Bezugsverhältnis von Aktien – Erklärung & Berechnung

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Das Bezugsverhältnis von Aktien (englisch:„subscription ratio“) beschreibt, wie viele alte Aktien erforderlich sind, um eine neue Aktie zu beziehen. Teilweise wird das Bezugsverhältnis von Aktien mit dem Bezugsverhältnis von Optionen und anderen Derivaten gleichgesetzt. Es handelt sich dabei jedoch um grundlegend verschiedene Mechanismen, die auch getrennt zu bewerten sind.

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Bezugsverhältnis von Aktien – Erklärung

Das Bezugsverhältnis von Aktien gibt an, in welchem Verhältnis alte Aktien zum Bezug neuer Aktien berechtigen. Es ergibt sich aus dem bisherigen Grundkapital einer Gesellschaft und dem Betrag, um den das Kapital erhöht werden soll.

Erhöht beispielsweise eine Aktiengesellschaft ihr Kapital durch Ausgabe neuer Aktien und legt sie ein Bezugsverhältnis von 10 (oder 10:1) fest, so berechtigt ein Bezugsrecht zum Erwerb von 0,1 neuen Aktien. Anleger benötigen also 10 Bezugsrechte, um eine neue Aktie zu erwerben. Sind nicht genügend Bezugsrechte vorhanden, können diese z.B. an der Börse verkauft werden.

Beispiel: Bei einem Bezugsverhältnis von 4:1 hat jeder bestehende Aktionär das Recht, für jeweils vier von ihm gehaltene Aktien eine neue Aktie zu beziehen. Besitzt ein Aktionär also 100 Aktien der Gesellschaft, kann er aufgrund dieses Bezugsverhältnisses 25 neue Aktien erwerben.

Bezugsverhältnis von Aktien – Formel & Berechnung

Das Bezugsverhältnis von Aktien wird berechnet, indem die Gesamtzahl der alten Aktien durch die Anzahl der im Rahmen der Kapitalerhöhung ausgegebenen jungen Aktien dividiert wird.

Die Formel laut wie folgt:

Bezugsverhältnis~(Option~I)=\frac{bisheriger~Aktienbestand}{Anzahl~junger~Aktien}

Alternativ kann das Bezugsverhältnis auf der Grundlage des Gesellschaftskapitals berechnet werden. In beiden Fällen wird der bisherige Kapitalbetrag oder Aktienbestand durch den Betrag geteilt, um den eine Erhöhung stattfindet.

Bezugsverhältnis~(Option~II)=\frac{bisheriges~Grundkapital}{neues~ Grundkapital-bisheriges~ Grundkapital}

Das Bezugsverhältnis ergibt immer eine positive Zahl. Je höher der Wert, desto mehr Aktien muss ein Investor halten, um eine junge Aktie erwerben zu können. Ein hohes Bezugsverhältnis von Aktien ist jedoch auch ein Indiz dafür, dass nur eine geringe Kapitalerhöhung durchgeführt wurde.

Hinweis: Entscheidend für das Bezugsverhältnis ist weder der Kurs einer Aktie noch die aktuelle Anzahl an Aktien im Umlauf. Die Höhe des Bezugsverhältnisses hat vielmehr damit zu tun, wie hoch die Kapitalerhöhung des Unternehmens ausfällt.

Was ist ein Bezugsrecht?

Ein Bezugsrecht bezeichnet das Recht eines Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung eine bestimmte Anzahl neuer Aktien zu beziehen. Es wird immer dann ausgegeben, wenn ein Unternehmen im Rahmen einer Kapitalerhöhung neue Aktien am Markt platziert. Sowohl für die Festlegung des Bezugsverhältnisses als auch für die Kapitalerhöhung selbst ist eine 75 % Mehrheit der stimmberechtigten Aktionäre notwendig.

Einbuchung

Die Bezugsrechte werden dem Anleger automatisch eingebucht, sofern er die betreffende Aktie in seinem Depot hält. Die Anzahl der Bezugsrechte richtet sich nach der Anzahl der Aktien, die der Anleger besitzt. Pro Aktie wird in der Regel ein Bezugsrecht eingebucht. Dieses kann wie eine Option ausgeübt oder verkauft werden. In der Praxis führt ein Bezugsverhältnis dazu, dass ein Bezugsrecht nicht zum Kauf genau einer Aktie berechtigt.

Auswirkungen

Die Erhöhung des Aktienvolumens hat zur Folge, dass die bisherigen „alten“ Aktien einen geringeren Stimmrechtsanteil haben als zuvor. Zudem notieren sie in der Regel zu einem niedrigeren Kurs als zuvor. Die Stimmrechte der Aktionäre und der Kurs der Aktie verändern sich also. Sie werden „verwässert“. Beispielsweise der Erwerb einer Aktie pro Bezugsrecht wäre erst dann möglich, wenn das Unternehmen so viele Aktien ausgibt, wie bereits im Umlauf sind.

Bezugsverhältnis bei einem Aktiensplit

Das Bezugsverhältnis von Aktien kommt nicht ausschließlich bei Kapitalerhöhungen zum Tragen. Auch bei einem Aktiensplit, also einer Mengenveränderung der gehandelten Aktien, wird eine Form des Bezugsverhältnisses verwendet. Der Investor hat in diesem Fall jedoch keine Wahlrechte und das Bezugsverhältnis wird direkt vom Unternehmen festgelegt.

Aktiensplit-Beispiel

Eine Aktie notiert zu einem Kurs von 1.000 Euro. Das Unternehmen möchte die Aktie handelbarer machen und entscheidet sich für einen 1:4 Split. Eine alte Aktie wird folglich durch 4 neue Aktien ersetzt.

Bei diesem Vorgang fließt dem Unternehmen weder Kapital zu, noch ab. Jedoch verringert sich der Aktienkurs gemäß dem Bezugsverhältnis auf 250 Euro. Die Überlegung hinter diesem Schritt ist, dass die Aktie häufiger gehandelt wird, weil auch Anleger mit geringerem Kapital einen Kauf bewältigen können.

Was ist ein Vorkaufsrecht?

Um einer Verwässerung der Stimmrechte vorzubeugen, wird Altaktionären ein Vorkaufsrecht gewährt. Sie können dadurch die sogenannten „jungen“ Aktien vorrangig erwerben. Der Bezugskurs, zu dem ein Altaktionär die neuen Aktien erwerben kann, ist bereits im Vorfeld fixiert.

Wie viele junge Aktien ein Aktionär für seine Bezugsrechte erhält, legt das Bezugsverhältnis fest. Es wird so kalkuliert, dass der Aktionär durch die Ausübung aller Bezugsrechte und den einhergehenden Erwerb junger Aktien den gleichen Anteil am Unternehmen besitzt, wie vor der Kapitalerhöhung.

Hinweis: Eine besondere Bedeutung hat das Bezugsrecht für Mehrheitseigentümer einer Aktiengesellschaft. Diese können aufgrund der Bezugsrechte ihre Stimmrechtsmehrheit sicherstellen beziehungsweise aufrechterhalten, ohne Anteile auf dem freien Markt kaufen zu müssen. Dieser Aspekt kann für die Stabilität eines Unternehmens relevant sein.

Begrifflichkeiten im Überblick

Sobald es um das Bezugsverhältnis von Aktien geht, ähneln sich einige Begrifflichkeiten. Daher werden nachfolgend alle relevanten Begriffe mit einer kurzen Erläuterung aufgelistet.

Begriff Definition
Bezugsrecht Recht eines Altaktionärs bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien zu kaufen.
Bezugskurs Kurs, zu dem das Bezugsrecht ausgeübt werden kann.
Bezugsfrist Zeitraum, in dem ein Bezugsrecht ausgeübt werden kann (üblicherweise 14 Tage).
Bezugsverhältnis Gibt an, wie viele Bezugsrechte zum Erwerb einer jungen Aktie benötigt werden.
Bezugsrechtspreis Preis des Bezugsrechtes selbst. Wird durch Angebot und Nachfrage an der Börse bestimmt.

Beispiel für das Bezugsverhältnis von Aktien

Ein Investor hält 100 Aktien eines Unternehmens. Dieses Unternehmen verfügt über ein Grundkapital von 50 Millionen Euro. Im Umlauf befinden sind 500.000 Aktien. Das Unternehmen beschließt auf der Hauptversammlung, das Grundkapital von 50 Millionen Euro auf 60 Millionen Euro anzuheben. Das bedeutet gleichzeitig die Ausgabe 100.000 junger Aktien.

Aus diesen Informationen ergeben sich folgende Rechenwege, um das Bezugsverhältnis der Aktien zu ermitteln.

Bezugsverhältnis=\frac{50~Mio.~EUR}{60~Mio.~EUR-50~Mio.~EUR}=5
Bezugsverhältnis =\frac{500.000~Aktien}{100.000~Aktien}=5

Beide Berechnungen ergeben ein Bezugsverhältnis von 5 beziehungsweise 5:1.

Dem Investor werden in diesem Beispiel 100 Bezugsrechte für junge Aktien eingebucht, da er 100 Altaktien besitzt. Gemäß dem Bezugsverhältnis benötigt der Investor 5 Altaktien beziehungsweise 5 Bezugsrechte, um eine junge Aktie kaufen zu dürfen. Er kann also 20 junge Aktien kaufen. Der neue Aktienbestand von 120 Stück verschafft dem Investor die gleiche Ausgangssituation, wie zuvor.

Hinweis: Der Bezugskurs, also der Preis der jungen Aktien, muss nicht mit dem bisherigen Kurs der Aktie übereinstimmen. Tendenziell liegt er unterhalb des bisherigen Kurses. Dennoch sollte auch vor dem Bezug junger Aktien ermittelt werden, ob sich deren Erwerb lohnt, da das Unternehmen Eigenkapital aufnimmt und damit auch der Gewinn auf mehr Anteilseigner aufzuteilen wird, als zuvor.

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