FATCA-Klassifizierung für VV GmbHs („Trading GmbHs“)

Autor: Philipp Berger

Eine vermögensverwaltende GmbH (teils auch “Trading GmbH”) sowie weitere Unternehmensformen wie Stiftungen, Holdings, Unternehmergesellschaften (UG), Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Genossenschaften, Aktiengesellschaften (AG) und ähnliche müssen eine FATCA-Klassifizierung vornehmen. Ziel des FACTA ist es, die Bekämpfung von Steuerflucht und die Förderung der Steuerehrlichkeit zu fördern.

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Was ist FATCA?

Der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) ist ein amerikanisches Gesetz, das den Austausch von steuerrelevanten Daten zwischen den USA und Deutschland festlegt. Diese FATCA-Klassifikation kann komplex wirken, da Rechtsträger mehreren FATCA-Typen entsprechen können.

Wer muss eine FATCA-Klassifizierung vornehmen?

Jedes deutsche Unternehmen, das Geschäftsbeziehungen mit den USA unterhält, muss sich selbst nach den FATCA-Regelungen einstufen, um festzustellen, ob und inwiefern es meldepflichtig ist. Hierunter fallen auch vermögensverwaltende GmbHs bei der Eröffnung eines Depots (“Trading GmbHs”), beispielsweise bei Interactive Brokers oder CapTrader.

Welche Rechtsträger sind gemäß FATCA meldepflichtig?

Vor allem deutsche Finanzinstitute (sog. Foreign Financial Institutions (FFI)) sind von dem FATCA-Gesetz betroffen, aber auch bestimmte deutsche Unternehmen, darunter auch mit vermögensverwaltendem Zweck, müssen den Melde- und Offenlegungspflichten von FATCA nachkommen.

Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die mehr als die Hälfte ihrer Einkünfte aus passiven Quellen in den USA beziehen (bspw. Investitionen), wie dies bei einer VV GmbH oder Trading GmbH der Fall sein kann.

Das folgende vereinfachte Flowchart dient als erste Orientierung, ob ein Unternehmen als passiver NFFE (engl.: Passive Nonfinancial Foreign Entities (NFFE)) einzustufen ist.

FATCA-Klassifizierung für Trading GmbHs - Flowchart

Welche FACTA-Klassifikation hat eine Trading GmbH?

In den meisten Fällen wird eine vermögensverwaltende GmbH nach FATCA als eine passive NFFE bzw. passives Unternehmen eingestuft.

  • Aktive NFFE: Ein aktives Unternehmen generiert den größten Teil ihres Bruttoeinkommens (über 50 %) aus realwirtschaftlichen Aktivitäten, wie beispielsweise dem Verkauf von Waren. Ein Praxisbeispiel wäre ein Autohersteller, der seine Haupteinnahmen durch den Verkauf von Autos erzielt, und nicht durch Investitionen in Finanzprodukte.
  • Passive NFFE: Im Gegensatz dazu erwirtschaftet ein sogenanntes passives ausländisches Nicht-Finanzinstituts mehr als die Hälfte seines Bruttoeinkommens und/oder seines Vermögens aus passiven Einkommensquellen wie Aktienhandel, Zinsen, Futures, Dividenden, Devisen- oder Stillhaltergeschäften.

Angaben im Formular W-8BEN-E zur FATCA-Klassifizierung

Trading GmbHs, die für FATCA-Zwecke als passive NFFE gelten, füllen in der Regel zusätzlich das Formular W-8BEN-E aus. Dieses wird entweder von ihrem Broker zur Verfügung gestellt oder kann bei der IRS heruntergeladen werden. Durch das Ausfüllen des Formulars kann eine Doppelbesteuerung der US-amerikanischen Einkünfte der GmbH vermieden werden.

Hinweis: Die folgenden Beispiele zur FATCA-Klassifizierung dienen lediglich der Veranschaulichung und decken nicht alle möglichen Szenarien ab. Bitte konsultieren Sie Ihren Steuerberater, wenn Sie unsicher sind, wie die W-8 Formulare auszufüllen sind.

Steuerklassifikation und FATCA-Klassifizierung

Im nachfolgenden Auszug aus dem Formular W-8BEN-E, mit dem ausländische Unternehmen ihren Status im Rahmen des US-Steuergesetzes FATCA dokumentieren, legt die vermögensverwaltende GmbH in den hervorgehobenen Bereichen „Corporation“ und „Passive NFFEE. Complete Part XXVI“ die für ihre Berichterstattung an die US-Steuerbehörden relevanten FATCA-Kategorien fest.

Steuerklassifikation und FATCA-Klassifizierung bei einem W-8BEN-E Formular

Steuervergünstigungen

Dieser Auszug aus dem Vordruck W-8BEN-E ist von Trading GmbHs auszufüllen, um zu bescheinigen, dass sie Anspruch auf bestimmte Vergünstigungen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Deutschland haben. Es sind verschiedene Kategorien von Begünstigten aufgeführt, von denen eine angekreuzt werden muss, um die entsprechenden Steuervorteile in Anspruch nehmen zu können.

Angaben für Steuervergünstigungen bei einem W-8BEN-E Formular

Eingaben einer passiven NFFE

In diesem Abschnitt des Formulars W-8BEN-E müssen passive ausländische Nichtfinanzinstitute (passive NFFE) wie vermögensverwaltende GmbHs bestätigen, dass sie keine Finanzinstitute sind, und gegebenenfalls Informationen über ihre beherrschenden US-Gesellschafter bereitstellen, um den FATCA-Meldepflichten nachzukommen.

Angaben einer passiven NFFE bei einem W-8BEN-E Formular

Hinweis: Das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular W-8BEN-E gilt ab dem Tag der Unterzeichnung bis zum Ende des dritten darauf folgenden Kalenderjahres, es sei denn, das Formular muss aus anderen Gründen geändert werden (z. B. Änderung der Anschrift, des Firmennamens oder der Rechtsform des Unternehmens).

Was passiert, wenn eine FATCA-Klassifizierung verweigert wird?

Kommt eine meldepflichtige Trading GmbH ihre Meldepflichten nicht nach, sind US-Unternehmen, die als Zahlstelle fungieren, verpflichtet, auf bestimmte FATCA-relevante Zahlungen eine Quellensteuer in Höhe von 30 % einzubehalten.

Die Quellensteuer wird unter anderem auf folgende Zahlungen erhoben:

  •     Regelmäßige Zahlungen aus US-Investitionen wie Zinsen, Dividenden und Mieteinnahmen.
  •     Erlöse aus dem Verkauf von Aktien, Derivaten wie z. B. Optionen und Futures sowie sonstigen Wertpapieren.
  •     Zahlungen aus indirekten Investitionen in den USA, z.B. aus Anteilen an Aktienfonds.

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