Partiarisches Darlehen – Definition und Bedeutung

Autorin: Inhaltlich geprüft von: Philipp Berger

Ein partiarisches Darlehen, auch bekannt als “Beteiligungsdarlehen”, ist ein Kredit, bei dem der Darlehensgeber (Vertragspartner, der sein Geld verleihen möchte) einen Anteil am Gewinn (lat. pars = Anteil, partiarisch = mit Gewinnbeteiligung) oder Umsatz des Unternehmens erhält.

In Zeiten geringer Zinsen locken partiarische Darlehen mit hohen Renditen, die über dem gegenwärtigen Marktniveau liegen. Vermehrt stoßen Anleger, die auf der Suche nach hohen Zinsen in einem Niedrigzinsumfeld sind, auf Werbeangebote für partiarische Darlehen. Dabei sollte sich der Anleger bewusst machen, dass grundsätzlich hohe Renditen mit höheren Verlustrisiken verbunden sind.

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Partiarisches Darlehen – Definition

Ein partiarisches Darlehen stellt ein Finanzierungsinstrument dar, welches dem Darlehensgeber für die Überlassung seines Geldes eine prozentuale Beteiligung am unternehmerischen Erfolg gewährt.

Häufig bezieht sich die Gewinnbeteiligung auf eine bestimmte Investition bzw. Projekt eines Unternehmens, zu dessen Finanzierung das Darlehen gewährt wurde. Neben der Gewinnbeteiligung (als Hauptgewicht) kann eine zusätzliche feste Verzinsung vereinbart werden.

Sonderdarlehen

Zudem stellt ein partiarisches Darlehen eine Sonderform eines Darlehens dar. Es umfasst grundsätzlich mittel- bis langfristige Kredite, die der Darlehensgeber (Geldgeber, Gläubiger oder Fremdkapitalgeber) in einer Summe auszahlt und für die eine regelmäßige Tilgung vereinbart wird.

Der Darlehensnehmer kann den zur Verfügung stehenden Geldbetrag für seine unternehmerischen Zwecke nutzen. Gleichzeitig ist der Darlehensnehmer verpflichtet, den geschuldeten Zins zu entrichten und den Geldbetrag bei Fälligkeit zurückzuzahlen.

Rückzahlungen

Eine Verpflichtung zur regelmäßigen Zinszahlung besteht im Rahmen eines Beteiligungsdarlehens grundsätzlich nicht. Rückzahlungen werden variabel in Abhängigkeit des unternehmerischen Erfolgs des “Schuldners” getätigt. Somit ist die Höhe der Auszahlungen an den Darlehensgeber direkt abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.

In der folgenden Abbildung werden die Zahlungsflüsse zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer vereinfacht dargestellt.

Partiarisches Darlehen - Zahlungsflüsse

Bedingungen und Voraussetzungen

Nach dem Kleinanlegerschutzgesetz vom 03.07.2015 müssen Anbieter von partiarischen Darlehen ein Prospekt erstellen. Die Prospekte werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüft.

Im Prospekt sollen Risiken, die mit der Vermögensanlage einhergehen, ausführlich beschrieben werden. Dazu gehören auch Informationen zum Unternehmen selbst. Solche Prospekte sind maximal zwölf Monate gültig, danach müssen Anbieter ihr Prospekt aktualisieren und erneut bei der BaFin billigen lassen.

Die BaFin überprüft das Prospekt hinsichtlich gesetzlicher Mindestangaben, Verständlichkeit sowie möglicher widersprüchlicher Aussagen. Allerdings überprüft sie nicht die Seriosität des Unternehmens oder die Qualität der Investition bzw. das Produkt an sich. Im Einzelfall prüft die BaFin, ob ein Angebot prospektpflichtig ist.

Hinweis: Die Aussage eines Unternehmens wie “Prospekt bei der BaFin hinterlegt” bedeutet lediglich, dass die BaFin das Prospekt gebilligt hat. Die BaFin prüft weder die Qualität der Investitionsanlage noch das Unternehmen selbst. Mit einer solchen Aussage könnte das Unternehmen den Eindruck erwecken, dass die BaFin die Vermögensanlage mit einem Gütesiegel versehen hätte – dies ist jedoch nicht der Fall.

Laufzeit

Zudem wird im Kleinanlegerschutzgesetz eine generelle Laufzeit eines partiarischen Darlehens bestimmt: Vermögensanlagen müssen eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Erwerbs und eine ordentliche Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten vorweisen. Mithilfe dieser klaren Laufzeitbestimmung wird eine vorzeitige Rückzahlung der Vermögensanlage ausgeschlossen.

Dem Anleger sollte bewusst sein, dass er keine Rückzahlungen kurzfristig einfordern kann. Gleichzeitig erhält das Unternehmen für mindestens 24 Monaten eine stabile Finanzierungsgrundlage. In der Vergangenheit haben Anleger ihr Vermögen kurzfristig zurückverlangt. In manchen Fällen war dies auch vertraglich möglich. Daraufhin mussten einige Unternehmen Insolvenz beantragen, weil sie nicht in der Lage waren, das Geld zurückzuzahlen.

Optionale Vertragsbedingungen

Darüber hinaus können optionale Bedingungen bei einem partiarischen Darlehen vereinbart werden. Eine “Exit-Klausel” im Vertrag bestimmt die Höhe der Gewinnbeteiligung des Darlehensgebers, falls das Unternehmen verkauft wird oder an die Börse geht.

Zudem kann eine vertragliche Maximierung bzw. eine Deckelung der Gewinnbeteiligung (“Cap”) im Vertrag vereinbart werden. Damit bestimmt der Darlehensnehmer einen maximalen Auszahlungsbetrag. Dieser wird nicht überschritten, auch wenn die Gewinnbeteiligung eigentlich höher ausfallen würde.

Partiarisches Darlehen vs. Bankdarlehen

Im Rahmen eines partiarischen Darlehens kann sich ein Unternehmen Kapital beschaffen. Insbesondere Start-ups oder Unternehmen, die eine Investition unabhängig von Banken finanzieren möchten, nutzen diese Form der Kapitalbeschaffung. Dabei ist das Unternehmen dem Darlehensgeber zu keiner Rechenschaft verpflichtet und kann das Kapital entsprechend seinem Investitionszweck frei verwenden.

Beteiligungsdarlehen werden nicht über Banken vereinbart, sodass das Unternehmen unabhängig von Banken ist. Zudem spart es mögliche Bankengebühren ein. Bedingungen eines partiarischen Darlehens können recht flexibel vom Unternehmen ausgestaltet werden.

Im Unterschied zum Bankendarlehen kann die Verzinsung für das Unternehmen, das ggf. ein schwächeres Credit Rating aufweist, kleiner ausfallen. Die Verzinsung im Rahmen eines partiarischen Darlehens ist variabel und steigt mit der Höhe des Gewinns oder des Umsatzes .

Insofern kann es möglich sein, dass das Unternehmen in Zukunft einen höheren Zins zahlen muss. Je positiver sich das Unternehmen entwickelt, desto mehr Zinsen muss es zahlen. Zudem haben partiarische Darlehen in der Regel feste Laufzeiten, die nicht verlängert werden können.

Vorteile und Nutzen

Grundsätzlich bieten partiarische Darlehen eine höhere Rendite als andere Geldanlagen. Unternehmen sind verpflichtet, ein Prospekt über die Vermögensanlage zu veröffentlichen, sodass Anleger Chancen und Risiken analysieren können.

Im Rahmen eines Beteiligungsdarlehens erhält der Anleger gewissermaßen die Möglichkeit einer fremdkapitalbasierten Gewinnbeteiligung am Unternehmen. Somit hängen die Auszahlungen an den Gläubiger v.a. von der Höhe des Gewinns oder des Umsatzes ab.

Vor diesem Hintergrund profitiert der Anleger besonders von dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens (bzw. des Produktes oder der Investition) in der Zukunft. Eine solche Kreditgewährung scheint insbesondere dann für den Anleger interessant zu sein, wenn er überzeugt von einer bestimmten Unternehmensinvestition ist und das Unternehmen mit seinem Kapital darin unterstützen möchte, ohne direkt in der Geschäftstätigkeit involviert zu sein.

Kann das Unternehmen im Rahmen seiner Investitionen hohe Gewinne in der Zukunft generieren, erhält der Anleger auch relativ hohe Rückzahlungen. Diese könnten deutlich höher ausfallen als im Fall eines festverzinslichen Darlehens.

Nachteile und Risiken

Partiarische Darlehen stellen für den Investor eine Beteiligung am Gewinn dar und nicht am Unternehmen an sich. Häufig wird dies als “virtuelle” oder “wirtschaftliche” Beteiligung beschrieben. Darlehensgeber haben kein Mitspracherecht. Insofern kann der Investor keinen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit nehmen.

Zudem sind solche Kredite häufiger mit höheren Verlustrisiken verbunden als andere Investitionsanlagen (z.B. Aktien, Unternehmensanleihen oder Optionen). Es kann möglich sein, dass der Darlehensgeber keine Zinszahlungen erhält, da das Unternehmen in der betrachteten Investition keine Gewinne generieren kann. Auch ein kompletter Verlust des eingesetzten Kapitals ist im Fall einer schlechten Unternehmensentwicklung möglich.

In den vergangenen Jahren haben mehrere Unternehmen, die sich über partiarische Darlehen finanziert haben, Insolvenz angemeldet. Für den Anleger würde dies höchstwahrscheinlich einen Totalverlust seines Kapitals bedeuten. Daher sollten Anleger im Besonderen das Unternehmen nach seiner Leistungsfähigkeit prüfen und Chancen und Risiken der Vermögensanlage genau abwägen.

Hinweis: Die BaFin warnt vor den hohen Risiken und der hohen Intransparenz im Rahmen eines Beteiligungsdarlehens. In einer Mitteilung zum Thema Verbraucherschutz vom 03.03.2015 konstatiert die BaFin: “Nur, wer den Verlust des eingesetzten Kapitals tragen kann, sollte überhaupt in solche Anlagen Geld investieren.”

Partiarisches Darlehen vs. stille Beteiligung

Eine stille Beteiligung, auch bekannt als “stille Gesellschaft”, ist eine Beteiligung am Unternehmen mit einer Vermögenseinlage für eine festgelegte Zeit. Als Gegenleistung erhält der Investor eine Gewinnbeteiligung am Unternehmen.

Die Unterscheidung zwischen den beiden Finanzierungsformen – partiarisches Darlehen und stille Beteiligung – ist häufig nicht ganz klar. Es gibt einige Kriterien, die für das Vorliegen eines partiarischen Darlehens sprechen können:

  • Verzinsung ist gewinn- oder umsatzabhängig (variabel)
  • zählt zum Fremdkapital
  • Darlehensgeber hat keinen Einfluss auf das Unternehmen
  • Darlehensgeber trägt kein Unternehmensrisiko
  • Darlehensgeber hat keine Verlustbeteiligung, d.h. er kann maximal das zur Verfügung gestellte Kapital verlieren
  • Darlehensgeber und Unternehmen haben keinen gemeinsamen Zweck
  • kürzere Kündigungsfrist und/oder Mindestlaufzeit

Einsatzgebiete

Angebote partiarischer Darlehen sind sehr vielfältig. Vor allem im Internet werden partiarische Darlehen von Anbietern mit neuen Investitionsmöglichkeiten und -felder vermarktet.

Unternehmen aus den folgenden Branchen nutzen häufig partiarische Darlehen: Immobilien, Rohstoffe, erneuerbare Energien, Landwirtschaft, Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln, Vermarktung von Veranstaltungen und Gastronomie.

Ferner werden partiarische Darlehen oftmals von Start-ups genutzt. Dabei profitieren Start-ups von den gewinnabhängigen Rückzahlungsverpflichtungen, womit Insolvenzrisiken minimiert werden können. Zudem nutzen Unternehmen partiarische Darlehen, um besondere Projekte zu finanzieren, mit denen hohe Fixkosten beispielsweise für Maschinen einhergehen.

Schließlich werden partiarische Darlehen häufig mit Nachrangdarlehen verglichen, da einhergehende Risiken vergleichbar sind. Bei Nachrangdarlehen werden Ansprüche des Darlehensgebers im Fall einer Unternehmensinsolvenz erst bedient, wenn sämtliche Forderungsansprüche von Gläubigern mit einem höheren Rang beglichen wurden. Partiarische Darlehen sind in vielen Fällen Nachrangdarlehen.

Partiarisches Darlehen zusammengefasst

Die folgende Tabelle fasst die zentralen Aspekte zum partiarischen Darlehen zusammen für den Darlehensgeber sowie den Darlehensnehmer.

Partiarisches Darlehen für Darlehensgeber Partiarisches Darlehen für Darlehensnehmer
Gewinnbeteiligung
Darlehensgeber ist kein Miteigentümer
erzielte Einkünfte fallen unter die Kapitalertragssteuer
Fremdkapitalfinanzierung
insb. bei Start-ups, Neugründungen oder besonderen Projektfinanzierungen interessant
Zinszahlungen sind gewinnabhängig
Finanzierungsmethode grundsätzlich prospektpflichtig (Genehmigung durch die BaFin)
meist höhere Rendite als bei anderen Investitionsanlagen
je erfolgreicher das Unternehmen, desto höher die Zinszahlungen (Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens)
keine Beteiligung an Verlusten
Unabhängigkeit von Banken
Fremdfinanzierung auch bei geringer Bonität
keine Rechenschaftspflicht ggü. Darlehensgebern
Bedingungen können recht flexibel ausgestaltet werden
Zinszahlungen können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden
höhere Verlustrisiken als bei anderen Investitionsanlagen
bei Verlusten keine Zinszahlungen
bei schlechter Unternehmensentwicklung kompletter Verlust des eingesetzten Kapitals möglich
bei Insolvenz werden partiarische Darlehensgeber nachrangig behandelt
Darlehensgeber kann keinen Einfluss auf das Unternehmen nehmen (kein Mitspracherecht)
erhöhte Intransparenz
hohe Zinszahlungen im Fall einer erfolgreichen Unternehmensentwicklung
ggf. keine Anschlussfinanzierung nach Fälligkeit möglich

Fazit

Im Rahmen eines partiarischen Darlehens stellt der Anleger dem Unternehmen Kapital für einen bestimmten Zweck (Investition) zur Verfügung und erhält als Gegenleistung einen Anteil am (variablen) Gewinn.

Im Zuge niedriger Zinsen hat die Bedeutung partiarischer Darlehen zugenommen: Sowohl die Nachfrage nach als auch das Angebot an Darlehen am sogenannten grauen Kapitalmarkt (nicht regulierter, aber legaler Teil des Kapitalmarkts) ist gestiegen. Regelmäßig bieten Unternehmen neue Investitionsmöglichkeiten an.

Einige Anleger unterschätzen die Risiken, die mit einem partiarischen Darlehen verbunden sind. So sollten sich Anleger bewusst sein, dass eine Investition im Rahmen eines partiarischen Darlehens einen Verlust des gesamten Kapitals bedeuten könnte. Letztlich stellt ein partiarisches Darlehen eine Anlageform mit hohen Gewinnchancen und zugleich hohen Verlustrisiken dar.

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