis zu kaufen.
- Die Ausübung einer Put-Option gewährt dem Käufer das Recht, den Basiswert innerhalb eines festgelegten Zeitraumes zum Strike-Preis zu verkaufen.
Faktoren bei der Ausübung von Optionen
Nicht zu jedem Zeitpunkt ist die Ausübung einer Option sinnvoll oder überhaupt möglich. Diese Entscheidung hängt von folgenden Faktoren ab.
Art des Optionskontraktes (engl. „Style“)
Im Optionshandel werden europäische und amerikanische Optionen unterschieden.
- Europäische Optionen können nur am Verfallstag ausgeübt werden.
- Amerikanische Optionen können dagegen an jedem Handelstag innerhalb der Vertragslaufzeit ausgeübt werden. Somit ermöglichen sie eine vorzeitige Ausübung.
Ausübungsmöglichkeit
Aktienoptionen für Mitarbeiter sind häufig mit Sperrfristen versehen. Die Option kann somit erst nach Ablauf dieser Frist ausgeübt werden. Selbst wenn die Ausübung der Option aufgrund eines amerikanischen Stiles grundsätzlich möglich wäre, besteht dieses Recht dann erst verspätet.
Kosten-/ Nutzen-Überlegung
Nur weil die Ausübung der Option technisch möglich ist, muss sie nicht zwingend wirtschaftlich sinnvoll sein. Das ist in der Regel der Fall, wenn die Option zum Ausübungszeitpunkt in the Money (im Geld) notiert. Andernfalls könnte die Transaktion zu besseren Konditionen an der Börse abgewickelt werden. Zusätzlich muss der Optionshändler sich überlegen, ob die Transaktionskosten vom möglichen Gewinn gedeckt werden.
Steuern
Insbesondere bei Optionen als Gehaltsbestandteil sind Steuern und Abgaben zu bedenken. Sobald die Option ausgeübt wird, ist ein entsprechender Gewinn von einem (deutschen) Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil zu betrachten und somit zu versteuern. Dieser Umstand ist auch im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung zu berücksichtigen.
Vorzeitige Ausübung von Optionen
Die vorzeitige Ausübung ist nur bei amerikanischen Optionen möglich. Im Rahmen dieser Ausübung vor dem Fälligkeitstermin entscheidet sich der Optionshändler, das verbriefte Recht an Anspruch zu nehmen, bevor die vereinbarte Vertragslaufzeit verstrichen ist.
Optionen, die tief im Geld notieren und eine geringe Restlaufzeit aufweisen, verfügen über einen geringen Zeitwert. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, eine Option vorzeitig auszuüben, statt die Position zu schließen. Liegt eine Option nicht weit genug im Geld, kann das Glattstellen der Position sinnvoller sein. Indem eine Gegenposition eingenommen wird, also eine weitere Option ge- oder verkauft, kann der Optionshändler vom verbliebenen Zeitwert profitieren.
Beispiel zur Ausübung einer Put-Option
Ein Optionshändler kauft eine Put-Option mit einem Strike von 150 Euro auf die Allianz SE. Der Optionskontrakt beinhaltet 100 Anteile des Basiswertes. Folglich kann der Optionshändler 100 Allianz Aktien zu insgesamt 15.000 Euro verkaufen. Für den Optionskontrakt fällt eine Prämie von 660 Euro an. Diese erhält der Verkäufer der Option. Handelsgebühren werden dabei nicht berücksichtigt.
Zum Verfallstag der Option befindet sich der Kurs der Allianz Aktie bei 140 Euro. Die Option befindet sich somit in the Money. Der Käufer verzeichnet einen Gewinn, weil der Basiswert zu 150 Euro verkauft werden kann, obwohl der aktuelle Kurs 10 Euro niedriger notiert. Daher übt der Optionshändler die Put-Option aus. Abzüglich der gezahlten Prämie verbleibt ein Gewinn von 340 Euro.
Ausübung von Optionen – Ablauf
Der genaue Ablauf der Ausübung ist unter anderem davon abhängig, ob für die Option ein Barausgleich oder die physische Lieferung vereinbart wurde.
Im Falle des Barausgleichs wird dem Optionshändler der Differenzbetrag zwischen Strike und Tageskurs gutgeschrieben.
Bei der physischen Lieferung wird dagegen die Aktie tatsächlich verkauft. Im Gegenzug erhält der Inhaber der Option den gesamten Verkaufserlös von 15.000 Euro.
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