Margin im Optionshandel – Definition & Berechnung

Autoren: Philipp Berger Philipp-Malte Lingnau

Margin bezieht sich auf die Sicherheitsleistung, die für den Handel mit bestimmten Arten von Optionen hinterlegt werden muss. Dabei handelt es sich um einen Geldbetrag, der auf das Konto des Brokers eingezahlt wird, um potenzielle Verluste abzudecken und sicherzustellen, dass der Anleger seinen Verpflichtungen aus offenen Positionen nachkommen kann. Auf diese Weise soll das Risiko für die Gegenpartei (in der Regel der Broker) verringert werden.

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Was ist eine Margin? – Definition

Die Margin ist eine Sicherheitsleistung, die ein Anleger bei einem Broker als Gegenpartei („Counterparty“) zur Absicherung des Kontrahentenrisikos hinterlegen muss. Diese Leistung ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Anleger Kapital aufnimmt, z.B. beim Kauf von Aktien auf Kredit, oder wenn er ein Derivat handelt, das eine Nachschusspflicht vorsieht, wie z.B. bei Optionen oder Futures. Die Hinterlegung der Margin erfolgt über ein spezielles Marginkonto.

Bei Optionen und anderen Derivaten ermöglicht die Margin den Handel mit einem Bruchteil des Kapitals, das für den Kauf oder Verkauf des Basiswerts erforderlich wäre. Auf diese Weise kann der Anleger eine größere Position eröffnen, als es sein eigenes Kapital erlauben würde, was sowohl die potenziellen Gewinne als auch die Risiken erhöht.

Die Margin kann je nach Finanzprodukt und Regulierung stark variieren und wird in der Regel entweder als absoluter Betrag oder als Prozentsatz des Handelswertes festgelegt. Werden die Marginanforderungen nicht erfüllt, kann der Broker die Position des Anlegers automatisch schließen, um weitere Verluste zu vermeiden (siehe Margin Call).

Berechnung der Margin

Die Berechnung der Margin erfolgt durch den Broker und ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Wichtig ist, dass es sich nicht um einen fixen Wert handelt. Die Margin wird ständig neu berechnet und liegt in den meisten Fällen je nach Basiswert zwischen 15 und 25 Prozent.

Beispiel: Bei einem verkauften Optionskontrakt (100 Aktien) auf die Aktie XYZ (zu 127 Euro) beträgt der Wert der Aktie 12.700 Euro. Die hinterlegte Sicherheitsleistung beträgt in diesem Fall 2.500 Euro bei einer angenommenen Marginanforderung von ca. 25%. Bei einem Kapitaleinsatz von knapp 13.000 Euro würde sich die erhaltene Optionsprämie hingegen kaum noch lohnen, da das Risiko im Verhältnis zum möglichen Gewinn sehr hoch wäre.

Zu berücksichtigen sind dabei die folgenden Punkte:

  • Läuft der Kurs des Basiswertes in die gewünschte Richtung und die Option ist Out of the Money bzw. aus dem Geld, sinkt die Margin. Bewegt sich der Kurs dagegen in Richtung Geld, erhöht sich die Margin, weil auch die mögliche Gesamtverpflichtung aus der Optionsposition steigt.
  • Die Sicherheitsleistung wird auf das gesamte Depot berechnet und richtet sich nach dem Gesamtrisiko. Gibt es also Positionen, die sich gegenläufig entwickeln und sich daher gegenseitig absichern, senkt dies das Risiko und damit auch die Margin.

Hinweis: Das Marginkonto sollte nicht bis auf den letzten Euro ausgeschöpft werden, da es ständig neu kalkuliert werden muss. Etwas Spielraum sollte immer vorhanden sein.

Wann und warum ist eine Sicherheitsleistung erforderlich?

Eine Margin ist erforderlich, wenn ein Risiko aus einem Termingeschäft besteht. Beim Kauf einer Option muss keine Margin hinterlegt werden, da der Käufer nur die Prämie bezahlt und keine weiteren Verpflichtungen eingeht.

Verkauft oder schreibt ein Anleger hingegen eine nackte Option (z.B. einen nackten Call oder Put), kann er bei stark steigenden oder fallenden Kursen des Basiswerts potenziell unbegrenzte Verluste erleiden, da er verpflichtet ist, den Basiswert zu kaufen oder zu verkaufen, wenn der Käufer die Option ausübt.

Daher verlangt der Broker vom Stillhalter eine Sicherheitsleistung, die jedoch geringer ist als der Wert des Optionskontrakts, um die Hebelwirkung der Option zu erhalten. Dieser Betrag dient als Absicherung für den Fall, dass der Stillhalter seine Verpflichtungen aus dem Stillhaltergeschäft nicht erfüllen kann.

Wann kommt es zum Margin Call?

Wenn der Betrag auf dem Marginkonto nicht mehr genügt, um das ermittelte Risiko des Brokers zu decken, kommt es zum sogenannten Margin Call. Dieser kann als Ultimatum des Brokers verstanden werden, dass zwei Möglichkeiten zulässt.

  • Möglichkeit 1: Geld nachschießen, damit die berechnete Sicherheitsleistung wieder eingehalten wird.
  • Möglichkeit 2: Position glattstellen und möglicherweise Verluste realisieren, die dann mit der bereits hinterlegten Margin verrechnet werden.

Der Zeitraum für die Margin-Call-Erfüllung ist meistens sehr kurzfristig gesetzt. Üblich sind 24 Stunden. Wird kein Geld nachgeschossen, wird die Position automatisch glattgestellt.

Ausnahmen und Besonderheiten

Nach dem Motto „keine Regel ohne Ausnahme“ gibt es auch bei der Margin einige Ausnahmen von den allgemeinen Regeln. Beim Kauf einer Option kann beispielsweise eine Margin fällig werden, wenn die Option in einer Fremdwährung notiert. In diesem Fall wird nicht das Risiko der Option selbst, sondern das Wechselkursrisiko berücksichtigt und eine Margin ist erforderlich.

  • Gedeckte Calls oder Puts: Bei gedeckten Optionen wie einem Covered Call oder Protective Put hält der Verkäufer (Stillhalter) den Basiswert, z.B. Aktien. Dies reduziert die Margenanforderungen, da der Basiswert als Sicherheit dient. Die entsprechenden Wertpapiere können in entsprechender Anzahl an der Terminbörse hinterlegt werden.
  • Debit Spreads: Beim Debit Spread werden die Optionen zum gleichen Zeitpunkt gekauft und verkauft. Da das Recht, die Long-Option auszuüben, die Verpflichtung, eine etwaige Ausübung zu erfüllen, ausgleicht, ist in diesem Fall keine Margin erforderlich.

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