Common Stock (Stammaktie) – Erklärung
Common Stocks (deutsch: „Stammaktien“), auch „Ordinary Shares“, „Common Shares“, „Equity Shares“ oder „Voting Shares“, sind eine bestimmte Aktiengattung, die eine Ermächtigung zur Stimmrechtsabgabe auf der Hauptversammlung des ausgebenden Unternehmens ermöglicht. Aus diesem Grund können Common Stocks bewusst von Investoren eingesetzt oder vermieden werden. Bei den Stammaktien handelt es sich in Deutschland um die primär ausgegebene Aktiengattung.
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Common Stock – Definition
Als Common Stock wird ein verbriefter Unternehmensanteil (Aktie) verstanden, der seinem Inhaber ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung der jeweiligen Aktiengesellschaft gewährt. Dabei bilden Common Stocks das Gegenstück zu Preferred Stocks (Vorzugsaktien).
Letztere verfügen nicht über Stimmrechte und sind fast ausschließlich zur Gewinnpartizipation berechtigt. Weitere Details bezüglich der verschiedenen Aktiengattungen sind in den lokalen Aktiengesetzen geregelt.
Common Stock – die Rechte von Investoren
Inhaber einer Common Stock verfügen über verschiedene Rechte aufgrund ihres Beteiligungsverhältnisses. Dies sind beispielsweise in Deutschland und den USA:
- Stimmrecht auf der Hauptversammlung
- Inhaber von Common Stocks erhalten im Normalfall eine Stimme pro Aktie, die sie am Tag der Hauptversammlung besitzen. Mit diesem Stimmrecht können Anleger beispielsweise über die personelle Besetzung der Gesellschaftsorgane, die Höhe der Dividende oder die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat entscheiden. Welche Mehrheit hierfür notwendig ist, entscheiden die Satzung eines Unternehmens und das jeweilige Aktiengesetz.
- Recht auf Gewinnpartizipation
- Neben dem Stimmrecht ermächtigen Common Stocks zur regulären Beteiligung an den Gewinnen eines Unternehmens. Der zur Ausschüttung beschlossene Betrag wird zuerst auf die verschiedenen Aktiengattungen aufgeteilt und anschließend zu gleichen Teilen ausgeschüttet. So ergibt sich die gleiche Dividende für jede Aktie einer Gattung.
- Bezugsrecht bei der Ausgabe junger Aktien
- Führt ein Unternehmen eine Kapitalerhöhung durch, erhalten Inhaber von Bestandsaktien sogenannte Bezugsrechte. Diese dienen dazu, eine mögliche „Verwässerung“ der Stimmrechtsanteile zu vermeiden. Der Aktionär bekommt folglich vorrangig die Möglichkeit, junge Aktien zu beziehen, um seinen prozentualen Anteil am Unternehmen stabil zu halten.
- Auskunfts- und Rederecht auf der Hauptversammlung
- Jeder Aktionär, der im Besitz mindestens einer Common Stock ist, kann Anträge und Fragen auf der Hauptversammlung einer Gesellschaft stellen. Sofern möglich, ist der Aktionär auf Anfragen Auskunft zu erteilen.
- Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös
- Sollte ein Unternehmen aufgelöst werden, steht jedem Stammaktionär anteilig der sogenannte Liquidationserlös zu. Dieser Begriff beschreibt den Betrag, der nach der Auflösung eines Unternehmens und dem Ausgleich aller Verbindlichkeiten übrig bleibt.
Bündelung von Stimmrechten
In der Praxis ist eine Bündelung von Stimmrechten mithilfe von Common Stocks möglich. Dies kann beispielsweise über die Wertpapierleihe oder die Abgabe von Stimmrechten erfolgen. Stimmrechte von Aktien, die in ETFs oder anderen Fonds gehalten werden, werden beispielsweise durch die jeweilige Fondsgesellschaft repräsentiert. Diese hat folglich einen Einfluss auf die Entscheidungen des Unternehmens.
In der Vergangenheit haben institutionelle Investoren immer wieder von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Darüber hinaus können die Common Stocks bei Unternehmensübernahmen eine entscheidende Rolle spielen. Wer die Mehrheit der Common Stocks hält, kann als Eigentümer des Unternehmens betrachtet werden.
Nachteile der Common Stocks
Im Zusammenhang mit den Stammaktien eines Unternehmens ist zu erwähnen, dass diese im Fall eine Insolvenz oder Liquidation den niedrigsten Rang der Stakeholder (ausgenommen Gläubiger nachrangiger Forderungen) haben. Forderungen von Lieferanten, Kreditinstituten und Käufer von Unternehmensanleihen werden beispielsweise mit Priorität bedient. Danach folgen Vorzugsaktien.
Gibt es dann noch Geldmittel zur Verteilung, werden diese an die Inhaber der Common Stocks ausgeschüttet. Bei Unternehmensinsolvenzen tritt dieser Fall für gewöhnlich nicht ein. Der Aktionär erleidet in diesem Szenario einen Totalverlust.
Common Stock vs. Preferred Stock
Während die Common Stocks (Stammaktien) neben dem Eigentumsanteil auch ein Stimmrecht verbriefen, besitzen Preferred Stocks (Vorzugsaktien) ein solches Stimmrecht nicht. Im Gegenzug besitzen die Vorzugsaktien häufig einen höheren Dividendenanspruch. Dieser soll das fehlende Stimmrecht ausgleichen.
Generell können Aktiengesellschaften mit einer Börsennotierung Unternehmensanteile über einen Handelsplatz (Börse) ausgeben und auf diesem Weg Eigenkapital hinzugewinnen. Ab diesem Initial Public Offering (IPO) ist von einer kapitalmarktorientierten Gesellschaft die Rede.
Welche Aktiengattung ein Unternehmen ausgibt, kann es grundsätzlich selbst entscheiden. Sowohl Stamm- als auch Vorzugsaktien sind möglich. Ein Unternehmen kann auch eine Kombination der beiden Aktiengattungen ausgeben (die Common Stocks müssen jedoch immer überwiegen).
Zusammenfassung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Aktiengattung | Beschreibung |
Common Stocks |
Anspruch auf Stimmrecht und Dividende |
Preferred Stocks | Anspruch auf Dividende und ggfls. einen Bonus – kein Stimmrecht |
Inhaber- oder Namensaktien
In der Regel handelt es sich bei Stammaktien um sogenannte Inhaberaktien. Der Besitz der Aktie genügt für die Erlangung aller bereits beschriebenen Rechte. Kauf und Verkauf sind ohne Beschränkungen möglich. Dies ist auch bei sogenannten Namensaktien der Fall. Hier wird der Aktionär jedoch in das Aktienbuch namentlich eingetragen. Diesen Prozess wickelt im Normalfall die depotführende Bank ab.
Eine Sonderform der Namensaktie ist die vinkulierte Namensaktie. Die Aktiengesellschaft kann bei diesem Aktientyp entscheiden, ob ein Kauf oder Verkauf durchgeführt werden darf.
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