Kontrahentenrisiko – Definition & Beispiel
Kontrahentenrisiko (englisch: „Counterparty Risk“, auch: „Emittentenrisiko“ oder „Adressenausfallrisiko“) bezeichnet das Risiko, dass die Gegenpartei einer Transaktion ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nur teilweise erfüllt. Dieses Risiko kann insbesondere bei Kredit-, Anlage- und Handelsgeschäften sowie im Versicherungswesen auftreten.
Bewertung des Ausfallrisikos
Ein Kontrahentenrisiko besteht grundsätzlich bei allen Finanztransaktionen, wobei das Ausmaß des Risikos variieren kann. Am einfachsten lässt sich das Ausfallrisiko bei Anleihen einschätzen, etwa bei Unternehmens- oder Staatsanleihen. Diese werden von Ratingagenturen wie Moody’s und Standard and Poor’s bewertet und anhand einer Skala von AAA (höchste Bonität) bis Junk Bonds (höchstes Ausfallrisiko) klassifiziert, um den Grad des Kreditrisikos zu bestimmen.
Beispiele für Kontrahentenrisiko
- Derivatehandel: Bei OTC-Derivaten wie OTC-Optionen oder Optionsscheinen besteht ein höheres Kontrahentenrisiko, da es keine zentrale Clearingstelle wie bei regulierten Optionen gibt.
- Anleihen: Wenn ein Unternehmen oder Staat Anleihen emittiert und zahlungsunfähig wird, trägt der Käufer das Risiko.
- Wertpapierleihe: Falls ein Marktteilnehmer ein Wertpapier verleiht (bspw. im Rahmen eines Short Selling) und der Entleiher ausfällt, kann ein finanzieller Verlust entstehen.
Bedeutung des Kontrahentenrisikos
Während der Finanzkrise von 2007 bis 2009 wurden die realen Auswirkungen des Kontrahentenrisikos besonders deutlich, unter anderem am Beispiel der Anleihen der damaligen US-Investmentbank Lehman Brothers.
Die Bank geriet infolge der Krise zunehmend unter Druck und musste schließlich Insolvenz anmelden. Dadurch war sie nicht mehr in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen aus den von ihr emittierten Anleihen nachzukommen. Investoren, die das Kontrahentenrisiko eingegangen waren, erhielten somit weder die vollständige Rückzahlung des Nennwerts noch die ausstehenden Zinszahlungen, wie vertraglich vereinbart.
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