EMIR/MiFIR: Depoteröffnung für VV GmbHs („Trading GmbHs“)

Autor: Philipp Berger

Eine vermögensverwaltende GmbH (teils auch „Trading GmbH“) sowie weitere Unternehmensformen wie Stiftungen, Holdings, Unternehmergesellschaften (UG), Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Genossenschaften, Aktiengesellschaften (AG) und ähnliche müssen bei der Depoteröffnung je nach Rechtsform, Tätigkeit und gehandelten Produkten bestimmte Angaben zu LEI, EMIR sowie MiFIR bzw. MiFID II machen.

EMIR ist insbesondere relevant, wenn die Gesellschaft Derivatekontrakte abschließt. MiFIR/MiFID II betrifft eine typische vermögensverwaltende GmbH in der Regel nicht als eigene Transaktionsmeldepflicht, sondern vor allem über die Angaben, die der Broker für seine regulatorischen Pflichten benötigt.

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Wer muss Angaben nach EMIR/MiFIR machen?

Die EMIR (European Market Infrastructure Regulation) betrifft unter anderem in der EU ansässige Unternehmen, wenn sie Derivatekontrakte abschließen. Eine vermögensverwaltende GmbH oder Trading GmbH ist dabei häufig eine nichtfinanzielle Gegenpartei (Non-Financial Counterparty, NFC), sofern sie weder als finanzielle Gegenpartei (Financial Counterparty, FC) noch als zentrale Gegenpartei (CCP) einzustufen ist.

Dies gilt auch dann, wenn die vermögensverwaltende GmbH Derivate wie Optionen oder Futures außerbörslich (Over The Counter, OTC) oder an Terminbörsen, z.B. mit Interactive Brokers, Lynx oder CapTrader, handeln möchte.

Darüber hinaus muss die Trading GmbH häufig angeben, ob sie selbst eine Wertpapierfirma bzw. Investmentfirma ist, die nach MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation) transaktionsmeldepflichtig ist. Bei einer typischen vermögensverwaltenden GmbH, die lediglich eigenes Vermögen verwaltet und keine regulierten Wertpapierdienstleistungen für Dritte erbringt, ist dies in der Regel nicht der Fall.

Hinweis: Bestimmte Rechtsträger oder Strukturen, etwa Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Versicherungen, UCITS oder bestimmte AIF-Strukturen, können ebenfalls unter EMIR als finanzielle Gegenpartei gelten. Maßgeblich sind daher die tatsächliche Tätigkeit, die rechtliche Struktur und die regulatorische Einordnung.

Was muss eine Trading GmbH für EMIR/MiFIR angeben?

Für EMIR- und MiFIR-Angaben ist zunächst eine Unternehmenskennung („LEI-Nummer“) erforderlich. In diesem Leitfaden wird davon ausgegangen, dass die LEI bereits vorhanden ist. Andernfalls kann diese gegebenenfalls beim Broker oder in jedem Fall bei entsprechenden Dienstleistern beantragt werden.

Wichtig ist, dass die LEI nicht nur einmal beantragt, sondern auch aktuell gehalten bzw. regelmäßig verlängert wird. Für EMIR werden unter anderem LEI, UTI (Unique Transaction Identifier) und gegebenenfalls ISIN als Datenstandards verwendet. Für MiFIR nutzt die meldepflichtige Wertpapierfirma die LEI zur Identifikation juristischer Personen.

Antrag auf Erteilung eines LEI - Kontoeröffnung VV GmbH bei Interactive Brokers

Zusätzlich fragen Broker je nach Konstellation weitere Angaben ab, etwa die EMIR-Gegenparteikategorie, den Unternehmens- bzw. Branchensektor, die Delegation des EMIR-Reportings sowie die Frage, ob Derivate der Absicherung von Risiken aus Geschäftstätigkeit oder Treasury-Finanzierung dienen.

Aktueller Hinweis zu EMIR-REFIT und EMIR 3

Seit dem 29. April 2024 gelten die überarbeiteten EMIR-REFIT-Vorgaben für das Reporting. Dadurch können sich Broker-Masken, Feldbezeichnungen und technische Meldeprozesse gegenüber älteren Anleitungen geändert haben. Die folgenden Screenshots und Beispiele sind daher als Orientierung zu verstehen und sollten mit den aktuellen Angaben im jeweiligen Broker-Portal abgeglichen werden.

Mit EMIR 3 wurde außerdem unter anderem die sogenannte Active-Account-Pflicht eingeführt. Diese kann für finanzielle und nichtfinanzielle Gegenparteien relevant werden, die clearingpflichtig sind und bestimmte Schwellen überschreiten. Für eine typische vermögensverwaltende GmbH, die als NFC- unterhalb der Clearingschwelle eingestuft ist, steht diese Pflicht regelmäßig nicht im Vordergrund.

EMIR-Angaben bei Interactive Brokers

Um zu veranschaulichen, wie eine vermögensverwaltende GmbH die EMIR-Angaben im Rahmen der Depoteröffnung machen könnte, werden in diesem Abschnitt beispielhafte Schritte und Details bei Interactive Brokers beschrieben.

Die folgenden Beispiele dienen lediglich der Veranschaulichung und decken nicht alle möglichen Szenarien ab. Andere Broker, andere IBKR-Einheiten oder spätere Änderungen der Eingabemasken können abweichende Angaben oder Feldbezeichnungen verwenden.

Art der Gegenpartei

Bei der Frage zur Art der Gegenpartei wählt eine vermögensverwaltende GmbH häufig:

Nicht finanzielle Gegenpartei UNTERHALB der Clearingschwelle (NFC-)

Dies ist jedoch nur dann sachgerecht, wenn die Gesellschaft tatsächlich keine finanzielle Gegenpartei oder CCP ist und die maßgeblichen Clearing-Schwellen nicht überschreitet. Wird die Schwelle überschritten oder wird die erforderliche Berechnung nicht vorgenommen, kann eine Einstufung als NFC+ bzw. eine Clearingpflicht relevant werden.

Die von der ESMA veröffentlichten Clearing-Schwellen betragen derzeit 1 Mrd. EUR Bruttonominalwert für Kredit- und Aktienderivate, 3 Mrd. EUR für Zins- und FX-Derivate sowie 4 Mrd. EUR für Waren- und sonstige Derivate.

Bei nichtfinanziellen Gegenparteien sind für die Berechnung insbesondere nicht geclearte OTC-Derivatepositionen relevant, soweit diese nicht objektiv messbar Risiken aus Geschäftstätigkeit oder Treasury-Finanzierung reduzieren.

Unternehmens- bzw. Branchensektor

Ist die GmbH als NFC- eingestuft, ist sie gerade keine finanzielle Gegenpartei. Falls der Broker dennoch eine Auswahl zum Unternehmens- oder Branchensektor abfragt, sollte diese anhand der tatsächlichen Tätigkeit der Gesellschaft sowie der LEI- und Registerdaten vorgenommen werden.

Wenn die Auswahlmaske eine Kategorie wie „Erbringung von sonstigen Dienstleistungen“ oder eine ähnliche Kategorie enthält, sollte diese nur gewählt werden, wenn sie die tatsächliche Tätigkeit der Gesellschaft zutreffend beschreibt. Bei Unsicherheit ist die Einordnung mit dem Broker, dem LEI-Registereintrag oder einem fachkundigen Berater abzugleichen.

EMIR Gegenpartei bestimmen - Kontoeröffnung VV GmbH bei Interactive Brokers

Auswahl anhand der tatsächlichen Geschäftstätigkeit.

EMIR-Reporting-Delegierung

Bei der Frage, ob das Reporting der EMIR-Transaktionen an den Broker delegiert werden soll und der Broker die erforderlichen Berichte im Namen der GmbH einreicht, wird häufig die Option „Ja“ ausgewählt, wenn das Unternehmen diese Meldungen nicht selbst vornehmen möchte.

Die Delegation bedeutet jedoch nicht in jedem Fall, dass die Gesellschaft keine eigenen Pflichten mehr beachten muss. Bei OTC-Derivaten zwischen einer finanziellen Gegenpartei und einer NFC- ist die finanzielle Gegenpartei grundsätzlich für die Meldung auf Rechnung beider Gegenparteien verantwortlich und rechtlich haftbar. Die NFC- muss aber korrekte Angaben bereitstellen.

Bei anderen Konstellationen, etwa bei börsengehandelten Derivaten, NFC+/NFC-Konstellationen oder Drittlandssachverhalten, sollte die konkrete Verantwortlichkeit gesondert geprüft werden.

Bei der Frage, ob die Meldung der EMIR-Transaktionen an den Broker delegiert werden soll und ob der Broker die erforderlichen Meldungen im Namen der VV GmbH einreichen soll, wird die Option „Ja“ gewählt, wenn das Unternehmen diese Meldungen nicht selbst vornehmen möchte. Falls verfügbar und vom Broker vorgesehen, kann zusätzlich „Please generate regulatory drop copies for EMIR“ gewählt werden, um regulatorische Kopien der Meldungen zu erhalten.

EMIR Transaktionsmeldungen - Kontoeröffnung VV GmbH bei Interactive Brokers

Fragen zu gewerblichen Tätigkeiten oder zur Finanzverwaltung

Außerdem kann abgefragt werden, ob das Konto für kommerzielle Aktivitäten oder Finanzmanagement im Sinne von EMIR verwendet wird. Diese Frage ist nicht mit einer Erlaubnisfrage nach § 34f GewO gleichzusetzen.

Maßgeblich ist, ob die Derivate objektiv messbar Risiken aus der Geschäftstätigkeit oder aus der Treasury-Finanzierung reduzieren. Bei einer reinen vermögensverwaltenden GmbH, die für eigene Rechnung spekulativ oder zur Kapitalanlage handelt, ist die Frage häufig mit „Nein“ zu beantworten. Werden Derivate dagegen zur Absicherung konkreter Zins-, Währungs-, Rohstoff- oder sonstiger Geschäftsrisiken eingesetzt, kann „Ja“ sachgerecht sein.

MiFIR / MiFID II Angaben

Bei MiFIR wird gefragt, ob die VV GmbH eine Investmentfirma bzw. Wertpapierfirma ist, die den MiFIR-Berichtspflichten unterliegt. In der Regel trifft hier „Nein“ zu, wenn die GmbH lediglich eigenes Vermögen verwaltet und keine erlaubnispflichtigen Wertpapierdienstleistungen für Dritte erbringt.

MiFIR Angaben - Kontoeröffnung VV GmbH bei Interactive Brokers

Die MiFIR-Transaktionsmeldung nach Art. 26 MiFIR trifft grundsätzlich Wertpapierfirmen, die Transaktionen in Finanzinstrumenten ausführen. Eine typische vermögensverwaltende GmbH ist daher regelmäßig nicht selbst nach MiFIR transaktionsmeldepflichtig. Sie muss dem Broker jedoch insbesondere eine gültige LEI und weitere Kundendaten bereitstellen, damit der Broker seine eigenen Meldepflichten erfüllen kann.

Häufige Fragen

Was ist EMIR?

Ziel der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) ist es, systemische Risiken im europäischen Derivatemarkt einzudämmen. EMIR trat im August 2012 in Kraft.

Die Reportingpflicht für meldepflichtige Derivatekontrakte gilt insbesondere für Derivate, die vor dem 12. Februar 2014 abgeschlossen wurden und an diesem Tag noch bestanden, sowie für Derivate, die ab dem 12. Februar 2014 abgeschlossen wurden. Seit dem 29. April 2024 gilt das überarbeitete EMIR-REFIT-Reporting.

Was ist MiFIR?

MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation) ist Teil des größeren MiFID-II-Rahmens. Ziel ist es, Marktintegrität, Transparenz und Anlegerschutz auf den europäischen Finanzmärkten zu verbessern. Die MiFIR ist im Januar 2018 in Kraft getreten. Die Transaktionsmeldepflicht nach Art. 26 MiFIR richtet sich grundsätzlich an Wertpapierfirmen, die Transaktionen in Finanzinstrumenten ausführen.

Muss eine Trading GmbH unter EMIR Reportings erstellen?

Ja, sofern die Trading GmbH bzw. vermögensverwaltende GmbH Derivatekontrakte abschließt, sind EMIR-Pflichten zu beachten. Je nach Konstellation kann die Meldung durch eine finanzielle Gegenpartei erfolgen oder an den Broker bzw. einen Dienstleister delegiert werden.

Unternehmen ohne Derivategeschäfte müssen keine EMIR-Derivatemeldungen abgeben. Privatanleger als natürliche Personen sind von den EMIR-Reportingpflichten in der Regel nicht direkt betroffen.

Was ist eine Non-Financial Counterparty (NFC)?

Eine Non-Financial Counterparty (NFC) ist ein in der EU ansässiges Unternehmen, das weder als finanzielle Gegenpartei (FC) noch als zentrale Gegenpartei (CCP) einzustufen ist.

NFCs werden danach unterschieden, ob sie unter oder über den maßgeblichen Clearing-Schwellen liegen.

Eine NFC unterhalb der Clearing-Schwelle wird als NFC- bezeichnet.
Überschreitet eine NFC die relevante Schwelle oder nimmt sie die erforderliche Berechnung nicht vor, kann sie als NFC+ gelten und zusätzlichen Pflichten unterliegen.

Eine Trading GmbH oder vermögensverwaltende GmbH gilt daher als NFC- nur, wenn die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.

Welche Clearing-Schwellen gelten für NFCs?

Die Clearing-Schwellen werden je Derivateklasse festgelegt und regelmäßig überprüft. Nach den derzeit veröffentlichten ESMA-Werten liegen sie bei 1 Mrd. EUR Bruttonominalwert für Kredit- und Aktienderivate, 3 Mrd. EUR für Zins- und FX-Derivate sowie 4 Mrd. EUR für Waren- und sonstige Derivate.

Kann das EMIR-Reporting an den Broker delegiert werden?

Ja, die operative Einreichung der EMIR-Meldungen kann häufig an den Broker oder einen spezialisierten Dienstleister delegiert werden. Die Delegation ersetzt jedoch nicht die Pflicht, die eigene Gegenparteikategorie korrekt zu bestimmen und dem meldenden Institut richtige Angaben zur Verfügung zu stellen.

Müssen Unterlagen zu Derivaten aufbewahrt werden?

Ja. EMIR sieht vor, dass Aufzeichnungen zu Derivatekontrakten und deren Änderungen für mindestens fünf Jahre nach Beendigung des jeweiligen Kontrakts aufzubewahren sind.

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