Anlagendeckungsgrad 1 – Definition & Berechnung

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Anlagendeckungsgrad 1 – Definition

Der Anlagendeckungsgrad 1 zeigt, inwieweit das Anlagevermögen eines Unternehmens durch Eigenkapital gedeckt ist. Er wird meist in Prozent angegeben. Ein Wert von 100 % bedeutet vollständige Deckung und gilt als Erfüllung der „Goldenen Bilanzregel“ bzw. „Goldenen Finanzierungsregel“.

Anlagendeckungsgrad 1 - Beispiel im Zeitverlauf
Anlagendeckungsgrad 1 - Beispiel für die Deckung vom Anlagevermögen durch das Eigenkapital im Zeitverlauf

Hinweis: Die Goldene Bilanzregel lautet konkret: „Langfristiges Vermögen soll langfristig finanziert sein.“ Ergänzend dazu lässt sich ableiten: „Kurzfristiges Vermögen darf kurzfristig finanziert sein.“

Anlagendeckungsgrad 1 – Formel und Berechnung

Der Anlagendeckungsgrad 1 ergibt sich aus der Division des Eigenkapitals durch das Anlagevermögen. Um das Ergebnis als Prozentzahl auszudrücken, ist die Multiplikation mit 100 notwendig.

Die Formel lautet:

Anlagendeckungsgrad~1=\frac{Eigenkapital}{Anlagevermögen}*100

Herkunft der Daten

Die Berechnung des Anlagedeckungsgrades 1 stützt sich auf Bilanzpositionen. Kapitalgesellschaften müssen zum Geschäftsjahresende eine Bilanz erstellen. Börsennotierte Unternehmen veröffentlichen zudem oft Quartals- oder Halbjahresabschlüsse.

  • Benötigt werden die Posten „Anlagevermögen“ und „Eigenkapital“.
  • Zum Anlagevermögen zählen Vermögenswerte, die nicht verbraucht werden, sondern sich erst im Laufe der Zeit abnutzen. Dazu gehören beispielsweise Gebäude, Maschinen, Patente oder Büroausstattung.
Aufbau der Bilanz

Hinweis: Im Falle des negativen bilanziellen Eigenkapitals ist die Bildung des Anlagendeckungsgrades 1 zwar mathematisch möglich, aber nicht sinnvoll. Vielmehr kann hier der Wert null angenommen werden, weil praktisch kein Eigenkapital mehr vorhanden ist.

Anlagendeckungsgrad 1 – Interpretation

Der Anlagendeckungsgrad 1 zeigt, wie viel Prozent des Anlagevermögens durch Eigenkapital finanziert sind. Er erlaubt Rückschlüsse auf die Bilanzstruktur und die finanzielle Stabilität eines Unternehmens.

  • Über 100%: Das Eigenkapital übersteigt das Anlagevermögen. Dies signalisiert eine sehr starke Eigenkapitalbasis und damit hohe finanzielle Unabhängigkeit.
  • Genau 100%: Das Anlagevermögen ist vollständig durch Eigenkapital gedeckt. Das gilt als solide und risikoarm, da keine Rückzahlungsverpflichtungen bestehen.
  • Unter 100%: Ein Teil des Anlagevermögens wird über Fremdkapital finanziert. Das erhöht die Abhängigkeit von Gläubigern und kann bei Verzögerungen in der Amortisation von Investitionen zu Problemen führen.

Grundsätzlich gilt: Je höher der Anlagendeckungsgrad 1, desto geringer das Risiko. Eigenkapital stellt die langfristigste Finanzierungsquelle dar, da es nicht zurückgezahlt werden muss. Dadurch ist eine langfristige Planung möglich und auch längere Amortisationszeiten von Investitionen sind tragbar.

Beurteilung der Kennzahl im Zeitverlauf

Neben der isolierten Betrachtung des Anlagendeckungsgrades 1 ist vor allem seine Entwicklung im Zeitverlauf aussagekräftig. Üblich sind Analysen auf Quartals- oder Jahresbasis, ergänzt durch Tabellen oder Diagramme.

Eine Zeitreihenanalyse zeigt langfristige Trends und Entwicklungen: die Kennzahl kann steigen, sinken oder konstant bleiben.

Hinweis: Weder steigende noch sinkende Anlagendeckungsgrade lassen sich pauschal als positiv oder negativ bewerten. Ausschlaggebend ist stets der Grund der Veränderung, der sich durch den Vergleich mehrerer Bilanzen im Zeitverlauf erkennen lässt.

Steigender Anlagendeckungsgrad 1

Steigende Werte beim Anlagendeckungsgrad 1 können sowohl auf ein wachsendes Eigenkapital als auch auf ein sinkendes Anlagevermögen zurückzuführen sein.

Ein höheres Eigenkapital gilt grundsätzlich als positives Signal für Stabilität.

Nimmt das Anlagevermögen ab, ist die Bewertung differenzierter:

  • Werden nicht mehr benötigte Güter verkauft, verbessert dies die Effizienz und ist positiv zu werten.
  • Werden dagegen für die Wertschöpfung zentrale Vermögensgegenstände veräußert, ist dies ein Warnsignal.

Sinkender Anlagendeckungsgrad 1

Sinkende Werte beim Anlagendeckungsgrad 1 entstehen entweder durch ein abnehmendes Eigenkapital oder durch steigendes Anlagevermögen.

  • Schrumpft das Eigenkapital infolge von Verlusten, ist dies kritisch, da es langfristig sogar negativ werden kann. Aktienrückkäufe können allerdings ebenfalls zu sinkendem Eigenkapital führen, stellen jedoch häufig ein positives Signal an Investoren dar.
  • Steigt dagegen das Anlagevermögen, deutet dies auf Investitionen und potenzielles Wachstum hin. Ob diese Investitionen tatsächlich sinnvoll eingesetzt werden, bleibt allerdings offen.

Konstanter Anlagendeckungsgrad 1

Verändert sich der Anlagendeckungsgrad 1 kaum, bleiben Eigenkapital und Anlagevermögen gleich beziehungsweise sie steigen oder sinken in einem ähnlichen Verhältnis zueinander. Dadurch bleibt das bestehende Gleichgewicht gewahrt. Wenn der Wert bereits auf einem ausreichend hohen Niveau liegt, sind weitere Untersuchungen in der Regel nicht notwendig.

Betriebsvergleichende Analyse

Ein Vergleich des Anlagedeckungsgrades 1 ist vor allem zwischen Unternehmen derselben Branche sinnvoll, da sie ähnliche Investitions- und Finanzierungsbedingungen aufweisen. Für Investoren stellt er ein Kriterium dar, um innerhalb einer Branche das stabilste Unternehmen zu identifizieren.

Ein hoher Wert signalisiert dabei ein ausgewogenes Verhältnis von Eigenkapital und langfristig gebundenem Vermögen und verspricht im Branchenvergleich eine erhöhte Sicherheit.

Allerdings hat ein hoher Anlagedeckungsgrad auch eine Kehrseite: Er kann die Eigenkapitalrendite schmälern, da weniger Fremdkapital eingesetzt wird und somit der Leverage-Effekt geringer ausfällt. Dieser Effekt besagt, dass die Eigenkapitalrendite mit zunehmender Verschuldung steigen kann, sofern die Gesamtkapitalrendite über den Kapitalkosten liegt.

Unternehmen mit hoher Eigenkapitalquote setzen daher stärker auf Stabilität, während stärker fremdfinanzierte Unternehmen zwar renditeträchtiger sein können, dafür aber höhere Risiken tragen.

Entscheidungsgrundlage für Fremdkapitalgeber

Der Anlagedeckungsgrad 1 ist nicht nur für Eigenkapitalgeber, sondern auch für Fremdkapitalgeber wie Banken, Lieferanten oder Anleihekäufer relevant. Ihr Hauptinteresse liegt weniger in der Rendite, sondern in der Stabilität des Unternehmens und der Fähigkeit, den Kapitaldienst zuverlässig zu leisten.

Aus ihrer Sicht wäre ein Wert von mindestens 100 % wünschenswert, da er signalisiert, dass das Anlagevermögen vollständig durch Eigenkapital gedeckt ist. Damit orientieren sich Fremdkapitalgeber an der sogenannten Goldenen Bilanzregel.

Höhere Werte sind ebenfalls positiv zu bewerten, auch wenn sie die Eigenkapitalrendite schmälern, da sie die Rückzahlungswahrscheinlichkeit und Bonität des Unternehmens erhöhen. Dies wiederum erleichtert den Zugang zu Fremdkapital und verbessert die Finanzierungskonditionen.

Hinweis: In der Praxis erreichen jedoch nur wenige Unternehmen einen Anlagedeckungsgrad 1 von 100 %. Branchenunterschiede spielen eine große Rolle: Beispielsweise produzierende Unternehmen weisen aufgrund ihres hohen Anlagevermögens meist niedrigere Werte auf als Handelsunternehmen.

Anlagendeckungsgrad 1 – Nachteile

Die Aussagekraft des Anlagedeckungsgrades 1 ist begrenzt, da er ausschließlich auf Bilanzwerten basiert. Die Bilanz ist ein stichtagsbezogenes Instrument und spiegelt Veränderungen nach dem Bilanzstichtag nicht wider. Kapitalerhöhungen, Herabsetzungen oder Investitionen in Sachanlagen wirken sich somit erst in der nächsten Berichtsperiode auf die Kennzahl aus.

Ein weiterer Nachteil ergibt sich aus unterschiedlichen Rechnungslegungsnormen. Während die IFRS nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Bildung stiller Reserven zulassen, folgt das HGB dem Vorsichtsprinzip und weist dadurch oft ein geringeres Anlagevermögen aus. Dasselbe Unternehmen kann daher – je nach Norm – unterschiedliche Anlagendeckungsgrade haben, was die Vergleichbarkeit einschränkt.

Zudem sind Bilanzkennzahlen generell anfälliger für bilanzpolitische Gestaltung als Bewegungsgrößen wie der Cashflow. Abschreibungen, Folgebewertungen oder stille Reserven liegen zumindest teilweise im Ermessen des Unternehmens und lassen sich von außen nur schwer überprüfen.

Schließlich ist ein Vergleich des Anlagedeckungsgrades nur innerhalb derselben Branche sinnvoll, da sich die Anlagenintensität zwischen Sektoren stark unterscheidet. 

Fazit: Der Anlagedeckungsgrad 1 liefert wertvolle Hinweise, sollte aber nie isoliert betrachtet werden. Erst in Kombination mit weiteren Kennzahlen und Analysen ergibt sich ein belastbares Bild der Finanzlage.

Anlagendeckungsgrad 1 – Beispiel

Ein Investor möchte den Anlagendeckungsgrad 1 des Spielzeugherstellers Plüsch AG ermitteln, um Rückschlüsse darauf zu ziehen, wie das Anlagevermögen des Unternehmens finanziert ist. Dazu zieht er die letzte veröffentlichte Unternehmensbilanz zurate.

Diese sieht wie folgt aus (die Positionen „Umlaufvermögen” und „Fremdkapital” werden zur besseren Übersicht nicht detailliert aufgeschlüsselt):

Aktiva – Position Betrag in TEUR Passiva – Position Betrag in TEUR
Anlagevermögen Eigenkapital
 – Gebäude 30.000  – Gezeichnetes Kap. 5.000
 – Maschinen 25.000  – Gewinnrücklagen 17.000
 – Sonstiges 2.500
Umlaufvermögen 34.000 Fremdkapital 69.500
Summe Aktiva Summe Passiva 91.500

Für die Berechnung des Anlagendeckungsgrades 1 ergibt sich damit folgendes Ergebnis:

Anlagendeckungsgrad~1=\frac{5.000+17.000}{30.000+25.000+2.500}*100=38,26~\%

Weitere Liquiditätskennzahlen

Neben dem Anlagendeckungsgrad 1 können auch die folgenden Kennzahlen zur Auswertung der Liquiditätssituation eines Unternehmens herangezogen werden:

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen dem Anlagendeckungsgrad und der Asset Coverage Ratio?

Die Asset Coverage Ratio berechnet sich, indem die materiellen Vermögensgegenstände eines Unternehmens um kurzfristige Verbindlichkeiten vermindert und anschließend durch die Schulden geteilt werden.

Damit bestehen inhaltliche Parallelen, da beide Kennzahlen das Anlagevermögen ins Verhältnis zur Kapitalstruktur setzen und ein hoher Wert jeweils ein geringeres Risiko signalisiert. Die Unterschiede liegen jedoch in der Berechnungsmethodik und der Fragestellung:

  • Der Anlagedeckungsgrad prüft, in welchem Umfang das Anlagevermögen durch Eigenkapital bzw. langfristiges Kapital gedeckt ist.
  • Die Asset Coverage Ratio misst die Schuldendeckungskraft der materiellen Anlagegüter.

Fazit: Trotz ähnlicher Begriffe sind beide Kennzahlen nicht synonym verwendbar, sondern ergänzende Analyseinstrumente.

Was ist der Unterschied zwischen den Anlagendeckungsgraden 1, 2 und 3?

Der Anlagendeckungsgrad 1 ist die strengste Variante, da er das Eigenkapital ausschließlich dem Anlagevermögen gegenüberstellt. Eine Quote von 100 % würde eine vollständige Eigenkapitalfinanzierung des Anlagevermögens bedeuten, weshalb diese Kennzahl als „Goldene Bilanzregel“ gilt.

In der Praxis wird sie jedoch nur selten erreicht, weshalb der Wert meist niedriger ausfällt als beim Anlagendeckungsgrad 2. Dieser baut auf dem ersten Deckungsgrad auf, berücksichtigt jedoch zusätzlich langfristiges Fremdkapital mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr. Dadurch wird die Finanzierungsregel weniger strikt, und eine Quote von 100 % (bekannt als „Silberne Bilanzregel“) ist leichter erreichbar.

Der Anlagendeckungsgrad 3 erweitert den Betrachtungsrahmen, indem er neben dem Anlagevermögen auch unverzichtbare Mindestbestände des Umlaufvermögens (sogenannte eiserne Reserven) einbezieht. Da diese Bestände als dauerhaft gebunden gelten, sinkt die Kennzahl im Vergleich zu den Deckungsgraden 1 und 2.

Da Informationen über Mindestbestände jedoch meist nur intern vorliegen, bleibt der Anlagedeckungsgrad 3 für externe Investoren schwer einschätzbar und wird in der Unternehmensbewertung daher nur selten verwendet.

Wie kam der Anlagendeckungsgrad 1 zustande?

Im Jahr 1948 gab es immer wieder Forderungen von Anlegern und Wirtschaftswissenschaftlern, dass Unternehmen ihre Vermögensgegenstände grundsätzlich gemäß deren Laufzeit finanzieren sollen. Hat eine Maschine etwa eine voraussichtliche Nutzungsdauer von zehn Jahren, sollten die Geldmittel für diese Maschine frühestens in zehn Jahren fällig werden.

Exkurs: Die zugrunde liegende Überlegung baut dabei auf dem Konzept der Abschreibungen auf. Mithilfe von Abschreibungen bildet ein Unternehmen den Wertverlust durch die regelmäßige Nutzung von Anlagegegenständen ab. Das interne Rechnungswesen eines Unternehmens berücksichtigt diese Abschreibungen bei der Kalkulation der Verkaufspreise. Nach Ablauf der kalkulierten Nutzungsdauer kann sich ein Unternehmen praktisch einen neuen Anlagegegenstand leisten, um den bisherigen zu ersetzen.

Nur wenn die Finanzierung und die Nutzungsdauer eines Vermögensgegenstandes mindestens identisch sind, können die Abschreibungen ihren ursprünglichen Sinn erfüllen.

Würde beispielsweise ein Kredit für die oben genannte Maschine bereits nach fünf Jahren fällig, hätte das Unternehmen noch nicht den gesamten Wert der Maschine über den Absatzpreis umgeschlagen. Es könnte zu diesem Zeitpunkt vereinfacht den halben Kredit ablösen oder  eine halbe Maschine als Ersatzinvestition kaufen. In der Praxis ist eine Kompensation über andere Bilanzpositionen denkbar. Dennoch kann eine solche Fristeninkongruenz problematisch sein.

Das Ziel für Unternehmen ist folglich eine Fristenkongruenz, also identische Fristen für Nutzungsdauern und Rückzahlungszeiträume. Wird diese Kongruenz eingehalten, kann sich dies positiv auf die Liquiditätssituation eines Unternehmens auswirken. Ähnlich wie bei den Liquiditätsgraden gibt es drei Anlagendeckungsgrade.

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