Bilanz – Definition, Aufbau & Beispiel

Autor:

Die Bilanz (englisch: „Balance Sheet“) zeigt die Vermögens- und Kapitallage eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist sie zentraler Bestandteil des Jahresabschlusses. Stakeholder, wie Investoren, Gläubiger oder das Management, erhalten durch die Bilanz einen Einblick in die wirtschaftliche Verfassung und die Stabilität des Unternehmens. Im Weiteren liegt der Fokus auf Unternehmensbilanzen nach deutschem (HGB) und internationalem Recht (IFRS).

🔴 Live-Webinar am 29.04.2024 um 18:30 Uhr

Ausbildung für Vermögensaufbau mit zusätzlichen monatlichen Einnahmen

Lerne, wie du an der Börse ein regelmäßiges Zusatzeinkommen aufbaust. Unterscheide gute von schlechten Aktien, führe eigenständig eine Bewertung durch und erkenne den richtigen Aktienkurs. Lerne außerdem, wie du mit dem Optionshandel einen zusätzlichen Cashflow generierst.

Einführung: Optionsstrategien für alle Marktlagen Gute von schlechten Aktien unterscheiden
Profitable Aktien- und Optionsstrategien 
In jeder Marktlage Geld verdienen
Plus Gratis-PDF im Webinar: Dein Start in den erfolgreichen Optionshandel

Bilanz – Definition

Eine Bilanz ist grundsätzlich eine Gegenüberstellung von verschiedenen Werten. Der Begriff stammt vom lateinischen „bilancia“, was so viel wie „Waage“ bedeutet. Diese Analogie unterstreicht, dass die beiden Seiten einer Bilanz in der Regel ausgeglichen sind.

In der Buchführung und Finanzbuchhaltung ist die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) einerseits und Kapital (Passiva) andererseits. Nach dem Prinzip der doppelten Buchführung muss die Bilanzsumme beider Seiten immer gleich sein.

Aufbau einer Bilanz

Generell ist eine Unternehmensbilanz in den Abschnitten „Aktiva“ und „Passiva“ unterteilt. Die Aktiva stellen die Mittelverwendung dar, die Passiva dagegen die Mittelherkunft, also Eigen- und Fremdkapital.

  • Aktiva: Wofür werden die Geldmittel verwendet? (z. B. Maschinen, Rohstoffe, Gebäude)
  • Passiva: Woher stammen die Geldmittel? (z. B. Kredite, Lieferanten, Eigenkapital)

Der grafische Aufbau der Bilanz ist sowohl als Kontenform (siehe Mustergrafik) als auch in Tabellenform möglich. In der Praxis überwiegt die Tabellenform, da der Umfang der Bilanzen eine DIN-A4-Seite schnell übersteigt. Übersichtlicher ist jedoch tendenziell die Kontenform.

Aufbau der Bilanz nach HGB (Kontenform)

Gliederung einer Unternehmensbilanz nach HGB

Für die Bilanzgliederung nach deutschem Handelsrecht ist § 266 HGB maßgeblich. Das Gesetz sieht eine konkrete Bilanzstruktur vor, die von Unternehmen einzuhalten ist. Abweichungen sind dann möglich, wenn Positionen im individuellen Fall nicht existieren oder eine andere Darstellung für das Verständnis des Empfängers sinnvoll ist.

Generelle Struktur der HGB-Bilanz

Sowohl Aktiva als auch Passiva werden im Rahmen einer Grobgliederung eingeordnet. Danach folgt eine genauere Aufteilung. Dabei gibt es unterschiedliche Ordnungskriterien.

  • Liquidierbarkeit: Für die Aktiva ist die Liquidierbarkeit entscheidend. Diese beschreibt, wie schnell ein Vermögensgegenstand zu Geld gemacht (liquidiert) werden kann. Ein Gebäude ist beispielsweise schwieriger zu liquidieren als ein Produkt oder eine Aktie.
  • Fristigkeit: Für die Gliederung der Passiva ist dagegen die Fristigkeit des Kapitals entscheidend. Je länger es dem Unternehmen zur Verfügung steht, desto höher ist es einzugliedern. Da Eigenkapital dem Unternehmen unbefristet zur Verfügung steht, ist es über den mittelfristigen Rückstellungen und den Verbindlichkeiten einzugliedern.
Gliederung der Bilanz nach HGB

Bilanzpositionen der Aktivseite

Die Aktiva selbst sind in die Positionen Anlagevermögen und Umlaufvermögen zu unterteilen.

  • Anlagevermögen: Gegenstände des Anlagevermögens haben dabei den Charakter von Gebrauchsgegenständen.
  • Umlaufvermögen: Im Gegensatz dazu befinden sich im Umlaufvermögen vorwiegend Verbrauchsgegenstände.

So hat das Anlagevermögen beispielsweise einen deutlich langfristigeren Charakter als das Umlaufvermögen. Auch die Bilanzierung beider Positionen findet nach unterschiedlichen Regeln statt.

Bilanzpositionen auf der Passivseite

Die Passiva sind in die Positionen Eigenkapital, Rückstellungen und Fremdkapital zu unterteilen.

  • Fremdkapital: Verbindlichkeiten umfassen die Finanzmittel, die einem Unternehmen von externen Quellen zur Verfügung gestellt werden. Typischerweise handelt es sich dabei um verschiedene Arten von Krediten, wie z. B. Anleihen, Lieferantenkredite und Kontokorrentkredite. Auch Rückstellungen können aus externen Finanzmitteln resultieren, wobei jedoch unsicher ist, ob und wann sie tatsächlich in Anspruch genommen werden.
  • Eigenkapital: Im Gegensatz dazu zeichnet sich das Eigenkapital vor allem dadurch aus, dass es eine sogenannte Restgröße darstellt. Es ist nicht direkt ermittelbar, sondern ergibt sich aus der Differenz aller Aktiva eines Unternehmens und seiner Passiva (einschließlich der Rückstellungen).

Hinweis: In der Praxis können Bilanzen Rechnungsabgrenzungsposten sowie latente Steuern enthalten. Diese werden zusätzlich unter der bereits dargestellten Gliederung abgebildet. Für eine verbesserte Übersichtlichkeit wurden diese Positionen hier nicht näher berücksichtigt.

Gliederung nach IFRS

Anders als im HGB schreiben die internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS bzw. IFRS) keine konkrete Bilanzgliederung vor. Vielmehr definiert unter anderem der internationale Standard 1.54, dass gewisse Positionen in einer Unternehmensbilanz auftauchen müssen.

Die folgenden Darstellungen der Aktiva und Passiva enthalten alle notwendigen Positionen einer IFRS-Bilanz. Obwohl diese Posten alle enthalten sein müssen, sofern es sie gibt, steht dem Unternehmen die konkrete Gliederung frei. In der Praxis ähneln sich Bilanzen nach HGB und IFRS jedoch häufig bezüglich ihrer Ordnung, obwohl andere Bilanzpositionen enthalten sind.

Gliederung der Bilanz nach IFRS

Hinweis: Die internationalen Rechnungslegungsstandards stellen die Verständlichkeit der Bilanzen in den Vordergrund. Die Gliederung muss sowohl in der Grob- als auch in der Feingliederung nachvollziehbar sein. Die Unternehmen können ihre Bilanzgliederung beibehalten, solange sie die Wahl der Gliederung plausibel begründen können.

Unterschied zwischen HGB und IFRS

Neben den unterschiedlichen Bilanzgliederungen und den verschiedenen Pflichtangaben verfolgen Bilanzen nach HGB und IFRS auch verschiedene Funktionen. Bei der Bilanz nach HGB stehen die Steuerbemessungsgrundlage und die Dokumentationsfunktion im Vordergrund. Verglichen damit stehen bei IFRS-Bilanzen die Investoren einer Gesellschaft im Vordergrund. Sie sollen bestmöglich über den aktuellen Zustand des Unternehmens informiert werden.

Grundprinzipien

Diesen Aspekt nehmen auch die beiden Grundprinzipien der Rechnungslegungsnormen auf.

  • Im HGB gilt das Vorsichtsprinzip. Forderungen sind beispielsweise tendenziell niedrig und Verbindlichkeiten hoch anzusetzen. Das führt dazu, dass eine HGB-Bilanz pessimistischer (vorsichtiger) ausfällt als das IFRS-Gegenstück.
  • Das Grundprinzip nach IFRS ist das sogenannte „accrual principle“ (periodengerechte Gewinnermittlung) beziehungsweise der Fair Value. Diese Prinzipien sollen eine möglichst realistische Sichtweise unterstützen und den tatsächlichen Istzustand abbilden.

Bilanzierung von Vermögensgegenständen

Die unterschiedlichen Konzepte zeigen sich beispielsweise bei der Bilanzierung von Vermögensgegenständen. Während das HGB verbietet, einen Vermögensgegenstand mit einem höheren Wert als seinen Anschaffungskosten zu bilanzieren, ist dies nach IFRS grundsätzlich möglich. Kauft ein Unternehmen zum Beispiel für 1.000 Euro Aktien, könnte es diese nach HGB nicht mit mehr als 1.000 Euro bilanzieren. Die IFRS lassen, je nach Tageskurs, auch höhere Werte zu.

Stille Reserven

Dieser Sachverhalt kann zu sogenannten „stillen Reserven“ führen. Diese treten immer dann auf, wenn der eigentliche Wert eines Vermögensgegenstandes höher ist als der bilanzierte Wert. Stille Reserven sind in HGB-Bilanzen tendenziell häufiger zu finden als in IFRS-Bilanzen.

Hinweis: Unternehmen bevorzugen häufig die Bilanzierung nach IFRS gegenüber lokalen Standards, da IFRS für Investoren relevanter ist und den Aufwand reduzieren kann. Allerdings ist eine Bilanzierung nach HGB für steuerliche Zwecke und die Gewinnermittlung in Deutschland erforderlich. Für Investoren ist es wichtig, den verwendeten Rechnungslegungsstandard zu kennen, um korrekte Analysen durchführen zu können.

Allgemeine Erklärungen

Die Daten einer Bilanz stammen aus dem Rechnungswesen (genauer: der Buchhaltung) eines Unternehmens. Hier werden alle Buchungsvorgänge einer Periode erfasst, die zu bestimmten Endbeständen auf den Konten führen. Bei der Erstellung der Bilanz werden diese Werte jedoch nicht alle einzeln dargestellt. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit der Bilanz zu gewährleisten, werden gleichartige Konten zusammengefasst.

Jahresabschluss und Buchführung

Die Bilanz bildet zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung und der Kapitalflussrechnung (Cash Flow Statement) den Jahresabschluss eines Unternehmens. Ihre Erstellung richtet sich nach den jeweiligen Rechnungslegungsvorschriften. Für deutsche Unternehmen ist dabei das Handelsgesetzbuch (HGB) von zentraler Bedeutung.

Nach dem HGB sind die „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)“ eine wesentliche Richtschnur für die Bilanzierung. So verlangen die GoB von den Unternehmen, dass sie

  1. Die Nachvollziehbarkeit der Buchungen für externe Interessenten, wie Wirtschaftsprüfer, ermöglichen.
  2. Alle Buchungsvorgänge lückenlos dokumentieren.
  3. Für jede Buchung einen entsprechenden Beleg vorweisen können.
  4. Auf das Verrechnen von Bilanzpositionen verzichten.

Hinweis: Eine Bilanz wird immer zu einem so genannten Bilanzstichtag erstellt. Dieser kann vom Unternehmen grundsätzlich frei gewählt werden. Häufig werden Bilanzen zum 31. Dezember eines Jahres erstellt. Es gibt aber auch Unternehmen, deren Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht. Die Bilanz wird dann in der Regel entsprechend dem eigenen Wirtschaftsjahr veröffentlicht.

Die Inventur als Basis der Bilanz

Grundlage für die Aufstellung einer Bilanz ist unter anderem die Inventur. Im Rahmen einer Inventur werden alle Vermögensgegenstände eines Unternehmens mengenmäßig und wertmäßig erfasst. Immaterielle Positionen, wie etwa Forderungen oder Kontosalden, können mithilfe eines ERP-Systems gewonnen werden. Physische Vermögenswerte wie beispielsweise Maschinen, Fahrzeuge oder Schrauben müssen in regelmäßigen Abständen gezählt werden.

Das Ergebnis dieser Inventur ist das sogenannte Inventar. Es enthält alle Vermögenswerte des Unternehmens. Anders als in der Bilanz gibt es jedoch noch keine Gliederung. Jeder Vermögenswert wird einzeln ausgewiesen. Im Rahmen der Bilanzierung wird dieser Umstand zum Zweck der Übersichtlichkeit behoben.

Bilanzierungs- und Veröffentlichungspflicht

Nach deutschem Handelsrecht sind nicht alle Wirtschaftssubjekte in gleichem Maße verpflichtet, eine Bilanz aufzustellen.

  • Kleinunternehmer und Freiberufler: Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater sind beispielsweise von der Bilanzierungspflicht befreit. Sie müssen lediglich eine so genannte Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen. Dabei handelt es sich im Gegensatz zur Bilanz um eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben (vergleichbar mit der Gewinn- und Verlustrechnung).
  • Eingetragene Kaufleute: Eingetragene Kaufleute (e. K.) sind nur oberhalb bestimmter Grenzen von der Bilanzierungspflicht betroffen. Wenn sie in zwei aufeinander folgenden Jahren entweder mehr als 600.000 Euro Umsatz oder mehr als 60.000 Euro Gewinn erzielen, müssen sie eine Bilanz aufstellen. Unterhalb dieser Grenzen genügt eine EÜR.
  • Personengesellschaften: Wenn ein Unternehmen bilanzierungspflichtig ist, heißt das noch nicht, dass es diese Bilanz auch veröffentlichen muss. So können beispielsweise Personengesellschaften bilanzierungspflichtig sein, ohne einer Offenlegungspflicht zu unterliegen. Die Bilanz dient dann ausschließlich internen Zwecken und der Vorlage bei Behörden.
  • Kapitalgesellschaften: Offenlegungspflichtig sind dagegen alle Formen von Kapitalgesellschaften. Diese müssen ihre Bilanzen im Bundesanzeiger veröffentlichen. Der Umfang der zu veröffentlichenden Unterlagen richtet sich nach der Größe der Gesellschaft. Neben der Veröffentlichung im Bundesanzeiger nutzen insbesondere Aktiengesellschaften auch die Veröffentlichung auf der eigenen Homepage. Im Vergleich zur Pflichtveröffentlichung wird die Bilanz hier ausführlicher erläutert und illustriert. Adressaten sind in der Regel Investoren und andere Kapitalgeber.

Die Bilanzgleichung

Ein Grundsatz jeder Bilanz ist die Bilanzgleichung. Diese besagt, dass beide Seiten einer Bilanz die identische Summe ergeben. Bei Unternehmensbilanzen ist auch von der „Bilanzsumme“ oder dem „Gesamtkapital“ die Rede. Die identischen Summen unter beiden Bilanzseiten entstehen durch die Anforderungen der doppelten Buchführung.

Jeder Buchungssatz darf erst verarbeitet werden, wenn die Beträge in Soll und Haben übereinstimmen. Erhält ein Unternehmen beispielsweise 100 Euro, erhöht sich der Bankbestand. Genau diese 100 Euro müssen folglich der Bank und einem oder mehreren anderen Konten zugewiesen werden. Eine Buchung darf erst stattfinden, wenn sich die identischen Beträge gegenüberstehen.

Abhängig von den verwendeten Buchhaltungsprogrammen sind ungleiche Bilanzseiten theoretisch möglich. Sie weisen jedoch darauf hin, dass die Buchführung oder die Bilanzerstellung des jeweiligen Zeitraumes fehlerhaft waren. Diese Fehler sind vor der Aufstellung der finalen Bilanz zu identifizieren und zu beheben.

Kernfunktionen der Bilanz

Eine zentrale Funktion einer Bilanz ist die Dokumentationsfunktion. Alle Buchungsvorgänge eines Jahres sowie deren Überprüfung mittels einer Inventur führen zu der Bilanz, die diese Daten zusammenfasst. Damit kann sie eine Auskunft über das Vermögen und Kapital (ausgenommen stiller Reserven) eines Unternehmens geben. Gleichzeitig stellt sie den formellen Abschluss der Buchführung dar.

Zusätzlich dient die HGB-Bilanz der Gewinnermittlung. Folglich ist die Bilanz für die Feststellung des Unternehmenserfolges und beispielsweise für die Dividendenausschüttung essenziell. In Deutschland können beispielsweise nur Dividenden ausgeschüttet werden, wenn die Bilanz nach HGB einen entsprechenden Gewinn ausweist, der dafür verwendet werden kann. Zusätzlich beeinflusst die Gewinnermittlungsfunktion die Bildung von Rücklagen oder Gewinnabführungen. Steuerlich ist sie jedoch nur indirekt relevant, da für die Ermittlung der Steuerlast eine separate Bilanz aufzustellen ist.

Abschließend kommt der Bilanz eine Informationsfunktion zu. Zuerst kann die Bilanz dem Unternehmen selbst und dessen Management Informationen liefern. Diese kann es für strategische Entscheidungen nutzen. Weiterhin kann die Bilanz externen Interessengruppen Informationen liefern. Hierzu zählen etwa Auskunfteien, Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Banken oder Aktionäre. Banken und Lieferanten werden im HGB zusätzlich hervorgehoben, da ein wesentliches Ziel im Gläubigerschutz besteht.

Möglichkeiten der Interpretation

Die Bilanz bietet verschiedene Möglichkeiten der Interpretation. Für Investoren dient sie hauptsächlich als Ermittlungsbasis verschiedener Kennzahlen. Diese Form der Bilanzanalyse ist gleichzeitig Bestandteil der Fundamentalanalyse. Übliche Maßzahlen sind beispielsweise (statische) Liquiditätskennzahlen. Diese setzen liquide Mittel mit den Verbindlichkeiten ins Verhältnis.

Liquiditätsanalyse

Eine hohe Liquidität kann beispielsweise für Stabilität und Sicherheit sprechen. Darüber hinaus kommen Bilanzpositionen auch bei der Berechnung von Rentabilitätskennzahlen zum Einsatz. Hier können Gewinn, Cash Flow oder ähnliche Maßzahlen mit dem Eigen-, Fremd- oder Gesamtkapital kombiniert werden. Ebenfalls möglich ist die Berechnung von Strukturkennzahlen. Diese können Hinweise darauf geben, wie das Vermögen eines Unternehmens auf die einzelnen Bilanzpositionen aufgeteilt ist. Eigen– und Fremdkapitalquoten sind ein denkbares Beispiel für solche Strukturkennzahlen.

Strukturanalyse

Denkbar sind Strukturkennzahlen aber auch im Vergleich zwischen Aktiva und Passiva. Die goldene Bilanzregel (auch: Anlagendeckungsgrad) ist beispielsweise eine solche Kennzahl. Sie vergleicht das Anlagevermögen eines Unternehmens mit dessen Eigenkapital. Dahinter steht die Anforderung, dass langfristige Vermögensgegenstände auch langfristig finanziert werden sollen.

Unternehmensvergleich und Analyse im Zeitverlauf

Neben der Kennzahlenanalyse können einzelne Bilanzpositionen sowohl im Zeitverlauf als auch im Unternehmensvergleich betrachtet werden. Besonders die Entwicklung des Eigenkapitals kann Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Entwicklung zulassen. Ein steigendes Eigenkapital spricht in der Regel für Unternehmensgewinne. Dabei sollte jedoch beispielsweise geprüft werden, ob das zusätzliche Eigenkapital aus einer Kapitalerhöhung stammt.

Im Unternehmensvergleich ist eine Branchen- beziehungsweise Benchmarkanalyse üblich. Insbesondere Anlage- und Umlaufvermögen können zwischen den verschiedenen Branchen schwanken. Daher ist nur ein Vergleich innerhalb einer Branche sinnvoll.

Nachteile einer Bilanz

Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen und des Aufbaus ergeben sich spezifische Nachteile und Schwierigkeiten bei der Analyse einer Bilanz. Besonders gravierend ist der Stichtagsbezug. Da die Bilanz zu einem festen Stichtag erstellt wird, bleibt unklar, welche Geschäftsvorfälle kurz vor oder nach diesem Stichtag stattgefunden haben. Ist z.B. der Anteil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bedenklich hoch, so kann sich dies bereits kurz nach dem Bilanzstichtag ändern, wenn ein Kunde seine Rechnung begleicht. Eine Bilanz ist daher immer nur eine Momentaufnahme.

Einfluss bilanzpolitischer Maßnahmen

Gerade wegen dieses Stichtagsbezugs können bilanzpolitische Maßnahmen des Unternehmens besonders große Auswirkungen haben. Entscheidet sich ein Unternehmen beispielsweise, einen Kreditvertrag erst nach dem Bilanzstichtag abzuschließen, so taucht dieser nicht in der Bilanz auf. Eine Kredittilgung kurz vor dem Bilanzstichtag würde hingegen den Eindruck erwecken, dass die Verbindlichkeit bereits seit längerer Zeit getilgt ist, obwohl sie bis vor kurzem noch Zinsaufwand verursacht hat.

Probleme der Vergleichbarkeit durch Bilanzierungswahlrechte

Die Vergleichbarkeit kann auch durch Bilanzierungswahlrechte der Unternehmen beeinträchtigt werden. Ein Unternehmen kann bis zu einem gewissen Grad selbst entscheiden, welche Vermögenswerte es bilanziert und welchen Wertansatz es dabei anwendet.

Diese Individualität erschwert es Investoren, Bilanzen verschiedener Unternehmen zu vergleichen. Gleichzeitig kann ein Investor nicht sicher sein, ob ein gesetzlich legitimes Wahlrecht genutzt wurde oder ob einzelne Posten schlicht falsch bilanziert wurden. Bilanzskandale wie Enron oder Wirecard haben gezeigt, dass Bilanzmanipulationen in erheblichem Umfang möglich sind.

Herausforderungen bei der Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte

Im Vergleich zum letzten Jahrtausend haben immaterielle Vermögensgegenstände stark an Bedeutung gewonnen. Beispielsweise können Patente, Markenrechte und Serviceleistungen einen erheblichen Teil des Unternehmenswertes ausmachen.

Diese Werte zu bilanzieren, ist für die Unternehmen selbst herausfordernd, weil es in der Regel keinen aktiven Markt dafür gibt. Die Wertermittlung ist daher bestenfalls eine begründete Schätzung und kann deutliche Abweichungen enthalten. Der Wert einer Handelsmarke ist beispielsweise kaum genau zu beziffern.

Andere Bilanzarten

Neben den bisher erläuterten Begriffen „Unternehmensbilanz“, „Einzelbilanz“ und „Konzernbilanz“ gibt es weitere Bilanztypen. Die nachfolgend erläuterten Bilanzen stellen keine abschließende Auflistung dar. Teil der Auflistung sind lediglich die gebräuchlichsten Bilanzen aus dem (weiteren) unternehmerischen Kontext.

Steuerbilanz

Die Steuerbilanz unterliegt, anders als die handelsrechtliche Bilanz, nicht dem HGB oder den IFRS. Das einzuhaltende Regelwerk definiert das Einkommensteuergesetz. Mithilfe der Steuerbilanz ermitteln die Steuerbehörden den steuerlichen Gewinn eines Unternehmens. Dieser kann von dem Gewinn aus der GuV abweichen. Beispielsweise sind steuerlich nicht alle Formen der Abschreibung möglich, die nach anderen Rechnungslegungsnormen denkbar sind.

Nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) wird der Begriff der Steuerbilanz nicht explizit definiert. Vielmehr schreibt das EStG nur vor, dass die Bilanz den steuerlichen Grundsätzen genügen muss. Unter Umständen kann dies bereits bei der regulären HGB-Bilanz der Fall sein. Die Bilanz könnte dann auch als Einheitsbilanz bezeichnet werden.

Sonderbilanzen

Von einer Sonderbilanz ist dann die Rede, wenn außerordentliche oder unregelmäßige Ereignisse zu deren Erstellung führen. Eine Sonderbilanz dient dabei immer einem besonderen Zweck, der sich vom regulären Jahresabschluss unterscheidet. Die Gründung eines Unternehmens oder ein Rechtsformwechsel können mögliche Gründe für die Aufstellung einer Sonderbilanz sein. Als Grundlage für Restrukturierungen und Sanierungen sind sie ebenfalls üblich.

Das Gegenstück zur Gründungsbilanz bildet die Abwicklungsbilanz bei der Auflösung eines Unternehmens. Ferner ist bei dem Verdacht auf den Insolvenztatbestand der Überschuldung eine Überschuldungsbilanz aufzustellen.

Zu den gängigen Sonderbilanzen zählen folglich:

  • Gründungsbilanz
  • Umwandlungsbilanz
  • Sanierungsbilanz
  • Abwicklungsbilanz
  • Überschuldungsbilanz

Partialbilanz

Von sogenannten Partialbilanzen ist immer dann die Rede, wenn die Bilanz nicht mit dem Jahresabschluss in Verbindung steht. Regelmäßig ist dies bei Quartalsbilanzen der Fall. Diese können als Analyseinstrument für Investoren dienen. Vergleiche sind unter anderem mit den Unternehmensprognosen möglich.

Positive oder negative Entwicklungen können sich zudem frühzeitig zeigen und die zeitliche Zuordnung von Ereignissen wird erleichtert. Sowohl Unternehmen als auch Investoren können mithilfe von Partialbilanzen regelmäßig aktualisierte Kennzahlen bilden und auf dieser Basis Analysen durchführen.

Neben einem quartalsweisen Rhythmus erstellen Unternehmen teilweise auch monatlich Partialbilanzen, die jedoch nicht veröffentlicht werden. Sie dienen ausschließlich internen Zwecken und Analysen. Beispielsweise können Controlling und Management die Daten für das interne Rechnungswesen und die strategische Meinungsbildung nutzen.

Energiebilanz

Der Begriff Energiebilanz ist in verschiedenen Zusammenhängen gebräuchlich. In der Klimaforschung oder der Ernährung findet diese Form der Bilanz jedoch besonders häufig Anwendung. Gerade der Klimaaspekt ist auch in Zusammenhang mit marktwirtschaftlichen Unternehmen zu bringen. Im Rahmen einer Energiebilanz legt ein Unternehmen dar, wie viel Energie (beispielsweise in Form von Strom, Gas etc.) es verbraucht und wie viel Energie es erzeugt oder zurückgewinnt. Häufig ist bei einer ausgeglichenen Energiebilanz auch gleichzeitig von CO₂-Neutralität die Rede.

Dieser Überlegungen und Berechnungen können deshalb für Unternehmen relevant sein, weil Energie zum einen Kosten verursacht und zum anderen ein hoher Energieverbrauch zu Imageschäden führen kann. Eine ausgeglichene oder negative Energiebilanz können sich beispielsweise positiv auf ESG-(Environmental Social Governmental) oder SRI-Scores (Social Responsibilty Index) auswirken. Aus diesem Grund kann der Energiebilanz eine soziale wie wirtschaftliche Relevanz zukommen.

Planbilanz

Eine Planbilanz löst sich von dem sonst üblichen Vergangenheitsbezug einer Bilanz. Stattdessen können Planbilanzen für zukünftige Geschäftsjahre erstellt werden. Planbilanzen sind Ergebnisse von Prognosen und Planungen eines Unternehmens, Investors oder Analysten. Ein gängiges Werkzeug zur Erstellung dieser Planbilanzen ist das Financial Modeling. Anhand fundierter Annahmen werden aus den bisherigen Bilanzen, der erwarteten Geschäftsentwicklung, und möglichen Sonderereignissen Planbilanzen abgeleitet.

Diese können beispielsweise für die Budgetplanung oder für die strategische Unternehmensausrichtung genutzt werden. Darüber hinaus können sie auch bei der Unternehmensbewertung zum Einsatz kommen. Im Zusammenspiel mit Szenarioanalysen sind beispielsweise Wertberechnungen anhand verschiedener Zukunftsperspektiven denkbar.

Beispiel einer Unternehmensbilanz

Als Beispiel für eine Unternehmensbilanz dienen die Unterlagen der Bayrischen Motorenwerke AG (BMW) für das Geschäftsjahr 2020. Die Bilanz von BMW entspricht einem Abschluss nach HGB. IFRS-Daten fließen nur von ausländischen Tochtergesellschaften ein. Dies findet keine explizite Erwähnung in der Bilanz, sondern lässt sich aus den Erläuterungen des Unternehmens im Anhang ableiten.

In der Unternehmenspraxis ist es üblich, das aktuelle Jahr mit dem Vorjahr zu vergleichen. So besteht auch diese Jahresbilanz nicht nur aus Daten des Jahres 2020, sondern auch aus Daten des Jahres 2019. Korrekterweise orientiert sich die Bilanz von BMW am verbindlichen Gliederungsschema des HGB. Jede Bilanzposition wird zudem im Anhang näher erläutert.

Bilanz am Beispiel BMW (2020) - Aktiva
Bilanz am Beispiel BMW (2020) - Aktiva
Bilanz am Beispiel BMW (2020) - Passiva
Bilanz am Beispiel BMW (2020) - Passiva

Anmerkungen zu den Aktiva

Bei einer ersten Analyse der Aktiva fällt Investoren auf, dass das Umlaufvermögen mit knapp 40 Milliarden Euro mehr als doppelt so hoch ist wie das Anlagevermögen. Ein Großteil des Umlaufvermögens besteht jedoch aus Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Dabei kann es sich beispielsweise um konzerninterne Darlehen handeln.

Sollten Tochtergesellschaften damit selbst Anlagevermögen finanzieren, relativiert sich die Position. Der größte Teil des Anlagevermögens von BMW besteht aus Sachanlagen. Die liquiden Mittel belaufen sich auf knapp sieben Milliarden Euro. Zudem ist die Bilanzsumme im Vergleich zum Vorjahr um gut zwei Milliarden Euro gestiegen. Man spricht hier auch von einer Bilanzverlängerung.

Hinweise zu den Passiva

Nach der Bilanzgleichung entsprechen die Passiva den Aktiva. Rund 15 Milliarden Euro entfallen auf das Eigenkapital und 29 Milliarden Euro auf das Fremdkapital. Die Rückstellungen in Höhe von 10 Mrd. Euro bedürfen jedoch einer näheren Betrachtung, da ihre Zuordnung zu Eigen- oder Fremdkapital von ihrer Fristigkeit abhängt.

Nach Angaben der BMW AG handelt es sich dabei überwiegend um langfristige Rückstellungen für die Altersversorgung der Mitarbeiter. Daher können die Rückstellungen im weiteren Sinne als Eigenkapital klassifiziert werden. Je nach Interessenlage und Sichtweise des Investors können sich weitere Analyseansätze und Kennzahlenberechnungen ergeben.

Häufige Fragen

Wie hat sich das Konzept der Bilanz entwickelt?

Das moderne Rechnungswesen hat seine Wurzeln im 14. und 15. Jahrhundert. In dieser Zeit wurden Bilanzen erstmals genutzt, um Geschäftsbücher abzuschließen und Daten in neue Bücher zu überführen. Aus diesem Prozess entstand gegen Ende des 15. Jahrhunderts in Italien das Konzept der doppelten Buchführung. Hierbei wird jeder Geschäftsvorfall auf mindestens zwei Konten verbucht – eine Praxis, die bis heute Bestand hat.

Frühere Bilanzen und Abschlüsse waren nicht standardisiert, aber ihr Zweck war klar: Sie sollten Unternehmern ermöglichen, ihre finanzielle Situation offen zu legen und ihre Zahlungsfähigkeit nachzuweisen. Gleichzeitig dienten sie als Schutzmechanismus, um einen vorsätzlichen Konkurs zu verhindern.

Heute dienen Jahresabschlüsse im Wesentlichen demselben Zweck: Sie informieren verschiedene Interessengruppen über die finanzielle Lage eines Unternehmens und ermöglichen es ihnen, sich z. B. von der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu überzeugen.

Was ist der Zusammenhang zwischen der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz?

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist ein zentraler Bestandteil des externen Rechnungswesens und basiert auf Erfolgskonten. Im Unterschied dazu stützt sich die Bilanz auf Bestandskonten, die nicht nach Aufwand und Ertrag differenziert werden.

Obwohl die GuV und die Bilanz unterschiedliche Grundlagen haben, wird das Ergebnis der GuV in die Bilanz integriert. Hierbei wird oft von einem "Abschluss über die Bilanz" gesprochen. Konkret fließt das Ergebnis der GuV in die Eigenkapitalposition der Bilanz ein: Ein Jahresüberschuss steigert das Eigenkapital, während ein Jahresfehlbetrag dieses mindert. Ein gebräuchlicher Prozess ist auch die Bildung von Gewinnrücklagen, die in Folgeperioden variabel eingesetzt werden können.

In der Gewinn- und Verlustrechnung ist zwischen Jahresüberschuss und Bilanzgewinn zu unterscheiden.

  • Der Jahresüberschuss setzt sich aus den Erträgen minus den Aufwendungen zusammen.
  • Der Bilanzgewinn resultiert aus dem Jahresüberschuss nach Abzug von Zuführungen zu Rücklagen und kann somit signifikant vom Jahresüberschuss abweichen.

Durch die GuV wird letztendlich die Eigenkapitalposition und somit die Bilanzsumme (oder das Gesamtkapital) des Unternehmens beeinflusst.

Was ist der Unterschied zwischen Einzelbilanz und Konzernbilanz?

Konzernbilanzen entstehen, wenn ein herrschendes Unternehmen und ein oder mehrere abhängige Unternehmen eine wirtschaftliche Einheit bilden.

In den Einzelabschlüssen werden die Tochterunternehmen lediglich als "Beteiligungen" ausgewiesen. Dies erschwert sowohl den Investoren als auch dem Konzern selbst den Überblick über die wirtschaftliche Lage aller Konzerngesellschaften.

Durch die sogenannte Konsolidierung ermöglicht der Konzernabschluss die Einbeziehung der Bilanzen der Tochterunternehmen in die Bilanz des Mutterunternehmens bei gleichzeitiger Eliminierung von Doppelzählungen. Dadurch ergibt sich ein vollständigeres Bild der Finanzlage der gesamten Gruppe.

Obwohl Konzerne auch eine Steuerbilanz erstellen müssen und keine Vereinfachungen in Anspruch nehmen können, dient der Konzernabschluss in erster Linie den Anteilseignern und dem Management zu Analysezwecken. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Konzernabschluss auch Tochterunternehmen von der Bilanzierungspflicht befreien, sofern die Muttergesellschaft in der EU ansässig ist.

Kostenloses Webinar + PDF: So handelst du profitabel mit Optionen und generierst ein Zusatzeinkommen

Einführung: Optionsstrategien für alle MarktlagenLerne in unserem kostenlosen Live-Webinar am 29.04.2024 um 18:30 Uhr, wie du mit dem Optionshandel ein regelmäßiges Zusatzeinkommen aufbaust. Lerne, gute von schlechten Aktien zu unterscheiden und erkenne zuverlässig überteuerte Aktienkurse. Baue dir ein zweites Einkommen auf, mit dem du unabhängig der Marktlage Geld verdienen kannst. Klicke hier, um dich für das Webinar anzumelden.

DeltaValue GmbH hat 4,92 von 5 Sternen | 102 Bewertungen auf ProvenExpert.com