Hauptversammlung (Aktien) – Definition & Beispiel

Autor: Maik Engelkamp Inhaltlich geprüft von: Philipp Berger

Hauptversammlung (Aktien) - Definition
Hauptversammlung - Definition

Die Hauptversammlung (englisch: „General Meeting“, teilw. „annual meeting“) ist ein gesetzliches Organ von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien sowie den internationalen Pendants dieser Unternehmensformen. Zu unterscheiden sind die ordentliche und die außerordentliche Hauptversammlung.

  • Die ordentliche Hauptversammlung findet einmal jährlich statt, um über die Verwendung des Jahresüberschusses und die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, zu entscheiden.
  • Die außerordentliche Hauptversammlung kann einberufen werden, um über Themen außerhalb der ordentlichen Hauptversammlung abzustimmen.

Während die ordentliche Hauptversammlung vom Vorstand des Unternehmens einberufen wird, kann die außerordentliche Hauptversammlung auch vom Aufsichtsrat des Unternehmens oder berechtigten Aktionären einberufen werden.  Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Wohl des Unternehmens als gefährdet angesehen wird.

Beschlüsse

  • Solange die Satzung des Unternehmens keine strengeren Regelungen vorsieht, werden die meisten Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung mit einer einfachen Mehrheit (mindestens 50 % der Stimmen) beschlossen.
  • Für spezielle Beschlüsse, wie beispielsweise die Änderung der Satzung oder die Durchführung von Kapitalerhöhungen, ist allerdings eine sogenannte qualifizierte Mehrheit (mindestens 75 % der Stimmen) notwendig.

Beispiel

Hat ein Unternehmen einen Jahresüberschuss erwirtschaftet, wird über die Verwendung dieses Betrages im Zuge der ordentlichen Hauptversammlung entschieden. Hierzu macht der Vorstand des Unternehmens typischerweise einen Vorschlag, über welchen dann auf der Hauptversammlung abgestimmt wird. Stimmt eine einfache Mehrheit von Aktionären (also mehr als 50 % der berechtigten Stimmen) für den Verwendungsvorschlag des Vorstands, gilt dieser als angenommen.

In diesem Zuge kann beispielsweise entschieden werden, dass die Hälfe des erwirtschafteten Jahresüberschusses in Form einer Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet wird, während die andere Hälfe in das Unternehmen reinvestiert wird. 

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