Eigenkapital – Definition, Berechnung & Beispiel

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Das Eigenkapital (kurz: EK), auch bekannt als „Equity“, „Haftungskapital“ oder „Reinvermögen“, ist ein wesentlicher Teil einer Unternehmensbilanz. Zugeordnet wird das Eigenkapital den Passiva der Bilanz. Damit kann es eine Erklärung für die Kapitalherkunft eines Unternehmens liefern. Investoren können anhand des Eigenkapitals Rückschlüsse auf das Risikoprofil eines Unternehmens und dessen finanzielle Gesundheit ziehen.

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Eigenkapital – Definition

Das Eigenkapital eines Unternehmens ist die positive Differenz zwischen Vermögen (Aktivposten) und Schulden. Es handelt sich um eine derivative (abgeleitete) Bilanzposition. Alternativ wird das Eigenkapital auch als Residualgröße bezeichnet. Das Eigenkapital ist der theoretische Restbetrag, wenn ein Unternehmen aufgelöst, alle Vermögensgegenstände verkauft und alle Schulden bezahlt werden. Hierfür gilt jedoch die Annahme, dass alle Bilanzansätze der Realität entsprechen und es keine stillen Reserven oder Lasten gibt.

Zusätzlich kann das Eigenkapital durch seine Fristigkeit definiert werden. Für gewöhnlich steht Eigenkapital einem Unternehmen unbefristet zur Verfügung. Ein Rückzahlungsanspruch existiert, anders als bei Fremdkapital, nicht. Eigenkapital kann einem Unternehmen von außen zugeführt oder im Rahmen der Innenfinanzierung gebildet werden.

Formel und Berechnung des Eigenkapitals

Aufgrund des derivativen Charakters der Eigenkapitalposition kann sie nicht direkt ermittelt werden. Es gibt keine definierten Positionen, die zur Bildung des Eigenkapitals zusammengerechnet werden könnten. Vielmehr folgt die Berechnungsformel der obenstehenden Definition. Daher dient die Bilanzsumme eines Unternehmens als Ausgangspunkt. Diese stellt unter anderem die Summe aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens dar. Hiervon ist das Fremdkapital des Unternehmens abzuziehen. Das Ergebnis ist folgende Formel:

Eigenkapital=Bilanzsumme~(Gesamtkapital)-Fremdkapital

Hinweis: Neben dem Fremdkapital eines Unternehmens müssen im Einzelfall auch Rückstellungen und passive Rechnungsabgrenzungsposten bei der Ermittlung des Eigenkapitals berücksichtigt und vom Gesamtkapital abgezogen werden.

Bilanzielles vs. effektives Eigenkapital

Für einen Investor sichtbar ist üblicherweise nur das bilanzielle (buchmäßige) Eigenkapital eines Unternehmens. Dieses ist nach Handelsrecht und auch nach internationalen Rechnungslegungsnormen in der Unternehmensbilanz auszuweisen. Das effektive (reale) Eigenkapital kann jedoch von diesem Betrag abweichen. Praktisch kann es erst bei einer Liquidation eines Unternehmens ermittelt werden.

Im Rahmen einer Liquidation würden alle Vermögensgegenstände eines Unternehmens veräußert und alle Verbindlichkeiten bedient. Der verbleibende Betrag abzüglich der Verkaufskosten stellt das tatsächliche Eigenkapital dar. Ein Grund für die Abweichung zwischen bilanziellem und realen Eigenkapital kann die Existenz von stillen Reserven oder Lasten in einer Bilanz sein. Ein Vermögensgegenstand ist dann mehr oder weniger wert als der anzuwendende Bilanzansatz.

Arten und Aufbau des bilanziellen Eigenkapitals

Der Begriff Eigenkapital lässt bereits anklingen, dass es sich bei der Bilanzposition um jenes Kapital handelt, das auf die Eigentümer einer Gesellschaft entfällt. Hierbei kann es sich beispielsweise um GmbH-Gesellschafter oder Aktionäre handeln.

Generell besitzen alle Unternehmen eine Eigenkapitalposition. Personengesellschaften folgen dabei anderen Regeln als Kapitalgesellschaften, zu denen auch Aktiengesellschaften zählen. Im Folgenden sollen Personengesellschaften keine Rolle spielen, weil sie für Investoren kaum relevant sind. Es geht vielmehr um die Bilanz kapitalmarktorientierter Unternehmen.

Eigenkapital kann grundsätzlich aus verschiedenen Quellen stammen. Eine erhebliche Summe entsteht häufig bei dem Börsengang einer Gesellschaft, dem sogenannten IPO (Initial Public Offering). Ein Teil der Eigentumsrechte wird in diesem Prozess über einen Handelsplatz veräußert, um Eigenkapital zu beschaffen.

Eine weitere Form der Einbringung findet bereits bei der Gründung einer Gesellschaft statt. Es handelt sich um die sogenannten Gesellschaftereinlagen. Die Gründer eines Unternehmens müssen beispielsweise im Fall einer Aktiengesellschaft mindestens 50.000 Euro an Kapital einbringen. Hierbei handelt es sich ebenfalls um Eigenkapital.

Neben diesen Kapitalzuführungen von außen kann ein Unternehmen auch selbstständig Eigenkapital generieren. Hierfür müssen Unternehmensgewinne thesauriert, also im Unternehmen, belassen, werden. Alternativ hätte ein Unternehmen die Gewinne in Form von Dividenden ausschütten oder zur Schuldentilgung verwenden können. Generell sind folgende Formen bei der Eigenfinanzierung (Erhöhung des Eigenkapitals) zu unterscheiden:

  • Innen- / Selbstfinanzierung (durch Thesaurierung von Gewinnen)
  • Außen- / Beteiligungsfinanzierung (durch Einbringungen, z. B. bei einer Kapitalerhöhung)

Gliederung des Eigenkapitals in der Bilanz

Die Eigenkapitalposition innerhalb der Unternehmensbilanz ist nach deutschem Recht in den Passiva auszuweisen. Diese Seite der Bilanz gibt Auskunft über die Herkunft finanzieller Mittel. Grundsätzlich ist dabei zwischen Eigen- und Fremdkapital zu unterscheiden. Die Gliederung orientiert sich an der Fristigkeit des Kapitals. Je eher eine Position zurückgezahlt werden muss, desto weiter unten wird sie ausgewiesen.

Da Eigenkapital dem Unternehmen praktisch unbegrenzt zur Verfügung steht, ist es oberhalb des Fremdkapitals auszuweisen. Nach internationalen Normen (IFRS) gibt es keine speziellen Gliederungsvorgaben des Eigenkapitals. Die Positionen sind in der Praxis jedoch meistens identisch mit denen im deutschen Handelsrecht.

Eigenkapital und seine bilanzielle Bestandteile

Erläuterungen zu den Bilanzpositionen des Eigenkapitals

Das Eigenkapital ist gemäß der bereits dargestellten Bilanzgliederung in verschiedene Positionen zu unterteilen. Dabei handelt es sich um:

Gezeichnetes Kapital

Als gezeichnetes Kapital gilt das Haftungskapital einer Kapitalgesellschaft. Auf diesen Betrag sind damit auch die Ansprüche gegenüber Anteilseignern begrenzt. Gezeichnetes Kapital entsteht bei der Unternehmensgründung oder bei späteren Kapitalerhöhungen. Im Kontext von Aktiengesellschaften wird diese Position als „Grundkapital“, bei GmbHs als „Stammkapital“ bezeichnet.

Kapitalrücklage

In die Kapitalrücklage fließen diverse Eigenkapitalbestandteile, beispielsweise Erträge aus der Ausgabe von Anteilen (Agio) oder Erträge, die bei der Ausgabe von Wandlungs- oder Optionsrechten erzielt werden.

Gesetzliche Rücklage

Kapitalgesellschaften sind dazu verpflichtet, Rücklagen für diverse Risiken zu bilden. Aktiengesellschaften haben beispielsweise fünf Prozent ihres Jahresüberschusses einzubehalten und der gesetzlichen Rücklage zuzuführen. Diese Pflicht entfällt erst, wenn die gesetzliche Rücklage zehn Prozent des Grundkapitals beträgt.

Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen

Unternehmen können Anteile an ihren Muttergesellschaften halten, obwohl diese dem Tochterunternehmen gegenüber ein Weisungsrecht besitzen. Diese Anteile, die in den Aktiva der Unternehmensbilanz ausgewiesen werden, sind gleichzeitig in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen einzustellen. Diese Rücklage dient als Ausschüttungssperre. Während der Rücklagenbildung entsteht ein Aufwand, der den Bilanzgewinn mindert. Dadurch kann das Unternehmen diesen Beteiligungsbetrag nicht ausschütten.

Satzungsmäßige Rücklagen

In einer Unternehmenssatzung ist die Definition von weiteren Rücklagen möglich. Diese müssen zweckgebunden sein und dürfen den ursprünglich vereinbarten Betrag oder Anteil nicht übersteigen.

Andere Gewinnrücklagen

Diese Position bündelt alle Rücklagen, die nicht bereits von den vorherigen Posten abgedeckt wurde.

Gewinn- / Verlustvortrag

Schüttet eine Gesellschaft den Gewinn eines Jahres nicht vollständig aus, muss sie einen Gewinnvortrag bilden. Der nicht ausgeschüttete Betrag wird dann „auf neue Rechnung fortgeschrieben“. Das bedeutet, dass beispielsweise ein nicht ausgeschütteter Gewinn von 50.000 Euro die Position „Gewinn- / Verlustvortrag“ für die nächste Periode um 50.000 Euro erhöht. Bei weiteren Gewinnen steigt die Position, bei Verlusten sinkt sie.

Hinweis: Solange ein Verlustvortrag existiert, muss dieser ausgeglichen werden, bevor eine Gesellschaft Ausschüttungen vornehmen darf.

Jahresüberschuss / -fehlbetrag

Als Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag gilt das Geschäftsergebnis der aktuellen Periode. Anders als beim Gewinn- oder Verlustvortrag findet keine Kumulierung statt. Anhand dieser Eigenkapitalposition ist ersichtlich, ob ein Unternehmen einen bilanziellen Gewinn oder Verlust erwirtschaftet hat.

Funktionen und Aufgaben

Dem Eigenkapital kommen in unterschiedlichen Anwendungsbereichen diverse Funktionen und Aufgaben zu. Hierzu gehören:

  • Gründungs- / Errichtungsfunktion
  • Haftungsfunktion
  • Finanzierungsfunktion
  • Verlustabsorptionsfunktion
  • Bezugsgröße bei der Gewinnverteilung
  • Herrschaftsfunktion

Gründungs- / Errichtungsfunktion

Für die Gründung eines Unternehmens ist Eigenkapital notwendig. Dieses wird in der Regel durch die Gründer eingebracht und dient der Finanzierung erster Investitionen und der Errichtungsgebühren. Hierzu können unter anderem Kosten für Steuerberater, Anwälte oder Berufsverbände gehören. Je mehr Eigenkapital in ein Unternehmen zu seiner Gründung eingebracht wird, desto mehr Handlungsspielraum kann es dadurch gewinnen.

Haftungsfunktion

Kapitalgesellschaften zeichnen sich durch ihre Haftungsbeschränkung aus. Anteilseigner haften folglich nur mit ihrer Kapitaleinlage. Diese Einlage entspricht insbesondere in den ersten Jahren praktisch dem Eigenkapital eines Unternehmens. Damit stellt das Eigenkapital aus Gläubigersicht die sogenannte „Haftungsmasse“ dar. Je mehr Eigenkapital vorhanden ist, desto höher ist die Haftungsfähigkeit des Unternehmens.

Finanzierungsfunktion (Reputationsfunktion)

Das Eigenkapital hat erheblichen Einfluss auf die Bonitätsbewertung eines Unternehmens und dessen Credit Rating. Folglich besteht ein enger Zusammenhang zur Finanzierung der Gesellschaft. Abhängig von der Bonitätseinschätzung durch Auskunfteien oder Ratingagenturen können sich der Zugang zu Fremdkapital und die Konditionen für dessen Aufnahme verändern.

(Verlust-) Absorbtionsfunktion

Durch Eigenkapitalpositionen wie beispielsweise den Gewinnvortrag können zukünftige Verluste von einer Gesellschaft absorbiert werden. Je mehr Eigenkapital ein Unternehmen besitzt, desto mehr Verlust kann es, beispielsweise während einer Rezession, abfangen.

Bezugsgröße bei der Gewinnverteilung

Das gesamte Eigenkapital eines Unternehmens lässt sich auf die verschiedenen Anteilseigner aufteilen. Gewinne und Verluste werden in diesem Kontext anteilig getragen beziehungsweise verteilt. Dieses Prinzip kommt beispielsweise bei Aktien zu tragen. Eine Dividendenauszahlung wird beispielsweise als absoluter Wert auf Gesamtunternehmensebene festgelegt. Die Ausschüttung erfolgt allerdings pro Aktie. Je mehr Anteile ein Investor an einem Unternehmen hält, desto mehr Dividende (Gewinnbeteiligung) erhält er.

Herrschaftsfunktion

Ähnlich der Gewinnverteilung lässt das Eigenkapital eine Verteilung der Stimmrechte in einem Unternehmen zu. Hat ein einzelner Investor beispielsweise einen Anteil von mehr als 50 Prozent an einem Unternehmen, kann er diverse Entscheidungen eigenständig treffen. Je diversifizierter die Eigentümerstruktur ist, desto eher müssen sich mehrere Anteilseigner auf einen gemeinsamen Kurs einigen. Aus Investorensicht können beide Konstellationen Vor- und Nachteile mit sich bringen.

Wann verändert sich das Eigenkapitalkonto eines Unternehmens?

Das Eigenkapital eines Unternehmens wird durch sogenannte Erfolgsbuchungen in der Finanzbuchhaltung eines Unternehmens beeinflusst. Erfolgsbuchungen betreffen immer die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Das Konto „GuV“ wird zum Ende eines Geschäftsjahres über die Eigenkapitalposition abgeschlossen. Ein Gewinn erhöht folglich das Eigenkapital, ein Verlust senkt es. Gleichzeitig kann das GuV-Konto als Unterkonto des Eigenkapitals betrachtet werden.

Zusammenhang zwischen GuV und Eigenkapital

Negatives Eigenkapital

Wenn beispielsweise durch Verluste eines Unternehmens kein Eigenkapital mehr verbleibt und eine reine Fremdfinanzierung eintritt, ändert sich der Bilanzausweis. Die Eigenkapitalposition wechselt von den Passiva auf die Aktivseite der Bilanz. Dieser Schritt ist notwendig, damit Aktiva und Passiva identisch bleiben und die Bilanzgleichung weiterhin erfüllt ist. In den Aktiva würde im Falle eines negativen Eigenkapitals der Posten „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ aktiviert werden.

Diese Position verschwindet, sobald das Eigenkapital wieder aufgebaut wird und einen positiven Wert erreicht.

Hinweis: Grundsätzlich ist ein negatives Eigenkapital ein Hinweis auf eine vorliegende Überschuldung und damit für Kapitalgesellschaften ein Insolvenzgrund. Nur durch nachrangige Verbindlichkeiten in der Bilanz oder aktivierbare Vermögensgegenstände kann dieser Zustand kurzfristig anders bewertet werden. Auch Aktienrückkäufe können das Eigenkapital verringern, obwohl es sich dabei tendenziell um einen positiven Prozess handelt. Geringes oder negatives Eigenkapital kann jedoch generell für Investoren und Gläubiger einen Risikoindikator darstellen.

Das Eigenkapital von Banken

Spezielle Aufmerksamkeit zieht immer wieder das Eigenkapital von Banken auf sich. Dieses ist durch diverse eigenständige Normen und Verordnungen reglementiert. Zurückzuführen ist dies teilweise auf die Finanzkrise in den Jahren 2008 und 2009. Banken gerieten hier teilweise in Liquiditätsengpässe und erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten. Die Folge war eine Straffung der Eigenkapitalanforderungen. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Annahme getroffen, dass die Banken mit einem höheren Eigenkapital die Situation hätten besser meistern können.

Gleichzeitig ist die Stabilität einer Bank häufig relevanter als beispielsweise die Stabilität eines Produktionsunternehmens. Sie verkörpert das Vertrauen der Bevölkerung in das Währungssystem und dient zur Anlage von Privatvermögen. In anderen Unternehmen werden für gewöhnlich ausschließlich Investorengelder gebündelt. Das Risiko ist hier klar ersichtlich. Aus diesem Grund wurden beispielsweise mit der Basel III Richtlinie veränderte Anforderungen an das Eigenkapital von Banken gestellt.

Das Eigenkapital der Bank ist dabei abhängig von den Risiken, die die Bank ihrerseits eingeht. Verleiht sie etwa Gelder nur an hochsolvente Kunden, ist ein geringeres Eigenkapital zu bilden als bei der Kreditvergabe an Kunden mit geringer Bonität. Hieraus ergibt sich auch der Umstand, dass die Kreditkonditionen sich mit abnehmender Bonität ebenfalls verschlechtern. Die Regularien verpflichten die Banken jedoch nicht zu pauschalen prozentualen Beträgen. Die Bank agiert hierbei nach ihren eigenen Kriterien und muss sich abschließend vor der Bankaufsicht erklären.

Ermittlung des Eigenkapitals von Banken in der Praxis

In der Praxis können Banken etwa eine Risikogewichtung ihrer Aktiva durchführen. Hierzu gehören maßgeblich gewährte Kredite an Kunden. Ähnlich dem Betafaktor erhalten die einzelnen Kredite einen Risikofaktor zugewiesen, mit dem sie anschließend multipliziert werden. Unabhängig des jeweiligen Ergebnisses muss eine Bank einen Eigenkapitalanteil von mindestens 8 % bilden. Verglichen mit beispielsweise, Industrieunternehmen ist dies immer noch ein sehr geringer Betrag. Neben diesen Eigenkapitalanforderungen kann auch die jeweils zuständige Zentralbank zusätzlich Anforderungen an die Kapitalausstattung der Banken stellen.

Hinweis: Neben den Richtlinien für Banken können auch die Initiativen MIFID und Solvency II für Investoren und Versicherungen als Folge der Finanzmarktkrise betrachtet werden.

Eigenkapital beim Immobilienerwerb

Verglichen mit vielen Bilanz- und Unternehmenskennzahlen hat, kann das Eigenkapital auch für Privatpersonen eine wesentliche Bedeutung haben. Dies ist generell bei dinglich besicherten Krediten der Fall. Zu dieser Kreditkategorie gehören primär Immobiliendarlehen. Nimmt eine Privatperson also einen Kredit für ein Grundstück oder ein Haus auf, kann sie hierfür ein Darlehen bei einer Bank beantragen. Im Gegenzug wird die Bank für gewöhnlich in das Grundbuch eingetragen. Bis zur Tilgung des Kredites befindet sich das Grundstück und alle darauf befindlichen Gebäude im Eigentum der Bank. Der Darlehensnehmer ist lediglich der Besitzer.

Das Eigenkapital entscheidet in dieser Situation grundsätzlich darüber, ob ein Kredit gewährt wird. Denn neben den Kosten für Haus oder Grundstück fallen Nebenkosten für den Notar, die Grunderwerbssteuer oder einen Makler an. Diese gehören nicht zu dem von der Bank angesetzten Objektwert. Somit wird Darlehensnehmern häufig geraten, diese Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen. Auch darüber hinausgehendes Eigenkapital wird üblicherweise positiv bewertet.

Denn das Eigenkapital des Darlehensnehmers wirkt sich direkt auf die Beleihung aus. Die Beleihung (auch: Beleihungslauf) ist ein prozentualer Wert, der beschreibt, wie das Verhältnis zwischen Kreditbetrag und hinterlegter Sicherheit ausfällt. Ein Darlehen in Höhe von 400.000 Euro für ein Haus mit dem gleichen Wert bedeutet eine Beleihung von 100 Prozent. Wird der Kredit nicht bedient, kann die Bank eine Zwangsvollstreckung einleiten und die Sicherheit liquidieren.

Das Risiko der Bank besteht darin, dass sie möglicherweise nicht den Marktwert erlösen kann. Daher steigt der Zins für Darlehen, je höher die Beleihung ist. Bei einer Beleihung von 50 Prozent (erreichbar durch hohes Eigenkapital oder einen günstigen Kaufpreis) wäre das Risiko der Bank im Falle der Zwangsvollstreckung beispielsweise deutlich geringer, weil es sehr unwahrscheinlich ist, weniger als 50 Prozent des Marktwertes beim Verkauf zu erzielen.

Eigenkapital oder Investition am Finanzmarkt

Für einen Darlehensnehmer kann sich die Frage stellen, ob freie Geldmittel als Eigenkapital eingebracht oder alternativ am Kapitalmarkt angelegt werden sollen. Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Jedoch wirkt auch hier der Leverage-Effekt.

Sobald die erwartete Rendite der Kapitalmarktinvestition oberhalb des Darlehenszinses liegt, wirkt sich die Einbringung von zusätzlichem Eigenkapital tendenziell negativ auf die Gesamtkapitalrendite aus. Gleichzeitig senkt ein gesteigertes Eigenkapital jedoch das Risiko einer Finanzierung. Zusätzlich gibt es verschiedene Einflussfaktoren, die ebenfalls bei einer solchen Entscheidung berücksichtigt werden sollten. Hierzu zählen beispielsweise die Stabilität des Einkommens und die übrige finanzielle Situation.

Hinweis: Bei der Überlegung „Investieren oder Tilgen“ spielt auch der Verwendung eine Immobilie eine Rolle. Entscheidend ist, ob ein Objekt selbst bewohnt oder vermietet ist. Bei einer vermieteten Immobilie sind tendenziell niedrigere Eigenkapitalquoten üblich, um den Fremdkapitalhebel zu erhöhen. Darüber hinaus können die höheren Zinsen, die ein geringeres Eigenkapital und die folglich niedrigere Tilgung mit sich bringen, in diesem Fall steuerlich abgesetzt werden. Entsprechende Möglichkeiten haben Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie nicht.

Private Equity

Angelehnt an die englische Übersetzung von Eigenkapital, „Equity“, hat sich auch im deutschsprachigen Raum der Begriff „Private Equity“ eingebürgert. Hierbei handelt es sich um außerbörsliches Eigenkapital, welches vermehrt jungen Unternehmen zur Verfügung gestellt wird. Zu diesem Zweck der Unternehmensbeteiligung sind Private Equity Gesellschaften entstanden, die andere Unternehmen analysieren, sich an diesen beteiligen und die Beteiligung bestmöglich mit Gewinn zu einem späteren Zeitpunkt auflösen (Exit).

Private Equity Gesellschaften können selbst börsennotiert sein. Daher besteht auch für Privatinvestoren die Möglichkeit, in entsprechende Gesellschaften zu investieren. Private Equity wird jedoch auch als sogenanntes Wagniskapital bezeichnet. Dieser Umstand ist darauf zurückzuführen, dass Investitionen in junge Unternehmen ein höheres Risiko bergen als eine Investition in Gesellschaften, die sich bereits am Markt bewiesen haben. Gleichzeitig ergeben sich aus dem Einsatz von Wagniskapital potenziell höhere Chancen.

Alternativ zu Private Equity Gesellschaften existieren auch Fonds, die eine ähnliche Investitionsstrategie verfolgen. Der Erfolg kann sich von Produkt zu Produkt stark unterscheiden.

Interpretation des Eigenkapitals

Das Eigenkapital kann im Rahmen der Fundamentalanalyse eines Unternehmens vielfältig eingesetzt werden. Eine der grundlegenden Analysen ist beispielsweise die Überprüfung der sogenannten goldenen Bilanzregel. Diese besagt, dass ein Unternehmen für eine gesunde Finanzstruktur mindestens so viel Eigenkapital besitzen sollte, wie es Anlagevermögen besitzt. Im Umkehrschluss bedeutet diese Anforderung, dass langfristige Vermögenswerte ausschließlich langfristig (im Sinne des Eigenkapitals unbegrenzt) finanziert sein sollen. Wird diese Regel eingehalten, kann dies für Investoren ein Stabilitätsindikator sein.

Generell ist ein hohes Eigenkapital positiv zu bewerten. Es erhöht die Bonität eines Unternehmens und wirkt sich im Rahmen des Ratingprozesses aus. Gleichzeitig stabilisiert es ein Unternehmen und stellt einen Risikopuffer dar. Aus diesen Aspekten ergibt sich eine Unabhängigkeit gegenüber den Zinsmärkten und Fremdkapitalgebern, weil deren Anteil nur eine untergeordnete Rolle einnimmt.

Wenn ein Unternehmen mit hohem Eigenkapitalanteil die Entscheidung trifft, zusätzliches Fremdkapital aufzunehmen, zeigt sich ein weiterer Vorteil des Eigenkapitals. Banken und andere Fremdkapitalgeber können das Eigenkapital unter dem Aspekt seiner Verlustabsorbtionsfunktion betrachten. Die Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung steigt damit tendenziell und das Risiko eines Ausfalles sinkt. Dies kann sich zum einen darauf auswirken, ob ein Kredit vergeben wird und zu welchen Konditionen. Je höher die Haftungsmasse, desto niedriger fällt für gewöhnlich der Zins aus.

Nachteile und Einschränkungen der Kennzahl

Mögliche Nachteile bei der Bewertung des Eigenkapitals ergeben sich nicht ausschließlich aus der Wirkweise des Leverage-Effekts. Im Vergleich zum Fremdkapital gilt Eigenkapital beispielsweise als teuer. Dieser Umstand ist darauf zurückzuführen, dass die Vergütung des Eigenkapitals (die Dividende) aus den Nettoerträgen eines Unternehmens gezahlt wird. Im Gegensatz dazu senken das Fremdkapital, beziehungsweise die Zinszahlungen das Betriebsergebnis und damit die Steuerlast.

Neben dieser Kostenbetrachtung kann sich das Eigenkapital auch im Hinblick auf die Stimmrechtsverteilung nachteilig auswirken. Mit einer höheren Eigenkapitalsumme, beispielsweise durch eine Kapitalerhöhung, können auch zusätzliche Anteilseigner einhergehen. Die Folge ist eine breitere Streuung der Stimmrechte. Dies kann sich potenziell nachteilig auf die Entscheidungsfindung im Unternehmen auswirken.

Operative Probleme sind dadurch jedoch nicht zu erwarten, da die Geschäftsleitung hier weitestgehend unabhängig von den Aktionären agiert. Kapitalerhöhungen können neben diesen Stimmrechtsverschiebungen auch zu Unmut bei den Altaktionären führen. Wenn sie der Gesellschaft kein neues Kapital zur Verfügung stellen, werden ihre bisherigen Stimmrechte „verwässert“ – sind also weniger wert als bisher.

Die generelle Aussagekraft des Eigenkapitals wird durch zwei wesentliche Faktoren begrenzt. Zum einen handelt es sich um den Stichtagsbezug, zum anderen um die Gewinnermittlung. Der Stichtagsbezug ergibt sich aus dem Umstand, dass eine Unternehmensbilanz grundsätzlich nur einmal pro Jahr aufgestellt wird. Damit ist das ermittelte Eigenkapital die meiste Zeit nicht aktuell.

Gleichzeitig spiegelt der Gewinn nur bedingt die betriebliche Realität in einem Unternehmen wider. So sind Abschreibungen auf Sachanlagen einer der größten Aufwandsposten bei produzierenden Unternehmen. Diesen Aufwendungen stehen jedoch keine Auszahlungen gegenüber, weil die Anlagen üblicherweise in der Anschaffungsperiode voll bezahlt werden. Damit wird der Unternehmensgewinn auf einer kalkulatorischen Basis ermittelt und verliert dadurch gleichzeitig an Aussagekraft.

Diese Einschränkungen sind beispielsweise bei Cash Flow bezogenen Kennzahlen nicht in diesem Maße zu finden. Daher kann die Analyse des Cash Flows eine sinnvolle Ergänzung zur statischen Bilanzanalyse darstellen.

Verwandte Finanzkennzahlen

Durch die Kombination mit anderen wirtschaftlichen Kennzahlen kann die Aussagekraft des Eigenkapitals zusätzlich gesteigert werden. Folgende Kennzahlen werden beispielsweise immer wieder bei der Fundamentalanalyse verwendet:

  • Eigenkapitalquote
  • Eigenkapitalrentabilität
  • Anlagendeckungsgrad

Eigenkapitalquote

Die Eigenkapitalquote, auch bekannt als „Equity to Asset Ratio“, setzt das Eigenkapital mit dem Gesamtkapital eines Unternehmens ins Verhältnis. Der Vorteil gegenüber der absoluten Betrachtung ist das Verhältnis zur gesamten Unternehmensgröße. Ein absoluter Eigenkapitalwert von einer Million Euro hat für sich wenig Aussagekraft. Bei einer Bilanzsumme von einer Million Euro handelt es sich um eine vollständige Eigenfinanzierung. Beträgt die Bilanzsumme dagegen 100 Millionen Euro, ergibt sich eine Eigenkapitalquote von einem Prozent. Mithilfe der Eigenkapitalquote können Investoren folglich das Verhältnis zwischen Eigen- und Gesamtkapital eines Unternehmens analysieren und verstehen.

Eigenkapitalrentabilität

Die Eigenkapitalrentabilität, auch bekannt als „Eigenkapitalrendite“ oder „Return on Equity“, ist eine gewinnbezogene Kennzahl. Der Eigenkapitalanteil eines Unternehmens wird mit dem Gewinn der Gesellschaft in Relation gesetzt. Je höher die Eigenkapitalrentabilität, desto höher ist praktisch die Rendite der Anleger. In der Praxis müssen die Rentabilität eines Unternehmens und dessen Aktienkurs jedoch nicht korrelieren.

Anhand der Eigenkapitalrentabilität wird auch deutlich, warum sich diese Kennzahl mit zunehmender Verschuldung sogar verbessern kann. Der Gewinn in der Berechnungsformel stammt aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Neben den laufenden Kosten des Unternehmens sind damit unter anderem auch die Zinsen für Fremdkapital bereits berücksichtigt.

Liegen die Fremdkapitalzinsen unterhalb der Gesamtkapitalrendite, steigt die Eigenkapitalrentabilität mit jedem weiteren Euro Fremdkapital. Diese Wechselwirkung ist auch als Leverage-Effekt bekannt. Unternehmen sollten jedoch ein gesundes Maß zwischen Eigen- und Fremdkapital finden, um kein zu hohes Risiko einzugehen.

Anlagendeckungsgrad

Hinter dem Begriff des Anlagendeckungsgrades verbirgt sich die bereits genannte „goldene Bilanzregel“. Dieses Werkzeug der horizontalen Bilanzanalyse (Liquiditätsanalyse) kann Investoren einen Eindruck verschaffen, wie das Anlagevermögen eines Unternehmens finanziert ist. Ein Wert von 100 Prozent bedeutet beispielsweise, dass alle Anlagegegenstände mittels Eigenkapital finanziert wurden. Diese Quote wird vielfach als gesund eingestuft, da das Anlagevermögen eines Unternehmens zur langfristigen Nutzung bestimmt ist. Es sollte demnach auch langfristig finanziert sein.

Eigenkapital im Beispiel

BASF ist ein Chemiekonzern mit Sitz in Ludwigshafen. In diesem Beispiel sollen die Bilanzwerte der Jahre 2019 und 2020 in Hinblick auf das Eigenkapital verglichen werden. (Quelle S. 86)

Bilanzwerte des BASF-Eigenkapitals im Vergleich (Bilanzausschnitt)
Bilanzwerte des BASF-Eigenkapitals im Vergleich (Bilanzausschnitt)

Grundsätzlich führt das Unternehmen nicht alle nach HGB geforderten Bilanzposition auf, da es seinen Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsnormen (IFRS) aufstellt. Für das Jahr 2019 bilanziert BASF ein Eigenkapital von 18,3 Milliarden Euro. Im Jahr 2020 ist das Eigenkapital um 0,9 Milliarden Euro auf 19,2 Milliarden Euro angestiegen. Das Gesamtkapital hat sich im Verhältnis nur um 0,2 Milliarden Euro erhöht. Folglich ist auch die Eigenkapitalquote von BASF gestiegen. Die Positionen „gezeichnetes Kapital“ und „Kapitalrücklage“ bleiben konstant, während insbesondere die Gewinnrücklagen für den Anstieg des Eigenkapitals verantwortlich sind.

BASF weist grundsätzlich Eigenkapitalquoten von circa 35 Prozent auf. Diesen Wert näher zu analysieren ist nur im Vergleich mit anderen Perioden, Unternehmen oder Kennzahlen möglich. Beispielsweise könnte eine Gegenüberstellung der Eigenkapitalquote anderer Chemieunternehmen einen Eindruck liefern, wie stabil BASF im Branchenvergleich aufgestellt ist.

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