Deutsche Bundesbank – Definition & Aufgaben

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Die Deutsche Bundesbank (umgangssprachlich auch BuBa) ist seit 1957 die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland mit Hauptsitz in Frankfurt am Main. Seit dem 1. Juni 1998 ist die Deutsche Bundesbank Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Seit Beginn der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1999 gehört sie außerdem zum Eurosystem. 

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Was ist die Deutsche Bundesbank? – Definition

Die Deutsche Bundesbank ist seit dem 1. Juni 1998 Teil des ESZB, bestehend aus der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie den nationalen Notenbanken der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU).

Als Zentralbank Deutschlands, das seit dem 1. Januar 1999 dem Euro-Währungsgebiet angehört, ist sie zugleich Teil des Eurosystems. Dieses umfasst die EZB und die nationalen Zentralbanken der Euro-Länder. Mit einem Anteil von 26,3152 % am Kapitalschlüssel des Eurosystems (Stand: 1.1.2026) weist sie unter den nationalen Zentralbanken der Euro-Länder den größten Anteil auf.

Ihren Sitz hat die Deutsche Bundesbank in Frankfurt am Main. Daneben unterhält sie neun Hauptverwaltungen und 31 Filialen in Deutschland (Stand: 31.12.2025).

Heutige Aufgaben der Deutschen Bundesbank

Kernaufgaben

Die aktuellen Kernaufgaben der Bundesbank umfassen Geldpolitik, Finanz- und Währungssystem, Bankenaufsicht, Bargeld und unbarer Zahlungsverkehr. Weitere Aufgaben beinhalten die Mitarbeit in internationalen Gremien und Institutionen, ökonomische Forschung und Erstellung von Statistiken.

Die folgende Abbildung fasst diese fünf Kernaufgaben sowie weitere Aufgaben der Deutschen Bundesbank zusammen.

Aufgaben der Deutschen Bundesbank

Seit der Einführung des Euro im Jahr 1999 trifft die Deutsche Bundesbank geldpolitische Entscheidungen nicht mehr allein. Geldpolitische Beschlüsse für den Euroraum werden im EZB-Rat gefasst, in dem der Präsident der Deutschen Bundesbank mitwirkt. Die Bundesbank ist an die Beschlüsse des EZB-Rats gebunden und setzt diese im Rahmen des Eurosystems in Deutschland um.

Bankenaufsicht

Im Jahr 2014 wurde mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) ein gemeinsamer Rahmen für die Bankenaufsicht im Euroraum geschaffen. Dabei arbeiten die EZB und die nationalen Aufsichtsbehörden eng zusammen.

Bedeutende Institute (Significant Institutions) werden unmittelbar von der EZB beaufsichtigt, wobei Beschäftigte nationaler Behörden und Zentralbanken insbesondere in gemeinsamen Aufsichtsteams mitwirken.

Bei weniger bedeutenden Instituten (Less Significant Institutions) liegt die unmittelbare Aufsicht grundsätzlich bei den nationalen Behörden unter Aufsicht der EZB. In Deutschland teilen sich BaFin und Deutsche Bundesbank die laufenden Aufsichtsaufgaben.

Die Bundesbank übernimmt insbesondere die laufende Überwachung der Institute, wertet Meldungen und Prüfungsberichte aus, beurteilt Risiken und wirkt an bankgeschäftlichen Prüfungen mit. Aufsichtliche Entscheidungen und Maßnahmen werden – abhängig vom beaufsichtigten Institut und der jeweiligen Zuständigkeit – von BaFin beziehungsweise EZB getroffen.

Verwaltung der nationalen Goldreserven

Die Deutsche Bundesbank gilt auch als „Verwalterin der deutschen Goldreserven“. Gold gehört als monetäres Gold zu den Reserveaktiva einer Volkswirtschaft. Die Bundesbank verwaltete zum 31.12.2025 einen Goldbestand von rund 3.350 Tonnen. Deutschland verfügt damit nach den Vereinigten Staaten über den zweitgrößten staatlichen Goldbestand der Welt.

Der heutige deutsche Goldbestand wurde vor allem in den 1950er- und 1960er-Jahren aufgebaut. Deutschland trat 1952 dem Bretton-Woods-System bei, in dem feste Wechselkurse gegenüber dem US-Dollar und dessen Goldkonvertibilität eine zentrale Rolle spielten. Deutsche Zahlungsbilanz- und Leistungsbilanzüberschüsse führten in dieser Zeit zu hohen Währungsreservezuflüssen.

Bereits ab 1951 trug die Europäische Zahlungsunion zum Aufbau der deutschen Goldreserven bei: Da Deutschland gegenüber anderen europäischen Ländern Überschüsse erzielte, wurden verbleibende Forderungen im Rahmen dieses Verrechnungssystems teilweise in Gold beglichen. Der deutsche Goldbestand erreichte 1968 einen historischen Höchststand.

Funktionen der Goldreserven

Gold ist Teil der offiziellen Währungsreserven. Reserveaktiva dienen unter anderem dazu, bei Bedarf externe Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, Devisenmarktoperationen zu ermöglichen und Vertrauen in die finanzielle Handlungsfähigkeit einer Zentralbank zu unterstützen.

Dabei kann Gold zur Diversifikation der Währungsreserven beitragen und bei Bedarf verkauft oder gegen Fremdwährung getauscht werden. Die Bundesbank hebt darüber hinaus die langfristige Vertrauens- und Reservefunktion des deutschen Goldbestands hervor.

Geschichte

Die Deutsche Bundesbank wurde im Jahr 1957, zwölf Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges, als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland gegründet. Mit ihrer eigenständigen Geldpolitik war sie verantwortlich für die Währung Deutschlands, die Deutsche Mark (DM).

Auf den DM-Scheinen waren die Unterschriften der jeweiligen Präsidenten und Vizepräsidenten der Deutschen Bundesbank abgebildet. Der 10-DM-Schein der Banknotenserie BBk III griff mit dem Porträt von Carl Friedrich Gauß sowie mathematischen und geodätischen Motiven Themen aus Wissenschaft und Vermessungswesen auf.

Vorderseite eines 10-Markscheins (Serie 4)
Vorderseite eines 10-Markscheins (Serie 4)

Im Europäischen Währungssystem (EWS) zwischen 1979 und 1998 wurde die DM praktisch zur Ankerwährung und entwickelte sich zu einer international bedeutenden Währung. Nach dem Vorbild der Deutschen Bundesbank setzte die EZB von Beginn an auf eine stabilitätsorientierte und unabhängige Geldpolitik.

Zitate zur Verdeutlichung der hohen Bedeutung der Deutschen Bundesbank vor Beginn der Europäischen Währungsunion (EWU):

Jacques Delors, Präsident der Europäischen Kommission, 1992:

„Nicht alle Deutschen glauben an Gott, aber alle glauben an die Bundesbank.“

Helmut Kohl, Bundeskanzler, 1997:

„Als Bundeskanzler habe ich manchmal Probleme mit der Bundesbank. Als Bürger bin ich froh, dass es sie gibt.“

Prof. Martin Feldstein, Harvard University, 2003:

„Vor der Wirtschafts- und Währungsunion gab die Bundesbank in Sachen Inflationsbekämpfung für ganz Europa den Ton an. Im Ausland versuchte man, sich auf D-Mark-Niveau zu bringen.“

Historische Aufgaben der Deutschen Bundesbank

Zu den wichtigsten historischen Aufgaben der Deutschen Bundesbank gehörte es bis zum 31.12.1998, zentrale Leitzinsen wie Diskont- und Lombardsatz festzusetzen. Früher spielte dabei das Diskontgeschäft eine große Rolle: Der Diskontsatz war der Zinssatz, zu dem eine Bank ein Wertpapier (einen Wechsel) an die Deutsche Bundesbank verkaufen konnte.

Demgegenüber gab der Lombardsatz den Zinssatz an, zu dem sich Banken Geld von der Deutschen Bundesbank mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten gegen Sicherheiten leihen konnten (Lombardkredit). Normalerweise lag der Lombardsatz über dem Diskontsatz und bildete häufig eine Obergrenze für kurzfristige Geldmarktsätze.

Mit dem Beginn der Wirtschafts- und Währungsunion und der Übertragung der Geldpolitik auf das Eurosystem sind nationale Instrumente wie Lombardkredite und Diskontgeschäfte in dieser Form entfallen und durch die geldpolitischen Instrumente des Eurosystems ersetzt worden.

Übergang zur gemeinsamen Geldpolitik des Eurosystems

Am 1. Januar 1999 – mit Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion und der unwiderruflichen Festlegung der Euro-Umrechnungskurse – endete die eigenständige nationale Geldpolitik der Deutschen Bundesbank. Seitdem wird die Geldpolitik für den Euroraum gemeinschaftlich im Eurosystem festgelegt.

Die maßgeblichen geldpolitischen Entscheidungen trifft der EZB-Rat, in dem der Präsident der Deutschen Bundesbank Sitz und Stimme hat. Die Bundesbank wirkt damit weiterhin an der geldpolitischen Entscheidungsfindung mit und setzt die Beschlüsse des Eurosystems in Deutschland operativ um.

Hinweis: Der Euro wurde am 1. Januar 1999 zur gemeinsamen Währung der zunächst elf Teilnehmerstaaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion – darunter Deutschland. Euro-Banknoten und -Münzen wurden am 1. Januar 2002 in den damals zwölf Euro-Ländern eingeführt.

Aktuelle Herausforderungen der Deutschen Bundesbank

Geldpolitik in einem gemeinsamen Währungsraum

Eine besondere Herausforderung der gemeinsamen Geldpolitik besteht darin, dass sie auf die Preisstabilität im gesamten Euroraum ausgerichtet ist, während die Mitgliedstaaten unterschiedliche Wirtschaftsstrukturen und Konjunkturverläufe aufweisen und wesentliche Bereiche der Fiskal- und Wirtschaftspolitik weiterhin national verantwortet werden. Die frühere Bundesbank-Geldpolitik bezog sich dagegen auf einen einzelnen nationalen Währungs- und institutionellen Rahmen.

Beispiel für das frühere Zinsumfeld: Im Jahr 1992 bestimmte die Deutsche Bundesbank einen Diskontsatz von knapp 9 %. Auf diese Zeit blicken private Sparer gerne zurück, in der sie auf ihrem Sparkonto teilweise Zinssätze von über 4 % jährlich erhielten.

TARGET-Forderungen (TARGET2 bis März 2023)

Seit Mitte 2007 sind die TARGET-Salden der nationalen Zentralbanken des Eurosystems zeitweise stark angestiegen. TARGET2 war bis März 2023 das zentrale Echtzeit-Bruttozahlungssystem des Eurosystems und wurde anschließend durch T2 ersetzt, das heute zu den TARGET Services gehört.

TARGET-Salden entstehen aus grenzüberschreitenden Zahlungen und der dezentralen Durchführung von Zentralbankgeschäften innerhalb des Eurosystems. Ihre Entwicklung hatte im Zeitverlauf unterschiedliche Ursachen: Während der Finanz- und Staatsschuldenkrise spielten unter anderem grenzüberschreitende Liquiditätsströme eine wichtige Rolle. Ab 2015 beeinflusste insbesondere die Abwicklung der Wertpapierankaufprogramme die Salden erheblich.

Target-Beispiel

Vereinfacht gesprochen: Wird eine Zahlung von Italien nach Deutschland über TARGET abgewickelt, kann daraus nach der täglichen multilateralen Verrechnung eine TARGET-Forderung der Deutschen Bundesbank gegenüber der EZB entstehen. Spiegelbildlich kann die Banca d’Italia eine TARGET-Verbindlichkeit gegenüber der EZB ausweisen.

Es handelt sich damit nicht um eine bilaterale Forderung der Bundesbank gegenüber der italienischen Zentralbank. Der Zahlungsempfänger erhält auf Ebene des Geschäftsbankensystems typischerweise lediglich eine Gutschrift auf seinem Bankkonto. Die TARGET-Positionen entstehen zwischen den beteiligten Zentralbanken und der EZB.


Höhe und Risiken der TARGET-Forderung

Die Deutsche Bundesbank wies zum 31.8.2026 eine TARGET-Forderung von rund 1,072 Billionen Euro aus. Nach Einordnung der Bundesbank stellen TARGET-Salden im fortbestehenden Eurosystem kein eigenständiges zusätzliches Kreditrisiko dar. Davon zu unterscheiden sind die Risiken aus den zugrunde liegenden geldpolitischen Geschäften, die nach den dafür geltenden Regeln innerhalb des Eurosystems getragen werden.

Ein zusätzliches TARGET-spezifisches Verlustszenario wird insbesondere für den hypothetischen Fall diskutiert, dass eine nationale Zentralbank aus dem Eurosystem ausscheidet und eine bestehende TARGET-Verbindlichkeit nicht vollständig begleicht.

Die Deutsche Bundesbank im Eurosystem

Die Deutsche Bundesbank ist seit dem 1. Juni 1998 Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und gehört seit dem 1. Januar 1999 zum Eurosystem. Bis Ende 1998 führte sie eine eigenständige nationale Geldpolitik für Deutschland durch. Insbesondere im Europäischen Währungssystem nahm die Deutsche Mark faktisch eine bedeutende Ankerfunktion ein.

Mit der Einführung des Euro wurde die eigenständige nationale Geldpolitik durch die gemeinsame Geldpolitik des Eurosystems ersetzt. Die institutionelle Rolle der Bundesbank unterscheidet sich damit grundlegend von ihrer Rolle in der DM-Ära. Sie bleibt jedoch ein integraler Bestandteil des Eurosystems: Ihr Präsident wirkt mit Sitz und Stimme im EZB-Rat an geldpolitischen Entscheidungen mit, und die Bundesbank setzt zahlreiche geldpolitische Geschäfte in Deutschland operativ um.

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