Optionskontrakt – Erklärung & Bedeutung
Ein Optionskontrakt ist eine einzelne Option, die das Recht verbrieft, eine bestimmte Menge des Basiswerts zu einem festgelegten Preis und innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Laufzeit) zu handeln. Der Einsatz von Optionen kann sowohl zu spekulativen Zwecken, z.B. um auf zukünftige Kursbewegungen von Aktien oder Indizes zu setzen, als auch zur Absicherung bereits bestehender Positionen im Depot erfolgen.
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Optionskontrakt – Definition
Ein Optionskontrakt ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, einen Basiswert, z.B. eine Aktie, zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft zu einem Ausübungspreis (Strike-Preis) zu kaufen oder zu verkaufen. Eine Aktienoption gibt beispielsweise das Recht, 100 Aktien zu kaufen oder zu verkaufen, und zwei Optionen entsprechen 200 Aktien. Das Bezugsverhältnis von Optionen wird daher auch als Multiplikator bezeichnet.
Bestandteile
Optionskontrakte bestehen aus folgenden Bestandteilen:
- Kontraktgröße: Ein zentraler Bestandteil eines vollständigen Optionskontrakts ist die Kontraktgröße. Sie gibt die Menge des Basiswerts pro Kontrakt an. In vielen Fällen entspricht diese einer Anzahl von 100 Aktien, es können jedoch auch andere Mengenangaben vereinbart werden.
- Optionsart: Im Optionshandel gibt es grundsätzlich zwei Arten solcher Kontrakte:
- Call-Optionen geben das Recht, während einer bestimmten Laufzeit oder am Verfallstag der Option den Basiswert zu kaufen. Der Wert von Call-Optionen steigt in der Regel, wenn der Kurs des Basiswerts steigt.
- Put-Optionen hingegen geben dem Käufer das Recht, eine festgelegte Anzahl des Basiswerts an den Verkäufer zu verkaufen. Puts gewinnen an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt.
- Verfallstag: der die Laufzeit des Optionskontrakts bestimmt, und der
- Strike-Preis: der als Benchmark für den Händler dient.
Aus diesen Hauptkomponenten setzt sich die Optionsprämie zusammen, die der Käufer an den Verkäufer (auch Stillhalter genannt) entrichtet. Die Optionsprämie eines Optionskontrakts ist nicht statisch, sondern variiert je nach Angebot und Nachfrage an der Terminbörse.
Das gilt es zu beachten beim Optionskontrakt
Die Hebelwirkung des Multiplikators in Optionskontrakten ist für Käufer und Verkäufer von Optionen zu berücksichtigen. Bei der Ausübung einer Option kann es beispielsweise erforderlich sein, das Hundertfache des Basiswertes zu erwerben. Daher sollte genügend Kapital vorhanden sein, um die Option ausüben zu können. Ein Optionskontrakt mit einem Ausübungspreis von 100 Euro würde beispielsweise ein Kapital von 10.000 Euro erfordern, um die Aktien zu kaufen.
Verkäufer von Optionen sind je nach Art der Option verpflichtet, den Basiswert zu kaufen oder zu verkaufen. Er hat keine Wahl, ob er die Option ausübt oder nicht. Bei einem Short Put muss der Verkäufer beispielsweise 100 Aktien des Basiswerts kaufen, wenn der Kurs am Ende der Laufzeit unter dem vereinbarten Ausübungspreis liegt.
Es gibt verschiedene Arten von Optionskontrakten, nämlich europäische und amerikanische. Sie unterscheiden sich vor allem im Ausübungszeitpunkt. Amerikanische Optionen können jederzeit vor dem Verfalltag ausgeübt werden, während europäische Optionen nur am Verfalltag ausgeübt werden können.
Tipps zu Optionskontrakten
- Die Kontraktgröße ist wichtig. Auch wenn ein Standard von 100 Aktien des Basiswertes pro Kontrakt üblich ist, werden beispielsweise bei britischen Aktien 1.000 Aktien oder bei italienischen Aktien 500 oder 1.000 Aktien pro Optionskontrakt gehandelt. Vor dem Handel sollte man sich entsprechend informieren.
- Der Strike Preis bezieht sich nur auf einen Anteil des Basiswertes. Um das Gesamtvolumen zu erhalten, müssen Strike-Preis und Kontraktgröße miteinander multipliziert werden. Daraus ergibt sich der zu zahlende Betrag.
- Die Art der Option bestimmt ihre Ausübung. Je nachdem, ob es sich um eine europäische oder amerikanische Option handelt, sind die Regeln der Ausübung vollkommen anders. Das betrifft sowohl Käufer als auch Verkäufer eines Kontraktes.
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