Options Clearing Corporation (OCC) – Erklärung
Im Optionshandel existieren sogenannten Clearingstellen, auch Clearinghäuser genannt, die bei der Abwicklung eines Optionskontraktes unterstützen und dessen Durchführung garantieren. Nach dem Vertragsschluss an einer Terminbörse werden Clearingstellen zwischen Käufer und Verkäufer geschaltet. Die Hauptaufgabe von Clearingstellen ist die Abrechnung der getätigten Geschäfte und die Minimierung von Ausfallrisiken der einzelnen Geschäftspartner. Eines der bekanntesten Clearinghäuser der USA ist die Options Clearing Corporation (OCC). Die OCC emittiert zum einen selbst Optionen und sichert zum anderen Optionen und Terminkontrakte ab.
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Options Clearing Corporation (OCC) – Definition
Bei der Options Clearning Corporation (kurz: OCC) handelt es sich um eine staatlich zertifizierte Clearingstelle der USA unter der Zuständigkeit von SEC und CFTC. Die OCC wurde im Jahr 1973 gegründet und ist die größte Clearingstelle für Aktienoptionen und weitere Derivate. Das Ziel der OCC ist die Stabilisierung der betreuten Marktplätze und der Fokus auf ein solides Risikomanagement.
Dadurch, dass die OCC als Bürge für die aus den Kontrakten entstehenden Verpflichtungen einsteht, stellt sie sicher, dass die Verträge erfüllt werden. Zum Schutz der eigenen Zahlungsfähigkeit werden seitens der OCC an die Vertragsparteien Anforderungen bezüglich Sicherheiten (z. B. Wertpapiere oder Barmittel) gestellt.
Neben der reinen Abwicklung von Derivaten werden auch weitere Transaktionen, wie Wertpapierleihgeschäfte, von der OCC angebahnt, durchgeführt und überwacht. Die OCC gilt als „systemrelevantes Finanzmarktunternehmen“.
Abkürzungen:
SEC | United States Securities and Exchange Commission |
CFTC | Commodity Futures Trading Commission |
Die OCC in Zahlen
Gründungsjahr: | 1973 |
gehandelte Kontrakte 2021: | 9,93 Milliarden, davon über 9,4 Milliarden Aktienoptionen |
Durchschn. täglicher Beleihungswert per Ende 2021: | 147,7 Milliarden USD |
Durchschn. gehandelte Kontrakte pro Tag (2021): | 39,4 Millionen |
Mitglieder der OCC
Broker und andere professionelle Teilnehmer am Kapitalmarkt haben die Möglichkeit, Mitglied der OCC zu werden. Alternativ ist auch eine Zertifizierung der SEC oder CFTC für einen Beitritt ausreichend. Mitglieder der OCC müssen darüber hinaus ein Nettokapital von mindestens 2,5 Millionen Dollar nachweisen. Abschließend müssen alle Mitglieder der OCC in der Lage sein, selbst das Clearing von Optionen durchzuführen. Grundsätzlich besteht seit der Finanzkrise 2008 die Verpflichtung, für den Handel mit Derivaten eine Clearinggesellschaft einzusetzen.
Vom Zusammenschluss in der OCC profitieren Mitglieder im Rahmen geringerer Transaktionskosten und einer höheren Absicherung ihrer Geschäfte. Zu den derzeitigen Mitgliedern der OCC zählen beispielsweise Banken, wie Goldman Sachs, Morgan Stanley oder Broker, wie Interactive Brokers. Vollständige Liste der OCC-Mitglieder.
Was ist eine Clearingstelle beziehungsweise ein Clearinghaus?
Eine Clearingstelle übernimmt grundsätzlich die Verwaltung aller Käufe und Verkäufe an einer Terminbörse. Durch die Clearingstelle wird die Durchführung der Termingeschäfte garantiert und zusätzlich abgesichert. Vertragspartner der Händler ist folglich nicht eine unbekannte Gegenpartei, sondern die Clearingstelle (oder auch Clearinghaus). Durch die Clearingstelle sinkt das Kontrahentenrisiko im Handel mit Derivaten deutlich.
Exkurs: Das Kontrahentenrisiko beschreibt ein Risiko bei Geschäften mit zwei Vertragspartnern. Konkret kann einer der Partner „ausfallen“, also nicht mehr in der Lage sein, seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen. Kontrahentenrisiken finden sich bei fast allen Wertpapiertransaktionen, sind jedoch weniger ausgeprägt, wenn der Handelsplatz stark überwacht und reguliert ist.
Geld wird mit dem Clearing insofern verdient, indem die Clearingstelle eine Gebühr auf die gehandelten Volumina erhebt. Diese ist für den Händler kaum spürbar, ergibt mit dem Handelsvolumen multipliziert jedoch eine lohnenswerte Einnahmequelle. Ein Optionshändler trägt neben den Kosten für die Clearingstelle auch die Ausführungs- und Servicekosten des Brokers. Der tatsächliche Anteil, der auf das Clearing eines Kontraktes entfällt, ist in der Praxis häufig nicht mehr für den Optionshändler erkennbar.
Beispiel für das Clearing einer Option
Ein Optionshändler möchte eine Call-Option auf Apple (AAPL) kaufen und platziert eine entsprechende Order bei seinem Broker. Da für einen Optionskontrakt zwei Vertragspartner notwendig sind, wird ebenfalls ein Verkäufer der Option benötigt.
Käufer und Verkäufer müssen sich über den Basiswert, den Strike sowie die Laufzeit der Option einig sein. Eine direkte Zusammenführung von Käufer und Verkäufer findet in der Praxis jedoch nicht statt. Sie bleiben anonym und verpflichten sich (über den Broker) lediglich gegenüber der Terminbörse zur Zahlung einer Prämie (Käufer) oder in diesem Beispiel zum Verkauf des Basiswertes (Verkäufer). Die Terminbörse, oder deren Clearingstelle, ist jetzt für die Ausführung dieser Transaktion verantwortlich.
Vertragspartner beider Optionshändler ist jeweils die Clearingstelle. Dabei können die Händler gleichzeitig auch Market-Maker, also im weiteren Sinne Kreditinstitute sein. Die Clearingstelle hat jetzt einen Anspruch gegenüber beiden Optionshändlern und diese wiederum jeweils einen Anspruch gegenüber der Clearingstelle. Zur Durchführung des Geschäftes müssen beide Händler bereits vorab entsprechende Sicherheiten vorweisen.
Wird die hier betrachtete Call-Option ausgeübt, verkauft die Clearingstelle dem Käufer der Option den Basiswert zum vereinbarten Preis. Gleichzeitig verlangt sie die Herausgabe des Basiswertes vom Verkäufer der Option. Durch dieses Vorgehen besteht für beide Optionshändler die Sicherheit, dass das Geschäft reibungslos durchgeführt wird, selbst wenn es bei einem der Händler zu Schwierigkeiten kommt. Dieses Risiko liegt bei der OCC.
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