Margin im Optionshandel – Definition & Berechnung

Autoren: Philipp Berger Philipp-Malte Lingnau

Die Margin ist die Sicherheitsleistung, die ein Anleger zur Absicherung des Kontrahentenrisikos bei einem Broker als Gegenpartei („Counterparty“) hinterlegen muss. Eine Sicherheitsleistung ist vor allem dann erforderlich, wenn der Anleger Kapital aufnimmt, etwa durch den Kauf von Aktien auf Kredit, oder wenn er ein Derivat handelt, für das die Kontraktspezifikationen eine Nachschusspflicht vorsehen, wie z.B. bei Futures. Die Hinterlegung der Margin erfolgt über ein spezielles Marginkonto. 

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Was ist eine Margin? – Definition

Die Margin ist eine finanzielle Sicherheit, die ein Anleger bei seinem Broker hinterlegen muss, um sicherzustellen, dass der Anleger seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Auf diese Weise soll das Risiko für die Gegenpartei (in der Regel der Broker) reduziert werden.

Im Zusammenhang mit Optionen und anderen Derivaten ermöglicht die Margin dem Anleger, mit einem Bruchteil des Kapitals zu handeln, das für den Kauf oder Verkauf des Basiswerts erforderlich wäre. Mit anderen Worten, durch die Hinterlegung einer Margin kann ein Anleger eine größere Position eröffnen, als es sein eigenes Kapital erlauben würde, wodurch sich sowohl die potenziellen Gewinne als auch die Risiken erhöhen.

Die Margin kann je nach Finanzprodukt und Regulierung stark variieren und wird in der Regel entweder als fester Betrag oder als Prozentsatz des Handelswertes festgelegt. Werden die Marginanforderungen nicht erfüllt, kann die Position des Anlegers vom Broker automatisch geschlossen werden, um weitere Verluste zu vermeiden. (Siehe „Margin Call“)

Wann und warum ist eine Margin notwendig?

Eine Margin ist grundsätzlich dann zu leisten, wenn ein Risiko aus einem Termingeschäft besteht. Beim Kauf einer Option wird daher in der Regel keine Margin fällig, da es kein Risiko besteht. Beim Kauf einer Option wurde bereits die Prämie bezahlt. Alle weiteren Handlungsmöglichkeiten des Käufers sind Rechte, aber keine Pflichten. Er kann die Option ausüben, aber nur wenn es zu seinem Vorteil ist. Der Käufer einer Option trägt also kein über die Optionsprämie hinausgehendes Risiko und muss keine Sicherheitsleistung stellen.

Der Verkäufer einer Option nimmt im Gegensatz zum Käufer eine Stillhalterposition ein. Nach dem Verkauf der Option und dem Erhalt der Prämie bleibt ungewiss, ob der Käufer die Option tatsächlich ausüben wird. Das potenzielle Verlustrisiko für das Stillhaltergeschäft ist beträchtlich. Denn der Verkäufer verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, unter bestimmten Bedingungen eine bestimmte Menge des Basiswerts zu kaufen oder zu verkaufen. Um sicherzustellen, dass der Verkäufer dieser Verpflichtung im Ernstfall auch nachkommen kann, verlangt der Broker die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung, die Margin.

Diese Sicherheitsleistung fällt jedoch nicht so hoch aus, wie der Gegenwert des Optionskontraktes. Wäre dem so, gäbe es keinen Hebeleffekt durch die Option mehr. Das Geschäft würde sich für den Verkäufer der Option bzw. den Stillhalter dann kaum noch lohnen. Der Broker verlangt die Sicherheitsleistung nur für den Fall, dass der Verkäufer nicht mehr in der Lage sein sollte, seiner Verpflichtung nachzukommen. Unter Verwendung der Margin schließt der Broker notfalls die Position und erfüllt die Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Berechnung der Margin

Die Berechnung der Margin erfolgt durch den Broker und ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Wichtig ist, dass es sich nicht um einen festen Wert handelt. Die Margin wird ständig neu berechnet und beträgt in den meisten Fällen etwa 25 Prozent des Aktienwertes.

Beispiel: Bei einem Optionskontrakt (100 Aktien) auf die Aktie XYZ (zu 127 Euro) liegt der Aktienwert bei 12.700 Euro. Die hinterlegte Sicherheitsleistung beträgt in diesem Fall 2.500 Euro, basierend auf einer angenommenen Marginanforderung von etwa 25%. Bei einem Kapitaleinsatz von knapp 13.000 Euro hingegen würde sich die erhaltene Optionsprämie kaum noch lohnen, da das Risiko im Verhältnis zum potenziellen Gewinn recht hoch wäre.

Zu berücksichtigen sind dabei die folgenden Punkte:

  • Läuft der Kurs des Basiswertes in die gewünschte Richtung und die Option ist out of the money bzw. aus dem Geld, sinkt die Margin. Bewegt sich der Kurs dagegen in Richtung Geld, erhöht sich die Margin, weil auch die mögliche Gesamtverpflichtung aus der Optionsposition steigt.
  • Die Sicherheitsleistung wird auf das gesamte Depot berechnet und richtet sich nach dem Gesamtrisiko. Gibt es also Positionen, die sich gegenläufig entwickeln und sich daher gegenseitig absichern, senkt dies das Risiko und damit auch die Margin.

Hinweis: Das Marginkonto sollte nicht bis auf den letzten Euro ausgeschöpft werden, da es ständig neu kalkuliert werden muss. Etwas Spielraum sollte immer vorhanden sein.

Margin Call – Auswirkungen

Wenn der Betrag auf dem Marginkonto nicht mehr genügt, um das ermittelte Risiko des Brokers zu decken, kommt es zum sogenannten Margin Call. Dieser kann als Ultimatum des Brokers verstanden werden, dass zwei Möglichkeiten zulässt.

  • Möglichkeit 1: Geld nachschießen, damit die berechnete Sicherheitsleistung wieder eingehalten wird.
  • Möglichkeit 2: Position glattstellen und möglicherweise Verluste realisieren, die dann mit der bereits hinterlegten Margin verrechnet werden.

Der Zeitraum für die Margin-Call-Erfüllung ist meistens sehr kurzfristig gesetzt. Üblich sind 24 Stunden. Wird kein Geld nachgeschossen, wird die Position automatisch glattgestellt.

Ausnahmen und Besonderheiten

Frei nach dem Motto „keine Regel ohne Ausnahme“ gibt es auch bei der Margin ein paar Ausnahmen von den allgemeinen Regeln.

Für den Kauf einer Option kann nämlich dann eine Margin anfallen, wenn sie in einer Fremdwährung notiert. Dann wird jedoch nicht das Risiko der Option selbst, sonders das Wechselkursrisiko angesetzt. In diesem Fall ist auch beim Optionskauf ein Marginkonto notwendig.

Umgekehrt gibt es auch die Möglichkeit, beim Optionsverkauf auf die Margin zu verzichten. In welcher Form die Sicherheitsleistung erfolgt, ist nämlich häufig offen. Die Wertpapiere des Basiswertes können also in entsprechender Anzahl an der Terminbörse hinterlegt werden. Es handelt sich dann um eine gedeckte Option (wie Covered Call oder Protective Put) und die Margin entfällt.

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