Badwill (negativer Geschäftswert/Firmenwert)

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Der Badwill (deutsch: „negativer Geschäfts- oder Firmenwert“) entsteht, wenn der Kaufpreis für ein Unternehmen unter dem Marktwert liegt. Obwohl er in einigen Fällen auf schlechte zukünftige Ertragsaussichten hinweist, kann er auch das Ergebnis eines günstigen Kaufs („Lucky Buy”) sein. Investoren können anhand des Badwills beurteilen, ob Unternehmenskäufe zu einem angemessenen Preis erfolgt sind.

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Badwill – Definition

Der Badwill entsteht dann, wenn ein Unternehmen Zukäufe tätigt und hierfür verglichen mit dem Marktwert der zu kaufenden Beteiligung einen niedrigen Preis bezahlt. Die beiden Hauptgründe hierfür können ein negativer Ausblick des Kaufobjektes oder ein günstiger Kaufpreis sein. Ein Badwill ist als Rückstellung in der Unternehmensbilanz auszuweisen und mindert bei sonst identischen Rahmenbedingungen das Vermögen des erwerbenden Unternehmens.

Interpretation und Bedeutung des Badwills

Erwirbt ein Unternehmen ein anderes Unternehmen zu einem Preis oberhalb des aktuellen Marktwertes, erfasst es den überschüssigen Betrag als Goodwill. Unternehmen mit starken Marken oder einem tiefen Burggraben werden beispielsweise immer wieder für einen höheren Preis erworben als die Summe aller Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten. Die nicht bilanzierten (immateriellen) Vermögensgegenstände rechtfertigen praktisch einen Preisaufschlag auf den sonst üblichen Wert.

Der Badwill stellt das Gegenteil dar. Er entsteht, wenn ein Abschlag auf den Kaufpreis eines Unternehmens vorgenommen wird. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich das zu erwerbende Unternehmen in einer finanziellen Schieflage befindet. Die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem in der Bilanz ausgewiesenen Unternehmenswert wird dann vom erwerbenden Unternehmen als Badwill ausgewiesen.

Eine weitere Möglichkeit für das Entstehen eines Badwills kann auch darin bestehen, dass ein Unternehmenskauf aus Sicht der Investoren gegen angemessene Geschäftspraktiken verstößt. Ethisch fragwürdige Geschäftsmodelle oder eine Vielzahl anhängiger Rechtsstreitigkeiten sind zwei denkbare Gründe für diese negative Außenwahrnehmung.

Obwohl die negativen Auswirkungen in der Regel nicht genau beziffert werden können, besteht für das übernehmende Unternehmen das Risiko, durch die Übernahme Kunden, Lieferanten oder Marktanteile zu verlieren. Auch dies würde die Bildung eines Badwills rechtfertigen.

Lucky Buy

Die Entstehung eines Badwills muss nicht zwangsläufig auf negative Einflüsse des zu erwerbenden Unternehmens zurückzuführen sein. Es kann sich auch um einen sogenannten „Lucky Buy“ (Glückskauf) handeln. Dies ist der Fall, wenn das erwerbende Unternehmen einfach einen guten Kaufpreis erzielt hat.

Auslöser hierfür kann beispielsweise Zeitdruck beim verkaufenden Unternehmen sein. Muss der Verkäufer möglichst schnell einen Erlös erzielen und sein Unternehmen liquidieren, kann ein niedriger Kaufpreis eine denkbare Option hierfür sein. Dies führt tendenziell zu einer Beschleunigung der Kauftransaktion und zu einem Badwill auf der Käuferseite.

Beispiel für einen Badwill

Die Groß AG möchte die Klein AG kaufen und in den eigenen Konzern eingliedern. Zu diesem Zweck ermittelt die Groß AG den Unternehmenswert der Klein AG. Nach Abzug aller Verbindlichkeiten kommt die Groß AG zu einem Ergebnis von 15 Millionen Euro.

Die Klein AG hat jedoch vor kurzem ein Produkt auf den Markt gebracht, das bei einigen Kunden zu Verletzungen geführt hat. Das Unternehmen sieht sich deswegen mit verschiedenen Klagen konfrontiert. Die Groß AG kann das damit verbundene Risiko nicht genau beziffern. Deshalb ist die Groß AG auch nicht bereit, 15 Millionen Euro für die Klein AG zu zahlen. Stattdessen wird der Kaufvertrag zu einem Preis von 12 Millionen Euro abgeschlossen.

Es entsteht ein Badwill in Höhe von drei Millionen Euro. Diesen behält die Groß AG als Rückstellung, bis klar ist, dass aus den anhängigen Klagen nur eine Million Euro Strafe zu zahlen ist. Die restlichen zwei Millionen Euro verbucht die Groß AG als außerordentlichen Ertrag.

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