Credit Default Swaps (CDS) – Erklärung & Beispiel
Ein Credit Default Swap (Kurz: CDS, deutsch: „Kreditausfalltausch“) ist ein außerbörslich gehandeltes Kreditderivat zur Absicherung oder Übertragung von Ausfallrisiken. Der Sicherungsnehmer zahlt eine laufende Prämie. Der Sicherungsgeber leistet bei einem definierten Kreditereignis eine Ausgleichszahlung. CDS sind zentrale Instrumente im Kreditmarkt, können jedoch (wie die Finanzkrise 2008 zeigte) systemische Risiken verstärken.
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Credit Default Swaps – Definition
Ein Credit Default Swap (CDS) ist ein außerbörslich gehandeltes Kreditderivat, das wirtschaftlich einer Versicherung gegen das Ausfallrisiko eines Referenzschuldners ähnelt (rechtlich handelt es sich um einen Derivatevertrag).
Typischer Ablauf in Kürze
Der Sicherungsnehmer (CDS-Käufer / Protection Buyer) zahlt an den Sicherungsgeber (CDS-Verkäufer / Protection Seller) eine laufende Prämie (CDS-Spread, in Basispunkten p.a. angegeben und typischerweise quartalsweise gezahlt).
Im Gegenzug verpflichtet sich der Sicherungsgeber, bei Eintritt eines vertraglich festgelegten Kreditereignisses (Credit Event) eine Ausgleichszahlung zu leisten – entweder über physische Lieferung zulässiger lieferbarer Schuldtitel (Deliverables) oder über Barausgleich, häufig auf Basis eines standardisierten Auktionsverfahrens.
Wie funktioniert ein CDS?
Hauptbestandteile und Rollen
Ein CDS hat zwei Vertragsparteien und einen Referenzschuldner (der selbst nicht Vertragspartei ist):
- Referenzschuldner / Referenzinstrument (Reference Entity / Reference Obligation): Das Unternehmen oder der Staat, auf dessen Kreditrisiko sich der CDS bezieht. Das Referenzinstrument dient als Referenz (z. B. eine Anleihe) und hilft, den Anwendungsbereich des Vertrags zu definieren. Der Referenzschuldner ist nicht an dem CDS-Vertrag beteiligt.
- Sicherungsnehmer (CDS-Käufer / Protection Buyer): Zahlt die Prämie und erhält im Credit Event-Fall die Ausgleichszahlung (typisch: Banken, Asset Manager, institutionelle Investoren, auch Hedger ohne direkte Anleiheposition sind möglich).
- Sicherungsgeber (CDS-Verkäufer / Protection Seller): Erhält die Prämie und trägt das Kreditereignisrisiko. Das können Banken, Versicherer, Fonds oder andere Marktteilnehmer sein.
Prämienzahlungen (CDS-Spread)
Der Sicherungsnehmer zahlt dem Sicherungsgeber eine laufende Prämie (CDS-Spread). Diese Prämie wird in Basispunkten pro Jahr (bps p.a.) auf den Nominalbetrag ausgedrückt, aber in der Praxis häufig quartalsweise gezahlt (z. B. 100 bps p.a. entsprechen typischerweise 25 bps pro Quartal, vereinfacht ohne Tagzählung).
Je nach Marktstandard kann zusätzlich eine Upfront-Zahlung vereinbart sein (neben einem standardisierten laufenden Kupon). Der Marktwert eines CDS hängt u. a. von erwarteten Ausfallwahrscheinlichkeiten und Recovery-Erwartungen ab. In der Bewertung wird häufig mit einer Ausfallintensität („Hazard Rate“ / Default Intensity) gearbeitet, aus der sich über eine Kreditkurve implizite Ausfallwahrscheinlichkeiten ableiten lassen.
Vereinbartes Kreditereignis („Credit Event“)
Ein Credit Event ist ein vertraglich definierter Auslöser, der gemäß den Vertragsbedingungen den Abwicklungs-/Settlement-Prozess in Gang setzt. Welche Ereignisse als Credit Event gelten, ist im CDS festgelegt (häufig auf Basis der ISDA-Definitionen).
Typische Credit Events sind z. B.:
- Bankruptcy (Insolvenz): Insolvenz/ähnliche Verfahren des Referenzschuldners.
- Failure to Pay (Zahlungsverzug/Zahlungsausfall): Nichtzahlung fälliger Zahlungen nach definierten Schwellen/Grace Periods.
- Restructuring (Umschuldung): Nachteilige Änderung der Schuldenbedingungen für Gläubiger (je nach Restructuring-Variante im Vertrag).
- Obligation Acceleration: Vorzeitige Fälligstellung von Verbindlichkeiten aufgrund eines Default-ähnlichen Ereignisses.
- Obligation Default: Default einer relevanten Verbindlichkeit (je nach Definition im Vertrag).
- Repudiation/Moratorium (v. a. bei Staaten): Zurückweisung von Schulden oder Zahlungsstopp/Moratorium durch staatliche Stellen.
- Governmental Intervention (v. a. bei Finanzinstituten): Staatliche/behördliche Eingriffe, die die Verbindlichkeiten beeinflussen (z. B. Bail-in-Mechanismen), sofern im Vertrag anwendbar.
Form der Entschädigung bei Kreditausfall (Settlement)
Wenn ein Credit Event eintritt und festgestellt wurde, wird der CDS gemäß Vertrag abgerechnet. Übliche Abwicklungsarten:
- Physische Lieferung (Physical Settlement): Der Sicherungsnehmer liefert zulässige deliverable obligations und erhält dafür den vereinbarten Nominalwert.
- Barausgleich (Cash Settlement): Der Sicherungsgeber zahlt die Differenz zwischen Nominalwert und dem ermittelten Marktwert/Recovery-Wert nach dem Credit Event.
- Auktionsbasierter Barausgleich (Auction Settlement, häufig bei Standard-CDS): Der Barausgleich basiert auf einem standardisierten Auktions-Endpreis, der den Marktwert nach dem Credit Event widerspiegeln soll.
Bedeutung von Credit Default Swaps
Bei Anleihen und anderen Schuldtiteln trägt der Anleger das Risiko, dass der Emittent (Kreditnehmer) Kapital und/oder Zinsen nicht vollständig zurückzahlt. Da diese Wertpapiere oft Laufzeiten von bis zu 30 Jahren haben, ist eine zuverlässige Einschätzung des Ausfallrisikos über die gesamte Laufzeit schwierig.
Mit einem Credit Default Swap (CDS) können Marktteilnehmer dieses Risiko absichern, übertragen oder ihre Kreditrisiken aktiv steuern (z. B. Portfolioallokation, Risikoreduzierung, Hedging).
Mögliche Einsatzbereiche
Credit Default Swaps (CDS) werden vor allem von Banken und institutionellen Investoren genutzt, um Kreditrisiken abzusichern oder auf Änderungen der Bonität (Credit Rating) von Unternehmen oder Staaten zu setzen.
- Risikoreduzierung (Hedging): Eine Bank oder ein Investor hält z. B. Unternehmensanleihen oder Kreditrisiken (auch aus Krediten). Um sich gegen das Risiko eines Credit Events abzusichern, kauft sie/er einen CDS. Tritt ein Credit Event ein, erhält der Sicherungsnehmer eine Ausgleichszahlung gemäß Settlement-Regeln.
- Positionierung/Spekulation: Marktteilnehmer können CDS kaufen (Long Protection), wenn sie eine Verschlechterung der Bonität erwarten, oder CDS verkaufen (Short Protection), wenn sie eine Verbesserung erwarten.
Besonderheiten
Ein Credit Default Swap (CDS) muss nicht zwangsläufig die gesamte Laufzeit einer Anleihe abdecken. Häufig werden CDS in Standardlaufzeiten (z. B. 5 Jahre) gehandelt, und Investoren können gezielt für bestimmte Zeiträume eine Absicherung abschließen – je nachdem, wann sie ein erhöhtes Risiko erwarten oder ihr Risiko aktiv managen möchten.
Ein weiteres Merkmal von CDS ist die Möglichkeit, Positionen zu schließen oder zu übertragen:
- Offsetting Trade: Häufig wird eine bestehende CDS-Position durch das Eingehen einer Gegenposition (wirtschaftlich „Glattstellen“) neutralisiert.
- Novation/Übertragung: In bestimmten Fällen kann ein CDS vertraglich auf eine andere Gegenpartei übertragen werden (Novation), typischerweise nach festgelegten Prozessen.
Weil CDS-Positionen über Zeiträume umgeschichtet, ausgeglichen oder übertragen werden können, ist die Interpretation der Marktgröße wichtig:
- Brutto-Notional (Summe aller Nominale) kann deutlich höher sein als das wirtschaftlich relevante Netto-Risiko im System.
- Zusätzlich haben Mechanismen wie Portfolio Compression und Central Clearing die Marktstruktur seit der Finanzkrise verändert: Sie können Brutto-Nominale reduzieren und Kontrahentenrisiken anders verteilen, was Transparenz und Risikosteuerung beeinflusst.
Beispiel einer CDS-Absicherung für einen bestimmten Zeitraum
Ein Investor hält seit zwei Jahren eine 10-jährige Unternehmensanleihe und befürchtet, dass sich die finanzielle Lage des Emittenten verschlechtern könnte.
Um sich gegen einen möglichen Zahlungsausfall abzusichern, entscheidet er sich für den Kauf eines 5-jährigen CDS. Dadurch wird das Kreditrisiko der Anleihe für die nächsten fünf Jahre abgesichert (bis zum siebten Jahr der Anleihelaufzeit). Danach kann der Investor die Absicherung auslaufen lassen oder erneut absichern (z. B. durch Rollen in eine neue Laufzeit), abhängig von seiner Risikoeinschätzung.
Beispiel für den Einsatz eines Credit Default Swaps (CDS)
Eine Bank hat einen großen Betrag in Unternehmensanleihen investiert und möchte sich gegen ein mögliches Credit Event des Emittenten absichern. Sie kauft daher einen Credit Default Swap (CDS) auf den Referenzschuldner.
Vertragselemente des CDS (vereinfachtes Beispiel):
- Sicherungsnehmer (CDS-Käufer / Protection Buyer): Die Bank.
- Sicherungsgeber (CDS-Verkäufer / Protection Seller): Ein Finanzinstitut (z. B. Bank, Versicherung, Fonds).
- Referenzschuldner: Das Unternehmen, auf dessen Kreditrisiko sich der CDS bezieht.
- Nominalbetrag des CDS: 10 Millionen Euro.
- CDS-Spread: 1 % p.a. (= 100 bps p.a.).
- Laufzeit: 10 Jahre (in der Praxis oft 5 Jahre als Standardlaufzeit, hier zur Veranschaulichung 10 Jahre).
Szenario 1: Kein Kreditereignis
Das Unternehmen bleibt finanziell stabil und es tritt kein Credit Event ein. Die Bank zahlt die Prämie gemäß Zahlungsplan weiter. Es kommt zu keiner Ausgleichszahlung; die Prämienzahlungen sind die Kosten der Absicherung.
Szenario 2: Kreditereignis des Unternehmens
Falls das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät und ein vertraglich definiertes Credit Event eintritt (z. B. Failure to Pay oder Insolvenz, je nach Vertrag), wird der CDS gemäß den vereinbarten Regeln abgerechnet. Üblicherweise werden bis zum Ereigniszeitpunkt ggf. noch anteilige Prämien (accrued premium) berücksichtigt. Danach endet die Prämienzahlungspflicht mit der Abwicklung.
Annahmen nach dem Credit Event (vereinfachtes Beispiel):
- Der Marktwert der relevanten lieferbaren Schuldtitel sinkt von 10 Millionen Euro auf 6 Millionen Euro.
- Gemäß den Settlement-Regeln hat die Bank Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
Mögliche Ausgleichszahlungen (vereinfacht):
- Barausgleich (Cash Settlement): Der Sicherungsgeber zahlt 4 Millionen Euro (Differenz zwischen Nominalwert 10 Mio. und Markt-/Auktionswert 6 Mio.).
- Physische Lieferung (Physical Settlement): Die Bank liefert zulässige deliverable obligations und erhält den Nominalwert von 10 Millionen Euro; wirtschaftlich entspricht dies ebenfalls einem Ausgleich der Differenz zum Marktwert.

