Bruttodividende – Definition & Beispiel
Als Bruttodividende wird die Gewinnausschüttung einer Kapitalgesellschaft an ihre Aktionäre vor Abzug der Körperschaftsteuer bezeichnet. Die Höhe der Bruttodividende wird vom Vorstand vorgeschlagen und von der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft beschlossen. Für einen rechtsgültigen Beschluss über die Bruttodividende genügt die einfache Mehrheit.
Zieht man von der Bruttodividende die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag ab, erhält man den Betrag, der letztlich an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Dieser Betrag wird auch als Bardividende bezeichnet und ist beim Aktionär noch zu versteuern.
Beispiel
Angenommen, ein deutsches Unternehmen beschließt die Ausschüttung einer Bruttodividende in Höhe von 2,00 EUR je Aktie. Zur Ermittlung des Bardividendenbetrags sind von der beschlossenen Bruttodividende 15,00 % Körperschaftsteuer zuzüglich 5,50 % Solidaritätszuschlag abzuziehen. Die Steuerbelastung je Aktie beträgt in diesem Fall somit ca. 0,32 EUR. Die resultierende Bardividende beträgt somit 1,68 EUR je Aktie (2,00 EUR – 0,32 EUR).
Kostenloses Webinar: So handelst du profitabel mit Optionen und generierst ein Zusatzeinkommen
Lerne in unserem kostenlosen Live-Webinar am 05.06.2023 um 18:30 Uhr, wie du mit dem Optionshandel ein regelmäßiges Zusatzeinkommen aufbaust. Lerne, gute von schlechten Aktien zu unterscheiden und erkenne zuverlässig überteuerte Aktienkurse. Baue dir ein zweites Einkommen auf, mit dem du unabhängig der Marktlage Geld verdienen kannst. Mit dem staatlich geprüften Ausbildungsprogramm von DeltaValue ist der Einstieg schnell, zeitsparend und profitabel möglich. Klicke hier, um dich für das Webinar anzumelden.