Bezugsverhältnis von Aktien – Erklärung & Berechnung

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Das Bezugsverhältnis von Aktien (englisch:„subscription ratio“) bezeichnet das Verhältnis, in dem die Inhaber von Wertpapieren berechtigt sind, neue Wertpapiere desselben Emittenten zu beziehen. Teilweise wird das Bezugsverhältnis von Aktien mit dem Bezugsverhältnis von Optionen und anderen Derivaten gleichgesetzt. Es handelt sich dabei jedoch um grundlegend verschiedene Mechanismen, die auch getrennt zu bewerten sind.

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Das Bezugsverhältnis von Aktien

Das Bezugsverhältnis von Aktien gibt die Relation zwischen den vorhandenen und neuen Aktien eines Herausgebers an. Mithilfe des Bezugsverhältnisses von Aktien kann ein Investor ermitteln, wie viele Aktien er mit den bestehenden Bezugsrechten erwerben kann.

Das Bezugsverhältnis ergibt sich aus dem bisherigen Grundkapital einer Gesellschaft und dem Betrag, um den das Kapital erhöht werden soll. Sowohl für die Festlegung des Bezugsverhältnisses als auch für die Kapitalerhöhung selbst ist eine 75 % Mehrheit der stimmberechtigten Aktionäre notwendig.

Ein denkbares Bezugsverhältnis wäre beispielsweise 10 (oder 10:1). Ein Bezugsrecht berechtigt somit zum Erwerb von 0,1 jungen Aktien. Es sind also mindestens 10 Bezugsrechte erforderlich, um eine Aktie zu erwerben. Verfügt ein Investor nicht über die erforderliche Anzahl von Bezugsrechten, kann er diese z.B. an der Börse verkaufen.

Beispiel: Bei einem Bezugsverhältnis von 4:1 hat jeder bestehende Aktionär das Recht, für jeweils vier von ihm gehaltene Aktien eine neue Aktie zu beziehen. Besitzt ein Aktionär also 100 Aktien der Gesellschaft, kann er aufgrund dieses Bezugsverhältnisses 25 neue Aktien erwerben.

Was ist ein Bezugsrecht?

Ein Bezugsrecht bezeichnet das Recht eines Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung eine bestimmte Anzahl neuer Aktien zu beziehen. Es wird immer dann ausgegeben, wenn ein Unternehmen im Rahmen einer Kapitalerhöhung neue Aktien am Markt platziert.

Die Bezugsrechte werden dem Anleger automatisch eingebucht, sofern er die betreffende Aktie in seinem Depot hält. Die Anzahl der Bezugsrechte richtet sich nach der Anzahl der Aktien, die der Anleger besitzt. Pro Aktie wird in der Regel ein Bezugsrecht eingebucht. Dieses kann wie eine Option ausgeübt oder verkauft werden.

In der Praxis führt ein Bezugsverhältnis dazu, dass ein Bezugsrecht nicht zum Kauf genau einer Aktie berechtigt. Der Erwerb einer Aktie pro Bezugsrecht wäre erst dann möglich, wenn das Unternehmen so viele Aktien ausgibt, wie bereits im Umlauf sind.

Die Erhöhung des Aktienvolumens hat zur Folge, dass die bisherigen „alten“ Aktien einen geringeren Stimmrechtsanteil haben als zuvor. Zudem notieren sie in der Regel zu einem niedrigeren Kurs als zuvor. Die Stimmrechte der Aktionäre und der Kurs der Aktie verändern sich also. Sie werden „verwässert“.

Was ist ein Vorkaufsrecht?

Um einer Verwässerung der Stimmrechte vorzubeugen, wird Altaktionären ein Vorkaufsrecht gewährt. Sie können dadurch die sogenannten „jungen“ Aktien vorrangig erwerben. Der Bezugskurs, zu dem ein Altaktionär die neuen Aktien erwerben kann, ist bereits im Vorfeld fixiert.

Wie viele junge Aktien ein Aktionär für seine Bezugsrechte erhält, legt das Bezugsverhältnis fest. Es wird so kalkuliert, dass der Aktionär durch die Ausübung aller Bezugsrechte und den einhergehenden Erwerb junger Aktien den gleichen Anteil am Unternehmen besitzt, wie vor der Kapitalerhöhung.

Hinweis: Eine besondere Bedeutung hat das Bezugsrecht für Mehrheitseigentümer einer Aktiengesellschaft. Diese können aufgrund der Bezugsrechte ihre Stimmrechtsmehrheit sicherstellen beziehungsweise aufrechterhalten, ohne Anteile auf dem freien Markt kaufen zu müssen. Dieser Aspekt kann für die Stabilität eines Unternehmens relevant sein.

Begrifflichkeiten im Überblick

Sobald es um das Bezugsverhältnis von Aktien geht, ähneln sich einige Begrifflichkeiten. Daher werden nachfolgend alle relevanten Begriffe mit einer kurzen Erläuterung aufgelistet.

Begriff Definition
Bezugsrecht Recht eines Altaktionärs bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien zu kaufen.
Bezugskurs Kurs, zu dem das Bezugsrecht ausgeübt werden kann.
Bezugsfrist Zeitraum, in dem ein Bezugsrecht ausgeübt werden kann (üblicherweise 14 Tage).
Bezugsverhältnis Gibt an, wie viele Bezugsrechte zum Erwerb einer jungen Aktie benötigt werden.
Bezugsrechtspreis Preis des Bezugsrechtes selbst. Wird durch Angebot und Nachfrage an der Börse bestimmt.

Bezugsverhältnis von Aktien – Formel & Berechnung

Das Bezugsverhältnis von Aktien kann mithilfe von zwei verschiedenen Formeln berechnet werden. Die erste Methode greift auf das Kapital des Unternehmens zurück, während die zweite Methode die Menge an Aktien nutzt. In beiden Fällen wird der bisherige Kapitalbetrag oder Aktienbestand durch den Betrag geteilt, um den eine Erhöhung stattfindet. Die Formel lauten wie folgt:

Bezugsverhältnis~(Option~I)=\frac{bisheriges~Grundkapital}{neues~ Grundkapital-bisheriges~ Grundkapital}
Bezugsverhältnis~(Option~II)=\frac{bisheriger~Aktienbestand}{Anzahl~junger~Aktien}

Das Bezugsverhältnis ergibt immer eine positive Zahl. Je höher der Wert, desto mehr Aktien muss ein Investor halten, um eine junge Aktie erwerben zu können. Ein hohes Bezugsverhältnis von Aktien ist jedoch auch ein Indiz dafür, dass nur eine geringe Kapitalerhöhung durchgeführt wurde.

Kurz gesagt: Entscheidend für das Bezugsverhältnis ist weder der Kurs einer Aktie noch die aktuelle Anzahl an Aktien im Umlauf. Die Höhe des Bezugsverhältnisses hat vielmehr damit zu tun, wie hoch die Kapitalerhöhung des Unternehmens ausfällt.

Bezugsverhältnis bei einem Aktiensplit

Das Bezugsverhältnis von Aktien kommt nicht ausschließlich bei Kapitalerhöhungen zum Tragen. Auch bei einem Aktiensplit, also einer Mengenveränderung der gehandelten Aktien, wird eine Form des Bezugsverhältnisses verwendet. Der Investor hat in diesem Fall jedoch keine Wahlrechte und das Bezugsverhältnis wird direkt vom Unternehmen festgelegt.

Beispiel: Eine Aktie notiert zu einem Kurs von 1.000 Euro. Das Unternehmen möchte die Aktie handelbarer machen und entscheidet sich für einen 1:4 Split. Eine alte Aktie wird folglich durch 4 neue Aktien ersetzt. Bei diesem Vorgang fließt dem Unternehmen weder Kapital zu, noch ab. Jedoch verringert sich der Aktienkurs gemäß dem Bezugsverhältnis auf 250 Euro. Die Überlegung hinter diesem Schritt ist, dass die Aktie häufiger gehandelt wird, weil auch Anleger mit geringerem Kapital einen Kauf bewältigen können.

Beispiel für das Bezugsverhältnis von Aktien

Ein Investor hält 100 Aktien eines Unternehmens. Dieses Unternehmen verfügt über ein Grundkapital von 50 Millionen Euro. Im Umlauf befinden sind 500.000 Aktien. Das Unternehmen beschließt auf der Hauptversammlung, das Grundkapital von 50 Millionen Euro auf 60 Millionen Euro anzuheben. Das bedeutet gleichzeitig die Ausgabe 100.000 junger Aktien. Aus diesen Informationen ergeben sich folgende Rechenwege, um das Bezugsverhältnis der Aktien zu ermitteln.

Bezugsverhältnis=\frac{50~Mio.~EUR}{60~Mio.~EUR-50~Mio.~EUR}=5
Bezugsverhältnis =\frac{500.000~Aktien}{100.000~Aktien}=5

Beide Berechnungen ergeben ein Bezugsverhältnis von 5 beziehungsweise 5:1. Dem Investor werden in diesem Beispiel 100 Bezugsrechte für junge Aktien eingebucht, da er 100 Altaktien besitzt. Gemäß dem Bezugsverhältnis benötigt der Investor 5 Altaktien beziehungsweise 5 Bezugsrechte, um eine junge Aktie kaufen zu dürfen. Er kann also 20 junge Aktien kaufen. Der neue Aktienbestand von 120 Stück verschafft dem Investor die gleiche Ausgangssituation, wie zuvor.

Hinweis: Der Bezugskurs, also der Preis der jungen Aktien, muss nicht mit dem bisherigen Kurs der Aktie übereinstimmen. Tendenziell liegt er unterhalb des bisherigen Kurses. Dennoch sollte auch vor dem Bezug junger Aktien ermittelt werden, ob sich deren Erwerb lohnt, da das Unternehmen Eigenkapital aufnimmt und damit auch der Gewinn auf mehr Anteilseigner aufzuteilen wird, als zuvor.

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