Options Clearing Corporation (OCC) – Erklärung
Die Options Clearing Corporation (Abkürzung: OCC) ist eine US-amerikanische Clearingstelle mit Sitz in Chicago. Sie ist auf das Clearing von Aktienderivaten spezialisiert und erbringt Clearing- und Abrechnungsdienstleistungen für verschiedene Börsen als zentrale Gegenpartei (CCP). Hauptaufgabe ist, die an den Terminbörsen getätigten Geschäfte abzuwickeln und die Ausfallrisiken der einzelnen Geschäftspartner zu minimieren.
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Options Clearing Corporation (OCC) – Definition
Die Options Clearing Corporation (OCC) ist eine staatlich zugelassene Clearingstelle in den USA, die als zentraler Kontrahent („Counterparty“) für Aktienoptionen und einige andere Finanzderivate fungiert. Sie unterliegt der SEC und der CFTC und tritt im Optionshandel als Käufer für jeden Verkäufer und als Verkäufer für jeden Käufer auf. Dadurch wird das Kontrahentenrisiko für die beteiligten Handelsparteien minimiert.
Indem die OCC als Garant für die Verpflichtungen aus den Kontrakten auftritt, stellt sie sicher, dass die Kontrakte erfüllt werden. Zum Schutz ihrer eigenen Zahlungsfähigkeit verlangt die Clearingstelle von den Vertragspartnern Sicherheiten (z.B. Wertpapiere oder Barmittel). Neben der reinen Abwicklung von Derivaten werden auch weitere Transaktionen, wie Wertpapierleihgeschäfte, von der OCC angebahnt, durchgeführt und überwacht.
Die OCC gilt als „systemrelevantes Finanzmarktunternehmen“. Sie erzielt den größten Teil ihrer Einnahmen aus den von ihren Mitgliedern erhobenen Clearinggebühren und wird von einem von Clearing-Mitgliedern dominierten Board of Directors beaufsichtigt.
Abkürzungen:
SEC | United States Securities and Exchange Commission |
CFTC | Commodity Futures Trading Commission |
Die OCC in Zahlen
Gründungsjahr: | 1973 |
gehandelte Kontrakte 2022: | 10,38 Milliarden, davon über 5,5 Milliarden Aktienoptionen |
Durchschn. täglicher Beleihungswert per Ende 2022: | ca. 125,5 Milliarden USD |
Durchschn. gehandelte Kontrakte pro Tag (2022): | 41,3 Millionen |
Quelle: TheOCC.com
Mitglieder der OCC
Broker und andere professionelle Kapitalmarktteilnehmer haben die Möglichkeit, Mitglied der OCC zu werden. Alternativ ist auch eine Zertifizierung der SEC oder CFTC für die Mitgliedschaft ausreichend. Mitglieder der OCC müssen zudem ein Nettokapital von mindestens 2,5 Mio. USD nachweisen. Schließlich müssen alle Mitglieder der OCC in der Lage sein, das Clearing von Optionen selbst durchzuführen. Grundsätzlich besteht seit der Finanzkrise 2008 die Pflicht, eine Clearingstelle für den Handel mit Derivaten zu nutzen.
Durch den Zusammenschluss in der OCC profitieren die Mitglieder von geringeren Transaktionskosten und einer höheren Absicherung ihrer Geschäfte. Zu den derzeitigen Mitgliedern der OCC zählen beispielsweise Banken wie Goldman Sachs, Morgan Stanley oder Broker wie Interactive Brokers. Vollständige Liste der OCC-Mitglieder.
Was ist eine Clearingstelle beziehungsweise ein Clearinghaus?
Eine Clearingstelle übernimmt grundsätzlich die Verwaltung aller Käufe und Verkäufe an einer Terminbörse. Durch die Clearingstelle wird die Durchführung der Termingeschäfte garantiert und zusätzlich abgesichert. Vertragspartner der Händler ist folglich nicht eine unbekannte Gegenpartei, sondern die Clearingstelle (oder auch Clearinghaus). Durch die Clearingstelle sinkt das Kontrahentenrisiko im Handel mit Derivaten deutlich.
Exkurs: Das Kontrahentenrisiko beschreibt ein Risiko bei Geschäften mit zwei Vertragspartnern. Konkret kann einer der Partner „ausfallen“, also nicht mehr in der Lage sein, seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen. Kontrahentenrisiken finden sich bei fast allen Wertpapiertransaktionen, sind jedoch weniger ausgeprägt, wenn der Handelsplatz stark überwacht und reguliert ist.
Geld wird mit dem Clearing insofern verdient, als die Clearingstelle eine Gebühr auf die gehandelten Volumina erhebt. Diese ist für den Händler kaum spürbar, ergibt aber multipliziert mit dem Handelsvolumen eine interessante Einnahmequelle. Neben den Kosten für das Clearinghaus trägt der Optionshändler auch die Ausführungs- und Servicekosten des Brokers. Der tatsächliche Anteil, der auf das Clearing eines Kontraktes entfällt, ist für den Optionshändler in der Praxis oft nicht mehr erkennbar.
Beispiel für das Clearing einer Option
Ein Optionshändler möchte eine Call-Option auf Apple (AAPL) kaufen und platziert eine entsprechende Order bei seinem Broker. Da für einen Optionskontrakt zwei Vertragspartner notwendig sind, wird ebenfalls ein Verkäufer der Option benötigt.
Käufer und Verkäufer müssen sich über den Basiswert, den Strike sowie die Laufzeit der Option einig sein. Eine direkte Zusammenführung von Käufer und Verkäufer findet in der Praxis jedoch nicht statt. Sie bleiben anonym und verpflichten sich lediglich (über den Broker) gegenüber der Terminbörse zur Zahlung einer Prämie (Käufer) bzw. in diesem Beispiel zum Verkauf des Basiswertes (Verkäufer). Die Terminbörse bzw. deren Clearingstelle ist nun für die Erfüllung dieses Geschäftes verantwortlich.
Vertragspartner der beiden Optionshändler ist jeweils das Clearinghaus. Die Händler können gleichzeitig auch Market Maker, also im weiteren Sinne Kreditinstitute, sein. Die Clearingstelle hat nun eine Forderung gegen beide Optionshändler und diese wiederum jeweils eine Forderung gegen die Clearingstelle. Um das Geschäft durchführen zu können, müssen beide Händler zuvor entsprechende Sicherheiten stellen.
Wird die hier betrachtete Call-Option ausgeübt, verkauft die Clearingstelle dem Käufer der Option den Basiswert zum vereinbarten Preis. Gleichzeitig verlangt sie vom Verkäufer der Option die Herausgabe des Basiswertes. Durch dieses Vorgehen haben beide Optionshändler die Sicherheit, dass das Geschäft auch dann reibungslos abgewickelt wird, wenn einer der beiden Händler in Schwierigkeiten gerät. Dieses Risiko trägt die OCC.
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