Bardividende – Definition & Beispiel
Bardividende (engl. „Cash Dividend“) bezeichnet eine Dividende, die ein Unternehmen in Geldform (Buchgeld) an seine Aktionäre ausschüttet. Sie ist die häufigste Form der Dividendenausschüttung und wird je nach Unternehmen z. B. jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder (seltener) monatlich ausgezahlt.
Bardividende, Bruttodividende und Nettodividende
Die Bardividende wird im Sprachgebrauch teilweise unscharf verwendet. Für Klarheit gilt hier:
- Bardividende: Ausschüttung in Geld (Buchgeld).
- Bruttodividende: Dividendenbetrag vor Steuerabzug beim Aktionär.
- Nettoauszahlung / Nettodividende: tatsächlich gutgeschriebener Betrag nach Steuerabzug (und nach Berücksichtigung von Freistellungen).
Besteuerung der Bardividende (Deutschland)
Für Privatanleger sind Bardividenden grundsätzlich steuerpflichtige Kapitalerträge. In der Praxis führt die depotführende Bank die Steuer meist direkt ab (sog. Quellenabzug/Steuerabzug an der Quelle), sodass viele Anleger keine eigene Berechnung durchführen müssen.
Typische Bestandteile des Steuerabzugs:
- Abgeltungsteuer / Kapitalertragsteuer: 25% auf den steuerpflichtigen Betrag.
- Solidaritätszuschlag: 5,5% auf die Kapitalertragsteuer.
- Kirchensteuer (optional): fällt an, wenn Kirchensteuerpflicht besteht (Höhe abhängig vom Bundesland).
Sparer-Pauschbetrag (Freistellung)
Kapitalerträge können bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags steuerfrei bleiben, wenn ein Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegt ist.
Stand 2026:
- Einzelperson: 1.000 Euro
- Ehegatten / Lebenspartner: 2.000 Euro (bei Zusammenveranlagung)
Beispiel mit Sparer-Pauschbetrag
Ein Aktionär erhält im Jahr eine Bardividende (Bruttodividende) von 1.600 Euro. Er hat einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro erteilt. Dann wird der Steuerabzug (ohne Kirchensteuer) typischerweise wie folgt berechnet:
| Position | Betrag (€) |
|---|---|
| Dividendenauszahlung (Brutto) | 1.600,00 € |
| – Sparer-Pauschbetrag (Freistellung) | – 1.000,00 € |
| = Steuerpflichtiger Betrag | 600,00 € |
| 25% Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) | 150,00 € |
| 5,5% Solidaritätszuschlag (auf 150,00 €) | 8,25 € |
| = Nettoauszahlung nach Steuerabzug (ohne Kirchensteuer) | 1.441,75 € |
Bardividende vs. Aktiendividende
Eine alternative Form der Ausschüttung ist die Aktiendividende (engl. „Scrip Dividend“). Dabei erhalten Aktionäre statt einer (vollständigen) Barauszahlung zusätzliche Aktien – häufig in Form eines Wahlmodells, bei dem Aktionäre zwischen Bar- und Aktienkomponente wählen können.
- Bardividende: Auszahlung der Nettodividende in Geld (Buchgeld). Der Aktienbestand bleibt unverändert.
- Aktiendividende (Scrip Dividend): Ausgabe zusätzlicher Aktien (oder ein Wahlrecht zwischen Bar und Aktien). Der Aktienbestand des Aktionärs steigt, die Ausschüttung erfolgt ganz oder teilweise „in Aktien“.
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