Gewinnvortrag – Definition & Berechnung

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Der Gewinnvortrag (englisch.: „profit carryfoward“) ist eine Bilanzposition, die den Anteil des Bilanzgewinns aus den Vorjahren darstellt, der noch nicht durch das bilanzierende Unternehmen verwendet wurde. Für Investoren kann diese Bilanzposition beispielsweise Hinweise auf die Kapitalverwendung eines Unternehmens und dessen zukünftige Gewinnstabilität geben.

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Gewinnvortrag – Definition

Bei dem Gewinnvortrag handelt es sich um eine separat auszuweisende Bilanzposition gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) §§ 264c, 266. Nicht verwendete Jahresgewinne aus vorangegangenen Perioden können in dieser Position in folgende Geschäftsjahre fortgetragen werden.

Grundsätzlich gibt es Gewinnvorträge nur für Kapitalgesellschaften (z. B. AG oder GmbH). Bei Personengesellschaften können sie nur durch eine separate Regelung im Gesellschaftervertrag vereinbart werden. Der Grund hierfür ist, dass Personengesellschaften in der Regel mit der privaten Einkommenssteuersituation des / der Inhaber verbunden sind. Damit sind Personengesellschaften in der privaten Steuererklärung anzugeben, die keinen Gewinnvortrag kennt.

Hinweis: Obwohl üblicherweise von dem Gewinnvortrag die Rede ist, kann die Bezeichnung „Gewinn“ irreführend sein. Aus Unternehmenssicht gibt es verschiedene Gewinnkennzahlen, die sich in einzelnen Details voneinander unterscheiden. Diese Bilanzposition zielt jedoch auf den Jahresüberschuss ab, der häufig ebenfalls als Gewinn bezeichnet wird, obwohl dies begrifflich nicht korrekt ist.

Bilanzielle Vorgaben für den Gewinnvortrag

In der Unternehmensbilanz muss nur dann die Position Gewinnvortrag ausgewiesen werden, wenn ein Wert größer als null existiert. Gibt es beispielsweise keinen Gewinnvortrag, weil ein Unternehmen seinen gesamten Jahresüberschuss vollständig verwendet hat, entfällt auch der Ausweis eines Gewinnvortrags.

Mögliche Verwendungen für den Gewinn sind beispielsweise die Bildung von Rückstellungen oder die Ausschüttung als Dividende. Gibt es aus den Vorjahren einen Verlustvortrag (engl.: loss carryforward), muss das Unternehmen diesen zuerst ausgleichen, bevor es einen Gewinnvortrag bilden kann.

Existiert ein Gewinnvortrag, findet der Ausweis in den Passiva der Bilanz statt. Die Bilanzposition ist unterhalb der Gewinnrücklage als Eigenkapital auszuweisen.

Aufbau der Bilanz nach HGB (Kontenform)

Gewinnvortrag – Formel & Berechnung

Die Berechnung des Gewinnvortrags erfolgt anhand eines Stufenmodells. Die Ausgangslage hierfür ist der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag eines Unternehmens. Diesem wird ein bereits bestehender Gewinnvortrag hinzugerechnet oder ein Verlustvortrag abgezogen. Entnahmen aus Rücklagen erhöhen den Gewinn der aktuellen Periode und werden daher addiert. Die Bildung von Rücklagen als Gewinnverwendung mindert dagegen den aktuellen Gewinn.

Daraus ergibt sich als Zwischenergebnis der Bilanzgewinn oder -verlust. Letztendlich sind die Bildung anderer Rücklagen, Ausschüttungen oder sonstige Aufwendungen abzuziehen. Als finaler Wert ergibt sich der Gewinnvortrag, der in der Bilanz ausgewiesen wird.

+/- Position
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag aktuelles Jahr
Verlustvortrag Vorjahr
+ Gewinnvortrag Vorjahr
+ Entnahmen aus Rücklagen
Einstellungen in Gewinnrücklagen
= Bilanzgewinn / Bilanzverlust
Dividende
Einstellung in andere Rücklagen
Zusätzliche Aufwendungen
= Gewinnvortrag

Interpretation des Gewinnvortrags

Im Wesentlichen ermöglicht der Gewinnvortrag Investoren einen Einblick in die Ertragsverwendung eines Unternehmens. Hierfür ist jedoch die vollständige Berechnungsgrundlage (siehe Berechnungsschema) notwendig. Anhand dieser können Investoren erkennen, welchen Jahresüberschuss ein Unternehmen erwirtschaftet hat und wie dieser verteilt wurde. Erhebliche Rücklagen können beispielsweise auf zukünftige Investitionen hindeuten, wohingegen hohe Dividendenausschüttungen dem eher widersprechen würden.

Der Gewinnvortrag selbst kann Investoren einen Eindruck vermitteln, wie konstant die Jahresergebnisse und Ausschüttungen der Folgejahre ausfallen könnten. Ein Unternehmen kann den Gewinnvortrag beispielsweise dazu verwenden, um Dividenden und Gewinne der folgenden Jahre zu stabilisieren, obwohl diese üblicherweise im Jahresvergleich schwanken.

Erwirtschaftet ein Unternehmen beispielsweise aufgrund kurzfristiger Lieferengpässe keinen Jahresüberschuss, kann es mithilfe des Gewinnvortrags einen Bilanzgewinn ausweisen. Auf dieser Basis kann das Unternehmen eine unveränderte Dividende ausschütten, obwohl das einzelne Geschäftsjahr dies nicht ermöglicht hätte. Langfristig muss ein Unternehmen jedoch Überschüsse erwirtschaften, um nachhaltige Dividendenzahlungen gewährleisten zu können.

Nachteile der Kennzahl

Der Gewinnvortrag verfügt über zwei zentrale Nachteile hinsichtlich seiner Aussagekraft.

Zum einen handelt es sich dabei um die Methodik der Berechnung. Aufgrund des stufenförmigen Berechnungsvorganges ist die Aussagekraft des Gewinnvortrags für sich betrachtet eher gering. Beispielsweise zeigt dieser weder, wie Überschüsse erwirtschaftet wurden, noch wofür sie verwendet wurden. Die Position besteht nur aus einem einzigen Wert, der Investoren zeigt, in welcher Höhe Überschüsse in die neue Periode übernommen wurden. Direkte Rückschlüsse auf die Ziele des Unternehmens oder einen Eindruck, wann eine mögliche Ausschüttung erfolgen kann, sind anhand des Gewinnvortrags selbst nicht möglich, sofern kein Einblick in den genauen Rechenweg besteht.

Zudem handelt es sich, wie bei allen Bilanzpositionen, um eine zeitpunktbezogene Betrachtung. Nach dem Grundprinzip der Periodenabgrenzung werden im Jahresüberschuss und demnach auch im Gewinnvortrag nur Geschäftsvorfälle eines Jahres berücksichtigt. Entsteht beispielsweise ein Maschinenschaden wenige Tage nach dem Bilanzstichtag, kann sich dies negativ auf das Unternehmen auswirken, verändert aber nicht die Bilanz, den Jahresüberschuss oder den Gewinnvortrag.

Abschließend muss ein Unternehmen genügend Liquidität besitzen, um Ausschüttungen vornehmen zu können. Folglich kann trotz eines ausreichend hohen Bilanzgewinns die Ausschüttung Probleme verursachen, wenn die Geldmittel ausschließlich langfristig gebunden sind. Folglich sind Kennzahlen bezüglich Liquidität und Cash Flow notwendig (z.B. die Cash Ratio bzw. Cash Flow Statement), um den Gewinnvortrag verlässlich einschätzen zu können.

Unterschied zwischen Gewinnvortrag und Gewinnrücklage

Obwohl Gewinnvortrag und Gewinnrücklage ähnlich klingen, handelt es sich um verschiedene Begriffe. Dementsprechend erfolgt auch ein gesonderter Bilanzausweis. Beide Positionen sind vom bilanzierenden Unternehmen in den Passiva unter dem Eigenkapital auszuweisen.

Der zentrale Unterschied der beiden Begriffe ist die Gewinnverwendung. Grundsätzlich kann sich ein Unternehmen frei entscheiden, ob es Überschüsse der Gewinnrücklage zuführt oder als Gewinnvortrag ausweist. Für die Verwendung der Gewinnrücklage ist jedoch ein Beschluss der Hauptversammlung nötig, um sie zu verwenden. An dieser Stelle kann der Gewinnvortrag flexibel und ohne weitere Beschlüsse verwendet werden.

Die Folge ist, dass Gewinnrücklagen tendenziell einen langfristigeren Charakter besitzen. Ein möglicher Vorteil kann sich daraus in Hinblick auf die Kreditwürdigkeit ergeben. Gläubiger können unter Umständen Beträge in der Gewinnrücklage als gebundenes Eigenkapital betrachten, während sie bei dem Gewinnvortrag davon ausgehen könnten, dass er kurzfristig an die Eigentümer der Gesellschaft ausgeschüttet wird.

Gewinnvortrag vs. Verlustvortrag

Das Gegenstück des Gewinnvortrags ist der Verlustvortrag. Dieser entsteht dann, wenn ein Jahresfehlbetrag nicht ausgeglichen werden kann und von einem Unternehmen in die nächste Periode fortgeschrieben wird. Im Gegensatz zum Gewinnvortrag gibt es für den Verlustvortrag keine Wahlmöglichkeit. Verluste müssen, sofern vorhanden, fortgeschrieben werden, um sie dann gegebenenfalls mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen. Auf diesem Wege kann ein Verlustvortrag die Steuerbelastung zukünftiger Perioden mindern.

Neben dem Unternehmensumfeld gibt es Verlustvorträge auch bei der Einkommensteuer. Privatpersonen können Verluste ebenfalls in kommende Jahre voraustragen, um sie dann steuerlich abziehen zu können. Mit Gewinnen ist dies in Bezug auf die Einkommensteuer nicht möglich.

Beispiel für einen Gewinnvortrag

Die Maschinenbau AG ist ein Industrieunternehmen und erwirtschaftet im aktuellen Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss von 50 Millionen Euro. Zuerst muss das Unternehmen einen Verlustvortrag aus den Vorjahren in Höhe von fünf Millionen Euro ausgleichen. Eine Gewinnrücklage muss nicht vorgenommen werden, weil diese bereits zehn Prozent des Grundkapitals abdeckt (vgl. § 150 Abs. 2 AktG). Entnahmen aus Rücklagen erfolgen nicht.

Der Bilanzgewinn beträgt also 45 Millionen Euro. Hiervon schüttet das Unternehmen 25 Millionen Euro als Dividende an die Anteilseigner aus. Der verbleibende Betrag von 20 Millionen Euro wird als Gewinnvortrag in die nächsten Geschäftsjahre fortgeschrieben.

Aus Investorensicht ist darauf zu achten, dass der Gewinnvortrag in diesem Fall nicht den Jahreserfolg des Unternehmens widerspiegelt. Vielmehr handelt es sich um den Betrag, der im aktuellen Geschäftsjahr nicht verwendet wurde und in den folgenden Jahren zusätzlich zur Verfügung steht.

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