Bezugsverhältnis von Optionen – Definition & Berechnung
Das Bezugsverhältnis von Optionen (auch: „Optionsverhältnis“ oder „Kontraktgröße“, englisch: „Contract Size“) gibt an, auf wie viele Anteile des Basiswertes sich ein Optionskontrakt bezieht. Eine Aktienoption bezieht sich beispielsweise auf jeweils 100 Aktien. Die Besonderheiten der Bezugsverhältnisse bei Optionen, aber auch bei anderen Derivaten wie Futures und Optionsscheinen, werden im Folgenden näher erläutert.
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Bezugsverhältnis von Optionen – Definition
Das Bezugsverhältnis legt fest, wie viele Einheiten des Basiswerts (z.B. Aktien) mit einer Option erworben oder veräußert werden können. Ein Bezugsverhältnis von 1:100 bedeutet, dass jede Option zum Kauf (Call) oder Verkauf (Put) von 100 Einheiten des Basiswerts berechtigt. Ebenfalls möglich ist die Darstellung als Dezimalzahl. In diesem Fall wäre dies ein Wert von 0,01 (1 geteilt durch 100).
Berechnung mit dem Bezugsverhältnis von Optionen
Das Bezugsverhältnis von Optionen kann verwendet werden, um den Gesamtwert zu berechnen, der bei der Ausübung der Option für den Kauf oder den Verkauf des Basiswerts aufgewendet oder erhalten wird.
Eine Aktienoption verbrieft in der Regel die physischen Lieferung von 100 Aktien. Um den Gesamtpreis der Aktien bei einem eventuellen Kauf oder Verkauf zu berechnen, muss der Strike mit der Anzahl der Aktien im Optionskontrakt (Bezugsverhältnis) multipliziert werden. Aus diesem Grund wird das Bezugsverhältnis von Optionen auch als Multiplikator oder Multiplier bezeichnet.
Die Formel lautet somit:
Beispiel: Der Strike einer Aktienoption auf die Volkswagen AG liegt bei 140 Euro. Das Gesamtvolumen des Optionskontraktes kann jedoch erst durch das Bezugsverhältnis herausgefunden werden und beträgt nicht 140 Euro, sondern 14.000 Euro.
Zur Berechnung des Gesamtwerts bei mehreren Optionskontrakten ist die Anzahl der Kontrakte ebenfalls zu multiplizieren.
Berechnung der Gesamtkosten einer Optionsposition
Das Bezugsverhältnis von Optionen kann auch zur Berechnung der Gesamtkosten einer Optionsposition herangezogen werden. Die Gesamtkosten einer Optionsposition errechnen sich aus der Optionsprämie multipliziert mit der Anzahl der Kontrakte multipliziert mit dem Bezugsverhältnis der Optionen, in diesem Fall 100.
Die Formel lautet somit:
Beispiel: Der Kauf von zwei Call-Optionen auf die Aktie XYZ zu $1,80 kostet $360 (plus Transaktionskosten).
Abweichendes Bezugsverhältnis von Optionen
Eine Besonderheit in Hinblick auf das Bezugsverhältnis weisen sogenannte Mini-Optionen auf. Diese werden aktuell auf Indizes aufgelegt, wie etwa die Mini-SPX Indexoptionen (XSP). Mit einem Bezugsverhältnis von 1:100 würde sich hinter einem Optionskontrakt auf den SPX, der beispielsweise bei 4000 Punkte notiert, ein Handelsvolumen von über 400.000 Euro verbergen.
Mit einer Mini-Option reduziert sich das Bezugsverhältnis jedoch auf 1:10. Das Volumen sinkt folglich auf ein Zehntel des ursprünglichen Betrages. Bei Micro-Optionen, die beispielsweise auf die Micro E-mini S&P 500 Index Futures (MES) aufgelegt werden, beträgt die Kontraktgröße sogar die Hälfte einer Mini-Option.
Optionskontrakte können ebenfalls länderabhängig variieren und müssen daher immer auf ihr Bezugsverhältnis geprüft werden. In Großbritannien ist eine Kontraktgröße von 1.000 Anteilen pro Optionskontrakt möglich. Das Bezugsverhältnis von Optionen aus Großbritannien kann also bei 1:1.000 oder 0,001 liegen. In Italien gibt es zudem Optionen mit Bezugsverhältnissen von 1:500.
Bezugsverhältnis von Optionsscheinen
Bei Optionsscheinen, die sich primär durch den Emittenten von Optionen unterschieden, sind die Bezugsverhältnisse anders als bei Optionen. Nicht selten werden diese Derivate mit einem Bezugsverhältnis von 1:1 ausgegeben. Ein Optionsschein bezieht sich folglich auf ein Stück des Basiswertes. Denkbar ist auch ein Bezugsverhältnis, das pro Optionsschein nur den Bruchteil eines Basiswertes ergibt. Mit dem Verhältnis 5:1 werden mit einem Optionsschein nur 0,2 Anteile des Basiswertes gehandelt.
Bezugsverhältnis von Futures
Der Handel mit Rohstoffen und Währungen wird häufig mit Futures abgebildet. Anders als bei Optionen handelt es sich bei Futures um unbedingte Terminkontrakte. Es besteht also keine Option zur Ausübung. Diese findet verpflichtend am Fälligkeitstag statt. Das Bezugsverhältnis von Futures kann aufgrund der unterschiedlichen Basiswerte stark schwanken. Im Handel mit Futures sind ebenfalls die Maßeinheiten zu beachten.
Beispiel: Angenommen, ein Anleger kauft einen E-mini S&P 500 Future. Der Index selbst notiert zu diesem Zeitpunkt bei ca. 4.400 Punkten. In diesem Fall würde der Nominalwert des Kontraktes 220.000 US-Dollar betragen (50 US-Dollar (Multiplikator) x 4.400 Punkte (Preis des Basiswertes)). Der Anleger müsste jedoch nicht 220.000 US-Dollar für den Kauf des Futures-Kontraktes aufbringen, sondern nur einen Bruchteil dieses Betrages, die sogenannte Initial Margin.
Häufige Fragen
Was ist eine Option?
Eine Option verbrieft das Recht, einen Basiswert (Underlying) zu einem vereinbarten Basispreis (Strike) und an einem vereinbarten Zeitraum oder Datum (Verfallstag) zu kaufen oder zu verkaufen. Für den Erwerb dieses Rechts bezahlt der Käufer eine Prämie an den Verkäufer. Dieser tritt als Stillhalter auf und kann keinen Einfluss darauf nehmen, ob die Option ausgeübt wird oder nicht. Optionen können sich auf verschiedene Basiswerte, wie Aktien, Indizes oder Futures beziehen.
In der Praxis beinhaltet ein Optionskontrakt nicht das Recht zum Kauf oder Verkauf von genau einem Anteil des Basiswertes. Stattdessen wird mit Derivaten ein Vielfaches des Basiswertes gehandelt. Aktienoptionen verbriefen das Recht zum Kauf oder Verkauf von 100 Anteilen des Basiswertes.
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