Optionskontrakt – Erklärung & Bedeutung

Autor: Pit Wilkens Inhaltlich geprüft von: Philipp-Malte Lingnau

Die Begriffe „Optionskontrakt“ und „Option“ werden in der Praxis häufig synonym verwendet, obwohl sie geringfügige Unterschiede aufweisen. Der Optionskontrakt bezieht sich speziell auf eine einzelne Ausführung dieses Instruments, oft mit bestimmten Merkmalen wie Laufzeit und Basiswert, während die Option das gesamte Finanzinstrument mit all seinen Merkmalen beschreibt. Der folgende Artikel wird diese Unterscheidung sowie weitere wichtige Aspekte des Optionskontraktes näher erläutern.

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Optionskontrakt – Definition

Ein Optionskontrakt ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien über den Kauf oder Verkauf eines bestimmten Basiswerts, wie etwa einer Aktie, zu einem festgelegten Preis und zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft. Der Begriff „Kontrakt“ ist dabei lediglich eine kaufmännische Bezeichnung für einen Vertrag.

Im Optionshandel gibt es grundsätzlich zwei Arten solcher Kontrakte: Call-Optionen und Put-Optionen. Während Call-Optionen den Käufer zum Kauf des Basiswertes berechtigen, erlauben Put-Optionen den Verkauf des Basiswertes. Diese Optionstypen können sowohl zu spekulativen Zwecken, z.B. um auf zukünftige Kursbewegungen von Aktien oder Indizes zu setzen, als auch zur Absicherung bereits bestehender Positionen im Depot eingesetzt werden.

Info: Ein Optionskontrakt bezieht sich in der Regel auf 100 Aktien des Basiswertes. Eine Aktienoption verbrieft also beispielsweise das Recht, 100 Aktien zu kaufen oder zu verkaufen. Zwei Optionen entsprechen 200 Aktien. Man spricht daher auch von einem Multiplikator.

Bestandteile von Optionskontrakten

Eine zentrale Komponente eines vollständigen Optionskontrakts ist die Kontraktgröße. Sie gibt die Menge des Basiswerts an. In vielen Fällen entspricht diese einer Anzahl von 100 Aktien, es können jedoch auch andere Mengenangaben vereinbart werden.

Call-Optionen bieten dem Käufer das Recht, am Verfallstag der Option eine festgelegte Menge des Basiswerts, etwa 100 Aktien, zum vorab bestimmten Strike-Preis (Ausübungspreis) vom Verkäufer zu erwerben. Der Wert von Call-Optionen steigt in der Regel, wenn der Kurs des Basiswerts ansteigt.

Im Gegensatz dazu ermöglichen Put-Optionen dem Käufer, eine festgelegte Anzahl des Basiswerts am Verfallstag zum Strike-Preis an den Verkäufer zu veräußern. Puts gewinnen an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts sinkt.

Zwei weitere wesentliche Faktoren sind der Verfallstag, der die Laufzeit des Optionskontrakts bestimmt, und der Ausübungspreis, der als Benchmark für den Händler dient. Diese Elemente beeinflussen die Preisbildung des Optionskontrakts.

Aus diesen Hauptkomponenten setzt sich die Optionsprämie zusammen, die der Käufer an den Verkäufer (auch Stillhalter genannt) entrichtet. Die Optionsprämie ist nicht statisch, sondern variiert je nach Angebot und Nachfrage an der Terminbörse.

Kurz: Ein Optionskontrakt besteht aus folgenden Bestandteilen

  • Multiplikator (Menge des Basiswertes pro Kontrakt)
  • Verfallsdatum
  • Strike Preis
  • Prämie
  • Basiswert
  • Art der Option (Call / Put)

Das gilt es zu beachten beim Optionskontrakt

Die Hebelwirkung des Multiplikators in Optionskontrakten ist für Käufer und Verkäufer von Call-Optionen zu berücksichtigen. Bei der Ausübung einer Option kann es erforderlich sein, nicht nur ein Anteil, sondern das Hundertfache des Basiswertes zu erwerben. Daher sollte genügend Kapital vorhanden sein, um die Option ausüben zu können. Ein Optionskontrakt mit einem Ausübungspreis von 100 Euro würde beispielsweise ein Kapital von 10.000 Euro erfordern, um die Aktien erwerben zu können.

Verkäufer von Optionen haben je nach Art der Option die verbindliche Verpflichtung, den Basiswert zu kaufen oder zu verkaufen. Er hat keine Wahl, ob er die Option ausübt oder nicht. Bei einem Short Put kann der Verkäufer beispielsweise verpflichtet sein, 100 Stück des Basiswerts zu kaufen, wenn der Kurs am Ende der Laufzeit unter dem vereinbarten Ausübungspreis liegt.

Darüber hinaus gibt es verschiedene Arten von Optionskontrakten, nämlich europäische und amerikanische. Diese unterscheiden sich vor allem im Ausübungszeitpunkt. Während amerikanische Optionen jederzeit vor dem Verfallstag ausgeübt werden können, ist dies bei europäischen Optionen nur am Verfallstag möglich.

Tipps zu Optionskontrakten

  1. Die Kontraktgröße ist wichtig. Auch wenn ein Standard von 100 Aktien des Basiswertes pro Kontrakt üblich ist, werden beispielsweise bei britischen Aktien 1.000 Aktien oder bei italienischen Aktien 500 oder 1.000 Aktien pro Optionskontrakt gehandelt. Vor dem Handel sollte man sich entsprechend informieren.
  2. Der Strike Preis bezieht sich nur auf einen Anteil des Basiswertes. Um das Gesamtvolumen zu erhalten, müssen Strike-Preis und Kontraktgröße miteinander multipliziert werden. Daraus ergibt sich der zu zahlende Betrag.
  3. Die Art der Option bestimmt ihre Ausübung. Je nachdem, ob es sich um eine europäische oder amerikanische Option handelt, sind die Regeln der Ausübung vollkommen anders. Das betrifft sowohl Käufer als auch Verkäufer eines Kontraktes.

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