Bezugsverhältnis von Optionen – Definition & Berechnung

Autor: Pit Wilkens Inhaltlich geprüft von: Philipp-Malte Lingnau

Das Bezugsverhältnis von Optionen (auch Kontraktgröße, engl.: „Contract Size“) gibt an, auf wie viele Einheiten des Basiswertes sich ein Optionskontrakt bezieht. Eine Aktienoption bezieht sich beispielsweise in der Regel auf 100 Aktien. Im Folgenden werden die Besonderheiten der Kontraktgröße bzw. des Bezugsverhältnisses bei Optionen und anderen Derivaten wie Futures und Optionsscheinen näher erläutert.

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Bezugsverhältnis von Optionen – Definition

Das Bezugsverhältnis einer Option gibt an, wie viele Einheiten des Basiswerts (z. B. Aktien) durch einen einzelnen Optionskontrakt erworben oder veräußert werden können. Eine Aktienoption mit einer Kontraktgröße von 100 verleiht dem Käufer beispielsweise das Recht auf den Kauf (Call) oder Verkauf (Put) von 100 Einheiten des Basiswerts.

Bezugsverhältnis von Optionen - Beispiel aus TWS
Bezugsverhältnis von Optionen am Beispiel einer SAP-Aktienoption im TWS

Hinweis: Im Regelfall bezieht sich eine standardisierte Aktienoption auf 100 Aktien. Nach Kapitalmaßnahmen wie Aktiensplits oder Sonderdividenden können Kontraktgröße, Liefergegenstand und Strike jedoch angepasst werden.

Berechnung mit dem Bezugsverhältnis von Optionen

Das Bezugsverhältnis von Optionen kann verwendet werden, um den Betrag zu berechnen, der bei der Ausübung der Option für den Kauf oder den Verkauf des Basiswerts aufgewendet oder erhalten wird.

Um den Ausübungsbetrag bei einem eventuellen Kauf oder Verkauf zu berechnen, muss der Strike mit der Anzahl der Aktien im Optionskontrakt (Kontraktgröße) sowie der Anzahl der Kontrakte multipliziert werden. Aus diesem Grund wird die Kontraktgröße auch als Multiplikator oder Multiplier bezeichnet.

Die Formel lautet somit:

Ausübungsbetrag=Strike~Preis*Kontraktgröße*Anzahl~der~Kontrakte

Der aktuelle Nominalwert einer Optionsposition ergibt sich dagegen aus dem aktuellen Kurs des Basiswerts, multipliziert mit der Kontraktgröße und der Anzahl der Kontrakte.

Beispiel: Bezugsverhältnis bei Aktienoptionen

Der Strike einer Aktienoption auf die Volkswagen AG liegt bei 100 EUR. Der bei Ausübung für den Aktienkauf aufzuwendende Betrag kann jedoch erst durch die Kontraktgröße ermittelt werden und beträgt nicht 100 EUR, sondern 10.000 EUR.

Ausübungsbetrag des VW-Kontraktes = 100 EUR * 100 * 1 Kontrakt = 10.000 EUR

Hinweis: Indexoptionen werden nicht durch Lieferung des Basiswerts, sondern in bar abgerechnet. Bei einem Call ergibt sich der Auszahlungsbetrag grundsätzlich aus der positiven Differenz zwischen dem Abrechnungswert des zugrunde liegenden Index und dem Strike, multipliziert mit dem Multiplikator. Bei einem Put wird entsprechend die positive Differenz zwischen Strike und Abrechnungswert berechnet. Ist die jeweilige Differenz nicht positiv, verfällt die Option wertlos.

Berechnung der Gesamtkosten einer Optionsposition

Das Bezugsverhältnis bzw. die Kontraktgröße spielt auch bei der Berechnung der Gesamtkosten einer Optionsposition eine wichtige Rolle. Die Gesamtkosten ergeben sich aus der Optionsprämie, multipliziert mit der Anzahl der Kontrakte und der Kontraktgröße.

Bei einer Kontraktgröße von 100 bedeutet dies: Gesamtkosten = Optionsprämie × Anzahl der Kontrakte × 100

Die Formel lautet somit:

Gesamtkosten=Anzahl~der~Kontrakte*Optionsprämie*Kontraktgröße~(zzgl.~Gebühren)
Beispiel: Bezugsverhältnis bei mehreren Kontrakten

Der Kauf von zwei Call-Optionen auf die Aktie XYZ zu 1,80 USD kostet 360 USD (plus Transaktionskosten).

Gesamtkosten = 2 Kontrakte * 1,80 USD * 100 Anteile = 360 USD

Abweichendes Bezugsverhältnis von Optionen

Standardisierte Aktienoptionen umfassen häufig 100 Aktien, können aber je nach Börse und Produkt auch andere Stückzahlen abbilden. In einzelnen Märkten bzw. bei bestimmten Underlyings kommen beispielsweise auch Kontraktgrößen von 500 oder 1.000 Anteilen vor.

Hinweis: Diese standardisierten Kontraktgrößen gelten für klassische Optionen. Bei außerbörslichen (OTC) Optionen können Vertragsparameter individuell vereinbart werden. Daneben ermöglichen bestimmte börsliche Formate, etwa FLEX-Optionen, ebenfalls individuellere Vertragsmerkmale.

Bezugsverhältnis von Mini- und Micro-Optionen

Eine Besonderheit stellen sogenannte Mini-Optionen dar. Diese können beispielsweise auf Indizes oder Aktien aufgelegt werden.

Bei den Mini-SPX Indexoptionen (XSP) bezieht sich der Kontrakt auf ein Zehntel des S&P 500 Index. Der Optionsmultiplikator beträgt weiterhin 100 USD. Bei einem SPX-Indexstand von 5.000 Punkten entspricht eine SPX-Option damit einem Nominalwert von rund 500.000 USD, während eine XSP-Option mit rund 50.000 USD ein Zehntel davon abbildet.

  • Mini-Optionen reduzieren je nach Produkt nicht den Multiplikator selbst, sondern den zugrunde gelegten Indexwert oder die Kontraktgröße. Bei Mini Single Stock Options können die Kontraktgrößen beispielsweise 1 oder 10 Aktien betragen.
  • Micro-Optionen bzw. Optionen auf Micro E-mini S&P 500 Futures (MES) sind von Indexoptionen zu unterscheiden. Der Micro E-mini S&P 500 Future besitzt eine Kontraktgröße von 5 USD × S&P-500-Index und damit ein Zehntel des E-mini S&P 500 Futures. Optionen auf MES beziehen sich auf diesen Futures-Kontrakt.

Bezugsverhältnis von Optionsscheinen

Bei Optionsscheinen wird das Bezugsverhältnis häufig anders dargestellt und wird meist als Ratio angegeben.

  • Ein Bezugsverhältnis von 1:100 bzw. 0,01 bedeutet dort in der Regel, dass ein Optionsschein nur ein Hundertstel einer Einheit des Basiswerts abbildet bzw. 100 Optionsscheine einer Einheit des Basiswerts entsprechen.
  • Bei einem Bezugsverhältnis von 5:1 sind fünf Optionsscheine erforderlich, um eine Einheit des Basiswerts abzubilden. Ein einzelner Optionsschein entspricht damit 0,2 Anteilen des Basiswerts.

Nicht selten werden Optionsscheine mit einem Bezugsverhältnis von 1:1 ausgegeben. In diesem Fall bezieht sich ein Optionsschein direkt auf eine Einheit des Basiswerts.

Bezugsverhältnis von Futures

Der Handel mit Rohstoffen, Währungen und Aktienindizes erfolgt häufig über Futures. Anders als Optionen sind Futures unbedingte Terminkontrakte. Die Erfüllung erfolgt verpflichtend, sofern die Position nicht vor Fälligkeit glattgestellt wird. Je nach Produkt kann ein Future physisch geliefert oder in bar abgerechnet werden.

Die Kontraktgröße von Futures hängt stark vom jeweiligen Basiswert ab, da unterschiedliche Maßeinheiten (z. B. Barrel, Unzen, Punkte) zugrunde liegen.

Beispiel: Bezugsverhältnis bei E-Mini S&P 500 Futures

Ein Anleger kauft einen E-mini S&P 500 Future (ES), während der Index bei etwa 5.000 Punkten notiert. Der Nominalwert des Kontrakts beträgt in diesem Fall 250.000 US-Dollar (50 USD Multiplikator × 5.000 Punkte Indexstand).

Der Anleger muss jedoch nicht die gesamten 250.000 USD einsetzen, sondern lediglich eine Sicherheitsleistung hinterlegen – die sogenannte Initial Margin.

Häufige Fragen

Was ist eine Option?

Eine Option verbrieft das Recht, einen Basiswert (Underlying) zu einem vereinbarten Basispreis (Strike) und an einem vereinbarten Zeitraum oder Datum (Verfallstag) zu kaufen oder zu verkaufen. Für den Erwerb dieses Rechts bezahlt der Käufer eine Prämie an den Verkäufer. Dieser tritt als Stillhalter auf und kann keinen Einfluss darauf nehmen, ob die Option ausgeübt wird oder nicht. Optionen können sich auf verschiedene Basiswerte, wie Aktien, Indizes oder Futures beziehen.

In der Praxis beinhaltet ein Optionskontrakt nicht das Recht zum Kauf oder Verkauf von genau einem Anteil des Basiswertes. Stattdessen wird mit Derivaten ein Vielfaches des Basiswertes gehandelt. Aktienoptionen verbriefen das Recht zum Kauf oder Verkauf von 100 Anteilen des Basiswertes.

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