Bezugsverhältnis von Aktien – Erklärung & Berechnung
Das Bezugsverhältnis von Aktien (engl.:„subscription ratio“) gibt an, wie viele alte Aktien nötig sind, um das Bezugsrecht auf eine neue Aktie im Rahmen einer Kapitalerhöhung zu erhalten. Teilweise wird der Begriff mit dem Bezugsverhältnis von Optionen und anderen Derivaten gleichgesetzt. Dabei handelt es sich jedoch um grundlegend verschiedene Mechanismen, die getrennt voneinander zu bewerten sind.
🔴 Live-Webinar am 24.11.2025 um 18:30 Uhr
Ausbildung für Vermögensaufbau mit zusätzlichen monatlichen Einnahmen
Lerne, wie du an der Börse ein regelmäßiges Zusatzeinkommen aufbaust. Unterscheide gute von schlechten Aktien, führe eigenständig eine Bewertung durch und erkenne den richtigen Aktienkurs. Lerne außerdem, wie du mit dem Optionshandel einen zusätzlichen Cashflow generierst.
Gute von schlechten Aktien unterscheiden
Profitable Aktien- und Optionsstrategien
In jeder Marktlage Geld verdienen
Plus Gratis-PDF im Webinar: Dein Start in den erfolgreichen Optionshandel
Bezugsverhältnis von Aktien – Erklärung
Das Bezugsverhältnis von Aktien legt fest, wie viele alte Aktien ein Aktionär besitzen muss, um eine neue Aktie bei einer Bezugsrechtsemission zu erhalten. Bei einem Verhältnis von 10:1 sind zehn alte Aktien nötig, um eine neue zu beziehen. Nicht genutzte Bezugsrechte können z. B. an der Börse verkauft werden.
Bezugsverhältnis von Aktien – Berechnung
Das Bezugsverhältnis wird berechnet, indem die Gesamtzahl der alten Aktien durch die Anzahl der neuen Aktien dividiert wird. Hat bspw. ein Unternehmen 1.000.000 alte Aktien im Umlauf und gibt 250.000 neue aus, ergibt sich ein Bezugsverhältnis von 4:1.
Die Formel laut wie folgt:
Alternativ kann das Bezugsverhältnis auf der Grundlage des Gesellschaftskapitals berechnet werden. In beiden Fällen wird der bisherige Kapitalbetrag oder Aktienbestand durch den Betrag geteilt, um den eine Erhöhung stattfindet.
Das Bezugsverhältnis von Aktien ist immer eine positive Zahl. Je höher der Wert, desto mehr Aktien muss ein Investor halten, um eine junge Aktie erwerben zu können. Ein hohes Ergebnis ist jedoch auch ein Indiz dafür, dass nur eine geringe Kapitalerhöhung durchgeführt wurde.
Was ist ein Bezugsrecht?
Ein Bezugsrecht ist der gesetzliche Anspruch eines Aktionärs, bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung (§ 186 AktG) neue Aktien im Verhältnis zu seinem bisherigen Anteil zu zeichnen. Dieses Recht entsteht grundsätzlich bei jeder Kapitalerhöhung gegen Einlagen – es sei denn, die Hauptversammlung hat sein Ausschließen nach den in § 186 Abs. 3–4 AktG genannten Voraussetzungen ausdrücklich gestattet.
Für den Kapitalerhöhungsbeschluss selbst ist in der Regel eine Drei-Viertel-Mehrheit des bei der Abstimmung vertretenen Grundkapitals nötig (§ 182 Abs. 2 AktG). Das Bezugsverhältnis ergibt sich anschließend automatisch aus der Relation „neue Aktien : alte Aktien“.
Einbuchung
Wer die Aktie am Record-Tag (meist Schluss des Tages vor dem Ex-Bezugsrecht-Handel) im Depot hält, bekommt die Bezugsrechte automatisch eingebucht. Das funktioniert also ähnlich wie bei einer Dividendenausschüttung.
- Zahl: Pro alter Aktie ein Bezugsrecht.
- Bezugsverhältnis: Ein Bezugsrecht berechtigt nur bei einem Bezugsverhältnis von 1:1 zum Erwerb genau einer neuen Aktie, andernfalls sind mehrere Rechte nötig.
- Handelbarkeit: Bezugsrechte können wie eigene Wertpapiere innerhalb der Bezugsfrist verkauft oder durch Zahlung des Bezugspreises ausgeübt werden.
Auswirkungen
Nach Ausgabe zusätzlicher Aktien repräsentiert jede alte Aktie einen geringeren prozentualen Anteil am Grundkapital.
- Aktienkurs: Am Ex-Tag fällt der Kurs rechnerisch auf den Theoretical Ex-Rights Price (TERP), weil der Unternehmenswert nun auf mehr Aktien verteilt ist.
- Verwässerung: Diese „Verwässerung“ betrifft Stimmrechtsanteil und Gewinn je Aktie, wird aber für Altaktionäre wirtschaftlich ausgeglichen, sofern sie ihre Bezugsrechte ausüben oder veräußern.
Was ist ein Vorkaufsrecht?
Um einer Verwässerung der Stimmrechte vorzubeugen, wird Altaktionären ein Vorkaufsrecht gewährt. Sie können dadurch die sogenannten „jungen“ Aktien vorrangig erwerben. Der Bezugskurs, zu dem ein Altaktionär die neuen Aktien erwerben kann, ist bereits im Vorfeld fixiert.
Wie viele junge Aktien ein Aktionär für seine Bezugsrechte erhält, legt das Bezugsverhältnis fest. Es wird so kalkuliert, dass der Aktionär durch die Ausübung aller Bezugsrechte und den einhergehenden Erwerb junger Aktien den gleichen Anteil am Unternehmen besitzt, wie vor der Kapitalerhöhung.
Bezugsverhältnis bei einem Aktiensplit
Das Bezugsverhältnis von Aktien kommt nicht ausschließlich bei Kapitalerhöhungen zum Tragen. Auch bei einem Aktiensplit, also einer Mengenveränderung der gehandelten Aktien, wird eine Form des Bezugsverhältnisses verwendet. Der Investor hat in diesem Fall jedoch keine Wahlrechte und das Bezugsverhältnis wird direkt vom Unternehmen festgelegt.
Beispiel für einen Aktiensplit
Eine Aktie mit einem Kurs von 1.000 Euro wird durch einen 1:4-Aktiensplit in vier neue Aktien zu je 250 Euro aufgeteilt. Bei diesem Vorgang findet kein Kapitalzufluss oder -abfluss für das Unternehmen statt. Der Aktienkurs verringert sich jedoch gemäß dem Bezugsverhältnis auf 250 Euro.
Ziel ist es in der Regel, die Aktie handelbarer zu machen und so mehr Anleger anzusprechen.
Beispiel für das Bezugsverhältnis von Aktien
Ein Investor hält 100 Aktien eines Unternehmens, das ein Grundkapital von 50 Mio. € und 500.000 Aktien im Umlauf hat. Die Hauptversammlung beschließt, das Grundkapital auf 60 Mio. € zu erhöhen. Das entspricht der Ausgabe von 100.000 neuen Aktien.
Aus diesen Informationen ergeben sich folgende Rechenwege, um das Bezugsverhältnis der Aktien zu ermitteln.
Daraus ergibt sich ein Bezugsverhältnis von 5:1: Auf fünf alte Aktien entfällt eine neue.
Dem Investor werden entsprechend seiner 100 Altaktien 100 Bezugsrechte zugeteilt. Da er für den Erwerb einer neuen Aktie 5 Bezugsrechte benötigt, kann er 20 neue Aktien zeichnen. Sein neuer Bestand beläuft sich auf 120 Aktien. Sein prozentualer Anteil am Unternehmen bleibt unverändert.
Begrifflichkeiten im Überblick
Sobald es um das Bezugsverhältnis von Aktien geht, ähneln sich einige Begrifflichkeiten. Daher werden nachfolgend alle relevanten Begriffe mit einer kurzen Erläuterung aufgelistet.
| Begriff | Definition |
| Bezugsrecht (engl. subscription right) | Recht eines Altaktionärs bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien zu kaufen. |
| Bezugskurs (engl. subscription price) | Kurs, zu dem das Bezugsrecht ausgeübt werden kann. |
| Bezugsfrist (engl. subscription period) | Zeitraum, in dem ein Bezugsrecht ausgeübt werden kann (üblicherweise 14 Tage). |
| Bezugsverhältnis (engl. subscription ratio) | Gibt an, wie viele Bezugsrechte zum Erwerb einer jungen Aktie benötigt werden. |
| Bezugsrechtspreis (engl. rights price) | Preis des Bezugsrechtes selbst. Wird durch Angebot und Nachfrage an der Börse bestimmt. |
| Kapitalerhöhung (engl. capital increase) | Ausgabe neuer Aktien zur Beschaffung von Eigenkapital. |
| Junge Aktie (engl. new share) | Aktie, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung neu ausgegeben wird. |
| Altaktie (engl. existing share) | Bereits vor der Kapitalerhöhung im Umlauf befindliche Aktie. |
| Bezugsrechtsemission (engl. rights issue) | Kapitalerhöhung, bei der bestehenden Aktionären Bezugsrechte eingeräumt werden. |
| Bezugsangebot (engl. subscription offer) | Offizielles Angebot der Gesellschaft zur Zeichnung neuer Aktien mit Bezugsrechten. |
Kostenloses Webinar + PDF: So handelst du profitabel mit Optionen und generierst ein Zusatzeinkommen
Lerne in unserem kostenlosen Live-Webinar am 24.11.2025 um 18:30 Uhr, wie du mit dem Optionshandel ein regelmäßiges Zusatzeinkommen aufbaust. Lerne, gute von schlechten Aktien zu unterscheiden und erkenne zuverlässig überteuerte Aktienkurse. Baue dir ein zweites Einkommen auf, mit dem du unabhängig der Marktlage Geld verdienen kannst. Klicke hier, um dich für das Webinar anzumelden.
