Common Stock (Stammaktien) – Definition & Erklärung
Common Stocks (deutsch: „Stammaktien“, auch „Common Shares“) verbriefen, dass der Besitzer/Eigentümer der Aktie am Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG) beteiligt ist. Sie gewähren den Aktionären Stimmrechte sowie die Chance auf Kursgewinne und Dividenden. Als grundlegende Form des Eigenkapitals sind sie die häufigste Art von Aktien und ein zentraler Bestandteil vieler Anlageportfolios.
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Common Stock – Definition
Die Common Stock ist ein verbriefter Unternehmensanteil (Aktie), der dem Inhaber ein Mitspracherecht bei wichtigen Unternehmensentscheidungen sowie einen Anteil am Unternehmensgewinn (Dividende) ermöglicht.
Im Falle einer Insolvenz erhält der Stammaktionär sein Kapital erst dann zurück, wenn alle anderen Ansprüche befriedigt wurden. Dadurch ist diese Aktienart eine risikoreichere, aber langfristig oft renditestärkere Anlageform.
Common Stock – die Rechte von Investoren
Inhaber einer Common Stock verfügen aufgrund ihres verbrieften Unternehmensanteils über verschiedene Mitwirkungs- und Vermögensrechte. Diese Rechte ähneln sich in vielen Ländern, wie etwa in den USA und Deutschland, wobei die gesetzliche Ausgestaltung von der jeweiligen Rechtsordnung abhängt:
- Stimmrecht auf der Haupt- bzw. Aktionärsversammlung
Inhaber von Common Stocks besitzen in der Regel eine Stimme pro Aktie, die sie am Stichtag halten. Mit diesem Stimmrecht können sie in der Hauptversammlung, über zentrale Unternehmensfragen abzustimmen, z. B. über die Besetzung des Aufsichtsrats oder die Verwendung des Jahresüberschusses. Die erforderlichen Mehrheiten richten sich nach der Satzung des Unternehmens und dem jeweiligen Aktienrecht. - Recht auf Gewinnbeteiligung (Dividende)
Stammaktionäre haben ein Anrecht auf eine Beteiligung am Unternehmensgewinn, sofern eine Dividende beschlossen wird. Diese wird in der Regel gleichmäßig pro Aktie einer Gattung ausgeschüttet, nachdem andere vorrangige Ansprüche – etwa von Vorzugsaktien – berücksichtigt wurden. - Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen
Bei einer Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien steht Stammaktionären ein Bezugsrecht zu. Damit können sie neue Aktien bevorzugt erwerben, um eine Verwässerung ihres Stimmrechtsanteils zu verhindern und ihre Beteiligungsquote zu erhalten. Damit können sie, neue Aktien bevorzugt erwerben, um eine Verwässerung ihres Stimmrechtsanteils zu verhindern und ihre Beteiligungsquote zu erhalten. - Auskunfts- und Rederecht auf der Hauptversammlung
Jeder Inhaber von Common Stocks hat das Recht, auf der Hauptversammlung Fragen und Anträge zu stellen. Die Unternehmensleitung ist verpflichtet, sachdienliche Informationen zu erteilen, sofern dem keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. - Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös
Im Falle der Auflösung oder Insolvenz eines Unternehmens haben Stammaktionäre ein nachrangiges Recht auf einen Anteil am verbleibenden Vermögen – dem sogenannten Liquidationserlös. Dieser wird erst nach Begleichung aller Verbindlichkeiten und der Ansprüche vorrangiger Kapitalgeber ausgezahlt.
Bündelung von Stimmrechten
In der Praxis ist eine Bündelung von Stimmrechten durch den Besitz von Common Stocks möglich. Dies geschieht etwa durch:
- Stimmrechtsvertretung (z. B. über Stimmrechtsberater oder durch Vollmacht)
- Wertpapierleihe, bei der Stimmrechte vorübergehend auf den Entleiher übergehen können – je nach Vertragsgestaltung
- Bündelung durch institutionelle Anleger, insbesondere Fondsgesellschaften, die große Aktienpakete für ETFs oder aktiv gemanagte Fonds halten
In solchen Fällen werden die Stimmrechte gebündelt von der jeweiligen Fondsgesellschaft ausgeübt, die damit relevanten Einfluss auf Unternehmensentscheidungen nehmen kann. In der Vergangenheit haben institutionelle Investoren, wie Pensionsfonds, Investmentfonds oder Staatsfonds, diese Möglichkeiten aktiv genutzt, um Einfluss auf das Unternehmensgeschehen zu nehmen.
Common Stock vs. Preferred Stock
Common Stocks (Stammaktien) gewähren neben dem Eigentumsanteil auch ein Stimmrecht, bei Preferred Stocks (Vorzugsaktien) ist dies hingegen in der Regel nicht der Fall. Im Gegenzug sind Vorzugsaktien jedoch häufig mit einem höheren Dividendenanspruch ausgestattet. Im Falle einer Liquidation werden Vorzugsaktionäre zudem vorrangig vor den Stammaktionären aus dem Unternehmensvermögen bedient.
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Gemeinsamkeiten und Unterschiede zusammen.
Merkmal | Stammaktien | Vorzugsaktien |
---|---|---|
Stimmrecht | Ja | In der Regel nein |
Dividenden | Nicht garantiert | Oft vorrangig und kumulativ |
Liquidation | Letzte in der Auszahlung | Vor den Stammaktionären |
Volatilität | Höher | Geringer |
Kurschancen | Hoch | Geringer |
Konvertierbarkeit | Nicht konvertierbar | Möglicherweise konvertierbar |
Welche Formen von Stammaktien gibt es?
Die wohl bekannteste Common Stock ist die Inhaberaktie. Hier reicht der bloße Besitz für die Ausübung aller Rechte. Diese Aktien können frei gehandelt werden, ganz ohne Zustimmung des Unternehmens. Besonders in Deutschland ist dies die gängige Form börsengehandelter Aktien.
Daneben existieren sogenannte Namensaktien. Auch sie sind grundsätzlich frei übertragbar, allerdings wird der Aktionär zusätzlich namentlich im Aktienregister der Gesellschaft erfasst. Diese Eintragung erfolgt in der Regel automatisch durch die depotführende Bank. Sie ermöglicht dem Unternehmen direkten Kontakt zu seinen Anteilseignern, etwa zur Einladung zur Hauptversammlung oder zur gezielten Kommunikation.
Eine Sonderform stellen die vinkulierten Namensaktien dar. Hier benötigt der Käufer die Zustimmung der Aktiengesellschaft, um die Aktien zu erwerben. Unternehmen nutzen diese Variante, um mehr Kontrolle über die Zusammensetzung ihrer Aktionärsstruktur zu behalten – etwa in Familienunternehmen oder in sicherheitsrelevanten Branchen.
Stammaktien mit unterschiedlichen Stimmrechten
Vor allem in den USA ist eine weitere Differenzierung üblich: Stammaktien mit unterschiedlichen Stimmrechten, bekannt als Class A, Class B oder Class C Shares.
Häufig verfügen Class A Aktien über ein Stimmrecht pro Aktie und sind öffentlich handelbar. Class B Aktien hingegen – meist in Gründerhand – haben ein vielfaches Stimmgewicht, etwa zehn Stimmen pro Aktie, sind aber nicht oder nur begrenzt börsennotiert. Diese Struktur erlaubt es Gründern oder dem Management, auch bei geringem Kapitalanteil die Kontrolle über das Unternehmen zu behalten.
Ein Beispiel ist Alphabet Inc. (Google): Die Class A Aktie („GOOGL“) hat ein Stimmrecht, die Class C Aktie („GOOG“) gar keines, und die Class B Aktien mit zehn Stimmrechten sind intern gehalten. Auch Meta (Facebook) nutzt dieses Modell: Gründer Mark Zuckerberg sicherte sich langfristige Kontrolle über Class B Aktien.
Wo werden Stammaktien gehandelt?
Stammaktien (Common Stocks) werden in der Regel an öffentlichen Börsenplätzen gehandelt – beispielsweise an der New York Stock Exchange (NYSE), der Nasdaq oder in Deutschland an der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).
Generell können börsennotierte Aktiengesellschaften Unternehmensanteile an einem Handelsplatz (Börse) ausgeben, um auf diesem Weg Eigenkapital einzuwerben. Dieser Vorgang wird als Initial Public Offering (IPO) bezeichnet. Nach dem Börsengang gilt die Gesellschaft als kapitalmarktorientiert.
Unternehmen können grundsätzlich selbst entscheiden, welche Aktiengattungen sie ausgeben bspw. Stammaktien, Vorzugsaktien oder eine Kombination aus beiden. Wichtig ist dabei: Stammaktien müssen die vorherrschende Gattung bleiben, da sie die Basis der Eigentümerstruktur und Stimmrechtsverteilung bilden.
Nachteile der Common Stocks
Nachrangige Stellung bei Insolvenz
Stammaktionäre sind im Insolvenzverfahren am Ende der Verwertungskette angesiedelt. Die Reihenfolge der Anspruchsgruppen ist wie folgt:
- Insolvenzverwalter und Verfahrenskosten
- Besicherte und unbesicherte Gläubiger, z. B. Lieferanten, Banken, Anleihegläubiger
- Inhaber von Vorzugsaktien
- Inhaber von Stammaktien (Common Stocks)
Stammaktionäre erhalten also nur dann eine Auszahlung, wenn nach der Bedienung aller vorrangigen Gruppen noch Vermögenswerte übrig bleiben, was in der Praxis bei Insolvenzen äußerst selten der Fall ist. Konkret bedeutet dies: Bei Insolvenzgefahr besteht für Aktionäre ein hohes Risiko des Totalverlusts.
Keine garantierten Dividenden
Stammaktionäre haben kein Anrecht auf eine feste Dividende. Die Entscheidung über die Ausschüttung liegt im Ermessen des Unternehmens bzw. der Hauptversammlung und hängt von dessen finanzieller Lage ab. In Verlustjahren können Dividenden gekürzt oder ganz gestrichen werden.
Hohe Kursschwankungen (Volatilität)
Der Kurs von Stammaktien kann stark schwanken, da er von zahlreichen Faktoren beeinflusst wird – etwa von Unternehmensnachrichten, Konjunkturdaten, Zinspolitik oder allgemeiner Marktlage. Diese Volatilität birgt das Risiko großer Drawdowns, besonders bei Growth Aktien.
Möglichkeiten zur Risikominderung
- Aktien großer, etablierter Unternehmen (z. B. DAX-, S&P-500-Konzerne) gelten als vergleichsweise stabil, da sie meist über starke Bilanzen, konstante Gewinne und bewährte Geschäftsmodelle verfügen. Sie zeigen geringere Schwankungen und werden deshalb oft als defensive Aktien bezeichnet.
- Anleger können sich Derivate (z. B. Put-Optionen) oder Stop-Loss-Strategien gegen Kursverluste absichern. Solche Instrumente helfen, Verluste zu begrenzen oder gezielt zu steuern, setzen allerdings Fachkenntnis und aktives Risikomanagement voraus.
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