Termingschäfte – Erklärung & Beispiele
Ein Termingeschäft (auch Zeitgeschäft) ist ein Finanzkontrakt, bei dem die Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Der Preis beziehungsweise die wesentlichen Vertragsbedingungen werden bereits bei Vertragsabschluss festgelegt. Termingeschäfte können börslich oder außerbörslich (OTC) abgeschlossen werden und dienen Anlegern wie Unternehmen sowohl zur Absicherung gegen Preisrisiken als auch zur Spekulation auf Preisbewegungen.
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Termingeschäfte – Definition
Ein Termingeschäft ist ein Finanzgeschäft, bei dem Vertragsabschluss und Erfüllung zeitlich auseinanderfallen. Die Erfüllung erfolgt nicht sofort, sondern zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums in der Zukunft. Die Vertragsbedingungen, wie der Tag des Kaufs oder Verkaufs, der Preis, die Menge und – sofern relevant – die Qualität des Basiswertes, werden von Beginn an festgehalten.
Kein Termingeschäft ohne Basiswert
Termingeschäfte, die zu den Derivaten zählen, beziehen sich immer auf einen Basiswert (Underlying). Der Wert eines Derivats leitet sich unmittelbar oder mittelbar von diesem Basiswert ab.
Basiswerte können vielfältig sein und beispielsweise Rohstoffe, Devisen, Zinssätze, Indizes, Waren sowie Wertpapiere wie Aktien, Anleihen oder ETFs umfassen. Auch weitere messbare Größen wie Emissionszertifikate, Frachtsätze, Inflationsraten oder klimabezogene beziehungsweise andere physikalische Variablen können als Basiswert dienen.
Unbedingte vs. bedingte Termingeschäfte
Termingeschäfte lassen sich nach der Verpflichtung zur Vertragserfüllung in zwei Kategorien einteilen.
Bei unbedingten Termingeschäften sind beide Vertragsparteien verpflichtet, das Geschäft zum vereinbarten Termin und zu den vereinbarten Konditionen zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere Futures und Forwards. Futures sind in der Regel standardisierte, börsengehandelte Kontrakte, während Forwards meist individuell vereinbarte außerbörsliche Geschäfte (OTC) sind.
Bei bedingten Termingeschäften besteht die Verpflichtung nur für eine Vertragspartei. Die andere erhält ein Wahlrecht (Optionsrecht), ob das Geschäft ausgeführt wird. Hierzu gehören Optionen. Optionsscheine sind hiervon abzugrenzen: Sie verbriefen ein Optionsrecht in Form eines Wertpapiers eines Emittenten und ähneln Optionen ökonomisch, sind aber in der Regel nicht standardisiert.
Beispiel für ein unbedingtes Termingeschäft
Ein Händler spekuliert auf steigende Ölpreise und kauft einen WTI Crude Oil Future (CL) mit drei Monaten Laufzeit und einem Futurespreis von 50 USD. Da ein Future 1.000 Barrel umfasst, beträgt der Kontraktwert 50.000 USD. Statt des gesamten Kontraktwertes muss der Händler zunächst nur die Initial Margin als Sicherheitsleistung hinterlegen.
Futures werden laufend beziehungsweise täglich bewertet. Entwickelt sich der Preis gegen die Position, können zusätzliche Sicherheiten erforderlich werden. Solche Nachschüsse werden als Margin Calls bezeichnet.
Da der CL-Future physisch lieferbar ist, würde eine bis zur Fälligkeit offene Position grundsätzlich in eine Lieferpflicht beziehungsweise Lieferberechtigung münden. Um kein Öl physisch abzunehmen, stellt der Händler die Position vor Fälligkeit glatt. Alternativ müsste er ein ausdrücklich per Barausgleich erfülltes Produkt wählen.
Zum Zeitpunkt der Glattstellung notiert der Future bei 65 USD. Der Händler erzielt somit einen Gewinn von 15 USD pro Barrel, also insgesamt 15.000 USD.
Beispiel für ein bedingtes Termingeschäft
Ein Optionshändler rechnet mit steigenden Kursen einer Aktie, die aktuell bei 30 EUR notiert, und erwirbt einen Call mit Strike-Preis 30 Euro (Long Call). Dafür zahlt er eine Optionsprämie.
- Steigt der Kurs über den Strike, liegt die Option im Geld (In The Money, ITM) und besitzt inneren Wert. Ihr Marktwert kann dadurch steigen.
- Bleibt der Kurs bei 30 EUR, ist sie am Geld (At The Money, ATM).
- Fällt er darunter, ist sie aus dem Geld (Out of The Money, OTM).
Am Verfall erzielt der Käufer erst dann einen Gewinn, wenn der Aktienkurs über dem Strike zuzüglich der gezahlten Prämie und etwaiger Kosten liegt. Vor dem Verfall hängt der Optionspreis zusätzlich von Faktoren wie Restlaufzeit, Volatilität und erwarteten Dividenden ab.
Bei unveränderten oder sinkenden Kursen beschränkt sich der Verlust des Käufers auf die gezahlte Prämie – ähnlich einer Versicherung, die ungenutzt bleibt.
Termingeschäft vs. Kassageschäft
Bei einem Termingeschäft fallen Vertragsabschluss und Erfüllung zeitlich auseinander: Die Lieferung oder Abrechnung erfolgt erst zu einem festgelegten Termin in der Zukunft. Im Gegensatz dazu wird ein Kassageschäft innerhalb kurzer marktüblicher Abwicklungsfristen erfüllt.
Im deutschen Wertpapierhandel beträgt diese Frist typischerweise zwei Börsentage. Die Konditionen eines Termingeschäfts werden über das jeweilige Derivat festgelegt.
Daraus ergibt sich die Trennung in zwei Märkte:
- Kassamarkt: Hier werden Kassageschäfte wie der direkte Kauf von Aktien gehandelt.
- Terminmarkt: Hier werden Termingeschäfte wie Futures, Optionen, Forwards oder Swaps abgeschlossen – je nach Produkt börslich oder außerbörslich.
Für viele liquide und standardisierte am Kassamarkt gehandelte Basiswerte existieren entsprechende Terminmärkte.
Terminbörsen und Entwicklung des Terminhandels
Der moderne Terminhandel findet heute sowohl an spezialisierten Terminbörsen als auch außerbörslich statt. In Europa zählt Eurex zu den wichtigsten Terminbörsen für Finanzderivate. Im Rohstoff- und Energiesektor spielen unter anderem spezialisierte Handelsplätze wie die European Energy Exchange (EEX) eine wichtige Rolle.
International gehören zudem große Börsenbetreiber wie die CME Group, Intercontinental Exchange (ICE) und Cboe Global Markets zu den bedeutenden Akteuren im Terminhandel. Die
- CME Group betreibt unter anderem wichtige US-Terminmärkte für Zinsen, Aktienindizes, Devisen, Energie, Metalle und Agrarrohstoffe.
- ICE ist vor allem in Energie-, Rohstoff- und Finanzderivaten stark vertreten und betreibt weltweit regulierte Börsen- und Clearinginfrastrukturen.
- Cboe ist insbesondere für Options- und Volatilitätsprodukte bekannt, etwa im Zusammenhang mit dem VIX-Index, und betreibt ebenfalls Märkte für Futures und Optionen.
Terminbörsen ermöglichen den Handel standardisierter Kontrakte und stellen über zentrale Clearingstellen sicher, dass die Erfüllung der Geschäfte organisatorisch abgesichert wird. Der außerbörsliche Handel bleibt dagegen vor allem für individuell ausgestaltete Geschäfte wichtig, etwa bei maßgeschneiderten Zins-, Währungs- oder Rohstoffabsicherungen.
Weiterführende Informationen
Zwecke von Termingeschäften
Termingeschäfte werden von Marktteilnehmern aus unterschiedlichen Gründen eingesetzt. Die drei wichtigsten Zwecke sind Absicherung, Spekulation und Arbitrage.
- Absicherung (Hedging): Unternehmen und Investoren können Termingeschäfte nutzen, um sich gegen Preis-, Zins-, Währungs- oder Rohstoffrisiken abzusichern. Ein Ölverbraucher kann beispielsweise künftige Einkaufspreise absichern, während ein Produzent künftige Verkaufspreise festlegt.
- Spekulation: Anleger können mit Termingeschäften auf steigende oder fallende Kurse setzen, ohne den Basiswert direkt kaufen oder verkaufen zu müssen. Durch den Hebel können Gewinne, aber auch Verluste überproportional ausfallen.
- Arbitrage: Professionelle Marktteilnehmer versuchen, Preisunterschiede zwischen Kassamarkt und Terminmarkt oder zwischen verschiedenen Handelsplätzen auszunutzen. Solche Preisunterschiede sind meist gering und bestehen häufig nur kurzfristig.
Risikoprofil von Termingeschäften
Das Risikoprofil eines Termingeschäfts hängt wesentlich davon ab, ob es sich um ein unbedingtes oder ein bedingtes Termingeschäft handelt.
Bei unbedingten Termingeschäften wie Futures und Forwards sind beide Parteien zur Erfüllung verpflichtet. Das Gewinn- und Verlustprofil ist daher grundsätzlich symmetrisch:
- Steigt der Preis des Basiswerts, profitiert die eine Partei, während die andere entsprechend verliert.
- Fällt der Preis, kehrt sich dieser Effekt um.
Bei bedingten Termingeschäften wie Optionen ist das Risikoprofil asymmetrisch.
- Der Käufer einer Option besitzt ein Wahlrecht und kann die Option verfallen lassen. Sein maximaler Verlust ist auf die gezahlte Optionsprämie begrenzt.
- Der Verkäufer der Option, auch Stillhalter genannt, erhält die Prämie, übernimmt dafür aber die Verpflichtung zur Erfüllung, wenn der Käufer sein Optionsrecht ausübt.
Ein weiterer Unterschied betrifft das Kontrahentenrisiko:
- Bei börsengehandelten Futures und Optionen übernimmt typischerweise eine zentrale Gegenpartei das Clearing und reduziert das Ausfallrisiko durch standardisierte Prozesse und Margins.
- Bei außerbörslichen Termingeschäften hängt das Gegenparteirisiko stärker von der Bonität der Vertragsparteien und der vertraglichen Besicherung ab.
Für bestimmte OTC-Derivate gelten zudem regulatorische Clearing- beziehungsweise Risikominderungspflichten. Zusätzlich können Termingeschäfte beispielsweise durch Hebelwirkung und Margin-Anforderungen deutlich höhere Risiken aufweisen als ein direkter Kauf des Basiswerts am Kassamarkt.
Termingeschäfte und Steuern
Gewinne und Verluste aus Termingeschäften können für Privatanleger steuerlich relevant sein. In Deutschland werden entsprechende Erträge regelmäßig den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet. Gewinne unterliegen daher grundsätzlich der Kapitalertragsteuer beziehungsweise Abgeltungsteuer, gegebenenfalls zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Besondere Bedeutung hat die Verlustverrechnung. Die frühere gesetzliche Begrenzung, nach der Verluste aus Termingeschäften nur bis zu 20.000 EUR pro Jahr mit Gewinnen aus Termingeschäften und Stillhalterprämien verrechnet werden konnten, wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 aufgehoben. Damit können Verluste aus Termingeschäften grundsätzlich wieder weitergehend mit positiven Kapitalerträgen verrechnet werden.
Die konkrete steuerliche Behandlung hängt jedoch vom jeweiligen Produkt, vom Anlegerstatus, vom Depotanbieter und vom geltenden Rechtsstand ab. Bei individuellen Fragen sollte daher steuerlicher Rat eingeholt werden.
Weitere Arten von Termingeschäften
Neben Futures, Forwards und Optionen gibt es weitere Formen von Termingeschäften. Sie unterscheiden sich vor allem durch ihre Vertragsstruktur und ihren Einsatzzweck.
- Swaps: Zwei Parteien tauschen künftige Zahlungsströme. Häufige Beispiele sind Zinsswaps oder Währungsswaps.
- Forward Rate Agreements (FRA): Dabei wird ein Zinssatz für einen zukünftigen Zeitraum bereits heute festgelegt.
- Swaptions: Eine Swaption ist eine Option auf den Abschluss eines Swaps zu vorher festgelegten Konditionen.
- Caps: Caps dienen dazu, einen variablen Zinssatz nach oben zu begrenzen.
- Floors: Floors sichern einen Mindestzinssatz ab.
- Collars: Collars kombinieren eine Zinsobergrenze und eine Zinsuntergrenze.
Diese Instrumente werden häufig von Unternehmen, Banken und institutionellen Investoren eingesetzt, insbesondere zur Steuerung von Zins-, Währungs- oder Kreditrisiken.
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