Central Counterparty Clearing House (CCP)

Autor: Maik Engelkamp Inhaltlich geprüft von: Philipp Berger

Ein Central Counterparty Clearing House (kurz: CCP, deutsch: „zentrale Gegenpartei“) ist eine Finanzmarktinfrastruktur, die sich nach Geschäftsabschluss rechtlich zwischen Käufer und Verkäufer stellt und dadurch gegenüber jedem Verkäufer als Käufer und gegenüber jedem Käufer als Verkäufer auftritt. Ziel ist es, das bilaterale Kontrahentenrisiko zwischen Marktteilnehmern zu reduzieren bzw. zu transformieren.

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Central Counterparty Clearing House – Bedeutung

Sobald ein Börsengeschäft (oder ein anderes clearingfähiges Geschäft) abgeschlossen ist, tritt eine zentrale Gegenpartei (Central Counterparty, CCP) als Käufer für den Verkäufer und als Verkäufer für den Käufer auf. Dadurch wird das direkte Kontrahentenrisiko zwischen den ursprünglichen Handelspartnern reduziert und in ein (konzentriertes) Risiko gegenüber der CCP überführt.

Bekannte CCPs sind unter anderem:

Einsatzbereich

CCPs sind vor allem im Derivatehandel und in Teilen des Wertpapierhandels sowie in bestimmten Securities-Financing-/Repo-Segmenten verbreitet. Sie übernehmen das Clearing (Risikomanagement, Verrechnung, Default-Management) und koordinieren die anschließende Erfüllung der Geschäfte.

Das eigentliche Settlement (z. B. Lieferung-gegen-Zahlung bei Wertpapieren) erfolgt je nach Markt üblicherweise über Wertpapierabwicklungssysteme/Zentralverwahrer und Zahlungssysteme.

Hauptfunktionen einer CCP

Eine zentrale Gegenpartei erfüllt als Intermediär beim Börsen- bzw. clearingfähigen Geschäft insbesondere folgende Aufgaben:

  • Risikomanagement (Margining, Überwachung, Stresstests)
    • Die CCP übernimmt die Verpflichtung gegenüber beiden Seiten und setzt ein Regelwerk ein, damit Geschäfte auch bei Ausfall eines Clearing-Mitglieds (z. B. Broker) geordnet abgewickelt bzw. geschlossen werden können.
    • Clearing-Mitglieder müssen Sicherheiten (Margin) hinterlegen (z. B. Initial Margin und Variation Margin), um potenzielle Verluste abzudecken. Margin-Anforderungen können sich in volatilen Börsenphasen dynamisch verändern.
  • Netting (Verrechnung)
    • Mehrere Positionen/Transaktionen können zu Nettoverpflichtungen zusammengefasst werden (Positions- und/oder Zahlungsnetting), wodurch sich Abwicklungsvolumina und operative Komplexität reduzieren können.
    • Beispiel: Kauft ein Marktteilnehmer 100 Aktien und verkauft später 50 derselben Aktie, kann die CCP (je nach Marktmodell) die Verpflichtung auf eine Netto-Position von 50 Aktien reduzieren.
  • Clearing-to-Settlement: Koordination von Lieferung und Zahlungsströmen
    • Die CCP steuert den Übergang vom Clearing in die Erfüllung: Bei Wertpapieren wird die Lieferung/Übertragung typischerweise über einen Zentralverwahrer/Abwicklungssysteme abgewickelt, die Zahlung über geeignete Zahlungssysteme (häufig Zentralbankgeld in den relevanten Systemen).
    • Bei Derivaten stehen häufig Cashflows und Margin-Zahlungen im Vordergrund. Die CCP organisiert die Prozesse so, dass Verpflichtungen fristgerecht erfüllt werden können.
  • Default-Management, Ausfallsicherung und „Default Waterfall“
    • Fällt ein Clearing-Mitglied aus, wird in der Regel zuerst dessen hinterlegte Sicherheitsleistung herangezogen.
    • Reicht das nicht aus, greifen weitere Verteidigungslinien (z. B. Garantiefonds/Default Fund der Clearing-Mitglieder, ggf. Eigenmittel der CCP und zusätzliche Nachschussmechanismen).

CCPs in der Europäischen Union

In der EU unterliegen zentrale Gegenparteien dem Regulierungsrahmen der EMIR-Verordnung. Die European Securities and Markets Authority (ESMA) veröffentlicht dazu offizielle Listen:

Diese Veröffentlichungen enthalten u. a. den offiziellen Namen der CCP, das Sitzland, die zuständige Aufsicht sowie das Datum der erstmaligen Zulassung und teils Hinweise auf autorisierte Services/Assetklassen.

Mögliche Risiken einer CCP

CCPs reduzieren bilaterale Kontrahentenrisiken, konzentrieren jedoch Risiko und kritische Prozesse in einer zentralen Institution. Relevante Risikofelder sind insbesondere:

  • Systemisches Risiko („too important to fail“): Der Ausfall oder eine schwere Störung einer großen CCP kann erhebliche Auswirkungen auf Marktstabilität und Liquidität haben.
  • Liquiditäts- und Prozyklizitätsrisiken: In Stressphasen können Margin-Anforderungen stark ansteigen. Das stabilisiert die CCP, kann aber Liquidität bei Marktteilnehmern binden.
  • Modell-, Operational- und Cyber-Risiken: Fehler in Margin-Modellen, Ausfallprozessen oder IT/Resilienz können die Abwicklung beeinträchtigen.
  • Anreiz-/Verhaltensrisiken: „Moral Hazard“ ist als mögliches Verhaltensthema diskutiert, wird jedoch durch Margining, Mitgliedschaftsanforderungen und Default-Management-Regeln begrenzt.

Moody’s Rating-Methoden für ein Central Counterparty Clearing House

Moody’s Investors Service veröffentlichte im Januar 2016 eine Methodik zur Bewertung von Clearinghäusern. Im Zuge dessen führte Moody’s u. a. das Clearing Counterparty Rating (CCR) ein.

Clearing Counterparty Rating (CCR)

Das CCR reflektiert Moody’s Einschätzung zur Fähigkeit einer CCP, ihre Clearing- (und damit verbundenen) Erfüllungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen, sowie Aspekte des Default-Managements und des erwarteten finanziellen Verlusts, falls Verpflichtungen nicht erfüllt werden.

Bewertungskriterien (typische Bausteine)

Moody’s betrachtet bei der Analyse einer CCP typischerweise qualitative und quantitative Faktoren, u. a.:

  • Default-Management-Fähigkeit: Prozesse, Governance und Schutzmechanismen.
  • Geschäfts- und Finanzprofil: Ertragsbasis, Kapitalausstattung und finanzielle Resilienz.
  • Betriebs- und Regulierungsumfeld: Rechtsrahmen, Aufsicht, Marktstruktur und Stressanfälligkeit.
  • Risikomanagement & Liquidität: Margin-Modelle, Stresstests, Liquiditätsressourcen und operationelle Resilienz.

CCP und der Einsatz der Blockchain-Technologie

Distributed-Ledger-Technologien (DLT/„Blockchain“) werden im Post-Trade-Bereich als potenzieller Effizienzhebel diskutiert – etwa für gemeinsame Datenhaltung, Automatisierung (z. B. via Smart-Contract-Logik) und vereinfachte Abstimmung zwischen Beteiligten.

In der Praxis wird DLT von Standardsetzern und Marktinfrastrukturen jedoch häufig als ergänzende Technologie gesehen, deren Nutzen stark von Governance, Rechtsklarheit (Finalität), Interoperabilität und Risikomanagement abhängt.

Post Trade Distributed Ledger Group (PTDL Group)

Die PTDL Group ist seit 2015 aktiv und kam 2018 unter das Dach des Global Blockchain Business Council (GBBC). Laut GBBC setzt sich die Gruppe aus mehr als 80 Organisationen aus Finanz-, Rechts- und akademischem Umfeld zusammen und diskutiert regelmäßig DLT-Anwendungen und regulatorische Entwicklungen.

Herausforderungen beim DLT-Einsatz im Finanzsystem

Auch wenn DLT Prozesse effizienter machen kann, ersetzt sie das umfassende Risikomanagement einer CCP  nicht automatisch. Zusätzlich können neue Risiken entstehen, z. B. bei Governance, Cyber/Operational Resilience, rechtlicher Finalität oder bei der Integration in bestehende Marktinfrastrukturen.

Beispiel: B3i (Versicherungs-/Rückversicherungsbranche)

Als Beispiel für eine DLT-Initiative außerhalb des CCP-Kontexts gilt B3i: Das Projekt wurde 2016 von Versicherern/Rückversicherern gestartet, um Prozesse zu digitalisieren, erreichte jedoch nicht die gewünschte Marktdurchdringung und wurde 2022 eingestellt.

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