Aktiendividende – Definition & Beispiel

Autor: Maik Engelkamp Inhaltlich geprüft von: Philipp Berger

Aktiendividende - Definition
Aktiendividende - Definition

Aktiendividende (häufig auch Wahldividende, engl. Scrip Dividend) bezeichnet eine Sonderform der Gewinnausschüttung, bei der Aktionäre zwischen einer Bardividende und der (vollen oder teilweisen) Erfüllung des Dividendenanspruchs in Aktien wählen können.

Wirtschaftlich ähnelt das einer Reinvestition, weil der Dividendenanspruch in zusätzliche Aktien umgewandelt wird. Die Abwicklung unterscheidet sich jedoch vom „normalen“ Nachkauf über die Börse.

Aktiendividende, Stockdividende und DRIPs

Wichtig zur Begriffsabgrenzung:

  • Aktiendividende / Wahldividende (Scrip Dividend): Wahlrecht „Cash oder Aktien“ (typisch in Deutschland/Europa).
  • Stock Dividend (engl.): häufig eine nicht-wahlweise Zuteilung zusätzlicher Aktien an alle Aktionäre. Der Begriff wird allerdings je nach Rechtsraum unterschiedlich verwendet.
  • DRIP (Dividend Reinvestment Plan): ein (Broker- oder Unternehmens-)Programm, das Cash-Dividenden automatisch zum Kauf weiterer Aktien nutzt. Es ist keine eigene Ausschüttungsform.

Die Aktien für eine Aktiendividende stammen je nach Ausgestaltung entweder aus dem eigenen Bestand (eigene Aktien) oder werden im Rahmen einer Kapitalerhöhung geschaffen (in der Praxis häufig über eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, bei der Dividendenansprüche eingebracht werden).

Hinweis: Bei Dividend Reinvestment Plans (DRIPs) werden ausgezahlte Bardividenden automatisch (häufig auch in Bruchteilen) in zusätzliche Aktien reinvestiert. Das ist im Effekt ähnlich (mehr Aktien), aber rechtlich/technisch etwas anderes als eine Wahldividende/Scrip Dividend.

Stockdividende oder Bardividende?

Ob eine Aktiendividende angeboten wird, hängt vom jeweiligen Unternehmen und dem konkreten Bezugsangebot ab. Besteht ein Wahlrecht, informiert die Depotbank/Broker den Aktionär in der Regel über:

  • die Wahlfrist (bis wann eine Weisung erteilt werden muss),
  • das Bezugsverhältnis bzw. den Referenz-/Bezugspreis (häufig ein Durchschnittskurs über mehrere Handelstage, teils mit Abschlag),
  • die Abwicklung (z. B. ob die Wahl für alle oder auch nur für einen Teil der gehaltenen Aktien möglich ist).

Ohne Weisung gilt in vielen Angeboten: Es erfolgt die Standardoption (häufig die Barauszahlung). Zusätzlich setzen manche Depotbanken interne, ggf. frühere Bearbeitungsfristen als im Bezugsangebot genannt.

Steuern in Deutschland (Grundprinzip)

In Deutschland sind Dividenden grundsätzlich steuerpflichtige Kapitalerträge. Üblicherweise wird die Kapitalertragsteuer (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) durch die Bank/Depotstelle einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Das gilt auch dann, wenn die Dividende (ganz oder teilweise) in Aktien erfüllt wird.

In der Praxis wird das je nach Angebot so gelöst:

  • Sockeldividende / fester Baranteil: Ein Teil der Dividende wird immer in bar ausgezahlt, damit die Steuer einbehalten werden kann.
  • Belastung des Verrechnungskontos: Falls kein ausreichender Baranteil vorgesehen ist, kann die Depotbank zur Begleichung der Steuer das Konto belasten. Die Einzelheiten sind vom Depotbank- und Angebotsmodell abhängig.

Nicht verwechseln: „Gratisaktien“/Berichtigungsaktien aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln sind steuerlich anders einzuordnen als eine Wahldividende (KapErhStG § 1). Eine klassische Aktiendividende (Wahlrecht Cash oder Aktien) ist regelmäßig eine Dividendenzahlung – und damit grundsätzlich steuerrelevant.

Hinweis: Dieser Abschnitt ersetzt keine steuerliche Beratung. Maßgeblich sind stets Bezugsangebot/Emittentenunterlagen sowie die Regelungen der depotführenden Stelle.

Vorteile

  • Bequeme Wiederanlage: Wer langfristig investiert, kann die Dividende (wirtschaftlich) direkt in zusätzliche Aktien umwandeln – ohne separaten Kaufauftrag beim Broker.
  • Compounding-Effekt: Mehr Aktien können künftig zu höheren Dividendenzahlungen führen, wenn das Unternehmen weiterhin Dividenden je Aktie zahlt.
  • Mögliche Konditionsvorteile: Einige Angebote arbeiten mit einem Referenzpreis (z. B. Durchschnittskurs) und ggf. einem Abschlag; außerdem entfallen je nach Broker/Angebot separate Orderkosten.
  • Liquiditätsvorteil für das Unternehmen: Unternehmen können (teilweise) Liquidität schonen, was in bestimmten Situationen ein Motiv für diese Ausschüttungsform ist.

Nachteile

  • Gebühren & Aufwand: Manche Broker erheben Weisungsgebühren. Diese sollten mit normalen Ordergebühren verglichen werden.
  • Steuerzahlung trotz Aktienerhalt: Auch bei Aktiendividende sind Steuern grundsätzlich fällig. Je nach Struktur kann ein Baranteil („Sockeldividende“) helfen – ansonsten kann Liquidität auf dem Verrechnungskonto nötig sein.
  • Keine Bruchteile (häufig): Viele Programme geben keine Bruchteile aus. Üblich ist eine Abrundung auf ganze Aktien und ein Cash-Ausgleich (oder ein Cash-Saldo). Es gibt aber auch Modelle, in denen Bruchteile nicht ausgeglichen werden und der Vorteil daraus dem Emittenten zufällt – daher sollten die Angebotsbedingungen genau gelesen werden.
  • Keine Renditegarantie: Eine höhere künftige Bardividende ist nicht sicher, weil Dividendenpolitik und Geschäftsentwicklung variieren. Zudem kann es (bei Aktienausgabe) zu Preis-/Verwässerungseffekten kommen, die im Marktpreis reflektiert werden.

Gründe für eine Aktiendividende

Häufige Gründe für die Ausschüttung einer Aktiendividende sind:

  • Liquiditäts- und Kapitalerhalt: Diese Ausschüttungsform wird insbesondere dann eingesetzt, wenn der Zugang zu Fremdkapital teuer oder eingeschränkt ist oder Liquidität im Unternehmen geschont werden soll.
  • Dividendenpolitik & Flexibilität: Statt die Dividende zu kürzen, kann ein Unternehmen (teilweise) die Aktie als Erfüllungsalternative anbieten. Das kann Ausschüttungen stabilisieren helfen – ersetzt aber keine nachhaltige Ertragskraft.
  • Bilanz-/Finanzierungsüberlegungen: Bei größeren Investitionen, erhöhtem Finanzierungsbedarf oder (re-)finanzierungsintensiven Phasen kann eine (teilweise) Aktiendividende helfen, Liquidität im Unternehmen zu behalten.

Beispiel für eine Aktiendividende

Ein Aktionär hält 100 Aktien der XYZ AG. Das Unternehmen beschließt eine Dividende von 5 USD je Aktie und bietet eine Wahldividende an.

  • Brutto-Dividendenanspruch: 100 × 5 USD = 500 USD
  • Scrip-Referenzpreis: 97,50 USD (z. B. Durchschnittskurs über mehrere Tage, ggf. mit Abschlag)

Die rechnerische Aktienanzahl ergibt sich aus:

\frac{100 \cdot 5~USD}{97{,}50~USD} = 5{,}1282...

Da häufig nur ganze Aktien zugeteilt werden, wird abgerundet:

5{,}1282... \Rightarrow 5~neue~Aktien

Der verbleibende Restbetrag (je nach Angebotsbedingungen als Barausgleich/Cash-Saldo oder anderweitig geregelt) wäre in diesem Beispiel:

500~USD - (5 \cdot 97{,}50~USD) = 12{,}50~USD

Der Aktionär hält danach 105 Aktien (zuzüglich ggf. eines Cash-Ausgleichs).

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