Delisting (Aktie) – Definition & Bedeutung
Delisting (deutsch: Börsenabgang) bezeichnet die Streichung eines Wertpapiers von der Börse. Während unfreiwillige Delistings oft mit Wertverlusten einhergehen, können freiwillige Delistings – insbesondere im Rahmen geplanter Going-Private-Transaktionen – den Aktionärswert steigern. Internationale Unterschiede in Corporate Governance, Regulierung und Finanzierung beeinflussen den Delisting-Prozess erheblich.
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Delisting – Definition
Delisting ist der Rückzug eines ehemals an der Börse notierten Unternehmens von der Börse. Dies kann entweder unfreiwillig erfolgen, wenn eine Aktie die Anforderungen der Börse nicht mehr erfüllt, oder freiwillig, wenn ein Unternehmen sich bewusst für den Rückzug vom öffentlichen Handel entscheidet. In vielen Fällen werden die betroffenen Aktien anschließend außerbörslich („OTC“) über ein Händlernetz weitergehandelt.
Freiwilliges Delisting
Nicht jedes Delisting erfolgt unfreiwillig. Viele Unternehmen entscheiden sich bewusst für den Rückzug von der Börse (Issuer-Initiated Delisting) und stellen einen Antrag auf Beendigung ihrer Börsennotierung. Dies kann aus strategischen, finanziellen oder strukturellen Gründen geschehen.
„Going Dark“
Eine der häufigsten Ursachen für ein freiwilliges Delisting ist eine Kosten-Nutzen-Analyse. Die mit einer Börsennotierung verbundenen Verpflichtungen – wie Offenlegungspflichten, Compliance-Kosten und regulatorische Anforderungen – können erheblich sein. Wenn ein Unternehmen nicht auf die Kapitalmärkte zur Finanzierung angewiesen ist oder sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, übersteigen die Kosten oft den Nutzen.
In vielen Fällen folgt auf das Delisting ein sogenanntes „Going Dark“, bei dem das Unternehmen nicht nur von der Börse verschwindet, sondern auch seine Berichtspflichten auf ein Minimum reduziert, um weitere Kosten zu vermeiden.
„Going Private“
„Going Private“ bezeichnet den Prozess, bei dem ein börsennotiertes Unternehmen seine Aktien von der Börse nimmt und in Privatbesitz übergeht. Dies geschieht häufig durch Leveraged Buyouts (LBOs), bei denen Private-Equity-Firmen oder andere Investoren das Unternehmen übernehmen, oft mit einem hohen Anteil an Fremdkapital.
Ein Delisting im Rahmen eines Going-Private-Prozesses kann genutzt werden, um Interessenkonflikte zwischen Managern und Aktionären zu reduzieren, insbesondere durch LBOs oder Squeeze-outs, bei denen Minderheitsaktionäre gegen eine Abfindung herausgedrängt werden.
Fusionen und Übernahmen
Wenn börsennotierte Unternehmen fusionieren oder übernommen werden, beantragen sie häufig die Beendigung ihrer Börsennotierung. Dies kann aus zwei Hauptgründen geschehen: Entweder tritt das fusionierte Unternehmen als neue Einheit auf, oder die übernommenen Gesellschaften werden aufgelöst. In beiden Fällen verliert die Börsennotierung der bisherigen Unternehmen ihre Relevanz.
In solchen Situationen kann auch ein Delisting-Erwerbsangebot erforderlich sein, insbesondere wenn eine Mehrheitsübernahme erfolgt und das neue Unternehmen die Notierung der übernommenen Firma beenden möchte. Aktionäre der übernommenen Gesellschaft erhalten dann die Möglichkeit, ihre Anteile zu einem gesetzlich festgelegten Mindestpreis zu verkaufen, bevor die Aktie vom Markt verschwindet.
Unfreiwilliges Delisting
Zu den Gründen für einen unfreiwilligen Börsenabgang (Exchange-Initiated Delisting) zählen Verstöße gegen Vorschriften und die Nichteinhaltung finanzieller Mindeststandards, die sogenannten „Listing Standards“.
Zu den finanziellen Mindeststandards gehören die Fähigkeit, einen Mindestaktienkurs zu halten, Finanzkennzahlen und Umsatzniveaus. Die häufigste Listing-Anforderung ist der Preis. Ein Unternehmen, dessen Aktienkurs über einen Zeitraum von mehreren Monaten bspw. unter 1,00 USD pro Aktie liegt, läuft Gefahr, von der Börse genommen zu werden.
Wenn ein Unternehmen gegen Börsenvorschriften verstößt oder finanzielle Mindestanforderungen nicht erfüllt, erhält es zunächst eine offizielle Warnung. Besteht das Problem fort, kann die Börse dem Unternehmen eine Frist zur Nachbesserung einräumen. Wird diese nicht eingehalten, erfolgt die Streichung der Aktie von der Börsenliste.
Folgen eines Delistings
Nach der Dekotierung sind die Aktien in der Regel nur noch außerbörslich (OTC) handelbar, was die Liquidität reduziert und zu größeren Kursschwankungen führt. Zudem wird die Kapitalbeschaffung erschwert, da das Unternehmen keine neuen Aktien mehr ausgeben kann und Kreditgeber ein Delisting häufig als Vertrauensverlust werten.
Insbesondere bei unfreiwilligen Delistings sind auch Reputationsschäden möglich, da sie auf finanzielle oder regulatorische Probleme hindeuten und das Vertrauen von Investoren und Geschäftspartnern beeinträchtigen können.
Für Aktionäre kann ein freiwilliges Delisting mit einem Übernahmeangebot verbunden sein. Wer seine Aktien behält, muss jedoch mit einer eingeschränkten Handelbarkeit und einem möglichen Wertverlust rechnen.
Möglichkeiten ein Delisting abzuwenden
Um ein Delisting zu vermeiden, führen einige Unternehmen eine Zusammenlegung ihrer Aktien durch, auch Reverse Split genannt, das Gegenteil eines Aktiensplits. Dabei werden mehrere Aktien zu einer einzigen zusammengefasst, wodurch sich der Aktienkurs vervielfacht.
Wenn ein Unternehmen beispielsweise eine Aktienzusammenlegung im Verhältnis 1:10 vornimmt, kann der Aktienkurs von 50 Cent pro Aktie auf fünf Dollar pro Aktie steigen, sodass das Unternehmen nicht mehr Gefahr läuft, von der Liste gestrichen zu werden.
Sollte der Grund des Delistings finanzieller Natur sein, kann ein Delisting bspw. über eine Kapitalerhöhung abgewendet werden. Dies ist allerdings kein unendlich replizierbares Mittel, da jede Kapitalerhöhung typischerweise von der Jahreshauptversammlung abgesegnet werden muss, und sich die Anteile der Eigentümer (Aktionäre) mit jeder Kapitalerhöhung verwässern.
Delisting – Beispiel
Häufig sind unfreiwillige Delistings ein Hinweis auf eine schlechte Finanzlage des Unternehmens oder auf eine schlechte Corporate Governance. Warnungen der Börse sollten ernst genommen werden. Manchmal kann es aber auch bei bereits insolventen Unternehmen einige Zeit dauern, bis es zu einem Delisting kommt.
So wurde am 15. November 2021 der Handel der Inhaberaktien der Wirecard AG an der Börse eingestellt, rund 18 Monate nachdem das Unternehmen einen Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gestellt hatte. Obwohl Wirecard bereits im August 2020 aus dem Dax ausgeschieden war, handelte es sich noch nicht um ein Delisting, da die Aktie weiterhin an der Börse handelbar war.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ein Unternehmen von der Börse genommen wird?
Bei einem freiwilligen Delisting erhalten die Aktionäre in der Regel eine Barabfindung oder Aktien des neuen Unternehmens. Bei einem erzwungenen Delisting müssen sich die Aktionäre entweder selbst um einen Käufer für ihre Aktien bemühen oder ihre Aktien behalten.
Was tun, wenn ein Delisting angekündigt wird?
Es besteht die Möglichkeit, die Aktien weiterhin zu halten oder sie vor dem Delisting entweder über die Börse zu veräußern oder im Falle der Ankündigung eines Rückkaufs an die Gesellschaft zurückzugeben.
Danach sind die Aktien oft schwerer handelbar, da sie in der Regel nur noch außerbörslich gehandelt werden. Dort ist die Liquidität und Zugänglichkeit geringer, während die Transaktionskosten und Spreads höher sind. Zudem sind diese Märkte weniger reguliert, was zu einer geringeren Transparenz führt.
Was passiert, wenn ein Delisting-Angebot nicht angenommen wird?
Aktionäre, die ein Rückkaufangebot im Rahmen eines Delistings ablehnen, behalten ihre Aktien. Sie können aber durch einen Squeeze Out aus der Gesellschaft gedrängt werden.
Was passiert mit meinen Optionen bei einem Delisting?
Erfüllt eine Aktie die Mindestanforderungen der Optionsbörse nicht mehr, kann der Optionshandel bereits vor dem Delisting der Aktie an der Börse eingestellt werden. In diesem Fall werden keine neuen Optionsserien mehr aufgenommen. Bestehende Optionsserien können bis zu ihrem Verfall nur noch zur Glattstellung von Positionen gehandelt werden. Stellt die Aktienbörse den Handel in der zugrunde liegenden Aktie vor dem Verfall der ausstehenden Optionen ein, können die Optionsbörsen weiterhin Glattstellungsgeschäfte zulassen, wenn die Aktie in irgendeiner Form (z.B. über Pink Sheets oder OTC) gehandelt wird.
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