Delisting (Aktie) – Definition & Bedeutung

Autor: Maik Engelkamp

Unter Delisting (deutsch: Börsenabgang) versteht man die Streichung eines börsennotierten Wertpapiers von einer Börse. Die Einstellung der Börsennotierung eines Wertpapiers kann freiwillig oder unfreiwillig erfolgen und ist in der Regel der Fall, wenn ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit aufgibt, Konkurs anmeldet, fusioniert, die Voraussetzungen für eine Börsennotierung nicht mehr erfüllt oder eine Privatisierung anstrebt.

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Delisting – Definition

Delisting bezeichnet den Vorgang, bei dem ein ehemals börsennotiertes Unternehmen von der Börse genommen wird. Dieses Verfahren wird angewandt, wenn eine Aktie nicht mehr den Anforderungen der Börse entspricht oder wenn ein Unternehmen beschließt, nicht mehr öffentlich gehandelt zu werden. Oft wird die Aktie dann außerbörslich (Over-The-Counter, OTC), d. h. über ein Händlernetz, gehandelt.

Bedeutung eines Delistings

Unternehmen müssen bestimmte Richtlinien, die sogenannten „Listing Standards“, erfüllen, bevor sie an einer Börse notiert werden können. Jede Börse, wie die New York Stock Exchange (NYSE), legt ihre eigenen Regeln und Vorschriften für die Börsennotierung fest. Unternehmen, die die von einer Börse festgelegten Mindeststandards nicht erfüllen und die Kotierungsgebühren nicht bezahlen können, werden unfreiwillig von der Liste gestrichen.

Die häufigste Listing-Anforderung ist der Preis. Ein Unternehmen, dessen Aktienkurs über einen Zeitraum von mehreren Monaten unter $ 1,00 pro Aktie liegt, läuft beispielsweise Gefahr, von der Börse genommen zu werden. Alternativ kann ein Unternehmen auch freiwillig ein Delisting beantragen.

Freiwilliges Delisting

Der Prozess des Börsenrückzugs muss keineswegs immer ungewollt vonstattengehen. Einige Unternehmen beantragen die Streichung von der Börse, und somit das (zumindest zwischenzeitliche) Ende des börsennotierten Handelns freiwillig (engl.: Issuer-Initiated Delisting).

Kosten überwiegen Nutzen

Einige Unternehmen entscheiden sich für eine private Notierung, wenn sie aufgrund einer Kosten-Nutzen-Analyse zu dem Schluss kommen, dass die Kosten einer Börsennotierung die Vorteile übersteigen. Da die Börsennotierung mit bestimmten, zum Teil kostspieligen Verpflichtungen verbunden ist, kann es vorkommen, dass ein Unternehmen ein Delisting beantragt, wenn es keinen großen Nutzen daraus zieht (bspw. ist das Unternehmen nicht auf Refinanzierungen über den Kapitalmarkt angewiesen).

Restrukturierung durch Private-Equity-Firmen

Anträge auf Einstellung der Börsennotierung werden häufig gestellt, wenn Unternehmen von Private-Equity-Firmen aufgekauft und von neuen Aktionären umstrukturiert werden. Diese Unternehmen können ein Delisting beantragen, um privat gehandelt zu werden. Das Delisting bietet hier vor allem den Vorteil, dass eine höhere Flexibilität besteht, wenn das Unternehmen in privater Hand ist. Außerdem müssen private Unternehmen weniger Transparenzpflichten beachten, was gegebenenfalls bei Umstrukturierungen von Vorteil sein kann.

Fusionen

Auch wenn börsennotierte Unternehmen fusionieren und als neue Einheit auftreten, beantragen die ehemals getrennten Unternehmen freiwillig die Einstellung der Börsennotierung. Dies kann z.B. aus dem einfachen Grund geschehen, dass die getrennten Unternehmen als solche nicht mehr existieren.

Unfreiwilliges Delisting

Zu den Gründen für einen unfreiwilligen Börsenabgang (engl.: Exchange-Initiated Delisting) zählen Verstöße gegen Vorschriften und die Nichteinhaltung finanzieller Mindeststandards. Zu den finanziellen Mindeststandards gehören die Fähigkeit, einen Mindestaktienkurs zu halten, Finanzkennzahlen und Umsatzniveaus.

Erfüllt ein Unternehmen die Zulassungsvoraussetzungen nicht, spricht die Börse eine Warnung wegen Nichteinhaltung aus. Wird die Nichteinhaltung fortgesetzt, streicht die Börse die Aktien des Unternehmens von der Liste.

Folgen eines Delistings

Die Folgen eines Delistings können erheblich sein, da Aktien, die nicht an einer der großen Börsen gehandelt werden, für Anleger schwieriger zu finden und zu erwerben sind. Dies bedeutet häufig, dass das Unternehmen nicht ohne Weiteres in der Lage ist, neue Aktien auf dem Markt auszugeben, um neue Finanzierungsinitiativen einzuleiten.

Außerdem kann das Unternehmen Probleme in der Finanzierung über Fremdkapital bekommen. Darüber hinaus kann ein unfreiwilliges Delisting zu erheblichen Reputationsschäden führen, die wiederum (verschärfte) operative Probleme nach sich ziehen können.

Wenn das Unternehmen seine Börsennotierung aufgibt, weil es in Privatbesitz übergeht, können Aktionäre ein Übernahmeangebot vom Emittenten erhalten. Wenn sie das Angebot nicht annehmen, dann verliert die Aktien ihren Wert, wenn das Unternehmen von der Börse genommen wird.

Möglichkeiten ein Delisting abzuwenden

Um ein Delisting zu vermeiden, führen einige Unternehmen eine Zusammenlegung ihrer Aktien durch, auch Reverse Split genannt, das Gegenteil eines Aktiensplits. Dabei werden mehrere Aktien zu einer einzigen zusammengefasst, wodurch sich der Aktienkurs vervielfacht. Wenn ein Unternehmen beispielsweise eine Aktienzusammenlegung im Verhältnis 1:10 vornimmt, kann der Aktienkurs von 50 Cent pro Aktie auf fünf Dollar pro Aktie steigen, sodass das Unternehmen nicht mehr Gefahr läuft, von der Liste gestrichen zu werden.

Sollte der Grund des Delistings finanzieller Natur sein, kann ein Delisting bspw. über eine Kapitalerhöhung abgewendet werden. Dies ist allerdings kein unendlich replizierbares Mittel, da jede Kapitalerhöhung typischerweise von der Jahreshauptversammlung abgesegnet werden muss, und sich die Anteile der Eigentümer (Aktionäre) mit jeder Kapitalerhöhung verwässern.

Wird ein Delisting aufgrund nicht erreichter Umsatzschwellen vorgenommen, liegt das Problem in der Regel entweder im Management des Unternehmens oder im verfolgten Geschäftsmodell. In beiden Fällen ist es ratsam, externe Berater hinzuzuziehen, die mit ihrer Expertise die Situation beurteilen und im besten Fall verbessern können.

Delisting – Beispiel

Häufig sind unfreiwillige Delistings ein Hinweis auf eine schlechte Finanzlage des Unternehmens oder auf eine schlechte Corporate Governance. Warnungen der Börse sollten ernst genommen werden. Manchmal kann es aber auch bei bereits insolventen Unternehmen einige Zeit dauern, bis es zu einem Delisting kommt.

So wurde am 15. November 2021 der Handel der Inhaberaktien der Wirecard AG an der Börse eingestellt, rund 18 Monate nachdem das Unternehmen einen Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gestellt hatte. Obwohl Wirecard bereits im August 2020 aus dem Dax ausgeschieden war, handelte es sich noch nicht um ein Delisting, da die Aktie weiterhin an der Börse handelbar war.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ein Unternehmen von der Börse genommen wird?

Auch wenn die Einstellung der Börsennotierung keine Auswirkungen auf den Aktienbesitz hat, kann der Wert der Aktien nach der Einstellung der Börsennotierung sinken. Zudem ist es möglich, dass die Aktien zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr veräußert werden können, da sie außerbörslich nur in geringem Umfang gehandelt werden.

Was tun, wenn ein Delisting angekündigt wird?

Es besteht die Möglichkeit, die Aktien weiter zu halten oder vor dem Delisting entweder über die Börse zu verkaufen oder an die Gesellschaft zurückzugeben, falls diese einen Rückkauf ankündigt.

Was passiert, wenn ein Delisting-Angebot abgelehnt wird?

Aktionäre, die ein Rückkaufangebot im Rahmen eines Delistings ablehnen, behalten ihre Aktien. Sie können aber durch einen Squeeze Out aus der Gesellschaft gedrängt werden.

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