Goodwill (Geschäfts- bzw. Firmenwert) – Erklärung & Berechnung

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Goodwill – Definition

Goodwill ist ein immaterieller Vermögenswert, der in der Regel entsteht, wenn der Kaufpreis höher ist als der Fair Value (beizulegender Zeitwert) des Kaufobjekts nach Abzug der Verbindlichkeiten. Je höher der Kaufpreis und je geringer die bilanzierten Vermögenswerte eines Unternehmens sind, desto höher ist in der Regel der Goodwill.

Mögliche Gründe für einen solchen Preisaufschlag sind Faktoren wie Markenstärke (Brand), Kundenbeziehungen, Mitarbeiterkompetenz und andere nicht greifbare Vorteile die nicht einzeln identifiziert und bewertet werden können.

Hinweis: Der Firmenwert wird in der Unternehmensbilanz als Anlagevermögen ausgewiesen und kann im Laufe der Zeit aufgrund von Abschreibungen oder Wertminderungen angepasst werden.

Goodwill – Berechnung

Der Goodwill ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis eines Unternehmens und dem Fair Value (beizulegender Zeitwert) der identifizierbaren Vermögenswerte abzüglich der übernommenen Schulden.

Die Formel lautet somit wie folgt:

Goodwill=Kaufpreis-(Fair~Value~der~Vermögensgegenstände-Fair~Value~der~Schulden)

Hinweis: Mathematisch ist die Ermittlung des Goodwills nicht kompliziert. In der Praxis können jedoch Schwierigkeiten aufgrund ungenauer oder fehlender Daten auftreten.

Interpretation des Goodwill

Goodwill entsteht in der Regel beim Erwerb eines Unternehmens und spiegelt die immateriellen Vermögenswerte wider, die nicht direkt in der Bilanz ausgewiesen werden. Der Aufschlag auf den Buchwert zeigt, dass der Käufer bereit ist, für diese wertsteigernden, aber nicht in der Bilanz ausgewiesenen Faktoren zu zahlen.

  • Entspricht der Kaufpreis dem fairen Marktwert des Unternehmens, entsteht kein Goodwill, da der Preis den tatsächlichen Wert der Vermögenswerte und Schulden des Unternehmens widerspiegelt.
  • Badwill oder negativer Goodwill entsteht, wenn der Kaufpreis für ein Unternehmen unter seinem fairen Marktwert liegt. Dies kann der Fall sein, wenn das Zielunternehmen finanzielle Schwierigkeiten hat oder aus anderen Gründen unterbewertet ist.

Mögliche Bedeutung für Investoren

Die Bewertung des Goodwills kann für Investoren gleichermaßen wichtig und kompliziert sein, um den Wert eines Unternehmens korrekt einzuschätzen. Entscheidend ist hierbei die Fähigkeit, den Goodwill auf seine Plausibilität und Herkunft zu überprüfen.

Beispielsweise kann ein Unternehmen erklären, dass der Mehrwert gegenüber dem bilanziellen Unternehmenswert auf der Kundentreue und dem Markenwert eines erworbenen Unternehmens basiert. Diese Aussage kann ein Investor seinerseits überprüfen.

  • Schätzt der Investor den Wert der Kundentreue und des Markenwertes als geringer ein, ergeben sich mögliche Abschreibungsrisiken und eine Überbewertung in Bezug auf den Goodwill. Dies würde tendenziell gegen ein Investment in das Unternehmen sprechen.
  • Alternativ ist auch der umgekehrte Fall denkbar. Wenn ein Investor den Wert eines Unternehmens höher bewertet als in der Bilanz angegeben, liegt eine Unterbewertung vor. Hieraus können sich mögliche Chancen für den Investor, beispielsweise in Form von steigenden Aktienkursen, ergeben.

Originärer und derivativer Goodwill

Originärer Firmenwert

Den originären Firmenwert schafft ein Unternehmen selbst. Dieser Wert entsteht primär durch selbst geschaffene immaterielle Vermögensgenstände. Das können eine gute Reputation, Kundenstämme, eine werthaltige Marke oder Ähnliches sein. Der originäre Goodwill darf in keinem der maßgeblichen Rechnungsregungswerke (IFRS, HGB, US-GAAP) aktiviert werden. Das bedeutet, er taucht nicht in der Bilanz auf. Zusätzlich zu beachten ist, dass für den originären Firmenwert gilt meistens ein Aktivierungsverbot!

Derivativer Firmenwert

Anders sieht die Lage beim sogenannten derivativen Firmenwert aus. Dieser entsteht nicht durch das Unternehmen selbst. Er wird dann gebildet, wenn ein anderes Unternehmen aufgekauft wird. War das Unternehmen „zu teuer“ entsteht ein Goodwill. Denn es wird davon ausgegangen, dass der Preis, der über den Substanzwert hinaus gezahlt wurde, genau auf die oben genannten immateriellen Firmenwerte zurückzuführen ist.

Hinweis: Bei dem Kauf eines Unternehmens stellt dessen originärer Firmenwert (bzw. der Aufpreis, der dafür gezahlt wird) den derivativen Firmenwert in der Bilanz des Käufers dar.

Goodwill-Abschreibungen bei HGB vs. IFRS

In Deutschland sind besonders das Handelsgesetzbuch (HGB) und die International Finance and Reporting Standards (IFRS) maßgeblich für die Ausgestaltung von Bilanzen und Geschäftsberichten. Diese beiden Rechnungslegungswerke unterscheiden sich jedoch deutlich in der Art, wie der Goodwill im Verlauf der Zeit zu handhaben ist.

  • Das HGB sieht eine planmäßige Abschreibung des Firmenwertes über maximal 10 Jahre vor. Das bedeutet, der Goodwill nimmt immer weiter ab und wird irgendwann durch einen originären Wert ersetzt, der nicht mehr bilanziert wird. Der Wert des Unternehmens besteht dann in Form von stillen Reserven, Markenrechten usw.
  • Die international verbreiteten IFRS sehen dagegen keine planmäßige Abschreibung auf den Goodwill vor. Lediglich einmal pro Jahr ist ein Impairment Test (Werthaltigkeitstest) durchzuführen, der überprüft, ob der Goodwill noch in der angegebenen Höhe existiert. Sollte es hieran Zweifel geben, ist eine außerordentliche Abschreibung nötig. Zuschreibungen bei nachträglicher Verbesserung der Situation sind nicht möglich.

Regeln im HGB

Originärer Firmenwert = Ansatzverbot
Derivativer Firmenwert = Ansatzpflicht
Abschreibung = Regelmäßig über max. 10 Jahre
Wertaufholung = keine

Regeln in den IFRS

Originärer Firmenwert = Ansatzverbot
Derivativer Firmenwert = Ansatzpflicht
Abschreibung = nach Prüfung durch Impairment Test
Wertaufholung = keine

Hinweis: Weltwirtschaftliche Ereignisse wie die Finanzkrise oder die Corona-Krise stellen in der Regel für viele Unternehmen ein sogenanntes „Triggering Event“ nach IFRS dar. Sie müssten demnach aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen die Werthaltigkeit ihrer Goodwill-Positionen überprüfen. In der Praxis kommen jedoch nicht alle Unternehmen dieser Anforderung nach.

Wertminderungen des Goodwills (Impairment) im Detail

Im Rahmen der internationalen Rechnungslegungsnormen (IFRS) und der Handelsgesetzbuches (HGB) sind für den Goodwill regelmäßig Werthaltigkeitstests durchzuführen. Diese auch als „Impairment Test“ bekannten Prüfungen finden mindestens einmal jährlich statt. Mögliche Wertminderungen des Goodwills sind in Form von Abschreibungen zu berücksichtigen. Sogenannte Zuschreibungen, also die erneute Erhöhung des Goodwills nach einer Abschreibung, sind nicht möglich.

Auslöser einer Wertminderung

Die Wertminderung eines Vermögenswertes tritt generell dann ein, wenn sein Marktwert (auch: erzielbarer Betrag) unter dessen fortgeführten Anschaffungskosten fällt. Der Grund für den Wertverlust eines zugekauften Unternehmens können beispielsweise sinkende Cash Flows oder makroökonomische Ereignisse (Krisen) sein. Sofern ein Unternehmen Anhaltspunkte hat, dass der Wert eines käuflich erworbenen Unternehmensteils unter seinen Anschaffungspreis gefallen ist, hat es folglich einen Werthaltigkeitstest durchzuführen.

Bestimmung des Marktwerts

Hierfür ist zuerst der erzielbare Betrag des Unternehmensteils zu bestimmen. Als erzielbarer Betrag gilt der höhere Betrag aus dem Nettoveräußerungswert und dem Nutzungswert. Als Veräußerungswert gilt der Betrag, der mit dem Verkauf des Unternehmens abzüglich dessen Schulden erzielt werden kann. Dem Nutzungswert liegen dagegen zukünftige Cash Flows zugrunde, weil der Bewerter davon ausgeht, dass das Unternehmen fortgeführt wird. Diese zukünftigen Cashflows werden abgezinst, um deren Barwert zu ermitteln.

Vergleich des Buchwertes mit dem Marktwert

Im nächsten Schritt muss das Unternehmen den tatsächlichen Wert eines zugekauften Unternehmensteils mit seinem Buchwert (Wert der Vermögensgegenstände zzgl. Goodwill) vergleichen. Liegt der Buchwert in der Bilanz oberhalb des aktuellen Unternehmenswertes, ist eine Abschreibung des zugehörigen Goodwills notwendig. Der Goodwill kann folglich nicht allein bewertet werden, sondern hängt immer mit seinem zugehören Unternehmen oder Unternehmensteil zusammen.

Einfluss der Abschreibungen

Eine Abschreibung auf den Goodwill verringert das entsprechende Aktivkonto in der Bilanz. Im Gegenzug entsteht ein Aufwand in der laufenden Geschäftsperiode, der den Jahresüberschuss senkt. Kennzahlen wie der Gewinn je Aktie (EPS) oder die PE Ratio (Kurs-Gewinn-Verhältnis) werden davon ebenfalls negativ beeinflusst. Zusätzlich können sich solche Abschreibungen auf den Börsenkurs eines Unternehmens auswirken.

Hinweis: Auch wenn der Goodwill in einer Bilanz häufig als ein Betrag ausgewiesen wird, kann er aus mehreren Einzelpositionen bestehen. Bei einem Impairment Test ist also nicht pauschal die Bilanzposition „Goodwill“ zu prüfen, sondern jedes einzelne Unternehmen, das bei seinem Erwerb einen Goodwill erzeugt hat. Diese Unternehmen oder Unternehmensteile werden auch als „Cash Generating Unit (CGU)“ bezeichnet.

Goodwill vs. andere immaterielle Werte

Neben dem Goodwill gibt es weitere immaterielle Vermögenswerte in der Unternehmensbilanz, die anders behandelt werden. Im Gegensatz zum Goodwill müssen diese entgeltlich erworben werden und sind einzeln veräußerbar. Der Firmenwert hingegen entsteht indirekt bei Unternehmenstransaktionen und kann nicht einzeln veräußert werden.

Darüber hinaus können sonstigen immateriellen Vermögenswerten Nutzungsdauern zugeordnet werden. Der Goodwill hingegen hat, je nachdem wie er bilanziert wird, keine buchhalterische Nutzungsdauer. Daher findet auch keine planmäßige Abschreibung statt. An diese Stelle tritt der Impairment Test.

Nachteile des Goodwill als Kennzahl

Das Hauptproblem des Goodwills liegt in seiner Berechnung und Fortschreibung, die von Annahmen und subjektiven Einflüssen geprägt ist. Deshalb hängt der tatsächliche Geschäfts- oder Firmenwert von den Annahmen des Managements ab und ist kein feststehender Wert. Dies erschwert Werthaltigkeitstests und kann zur Vernachlässigung regelmäßiger Impairment Tests führen.

Darüber hinaus kann ein im Vergleich zu anderen Vermögenswerten unverhältnismäßig hoher Firmenwert das Abschreibungsrisiko erhöhen und die Nachvollziehbarkeit von Wertminderungen erschweren. Folglich kann ein hoher Goodwill mit einem erhöhten Investitionsrisiko verbunden sein.

Beispiel für die Anwendung des Goodwill

Das Unternehmen Groß AG möchte die Klein AG kaufen und in den eigenen Konzern eingliedern. Hierfür ermittelt die Groß AG den Unternehmenswert der Klein AG. Abzüglich aller Verbindlichkeiten kommt die Groß AG zu einem Ergebnis von 15 Millionen Euro.

Aufgrund selbst erstellter Patente und diverser speziell ausgebildeter Mitarbeiter ist die Groß AG bereit, 18 Millionen Euro zu bezahlen. Bei der bilanziellen Eingliederung der Klein AG entsteht folglich ein Goodwill in Höhe von drei Millionen Euro, der zu aktivieren ist.

Obwohl die Klein AG nach diesem Zusammenschluss rechtlich nicht mehr selbstständig ist, handelt es sich in dem Konzern der Groß AG um ein eigenständiges Cash Generating Unit. Im Rahmen von Impairment Tests muss die Groß AG also immer wieder den Wert der Klein AG ermitteln und bei Wertminderungen den Goodwill entsprechend anpassen.

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