Umlaufvermögen – Definition & Berechnung

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Umlaufvermögen – Definition

Das Umlaufvermögen bezeichnet die bilanzierten Vermögensbestandteile, die kurzfristig dem Verbrauch, der Verarbeitung oder der Rückzahlung dienen und daher nur vorübergehend im Unternehmen verbleiben. Zusammen mit dem Anlagevermögen bildet es das Gesamtvermögen eines Unternehmens (Bilanzsumme).

Umlaufvermögen in der Bilanz

Hinweis: Die Aktiva einer Bilanz sind absteigend nach Liquidität gegliedert. Die am schwierigsten zu veräußernden Positionen stehen folglich oben, während die Auflistung mit besonders liquiden Positionen wie Barmitteln endet.

Umlaufvermögen nach HGB

Im deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) existiert keine eigenständige Definition für Umlaufvermögen in der Unternehmensbilanz. Stattdessen gilt alles als Umlaufvermögen, das nicht dem Anlagevermögen oder Rechnungsabgrenzungsposten zugeordnet werden kann.

Gleichzeitig gibt es grundlegende Voraussetzungen, die ein Vermögensgegenstand des Umlaufvermögens erfüllen muss.

  • Er muss unter anderem sich im Besitz des Unternehmens befinden. Vermögensgegenstände, deren Eigentümer eine unternehmensfremde Person ist, dürfen nicht bilanziert werden (Ausnahmen bei internationaler Rechnungslegung nach IFRS 16).
  • Darüber hinaus müssen Positionen des Umlaufvermögens kurzfristig liquidierbar sein und entweder zum Verkauf oder Verbrauch bestimmt sein.

Hinweis: Nach internationalen Rechnungslegungsnormen (konkret: IFRS) ist eine Unterscheidung zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen nicht zwingend notwendig. Daher ist die Position „Umlaufvermögen“ nicht in allen internationalen Bilanzen ausgewiesen.

Formel und Berechnung des Umlaufvermögens

Der subtraktive Ansatz zieht das Anlagevermögen vom gesamten Unternehmensvermögen ab. Als derivative (abgeleitete) Position ergibt sich das Umlaufvermögen. Damit folgt dieser Ansatz der HGB-Sichtweise, dass alle Vermögensgegenstände zum Umlaufvermögen zählen, die kein Anlagevermögen sind.

Die Formel dafür lautet:

Umlaufvermögen=Gesamtkapital-Anlagevermögen

Im Vergleich zu diesem Ansatz sieht die direkte Ermittlung die Addition der einzelnen Vermögenspositionen vor, die dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind. Aus dieser additiven Vorgehensweise ergibt sich die folgende Formel:

Umlaufvermögen=Forderungen+Vorräte+kurzfristig~gehaltene~Wertpapiere+Barmittel

Was gehört zum Umlaufvermögen?

Zum Umlaufvermögen gehören nach HGB Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere und liquide Mittel. Nur wenn eine Position nicht vorhanden ist, also null beträgt, kann sie ausgelassen werden. An der Gliederung der übrigen Bestandteile ändert dies nichts.

Bilanzielle Bestandteile des Umlaufvermögens

Hinweis: Als Umlaufvermögen kommen nur qualifizierte Vermögensgegenstände infrage. Nur wenn tatsächlich von einer Umwandlung des Vermögensgegenstandes in Barmittel auszugehen ist, darf dieses Wirtschaftsgut auch als Umlaufvermögen bilanziert werden.

Vorratsvermögen

Das Vorratsvermögen besteht im Wesentlichen aus den Positionen fertige und unfertige Erzeugnisse, Handelswaren und Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe. Die notwendige Basis für die Bestandsermittlung dieser Positionen liefert eine Inventur. Diese hat mindestens jährlich zu erfolgen. Im Rahmen der Inventur werden alle physischen Vermögensgegenstände gezählt und katalogisiert. Daraus entsteht das Inventar, die Aufstellung der einzelnen Wirtschaftsgüter.

Die gängigen Posten des Vorratsvermögens können wie folgt definiert und voneinander abgegrenzt werden.

  • Fertige Erzeugnisse: Produkte, die im eigenen Unternehmen hergestellt wurden und bis zum endgültigen Verkauf zwischengelagert werden.
  • Unfertige Erzeugnisse: Bauteilgruppen und Zwischenprodukte, die noch nicht fertiggestellt, aber ebenfalls für den Verkauf bestimmt sind.
  • Handelsware: Produkte, die vollständig zugekauft und zu einem späteren Zeitpunkt an die eigenen Kunden veräußert werden.
  • Rohstoffe: Unbearbeitete Grundstoffe, die beider Produktion zum Einsatz kommen und in das Erzeugnis einfließen. Sie haben in der Regel einen erheblichen Anteil am Endprodukt.
  • Hilfsstoffe: Sind bei der Herstellung eines Produktes wichtig, aber nicht wesentlicher Bestandteil. Trotzdem werden sie beim Produktionsprozess verbraucht. Ein Beispiel wären Schrauben bei der Produktion von Stühlen.
  • Betriebsstoffe: Diese gehen nicht in das Produkt ein, sind aber trotzdem notwendig für den Produktionsprozess. Es kann sich beispielsweise um Schmier- oder Reinigungsmittel handeln.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (LuL)

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen auf Rechnung. Das Unternehmen gewährt dem Kunden folglich ein Zahlungsziel. Kunden werden dabei buchhalterisch auch als Debitoren (von engl. debit = „belasten“) bezeichnet.

Ein Unternehmen kann für gewöhnlich erwarten, dass Forderungen innerhalb der vereinbarten Frist ausgeglichen werden und dem Unternehmen damit Barmittel zufließen. In diesem Moment verringern sich die Forderungen. Buchhalterisch ist von einem Aktivtausch die Rede.

Wertpapiere und Barmittel

Wertpapiere gehören nur dann zum Umlaufvermögen, wenn sie ohne langfristige Besitzabsicht gehalten werden. Dazu gehört auch die Notwendigkeit, dass sie jederzeit veräußerbar sein müssen. Langfristige Beteiligungen und Wertpapiere, die Sperrfristen unterliegen, gehören folglich zum Anlagevermögen eines Unternehmens.

Zu den Barmitteln zählen zum einen sowohl physische Bargeldbestände als auch Giralgeld. Dieses kann in Form von Bankeinlagen oder Zahlungsmitteln wie Schecks oder Wechseln (beide in Deutschland kaum noch gebräuchlich) vorliegen. Barmittel sind kurzfristig verfügbar und können direkt zum Ausgleich von Verbindlichkeiten verwendet werden.

Wie erfolgt die Bilanzierung des Umlaufvermögens?

Abhängig vom jeweiligen Rechnungslegungswerk können und müssen die einzelnen Positionen des Umlaufvermögens unterschiedlich bewertet werden. Der Wertansatz regelt, welcher Betrag tatsächlich in der Bilanz anzugeben ist. Im Vordergrund steht dabei die Informationspflicht gegenüber den eigenen Stakeholdern.

Beispielsweise kann ein Investor die einzelnen Positionen nur richtig einschätzen, wenn er weiß, nach welchen Regeln sie zu bilden sind. Im Folgenden wird die Bewertung einiger zentraler Positionen des Umlaufvermögens erläutert.

Hinweis: Alleine in Deutschland gibt es verschiedene Bewertungsverfahren. Beispielsweise werden Steuerrecht und Handelsrecht unterschieden. Das Handelsrecht bestimmt das Aussehen der öffentlichen Unternehmensbilanz. Für die Ermittlung der Steuern ist eine eigene Steuerbilanz nach abweichenden Regelungen aufzustellen. International gibt es weitere Rechnungslegungswerke, die unterschieden werden müssen. Daher sollten Investoren sicherstellen, dass die analysierten Zahlen nach vergleichbaren Ansätzen ermittelt wurden.

Vorratsvermögen

Handelsrecht (HGB)

Erstellt ein Unternehmen Vorratsvermögen selbst, ist dieses mit den Herstellungskosten zu bewerten. Im Fall von Handelsware, also Zukäufen, erfolgt die Bewertung zu Anschaffungskosten (§ 255 HGB).

Unterschreitet das Vorratsvermögen zum Bilanzstichtag diese Werte, ist eine Abschreibung auf die jeweiligen Positionen notwendig. Die Bilanzierung erfolgt dann zum beizulegenden Wert. Sobald der Grund für die Wertminderung entfällt, ist eine Zuschreibung notwendig, um den Wert wieder aufzuholen (§ 253 HGB). Der Höchstwert liegt dabei auf Höhe der Herstellungs- und Anschaffungskosten.

Generell gilt im HGB der Grundsatz der Einzelbewertung. Das bedeutet, dass jeder Vermögensgegenstand einzeln zu bewerten und anschließend in der Bilanz zusammenzuführen ist. Im Fall des Umlaufvermögens existieren jedoch insbesondere für den Bereich „Vorräte“ alternative Bewertungsansätze, die ein Unternehmen ebenfalls nutzen kann. Es handelt sich dabei um die LIFO-, FIFO- und Durchschnittswertmethode.

Diese bewerten beispielsweise einen Rohstoff mit einem einzigen Wert, obwohl möglicherweise mehrere Gebinde geliefert wurden. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei der Verbrauchszeitpunkt der Rohstoffe. Das FIFO-Prinzip geht beispielsweise davon aus, dass die Materialien, die zuerst erworben wurden, auch zuerst verwendet werden.

Internationale Normen (IFRS)

Nach IAS (International Accounting Standard) 2.9 sind Vorräte mit dem niedrigeren Wert aus den Anschaffungs- und Herstellkosten sowie dem Nettoveräußerungswert zu bilanzieren. Zu den Anschaffungs- und Herstellkosten zählen dabei auch zusätzliche Kosten, die beim Erwerb eines Wirtschaftsgutes angefallen sind. Hierunter können Frachtkosten, Zölle oder ähnliche Aufwendungen fallen.

Auch die IFRS sehen eine Bewertung durch Einzelzuordnung vor, erlauben jedoch nur das FIFO-Verfahren und die Durchschnittswertmethode als vereinfachten Ansatz. Das LIFO-Verfahren ist nicht zulässig.

Dem Fair-Value-Ansatz folgend sind Vorräte insbesondere dann auf ihre Werthaltigkeit zu überprüfen, wenn es konkrete Hinweise auf eine Wertminderung gibt. Diese Werthaltigkeitsprüfung trägt auch den Namen „Impairment Test„. Gründe können eine Beschädigung, Veralterung oder der Rückgang des Verkaufspreises sein.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Handelsrecht (HGB)

Nach deutschen Rechnungslegungsnormen gilt für die Bewertung von Forderungen das sogenannte Vorsichtsprinzip. Eine Ausprägung dieses Ansatzes ist das Niederstwertprinzip. Forderungen sind als im Regelfall möglichst niedrig anzusetzen. Wie genau diese Bewertung stattfindet, hängt mit der Werthaltigkeit einer Forderung zusammen. Hier können folgende Kategorien unterschieden werden:

  • Unzweifelhafte Forderungen lassen keine Zweifel an einem Ausgleich der Forderung. Dem Gläubiger sind keine Negativmerkmale bekannt. Diese Forderungen werden mit ihrem Nennwert angesetzt. Dabei handelt es sich in der Regel um den Rechnungsbetrag.
  • Bei zweifelhaften Forderungen ist der vollständige Ausgleich bereits fraglich. Sie sind daher mit ihrem wahrscheinlichen Wert anzusetzen. In der Praxis entscheidet ein Unternehmen selbst, wann es eine Forderung als zweifelhaft klassifiziert und wie es den wahrscheinlichen Wert beziffert. Beispielsweise kann dies bei einer bestimmten Anzahl an Verzugstagen oder dem gerichtlichen Mahnverfahren angenommen werden.
  • Uneinbringliche Forderungen sind bereits wertlos und können nicht mehr in der Bilanz angesetzt werden.

Folglich gibt es drei verschiedene Werkzeuge für ein Unternehmen, um die Forderungen im Umlaufvermögen korrekt zu bilanzieren:

  • Abschreibungen bei vollständigem Forderungsverlust.
  • Einzelwertberichtigungen bei einzelnen zweifelhaften Forderungen, wie beispielsweise während eines Inkassoverfahrens.
  • Pauschalwertberichtigungen bei den übrigen Forderungen, um dem Vorsichtsprinzip nachzukommen.

Ein zentraler Aspekt bei der Bewertung von Forderungen im HGB ist die Steuerwirkung. Die Steuerpflicht des Unternehmers tritt grundsätzlich mit Entstehung der Forderung ein. Wertberichtigungen erfolgen dagegen steuerneutral. Durch die Buchung einer Einzel- oder Pauschalwertberichtigung kann der Unternehmer folglich keine Steuern zurückerhalten. Erst mit einer Abschreibung (Forderungsverlust) tritt eine Steuerminderung ein.

Hinweis: Pauschalwertberichtigungen sind nur dann notwendig, wenn es in der Vergangenheit auch tatsächlich nennenswerte Forderungsausfälle gab. An der historischen Forderungsverlustquote kann sich beispielsweise der Prozentsatz der Pauschalwertberichtigungen ergeben. Pauschalwertberichtigungen müssen von einem Unternehmen nicht zwangsweise eingesetzt werden.

Internationale Normen (IFRS)

Nach internationaler Rechnungslegung (IFRS 9 – Nachfolger der IAS 39) sind Forderungen grundsätzlich ebenfalls zum Rechnungswert, dem sogenannten Transaktionspreis, zu bilanzieren. Auch hier gibt es eine Prüfung auf mögliche Wertminderungen. Das sogenannte „Expected Loss Model“ soll dazu dienen, erwartete Forderungsausfälle frühzeitig zu berücksichtigen. Dafür hat ein Unternehmen Daten über die gegenwärtige und zukünftige (z. B. Prognosen) Situation der Geschäftspartner auszuwerten.

Entscheidend für die Bilanzierung ist jedoch das individuelle Risiko eines Vermögensgegenstandes. Ist das Verlustrisiko von Beginn an bekannt und entwickelt sich konstant, sind nur die erwarteten Verluste der kommenden zwölf Monate zu erfassen. Steigt das Risiko jedoch nach Entstehung der Forderung an, sind alle (erwarteten) Verluste über die gesamte Restlaufzeit anzusetzen.

Dieser Ansatz ist grundsätzlich für alle Finanzinstrumente, zu denen auch Forderungen zählen, vorgeschrieben. Allerdings gibt es für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ein vereinfachtes Modell, da der Aufwand durch die Bewertung jeder einzelnen Forderung nicht zumutbar wäre. Hierfür findet eine Gliederung der Forderungen statt.

Die Gliederungskriterien sind nicht vorgeschrieben. Beispielsweise ist eine Gliederung nach Fälligkeiten mit entsprechenden Verlustwahrscheinlichkeiten denkbar. Der vereinfachte IFRS-Ansatz ähnelt damit den Pauschalwertberichtigungen aus dem HGB.

Pauschalwertberichtugnen nach HGB - Beispiel

Wertpapiere und Barmittel

Wertpapiere und Barmittel werden hier zwar gemeinsam geführt, es gibt jedoch nur für Wertpapiere erwähnenswerte Regelungen bei der Bewertung. Barmittel werden sowohl in HGB als auch IFRS in der Bilanzwährung zum Kassakurs bewertet und ausgewiesen.

Handelsrecht (HGB)

Bei Zugang der Wertpapiere werden diese nach dem Anschaffungskostenprinzip bewertet. Neben dem Zugangskurs sind auch mögliche Spesen, Provisionen oder andere Kosten des Erwerbs zu aktivieren. Bei der Folgebewertung gilt das sogenannte strenge Niederstwertprinzip. Wertpapiere des Umlaufvermögens müssen folglich immer zum niedrigeren Wert aus Zeitwert und Anschaffungswert bilanziert werden.

Sobald es folglich Gründe für eine Wertminderung (im Regelfall ein Kurs unterhalb des Einstandskurses) gibt, ist die Wertpapierposition abzuschreiben. Entfallen diese Gründe, greift das Wertaufholungsgebot, und es ist eine Zuschreibung notwendig. Unabhängig des Kurses der Wertpapiere kann der ursprünglich gezahlte Wert in der Bilanz nicht überschritten werden.

Internationale Normen (IFRS)

Wertpapiere zählen nach IFRS, genau wie Forderungen, zu den Finanzinstrumenten. Damit sind sie nach IFRS 9 zu bewerten. Grundsätzlich sollen sie mit dem Fair Value angesetzt werden. Das Vorgehen ist dabei das gleiche, das bereits im Rahmen der Forderungen erwähnt wurde. Einzig vereinfachte Verfahren sind kaum noch anwendbar. Daher gilt das ursprüngliche und komplexere Bewertungsmodell.

Interpretation des Umlaufvermögens

Die Interpretation und Analyse des Umlaufvermögens kann zu einem Informationsgewinn bei Investoren oder anderen Stakeholdern führen. Beispielsweise kann auf Basis des Umlaufvermögens die Finanzierungsstruktur einer Bilanz eingeschätzt werden.

  • Umlaufvermögen < kurzfristige Verbindlichkeiten: Stehen beispielsweise 100 Millionen Euro Umlaufvermögen 150 Millionen Euro kurzfristige Verbindlichkeiten entgegen, kann dies ein Warnsignal sein. Entweder müssen langfristige Verbindlichkeiten aufgenommen oder Anlagevermögen liquidiert werden. Insbesondere Letzteres kann sich negativ auf den Unternehmenswert auswirken.
  • Umlaufvermögen > kürzfristige Verbindlichkeiten: Umgekehrt kann der Vergleich von Umlaufvermögen und kurzfristigen Verbindlichkeiten auch den sogenannten Liquiditätsüberschuss abbilden. Dabei handelt es sich um den Betrag, den das Umlaufvermögen die kurzfristigen Verpflichtungen übersteigt. Dieser Liquiditätsüberschuss kann als Sicherheitspuffer bewertet werden.

Indikator für den Finanzierungsbedarf

Darüber hinaus kann das Umlaufvermögen ein Indikator für den Finanzierungsbedarf eines Unternehmens sein. Je größer das Umlaufvermögen, desto höher fallen üblicherweise die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aus. Entscheidend für den Einfluss auf die Liquiditätssituation des Unternehmens ist der Cash Conversion Cycle. Diese Kennzahl gibt beispielsweise an, ob Kapital während eines Absatzzyklus aufgenommen werden muss.

Werden die Verbindlichkeiten fällig, bevor das Umlaufvermögen liquidiert werden konnte, ergibt sich ein möglicher Zwischenfinanzierungsbedarf. Dennoch kann es sich um ein positives Signal handeln, wenn aufgrund einer guten Auftragslage Fremdkapital zur Finanzierung des Umlaufvermögens aufgenommen werden muss.

Struktur des Umlaufvermögens

Unabhängig von Kennzahlen auf Basis des Umlaufvermögens kann bereits die Struktur dieses Bilanzpostens Informationen für Investoren liefern. Ein hoher Anteil von Barreserven spiegelt etwa eine hohe Zahlungsbereitschaft und Liquidität wider.

Umgekehrt handelt es sich bei Finanzinstrumenten nicht um produktive Bestandteile des Umlaufvermögens. Mit Vorräten lassen sich unter anderem Forderungen erzeugen, die zu einem späteren Zeitpunkt liquidiert werden können. Somit kann ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den einzelnen Positionen des Umlaufvermögens als positiv bewertet werden.

Eine weitere Abstufung kann innerhalb der Forderungen und Vorräte (insb. fertige Erzeugnisse und Handelswaren) sinnvoll sein. Forderungen können beispielsweise nach ihrem Alter gegliedert werden. Somit lässt sich auch ohne umfangreiche Unternehmensinterna ein Risikoprofil der Forderungen abschätzen. Grundsätzlich ist diese Bewertung jedoch bereits seitens des Unternehmens in die Bilanzposition eingeflossen.

Bei Handelswaren und fertigen Erzeugnissen verhält sich dies anders. Wie gut Produkte noch verkäuflich sind, ist nicht immer objektiv zu bewerten. Tendenziell legen Investoren jedoch auf neuwertige Lagerwaren wert und möchten keine „Ladenhüter“ im Vorratsvermögen vorfinden. Eine mögliche Kennzahl für diese Einschätzung kann die Lagerumschlagshäufigkeit sein. Je häufiger der Lagerbestand umgeschlagen wird, desto eher können unverkäufliche Restbestände vermieden werden.

Kurz: Das Umlaufvermögen als absoluter Betrag hat kaum Aussagekraft. Vielmehr ist der Grund für Veränderungen oder die Zusammensetzung der Bilanzposition entscheidend. Darüber hinaus ist eine Kombination mit anderen Kennzahlen und Werten aus der Bilanz denkbar. Auf diesem Weg können Investoren Chancen oder Risikofaktoren identifizieren und ihre Schlüsse für die Bewertung einer Investitionsalternative ziehen.

Anlagevermögen vs. Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen selbst hängt häufig mit dem Produktions- beziehungsweise Leistungserstellungsprozess eines Unternehmens zusammen. Es bildet die Grundlage für das laufende Geschäft. Zwei wesentliche Funktionen des Umlaufvermögens sind die Sicherstellung der Liquidität (z. B. für den Ausgleich von Lieferantenrechnungen) sowie die Liefer- und Leistungsfähigkeit (z. B. Rohstoffe für die Produktion von Gütern).

In den sogenannten Aktiva (Mittelverwendung) einer Bilanz befindet sich neben dem Umlaufvermögen auch das Anlagevermögen (engl.: Noncurrent Assets). Dieses kann beispielsweise aus Gebäuden, Grundstücken oder Maschinen bestehen. Es stellt also einen langfristigeren Bilanzposten dar als das Umlaufvermögen.

Eine Liquidierung des Anlagevermögens ist grundsätzlich nicht geplant und findet nur in Ausnahmefällen statt. Verglichen damit ist die Liquidierung des Umlaufvermögens sogar für den Unternehmenserfolg notwendig. Darüber hinaus ist Anlagevermögen generell aufwendiger zu liquidieren, weil es sich um größere und gebundene Werte handelt. 

Kurz: Umlaufvermögen wird verbraucht, während Anlagevermögen gebraucht (genutzt) wird.

Kennzahlen auf Basis des Umlaufvermögens

Auf dem Umlaufvermögen oder Teilen davon bauen verschiedene Kennzahlen auf, die für eine fundamentale Unternehmensanalyse von Vorteil sein können. Dazu zählen unter anderem:

  • Umlaufintensität
    • Die Umlaufintensität eines Unternehmens beschreibt, welcher Teil des gesamten Vermögens auf das Umlaufvermögen entfällt. Eine Bewertung der Kennzahl erfolgt häufig unter Berücksichtigung der jeweiligen Branche. Im Handel sind höhere Quoten von Umlaufvermögen üblich als zum Beispiel in Unternehmen der Industrie.
  • Working Capital
    • Das Working Capital beschreibt die Vermögensgegenstände, die für die Kerntätigkeit eines Unternehmens notwendig sind. Hierzu gehört maßgeblich das Umlaufvermögen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten werden vom Umlaufvermögen abgezogen und auf diesem Weg das Working Capital ermittelt. Bis auf einige Anpassungen bei der Berechnung handelt es sich also um den bereits erwähnten Liquiditätsüberschuss.
  • Cash Conversion Cycle
    • Der Cash Conversion Cycle (CCC) gibt an, wie lange es im Vergleich zum Kreditorenzahlungsziel dauert, bis eine Investition in Rohstoffe und Produktionsmittel wieder in liquide Mittel umgewandelt wurde. Folglich gibt der CCC darüber Auskunft, ob Kundenaufträge vorfinanziert werden müssen oder sich durch ein ausreichend langes Kreditorenzahlungsziel vollständig selbst tragen. Gute (niedrige oder negative) CCC-Werte können daher mit einem hohen Umlaufvermögen und einer positiven Auftragslage zusammenhängen.
  • Liquiditätsgrade
    • Bestandteile des Umlaufvermögens können auch für die Ermittlung statischer Liquiditätskennzahlen genutzt werden. Hierzu gehören die Cash Ratio, Quick Ratio und Current Ratio. Diese Kennzahlen ermöglichen eine Aussage über die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens. Sie gehen allerdings von den Daten zum Bilanzstichtag aus und bilden damit einen eher unflexiblen Bewertungsansatz.

Nachteile und Einschränkungen des Umlaufvermögens

Eine Einschränkung aller Bilanzpositionen ist der Stichtagsbezug. Kurz vor oder nach dem Bilanzstichtag können Umstände eintreten oder wegfallen, die die Positionen, wie das Umlaufvermögen, maßgeblich beeinflussen.

Wird beispielsweise ein Rohstoff kurz nach dem Bilanzstichtag verboten oder durch bessere Alternativen verdrängt, kann der Wert entsprechender Warenbestände enorm sinken. Das bilanzierte Umlaufvermögen ist davon erst im Nachhinein betroffen. Kennzahlen auf Basis von Bilanzpositionen sind daher tendenziell statisch ausgerichtet und vergangenheitsorientiert.

Zudem bieten Bilanzpositionen Spielraum für bilanzpolitische Maßnahmen von Unternehmen. Wie die Bewertungsgrundlagen gezeigt haben, sind die meisten Positionen des Umlaufvermögens von der Interpretation des Unternehmers abhängig. Beispielsweise wählt das Unternehmen selbst aus, in welcher Höhe es möglicherweise Pauschalwertberichtigungen für Forderungen ansetzt.

Daher können Unternehmen die Höhe des Umlaufvermögens direkt steuern und damit auch die oben stehenden Kennzahlen aktiv verändern. Diese Einflussnahme ist für Investoren ohne erheblichen Aufwand kaum sichtbar.

Umlaufvermögen im Beispiel

In diesem Beispiel soll das Umlaufvermögen des Energiekonzerns E.ON betrachtet werden. In der Unternehmensbilanz des Jahres 2020 weist der Konzern insgesamt 95,385 Milliarden Euro Gesamtvermögen aus. Gut 20 Milliarden Euro entfallen dabei auf das Umlaufvermögen, das von E.ON „Kurzfristige Vermögenswerte“ genannt wird.

Ausschnit aus der Bilanz des E.ON Konzerns (2020)
Ausschnit aus der Bilanz des E.ON Konzerns (2020)

Die einzelnen Positionen erläutert das Unternehmen in seinem Anhang zur Bilanz. Generell fällt auf, dass nicht alle Positionen des HGB-Gliederungsschemas verwendet wurden. Daher liegt die Annahme nahe, dass es für diese Positionen keine zu bilanzierenden Geschäftsvorfälle im Berichtszeitraum gab.

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