Zinsparität – Definition & Bedeutung

Autor: Maik Engelkamp

Die Zinsparität (englisch: Interest Rate Parity, kurz IRP) besagt, dass ein höherer Zins im Ausland beim Rücktausch des Kapitals in die Heimatwährung durch Wechselkursänderungen bzw. -differenzen ausgeglichen wird. Grundannahme ist, dass die Renditen von Anlagen in verschiedenen Währungen trotz unterschiedlicher Zinssätze im Gleichgewicht gleich hoch sind. Wird die Zinsparität verletzt, ergeben sich Arbitragemöglichkeiten.

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Zinsparität – Definition

Die Zinsparität besagt, dass Kapitalanlagen in unterschiedlichen Währungen, unter Berücksichtigung von Zinsdifferenzen und Wechselkursen, keine systematischen Renditevorteile bieten sollten. Unterschiede in den Zinssätzen werden entweder durch Terminkurse oder durch erwartete Wechselkursänderungen ausgeglichen.

Gedeckte Zinsparität („Covered Interest Rate Parity“ – CIP)

Die gedeckte Zinsparität (CIP) beschreibt eine Marktsituation, in der der Zinsunterschied zwischen zwei Ländern genau durch den Terminkurs ihrer Währungen ausgeglichen wird.

Dadurch entsteht keine Arbitragemöglichkeit: Der abgesicherte Ertrag einer Anlage in Währung A, umgerechnet in Währung B zum Terminkurs, entspricht exakt dem sicheren Ertrag einer Direktanlage in Währung B.

Kurz: Die Keine-Arbitrage-Bedingung wird bei der gedeckten Zinsparität durch den Einsatz von Forwards oder Cross-Currency-Swaps erfüllt. Futures können dies nur näherungsweise abbilden.

Ungedeckte Zinsparität („Uncovered Interest Rate Parity“ – UIP)

Bei der ungedeckten Zinsparität (UIP) erfolgt keine Absicherung gegen Wechselkursschwankungen. Stattdessen gilt die Erwartung, dass eine Währung mit höherem Zinsniveau im Zeitverlauf tendenziell abwertet, sodass sich die Zinsdifferenz im Erwartungswert durch Wechselkursänderungen ausgleicht.

Die ungedeckte Zinsparität ist damit eine Erwartungsbeziehung: Es gibt keine strenge No-Arbitrage-Garantie, da Wechselkursrisiken und systematische Risikoprämien bestehen können. Sie steht im weiteren Zusammenhang mit dem „Gesetz des einheitlichen Preises“, das auch der Kaufkraftparität (KKP) zugrunde liegt.

Bedeutung für den Handel

Die Unterscheidung zwischen gedeckter und ungedeckter Zinsparität ist für Marktteilnehmer zentral, da sie Anlageentscheidungen, Renditeerwartungen und das Risikomanagement direkt beeinflusst:

  • Gedeckte Zinsparität (CIP): Eine Fremdwährungsanlage wird durch ein Termingeschäft (Forward/Swap) gegen Wechselkursrisiken abgesichert. Die Rendite ergibt sich ausschließlich aus dem Zinsdifferenzial und dem vereinbarten Terminkurs.
  • Ungedeckte Zinsparität (UIP): Die Anlage erfolgt ohne Absicherung. Der Anleger profitiert von positiven Zinsdifferenzen, trägt jedoch das Wechselkursrisiko selbst – typisch etwa für Carry Trades, bei denen eine Fremdwährung mit höherem Zinssatz gewählt wird, aber ein Abwertungsrisiko besteht.

Unter idealen Bedingungen (keine Arbitragemöglichkeiten, keine Kosten, perfekte Kapitalmobilität) gleichen sich die erwarteten (risikoneutralen) Cashflows beider Vorgehensweisen. In der Praxis wird das Risiko-/Renditeprofil jedoch durch die Wahl zwischen Absicherung und Nicht-Absicherung bestimmt.

Berechnung der Zinsparität

Die gedeckte Zinsparität (CIP) verknüpft Zinsen und Wechselkurse über die Keine-Arbitrage-Bedingung:

(1+i_{in}) \;=\; \frac{F_0}{S_0}\,(1+i_{aus})

Umgestellt nach dem Terminkurs:

F_0 \;=\; S_0 \cdot \frac{1+i_{in}}{1+i_{aus}}

Die einzelnen Variablen sind wie folgt definiert:

  • F0 = Terminkurs (Forward Rate)
  • S0 = Kassakurs (Spot Rate), Inlandswährung je 1 Einheit Auslandswährung
  • iin = Inlandszinssatz
  • iaus = Auslandszinssatz

Hinweis: Bei umgekehrter Notierung des Spotkurses (1 Einheit Inlandswährung in Auslandswährung) kehrt sich der Bruch entsprechend um.

Grundlagen der Theorie

Für das Verständnis der Zinsparität sind Devisenterminkurse zentral. Sie geben Wechselkurse für einen zukünftigen Zeitpunkt an, während Kassakurse den aktuellen Kurs widerspiegeln. Terminkurse werden wie Kassakurse mit einer Geld-Brief-Spanne (Bid-Ask-Spread) notiert und sind für Laufzeiten von wenigen Tagen bis zu mehreren Jahren erhältlich.

Die Differenz zwischen Termin- und Kassakurs heißt Swap-Punkte (engl.: Swap Points). Ist sie positiv, spricht man von einer Terminprämie, bei einer negativen Differenz von einem Terminabschlag. Ob eine Währung im Terminaufschlag oder -abschlag notiert, hängt von der Zinsdifferenz und der Kursnotation ab. Pauschale Regeln gelten daher nicht.

Beispiel für eine gedeckte Zinsparität

Angenommen, 5-jährige australische Staatsanleihen bieten einen jährlichen Zinssatz von 2,6 %, während 5-jährige deutsche Bundesanleihen lediglich 0,36 % abwerfen. Ein deutscher Anleger, der von den höheren australischen Zinsen profitieren möchte, müsste zunächst Euro in australische Dollar tauschen, um die australische Staatsanleihe zu erwerben.

Um das Wechselkursrisiko zu vermeiden, würde der Anleger gleichzeitig einen 5-jährigen Terminkontrakt abschließen, bei dem er den zukünftigen Rücktausch der australischen Dollar in Euro festlegt (d.h. den AUD im Voraus verkauft).

Nach der Logik der gedeckten Zinsparität wird die im Terminkurs enthaltene Wechselkursanpassung genau so ausfallen, dass die abgesicherte Rendite des australischen Investments nicht höher (und nicht niedriger) ist als die deutsche Rendite von 0,36 %. Andernfalls wäre eine risikolose Arbitrage möglich, was durch die Marktmechanismen ausgeschlossen wird.

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