Optionsscheine – Definition & Erklärung

Autor: Armin Hecktor Inhaltlich geprüft von: Philipp Berger

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Optionsscheine – Definition

Optionsscheine sind verbriefte Derivate, die als strukturiertes Wertpapier (Inhaberschuldverschreibung) ausgestaltet sind und von einer emittierenden Bank herausgegeben werden. Sie beziehen sich immer auf einen Basiswert (z. B. Aktien, Indizes, Währungen) und können aufgrund ihrer Hebelwirkung eine höhere Rendite als eine Direktanlage erzielen.

Der Inhaber das Recht, aber nicht die Pflicht hat, den Basiswert (Underlying) zu kaufen oder zu verkaufen. Den Optionsschein selbst kann der Inhaber vor Ende der Laufzeit grundsätzlich während der Handelszeiten veräußern.

Im Privatanlegersegment wird der Begriff „strukturierte Wertpapiere“ häufig als Synonym für Derivate verwendet. Dabei stellen diese Finanzprodukte nur ein Teilsegment des gesamten Derivatemarktes dar.

Wie funktionieren Optionsscheine?

Optionsscheine stellen rechtlich gesehen Inhaberschuldverschreibungen dar, die ein entsprechendes Optionsrecht verbriefen. Grundsätzlich berechtigt ein Optionsschein den Inhaber, einen bestimmten Basiswert (Underlying) zu einem im Voraus festgelegten Preis (Strike) und Bezugsverhältnis innerhalb einer vorgegebenen Laufzeit zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put).

Dieses Recht erwirbt er durch Zahlung des Optionsscheinpreises, auch Optionsscheinprämie genannt, an den Verkäufer des Optionsscheins (hier: die emittierende Bank). Dieser verpflichtet sich im Gegenzug, die Rechte des Inhabers zu erfüllen. Der Verkäufer wird in der Fachsprache als Stillhalter bezeichnet.

Je nach Erwartung über die zukünftige Kursentwicklung eines Wertpapiers können Anleger auf Calls oder Puts setzen.

  • Call-Optionsscheine eignen sich in der Regel für Anleger, die einen starken Kursanstieg des Basiswerts erwarten.
  • Put-Optionsscheine werden von Anlegern gekauft, die mit einem deutlichen Kursrückgang des Basiswerts rechnen.

Hinweis: Optionsscheine sind keine Optionen! Regelmäßig werden Optionen und Optionsscheine unter Privatanlegern, aber auch in Fachliteratur fälschlicherweise als Synonym füreinander verwendet, obwohl es sich um zwei unterschiedliche Finanzprodukte handelt.

Merkmale von Optionsscheinen

Jeder Optionsschein besteht aus drei Komponenten:

  • Strike-Preis
  • Bezugsverhältnis
  • (Rest-) Laufzeit

Ferner wird nach dem Zeitpunkt der Ausübung und der Erfüllungsart unterschieden. Diese Merkmale werden im Folgenden detailliert erläutert.

Ausübungspreis (auch: Basispreis, engl. Strike)

Der Ausübungspreis eines Optionsscheins, in der Fachsprache Strike genannt, gibt an, zu welchem Preis der Basiswert gekauft (Call) oder verkauft (Put) werden kann. Der tatsächliche Wert des Optionsscheins am Ende der Laufzeit hängt von der Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem aktuellen Kurs des Underlying ab.


Bezugsverhältnis von Optionsscheinen

Eine der wichtigsten Kennzahlen von Optionsscheinen ist das sog. Bezugsverhältnis. Dieses drückt aus, auf wie viele Einheiten des Basiswerts sich das strukturierte Wertpapier bezieht. Ist ein Optionsschein beispielsweise mit einem Bezugsverhältnis von 0,01 ausgestattet, dann benötigt der Inhaber 100 Optionsscheine in seinem Besitz, um eine Einheit des Basiswerts (bspw. eine Aktie) erwerben oder veräußern zu können.

Die emittierende Bank schafft mit dem Bezugsverhältnis für Privatanleger die Möglichkeit, an Termingeschäften zu partizipieren, da der Erwerb eines Optionsscheins aufgrund des Bezugsverhältnisses wesentlich weniger Kapital erfordern kann als der Kauf einer Option. Bei vielen standardisierten Aktienoptionen bezieht sich ein Optionskontrakt typischerweise auf 100 Aktien. Optionsscheine sind also speziell auf das Privatanlegersegment zugeschnittene Finanzinstrumente mit entsprechender Wertpapierkennnummer (WKN).


Restlaufzeit

Die Restlaufzeit hat einen signifikanten Einfluss auf den Preis eines Optionsscheins. Die Auswirkung wird umso größer, je näher das Laufzeitende rückt. Dieser Einfluss wird mit dem sog. Zeitwertverlust umschrieben, der wiederum mit dem griechischen Buchstaben Theta ausgedrückt wird. Eine detaillierte Erläuterung erfolgt im Artikel „Optionsscheinpreis“.

Verallgemeinert lässt sich folgender Zusammenhang darstellen: Je kürzer die Restlaufzeit, umso niedriger ist der Zeitwert eines Optionsscheins.

  • Der Wert eines Call-Optionsscheins nimmt mit kürzer werdender Laufzeit umso stärker ab, je weiter der Kurs des Underlying unter dem Strike des Calls notiert. Entsprechend ist der Effekt am geringsten, je weiter der Kurs über dem Strike notiert, da diese Optionsscheine einen vergleichsweise geringeren Zeitwertaufschlag besitzen.
  • Bei einem Put-Optionsschein verhält sich der Zusammenhang zwischen Kurs und Strike konträr, der Effekt des Zeitwertverfalls bleibt jedoch identisch.

Zeitpunkt der Ausübung

Ein weiteres Unterscheidungskriterium ist der Zeitpunkt, zu dem die Ausübung des verbrieften Optionsrechts erfolgen kann.

  • Optionsscheine, die während der gesamten Laufzeit ausgeübt werden können, bezeichnet man als amerikanische Optionsscheine.
  • Ist die Ausübung ausschließlich am Ende der Laufzeit möglich, spricht man von europäischen Optionsscheinen.

Hinweis: Die Ausübung bezieht sich auf den Zeitpunkt, zu dem die Lieferung des Underlyings oder die Abrechnung des Optionsrechts erfolgen kann. Der Inhaber hat jedoch während der Laufzeit grundsätzlich die Möglichkeit, den erworbenen Optionsschein zu veräußern. Kauf und Verkauf eines Optionsscheins sind daher unabhängig von den Ausübungsmodalitäten zu sehen.


Erfüllungsart: Cash vs. Physical Settlement

Des Weiteren wird zwischen zwei Erfüllungsarten des verbrieften Optionsrechts differenziert: Barausgleich (engl. Cash Settlement) und physische Lieferung (engl. Physical Settlement). Ein Cash Settlement findet immer dann statt, wenn eine physische Lieferung nicht möglich oder nicht gewünscht ist. Dies ist beispielsweise bei Indizes der Fall.

Bei Optionsscheinen ist in der Praxis häufig ein Barausgleich vorgesehen. Dabei wird die Differenz zwischen dem aktuellen Kurs des Basiswerts und dem Ausübungspreis des Optionsscheins finanziell ausgeglichen. Je nach Ausgestaltung kann jedoch auch eine physische Lieferung des Basiswerts vorgesehen sein.

Optionsscheine Grundtypen – Call vs. Put

Optionsscheine werden in zwei Grundtypen gegliedert: Call-Optionsschein und Put-Optionsschein. Die Unterscheidung der Grundtypen bezieht sich auf die Wahlrechte, die dem Inhaber durch den Erwerb eines Call- oder Put-Optionsscheins eingeräumt werden:

Call-Optionsschein (Kaufrecht) Put-Optionsschein (Verkaufsrecht)
Dem Inhaber wird das Recht eingeräumt
  • einen zugrunde liegenden Basiswert (engl. Underlying)
  • in einer bestimmten Menge (Kontraktgröße, engl. Contract Size)
  • innerhalb einer bestimmten Frist (Restlaufzeit)
  • oder zu einem bestimmten Termin (Fälligkeitstag, engl. Expiration Date)
  • zu einem fest definierten Ausübungspreis (Basispreis, engl. Strike)
  • kaufen zu dürfen
Dem Inhaber wird das Recht eingeräumt
  • einen zugrunde liegenden Basiswert (engl. Underlying)
  • in einer bestimmten Menge (Kontraktgröße, engl. Contract Size)
  • innerhalb einer bestimmten Frist (Restlaufzeit)
  • oder zu einem bestimmten Termin (Fälligkeitstag, engl. Expiration Date)
  • zu einem fest definierten Ausübungspreis (Basispreis, engl. Strike)
  • verkaufen zu dürfen
Der Inhaber profitiert bei steigenden Kursen des Underlyings Der Inhaber profitiert bei fallenden Kursen des Underlyings
Fachbegriff: Long Call Fachbegriff: Long Put

Ermittlung des Gewinns bei Call und Put

Die Gewinnmöglichkeiten von Calls sind theoretisch unbegrenzt, während Puts eine natürliche Gewinnbegrenzung haben, da der Kurs eines Basiswerts nicht negativ sein kann. Bei beiden Typen besteht ein maximales Verlustrisiko in Höhe des eingesetzten Kapitals.

  • Ein Call-Optionsschein gibt dem Inhaber das Recht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums Aktien eines Unternehmens zu einem bestimmten Preis zu kaufen. Der Basiswert des Calls muss über dem Ausübungspreis liegen, damit er sich lohnt. Ist dies nicht der Fall, verfällt der Call am Ende der Laufzeit wertlos.
  • Put-Optionsscheine funktionieren anders als Calls. Der Auszahlungsbetrag von Puts ist immer dann positiv, wenn der Basiswert unter dem jeweiligen Basispreis notiert. Andernfalls verfällt der Put am Ende der Laufzeit wertlos.

Beispiel für den Handel mit einem Call-Optionsschein

Ein Anleger kauft einen Call-Optionsschein auf eine Aktie mit einem Strike von 30 EUR und einer Optionsprämie von 5 EUR. Damit hat er bei einem Bezugsverhältnis von 1:1 Anspruch auf die Auszahlung der Differenz zwischen Aktienkurs und Strike-Preis, wenn der Aktienkurs am Ende der Laufzeit über 30 EUR liegt.

Steigt der Aktienkurs bis zum Laufzeitende auf 55 EUR, beträgt der Auszahlungsbetrag vor Abzug der gezahlten Prämie 25 EUR. Der Gewinn des Anlegers nach Abzug der Optionsprämie beträgt 20 EUR. Diese Werte errechnen sich wie folgt:

  • Die Differenz zwischen dem aktuellen Aktienkurs (55 EUR) und dem Basispreis (30 EUR) beträgt 25 EUR.
  • Abzüglich der gezahlten Optionsprämie (5 EUR) verbleibt ein Gewinn von 20 EUR oder 400 % bezogen auf den Kapitaleinsatz, jeweils vor Kosten und Steuern.

Zum Vergleich: Eine Direktinvestition in die Aktie hätte „nur“ einen Gewinn von ca. 83 % auf das eingesetzte Kapital gebracht. Fällt der Aktienkurs am Ende der Laufzeit jedoch unter 30 EUR und damit unter den Basispreis, verfällt der Optionsschein wertlos.

Arten von Optionsscheinen

Physische Lieferung vs. Barausgleich

Optionsscheine können durch eine Optionsanleihe oder „nackt“ begeben werden.

  • Traditionelle Optionsscheine sind Wertpapiere, die im Zusammenhang mit der Emission einer Optionsanleihe ausgegeben werden. Der Emittent des Optionsscheins ist auch der Emittent der Optionsanleihe. Die Optionsscheine werden getrennt von den Anleihen gehandelt und verbriefen das Recht auf Lieferung des Basiswerts innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem festgelegten Preis. Übt der Käufer eines herkömmlichen Optionsscheins sein Optionsrecht aus, erhält er einen „physischen“ Gegenwert – der Emittent liefert ihm den Basiswert direkt.
  • Naked Optionsscheine werden von Banken als spekulative Wertpapiere ausgegeben. Anstelle der Abnahme oder Lieferung des Basiswerts wird lediglich ein Geldbetrag gezahlt.

Optionsscheine mit speziellen Auszahlungsbedingungen

Darüber hinaus gibt es Optionsscheine, deren Auszahlungsbedingungen an den Eintritt eines bestimmten Marktszenarios geknüpft sind. Die gängigsten sind:

  • Inline-Optionsscheine zahlen am Laufzeitende einen festen Betrag, sofern der Basiswert während der gesamten Laufzeit zwischen zwei festgelegten Barrieren bleibt. Wird eine Barriere berührt oder durchbrochen, verfällt der Optionsschein wertlos.
  • Stay-Low Optionsscheine zahlen am Laufzeitende einen festen Betrag, wenn der Basiswert während der gesamten Laufzeit unter einer festgelegten Barriere bleibt. Bei Berührung oder Überschreiten der Barriere verfällt der Optionsschein wertlos.
  • Stay-High Optionsscheine zahlen am Laufzeitende einen festen Betrag, wenn der Basiswert während der gesamten Laufzeit über einer festgelegten Barriere bleibt. Bei Berührung oder Unterschreiten der Barriere verfällt der Optionsschein wertlos.
  • Discount-Optionsscheine können mit Preisabschlag erworben werden. Als Gegenleistung ist der maximale Gewinn begrenzt.

Vorteile von Optionsscheinen

Begrenztes Verlustpotenzial

Optionsscheine haben ein begrenztes Verlustpotenzial bei theoretisch unbegrenzten Gewinnmöglichkeiten. Anleger können bei dem Kauf eines Optionsscheins maximal die gezahlte Prämie verlieren.

  • Der mögliche Gewinn ist zumindest bei Calls theoretisch unbegrenzt, weil der Kurs des Underlying grundsätzlich unbegrenzt steigen kann.
  • Bei Puts ist der Gewinn dadurch begrenzt, dass bspw. ein Aktienkurs nicht unter 0 EUR fallen kann.

Geringes Bezugsverhältnis und Kapitaleinsatz

Optionsscheine haben gegenüber vielen anderen Derivaten oft kleinere Stückelungen, da ihr Bezugsverhältnis flexibel festgelegt werden kann. Während sich ein standardisierter Aktienoptionskontrakt meist auf 100 Aktien bezieht und bei hochpreisigen Aktien einen hohen Gegenwert abbildet, kann die emittierende Bank das Bezugsverhältnis eines Optionsscheins so anpassen, dass bereits mit geringerem Kapitaleinsatz investiert werden kann. Dadurch sinkt die erforderliche Einstiegssumme für Anleger.

Absicherungsgeschäfte

Optionsscheine können nicht nur für spekulative Zwecke eingesetzt werden, sondern es lassen sich gezielte Absicherungsstrategien, auch Hedging genannt, umsetzen. Beispielsweise kann ein Anleger durch den Erwerb eines Puts eine entsprechende Long-Position absichern. Leerverkaufspositionen bzw. Short-Positionen können mit Calls abgesichert werden.

Nachteile von Optionsscheinen

Verbilligung durch Bezugsverhältnis

Das Bezugsverhältnis kann gleichzeitig auch ein Nachteil sein. Durch die flexible Gestaltung der emittierenden Banken können Optionsscheine einen günstigeren Eindruck erwecken, obwohl sie in der Realität überbewertet sind. Die Bank hat somit die Möglichkeit, die eigene Gewinnmarge zu beeinflussen. Optionen besitzen diesen Nachteil aufgrund ihrer Standardisierung nicht.

Emittentenrisiko und Interessenkonflikt

Ein wesentlicher Risikofaktor von Optionsscheinen ist das sogenannte Emittentenrisiko. Da Optionsscheine von emittierenden Banken ausgegeben werden, ist der Anleger Gläubiger des Emittenten und trägt neben dem Marktrisiko auch ein Bonitätsrisiko gegenüber dieser Bank. Im Falle einer Insolvenz der emittierenden Bank können deren Optionsscheine wertlos werden.

Bei börsengehandelten Optionen und Futures existiert dieses Emittentenrisiko in dieser Form nicht. Gegenparteirisiken werden über Margining und Clearingstellen deutlich reduziert.

Begrenzter Handlungsspielraum

Optionsscheine lassen sich nur auf der Käuferseite handeln. Das bedeutet, dass der initiale Erwerb von Calls und Puts möglich ist, der initiale Verkauf ist allerdings ausgeschlossen. Ein Anleger kann mit Optionsscheinstrategien also keine Stillhaltergeschäfte umsetzen. Dadurch werden zusätzliche Strategien und Handlungsansätze ausgeschlossen.

Fehlende Standardisierung

Nachteilig ist auch die fehlende Standardisierung von Optionsscheinen. Emittierende Banken können die Kontraktspezifikationen nach eigenem Ermessen gestalten, was insbesondere bei der Preisfindung zum Nachteil des Anlegers ausgelegt werden kann. Optionen sind hingegen standardisierte Terminprodukte, die ihre Preisfindung auf Basis von Angebot und Nachfrage vollziehen. Entsprechend stark werden Optionen in den USA gehandelt.

Unterschied zwischen Aktien und Optionsscheinen

Nachfolgende Tabelle zeigt die Gegenüberstellung von Aktien und Optionsscheinen, um die Unterschiede zwischen dem Basiswert (hier: Aktie) und dem Derivat (Optionsschein) herauszustellen.

Unterschiede Aktie Optionsschein auf Aktie
Interpretation
  • Unternehmensanteil an einer Aktiengesellschaft
  • Verbrieftes Recht, einen Anteil am Underlying unter Einhaltung der Kontraktspezifikationen zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put)
  • In der Praxis werden viele Optionsscheine per Cash Settlement abgewickelt, ohne Andienung der Aktie. Maßgeblich sind jedoch die jeweiligen Produktbedingungen
Intention
  • Der Inhaber profitiert bei steigendem Aktienkurs und erhält die Dividende (falls ausgeschüttet)
  • Der Inhaber eines Calls profitiert bei steigenden Aktienkursen
  • Der Inhaber eines Puts profitiert bei fallenden Aktienkursen
  • In beiden Fällen erhält der Inhaber eines Optionsscheins keine Dividende
Risiko
  • Die Entwicklung des Aktienkurses ist abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens und der allgemeinen Konjunktur
  • Ein Totalverlust des Investments ist eher selten
  • Die Preisentwicklung des Optionsscheins ist abhängig von der Entwicklung des Aktienkurses
  • Ein Call besitzt bei Fälligkeit einen Wert, wenn der Aktienkurs über dem Ausübungspreis notiert
  • Ein Put besitzt bei Fälligkeit einen Wert, wenn der Aktienkurs unter dem Ausübungspreis notiert
  • Sollten die genannten Bedingungen für Calls oder Puts nicht erfüllt sein, verfallen diese wertlos
  • Zusätzliches Kontrahentenrisiko gegenüber der emittierenden Bank, z. B. durch Insolvenz oder intransparente Preisgestaltung
Sonstige Rechte
  • Je nach Aktiengattung besitzt der Inhaber z. B. Stimmrechte und darf an der Hauptversammlung teilnehmen
  • Der Inhaber eines Optionsscheins hat außer dem Ausübungsrecht keine weiteren Rechte
Laufzeit
  • Unbegrenzt bis zur Insolvenz oder Delisting
  • Durch definierten Fälligkeitstag begrenzt

Unterschied zwischen Optionsscheinen und Optionen

Obwohl die Begriffe Optionen und Optionsscheine häufig synonym verwendet werden, handelt es sich um unterschiedliche Finanzinstrumente. Die wichtigsten Unterschiede betreffen Standardisierung, Preisbildung, Emittentenrisiko und die verfügbaren Handelsstrategien.

Standardisierung und Handel

Optionen sind standardisierte Terminkontrakte, die überwiegend an Terminbörsen gehandelt werden. Kontraktgröße, Laufzeit und Abwicklungsbedingungen sind fest vorgegeben.

Optionsscheine orientieren sich zwar am Grundprinzip von Optionen, ihre Ausgestaltung wird jedoch von der emittierenden Bank festgelegt. Aufgrund dieser fehlenden Standardisierung können sie sowohl börslich als auch im OTC-Handel gehandelt werden.

Preisfindung

Bei Optionsscheinen stellt der Emittent in der Regel die An- und Verkaufskurse. Die Preisbildung hängt unter anderem vom Basiswert, der Volatilität, der Restlaufzeit, dem Zinsniveau, dem Bezugsverhältnis sowie den Margen des Emittenten ab.

Bei börsengehandelten Optionen entstehen die Preise dagegen durch Angebot und Nachfrage. Bewertungsmodelle wie das Black-Scholes-Modell dienen lediglich als Orientierung für Bewertung und Risikomanagement.

Emittentenrisiko

Optionsscheine sind rechtlich Inhaberschuldverschreibungen. Anleger tragen daher ein Emittentenrisiko: Wird die emittierende Bank zahlungsunfähig, kann der Optionsschein wertlos werden.

Bei Optionen existiert kein klassischer Emittent. Die Abwicklung erfolgt über Terminbörsen und Clearingstellen, wodurch Gegenparteirisiken durch Sicherheiten und Margin-Systeme deutlich reduziert werden.

Kauf und Verkauf (Stillhalterpositionen)

Ein wesentlicher Unterschied besteht im strategischen Handlungsspielraum. Optionsscheine können ausschließlich gekauft werden. Anleger treten somit immer als Inhaber des Optionsrechts auf.

Bei Optionen ist hingegen sowohl der Kauf als auch der Verkauf möglich. Dadurch können Händler neben Long-Positionen auch Stillhalterpositionen eingehen und deutlich mehr Optionsstrategien umsetzen.

  • Optionsinhaber (Käufer): Profitieren von steigenden Kursen, riskieren jedoch den Verlust der gezahlten Prämie.
  • Stillhalter (Verkäufer): Vereinnahmen die Prämie, tragen dafür aber das Risiko ungünstiger Kursbewegungen.

Fazit: Während der Optionshandel sowohl Käufer- als auch Verkäuferstrategien ermöglicht, beschränkt sich der Handel mit Optionsscheinen auf die Käuferseite. Dadurch ist der strategische Spielraum bei Optionsscheinen deutlich geringer.

Unterschied zwischen Optionsscheinen und Futures

Optionsscheine sind bedingte Termingeschäfte, da der Inhaber ein Wahlrecht besitzt. Futures hingegen sind unbedingte Termingeschäfte, bei denen beide Vertragsparteien zur Vertragserfüllung verpflichtet sind.

Futures werden an regulierten Terminbörsen gehandelt und sind standardisierte Finanzinstrumente. Zudem besteht kein Emittentenrisiko wie bei bankemittierten Optionsscheinen. Zur Absicherung der Vertragserfüllung müssen Käufer und Verkäufer eines Futures eine Margin hinterlegen.

Die Preisbildung von Futures basiert auf einem einheitlichen Bewertungsansatz. Der theoretische Futurespreis ergibt sich im Wesentlichen aus dem Kurs des Basiswerts sowie den Cost of Carry, also den mit dem Halten des Basiswerts verbundenen Kosten.

Optionscheine vs Futures - Die wichtigsten Unterschiede

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