Vorzugsdividende – Definition & Beispiel
Eine Vorzugsdividende (engl.: Preferred Dividend) ist eine bevorzugte Ausschüttung an Inhaber von Vorzugsaktien (Preferred Shares). Diese erhalten gegenüber den Stammaktionären eine höhere Priorität bei der Dividendenzahlung.
In vielen Fällen basiert die Vorzugsdividende auf einer vertraglichen Vereinbarung, die eine Mindestdividende garantiert oder einen Zuschlag (Bonus) zur regulären Dividende der Stammaktien (Common Shares) gewährt. Als Gegenleistung für diese bevorzugte Gewinnbeteiligung haben Vorzugsaktien im Vergleich zu Stammaktien in der Regel kein oder nur ein eingeschränktes Stimmrecht.
Kumulativ und nicht kumulativ
Vorzugsdividenden lassen sich in kumulative und nicht kumulative Vorzugsdividenden unterteilen.
- Kumulativ: Werden Dividenden in einem bestimmten Zeitraum nicht gezahlt, sammeln sie sich an und müssen nachträglich beglichen werden, bevor Ausschüttungen an Stammaktionäre erfolgen.
- Nicht kumulativ: Ausgefallene Dividenden verfallen ersatzlos und werden nicht nachträglich nachgezahlt.
Die Höhe der Ausschüttung wird üblicherweise als Prozentsatz des Nennwerts der Aktie oder als fester Betrag im Voraus festgelegt.
Beispiel für eine Vorzugsdividende
Ein großes Elektronikunternehmen bietet sowohl Stamm- als auch Vorzugsaktien an. Die Stammaktien verbriefen alle gesetzlichen Aktionärsrechte, einschließlich des Stimmrechts auf Hauptversammlungen. Die Vorzugsaktionäre verzichten auf ihr Stimmrecht, erhalten aber eine Vorzugsdividende von 3,00 EUR pro Aktie.
In einem Jahr, in dem das Unternehmen nur einen geringen Gewinn erwirtschaftet, zahlt es den Vorzugsaktionären dennoch die garantierte Dividende in Höhe von 3,00 EUR je Aktie aus. Die Stammaktionäre erhalten in diesem Fall hingegen keine Dividende. Mit der Zahlung der Vorzugsdividende werden die Vorzugsaktionäre für den Verzicht auf ihr Stimmrecht entschädigt.
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