Optionskontrakt – Erklärung & Bedeutung

Autor: Pit Wilkens Inhaltlich geprüft von: Philipp-Malte Lingnau

In der Praxis sind die Begriffe Optionskontrakt und Option fast gleichbedeutend. Mit der Option ist die gesamte Struktur des Finanzproduktes gemeint. Ein Optionskontrakt bezieht sich vielmehr auf genau eine einzige Option des jeweiligen Typs. Im folgenden Artikel werden dieser Aspekt und alle wichtigen Informationen zum Thema Optionskontrakt näher behandelt.

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Optionskontrakt – Definition

Bei einem Optionskontrakt handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien. Diese einigen sich, einen Basiswert (z. B. eine Aktie) zu einem zukünftigen Zeitpunkt und zu einem festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Der Begriff Kontrakt stammt aus dem kaufmännischen Bereich und bedeutet Vertrag.

Von diesen Verträgen gibt es zwei grundlegende Typen im Optionshandel. Ein Vertragstyp verpflichtet zum Kauf (Call-Optionen), der andere zum Verkauf des Basiswertes (Put-Optionen). Mit Call- und Put-Optionen kann auf eine bestimmte Kursrichtung von Aktien oder Indizes spekuliert werden oder diese als Absicherung von bestehenden Depotpositionen verwenden.

Ein Optionskontrakt umfasst in der Regel 100 Anteile des jeweiligen Basiswertes. Somit verbrieft z. B. eine Aktienoption das Kauf- oder Verkaufsrecht von 100 Aktien. Zwei Aktienoptionen entsprechen 200 Aktien. Daher wird dieser auch als Multiplikator bezeichnet.

Grundlagen von Optionskontrakten

Damit ein Optionskontrakt vollständig ist, muss die Menge des Basiswertes, also die Größe des Kontraktes festgelegt werden. Meistens handelt es sich dabei um 100 Anteile, wobei dies nicht zwingend der Fall sein muss.

Call-Optionen geben dem Käufer das Recht, zum Fälligkeitstag der Option, beispielsweise 100 Aktien zu einem vorher festgelegten Preis vom Verkäufer zu kaufen. Dieser Preis wird auch als Ausübungspreis (engl. Strike) bezeichnet. Calls steigen im Wert, wenn der Basiswert steigt.

Puts werden gegenteilig verwendet. Sie verbriefen in einem Optionskontrakt das Recht, beispielsweise 100 Aktien, an den Verkäufer zu verkaufen. Dieser Optionstyp steigt im Wert, wenn der Basiswert fällt.

Das Verfalldatum bestimmt die Laufzeit des Optionskontraktes und beeinflusst die Preisbildung, z. B. durch den Zeitwert. Der Strike Preis ist der Ausgangspunkt für den Optionshändler. Der Kurs des Basiswertes wird mit diesem vorab festgelegten Kurs verglichen.

Abhängig von den drei zuvor genannten Bestandteilen bildet sich die Optionsprämie für einen Optionskontrakt. Diese zahlt der Käufer der Option an den Verkäufer (Stillhalter). Diese verändert sich laufend und bestimmt sich durch Angebot und Nachfrage.

Ein Optionskontrakt besteht aus folgenden Bestandteilen:

  • Multiplikator (Menge des Basiswertes pro Kontrakt)
  • Verfallsdatum
  • Strike Preis
  • Prämie
  • Basiswert
  • Art der Option (Call / Put)

Das gilt es zu beachten beim Optionskontrakt

Die bereits erläuterte Hebelwirkung durch den Multiplikator ist für Käufer und Verkäufer von Call-Optionen zu berücksichtigen. Denn zum Ausübungszeitpunkt kann (ggf. muss) nicht nur ein Basiswert, sondern die hundertfache Menge abgenommen werden. Selbst, wenn es Gewinn verspricht, eine Call-Option auszuüben, muss das Geld vorhanden sein, um von seinem Recht Gebrauch zu machen. Bereits ein Optionskontrakt mit einem Strike Preis von 100 Euro bedeutet, dass 10.000 Euro benötigt werden, um diese Aktien abzunehmen.

Verkäufer sind, je nach Option, zum Kauf oder Verkauf des Basiswertes verpflichtet und können nicht darüber entscheiden, ob die Option ausgeübt wird oder nicht. Im Fall des Short Puts muss der Verkäufer möglicherweise, sofern der Kurs am Ende der Laufzeit unter dem vereinbarten Strike Preis des Basiswertes notiert, pro Kontrakt 100 Stücke kaufen.

Es gibt verschiedene Arten von Optionskontrakten. Die Rede ist von europäischen und amerikanischen Optionen. Diese unterscheiden sich maßgeblich durch ihre vertraglichen Gestaltungen bezüglich des Ausübungszeitpunktes. Während amerikanische Kontrakte jederzeit ausgeübt werden können, besteht diese Möglichkeit bei europäischen Optionen nur am Fälligkeitstag.

Tipps zu Optionskontrakten

  1. Die Kontraktgröße ist wichtig. Selbst wenn ein Standard von 100 Anteile des Basiswertes pro Kontrakt üblich ist, werden beispielsweise bei britischen Aktien pro Optionskontrakt 1.000 Anteile oder bei italienischen Werten 500 oder 1.000 Anteile gehandelt. Vor dem Handel gilt es, sich dementsprechend zu informieren.
  2. Der Strike Preis bezieht sich nur auf einen Anteil des Basiswertes. Für das Gesamtvolumen müssen Strike Preis und Kontraktgröße miteinander multipliziert werden. Daraus ergibt sich auch der möglicherweise zu zahlende Betrag.
  3. Je nachdem, ob es sich um eine europäische oder amerikanische Option handelt, sind die Regeln der Ausübung vollkommen anders. Das betrifft sowohl Käufer als auch Verkäufer eines Kontraktes.

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