Optionskontrakt – Erklärung & Bedeutung

Autor: Pit Wilkens Inhaltlich geprüft von: Philipp-Malte Lingnau

Ein Optionskontrakt ist ein Finanzinstrument, das dem Inhaber das Recht einräumt, eine bestimmte Menge eines Basiswerts (bspw. einer Aktie) zu einem festgelegten Preis innerhalb eines definierten Zeitraums zu kaufen oder zu verkaufen. Optionen können genutzt werden, um auf Kursentwicklungen zu spekulieren, regelmäßige Einnahmen zu erzielen oder bestehende Depotpositionen gegen mögliche Verluste abzusichern.

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Optionskontrakt – Definition

Ein Optionskontrakt ist ein standardisierter Vertrag, der das Recht (aber nicht die Pflicht) verbrieft, einen bestimmten Basiswert zu einem bestimmten Preis (Strike) bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu kaufen oder zu verkaufen.

Im Zusammenhang mit Optionen ist „Kontrakt” jedoch nicht nur eine allgemeine Bezeichnung für einen Vertrag, sondern steht auch für eine handelsübliche, standardisierte Einheit. Beispiel: 1 Optionskontrakt auf eine Aktie mit Multiplikator 100 = das Recht auf den Handel von 100 Aktien.

Der Bezug von Aktien richtet sich nach der Anzahl der Optionskontrakte und der Größe des Multiplikators.
Der Bezug von Aktien richtet sich nach der Anzahl der Optionskontrakte und der Größe des Multiplikators.

Bestandteile einer Option

Ein Optionskontrakt setzt sich aus mehreren im Voraus festgelegten Bestandteilen zusammen.

  • Kontraktgröße: Sie legt fest, auf welche Menge des Basiswerts sich ein einzelner Kontrakt bezieht. In der Regel entspricht ein Aktienoptionskontrakt 100 Aktien des jeweiligen Unternehmens. Abweichende Kontraktgrößen sind jedoch möglich, etwa bei Aktiensplits, Sonderdividenden oder speziellen Derivaten. Die Kontraktgröße wird auch als Multiplikator bezeichnet.
  • Optionsart: Es gibt zwei grundlegende Arten von Optionen:
    • Call-Optionen gewähren dem Käufer das Recht, den Basiswert während der Laufzeit oder am Verfallstag zum festgelegten Preis zu kaufen. Der Wert einer Call-Option steigt in der Regel, wenn der Kurs des Basiswerts steigt.
    • Put-Optionen geben dem Käufer das Recht, den Basiswert zum vereinbarten Preis zu verkaufen. Sie gewinnen typischerweise an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt.
  • Verfallstag (Expiration Date): Er definiert den Zeitpunkt, bis zu dem das Optionsrecht ausgeübt werden kann. Bei amerikanischen Optionen ist dies jederzeit bis zum Verfallstag möglich, bei europäischen nur am Verfallstag selbst.
  • Strike-Preis (Ausübungspreis): Der Preis, zu dem der Basiswert gekauft (bei Calls) oder verkauft (bei Puts) werden kann. Er dient als Referenzwert zur Beurteilung, ob eine Option „im Geld“ (ITM), „aus dem Geld“ (OTM) oder „am Geld“ (ATM) ist.

Aus diesen Hauptkomponenten ergibt sich die Optionsprämie – der Preis, den der Käufer für das Optionsrecht an den Verkäufer (auch Stillhalter genannt) zahlt. Die Prämie ist nicht fest, sondern bildet sich aus Angebot und Nachfrage an der Terminbörse und wird zusätzlich von Faktoren wie Volatilität, Restlaufzeit und dem inneren Wert der Option beeinflusst.

Das gilt es zu beachten beim Optionskontrakt

Die Hebelwirkung durch den Multiplikator eines Optionskontrakts ist sowohl für Käufer als auch für Verkäufer von zentraler Bedeutung. Da ein Standardoptionskontrakt in der Regel 100 Einheiten des Basiswerts abbildet, kann die tatsächliche Investitionssumme bei Ausübung erheblich sein.

Beispiel: Eine Call-Option mit einem Strike von 100 EUR erfordert beim Kauf der zugrunde liegenden Aktien 10.000 EUR (100 EUR × 100 Aktien).

Auch Verkäufer (Stillhalter) tragen bedeutende Verpflichtungen. Sie sind – im Gegensatz zu Käufern – verpflichtet, den Basiswert zu kaufen (bei Put-Optionen) oder zu verkaufen (bei Call-Optionen), sofern der Käufer sein Optionsrecht ausübt.

Beispiel: Beim Verkauf einer Put-Option (Short Put) muss der Verkäufer 100 Aktien zum Strike-Preis kaufen, sofern der Marktpreis am Verfallstag darunter liegt. Bei einem Strike von 100 EUR entspricht das 10.000 EUR.

Tipps zum Handel mit Optionskontrakten

  • Kontraktgröße genau prüfen: Standardmäßig bezieht sich eine Aktienoption auf 100 Aktien. Es gibt jedoch Ausnahmen: Bei britischen Aktien sind häufig 1.000 Stücke, bei italienischen Aktien 500 oder 1.000 Stücke pro Kontrakt üblich. Vor dem Einstieg in den Handel ist es daher wichtig, die konkrete Kontraktgröße zu kennen – insbesondere bei ausländischen oder weniger bekannten Basiswerten.
  • Kapitalbedarf realistisch einschätzen: Der Strike-Preis (Ausübungspreis) bezieht sich immer auf eine Einheit des Basiswerts. Um den tatsächlichen Geldbetrag zu berechnen, der bei der Ausübung nötig wäre, multipliziert man den Strike-Preis mit der Kontraktgröße. Beispiel: 100 EUR Strike bei 100 Aktien = 10.000 EUR Kapitalbedarf.
  • Zeitwertverlust (Time Decay) berücksichtigen: Optionen verlieren mit fortschreitender Zeit an Wert, besonders in den letzten Wochen vor Verfall. Wer Optionen kauft, sollte eine klare Meinung zur Timing-Frage haben. Wer Optionen verkauft, kann diesen Zeitwertverlust gezielt nutzen, um Prämieneinnahmen zu erzielen.
  • Marktvolatilität beachten: Die Volatilität des Basiswerts hat erheblichen Einfluss auf die Optionsprämie. In Phasen hoher impliziten Volatilität steigen Prämien – was Chancen für Verkäufer, aber Risiken für Käufer bedeuten kann. Optionsstrategien wie Straddles oder Strangles setzen gezielt auf Volatilitätsveränderungen.

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