Uptick Rule – Definition & Beispiel

Autor: Maik Engelkamp

Die Uptick Rule (deutsch: Uptick-Regel), auch bekannt als „plus tick rule“, verbot Leerverkäufe an der Börse, es sei denn, der letzte Aktienkurs war höher als der vorherige, um Marktmanipulationen zu verhindern. Sie wurde 1938 von der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) eingeführt und 2007 aufgehoben. Im Jahr 2010 führte die SEC die „alternative Uptick-Regel“ (Rule 201) ein.

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Uptick Rule – Definition

Als Uptick Rule wird eine von der Securities and Exchange Commission (SEC) definierte Regel bezeichnet, welche Leerverkäufe eines bestimmten Wertpapiers nur zu einem Uptick bzw. zu einem höheren Kurs als dem aktuellen Geldkurs erlaubt.

Nach einer Überarbeitung der Regel aus dem Jahr 2010 kann eine Aktie bei einem Downtick leerverkauft werden, solange der Kurs am aktuellen Tag oder am Vortag nicht um 10 % oder mehr gefallen ist.

Uptick Rule Erklärung

Info: Der Geldkurs (Bid) ist der höchste Preis, den ein Käufer bereit ist, für ein Finanzinstrument zu zahlen.

Bedeutung der Uptick-Regel

Die Uptick Rule soll verhindern, dass Leerverkäufer (engl.: Shorts) die Crashdynamik eines bereits stark gefallenen Wertpapierkurses beschleunigen. Indem ein Leerverkäufer einen Leerverkaufsauftrag zu einem Preis platziert, der über dem aktuellen Geldkurs liegt, stellt er sicher, dass sein Auftrag bei steigenden Kursen ausgeführt wird. Gleichzeitig soll damit der missbräuchliche Einsatz von Leerverkäufen (engl.: Short Selling) verhindert werden.

Die ursprüngliche Regel wurde mit dem Securities Exchange Act von 1934 als Rule 10a-1 eingeführt und 1938 umgesetzt. Die SEC hob die ursprüngliche Regel im Jahr 2007 auf, genehmigte jedoch im Jahr 2010 eine „Alternative Uptick Rule“, die Rule 201. Diese verpflichtet die Handelsplätze, Verfahren einzuführen und durchzusetzen, die verhindern, dass verbotene Leerverkäufe ausgeführt oder gemeldet werden.

Was ist die Alternative Uptick Rule?

Die Alternative Uptick Rule von 2010 (Rule 201) tritt automatisch in Kraft, wenn eine Aktie an einem Tag um mindestens 10 % gegenüber dem vorherigen Schlusskurs fällt. Dann können Anleger diese Aktie nur leerverkaufen, wenn sie sich in einem Aufwärtstrend befindet.

Somit ermöglicht die Alternative Uptick Rule, das Schließen von Long-Positionen, bevor Leerverkäufe stattfinden. Dies soll das Vertrauen der Anleger erhalten und die Marktstabilität in Zeiten von Unsicherheit und Volatilität fördern.

Die in der Vorschrift enthaltene Beschränkung gilt für den Rest des Handelstages und den folgenden Tag. Sie gilt generell für alle an einer nationalen Wertpapierbörse notierten Aktien, unabhängig davon, ob sie an der Börse oder im Freiverkehr (Over the Counter – OTC) gehandelt werden.

Alternative Uptick Rule im Beispiel

Eine Aktie ist beispielsweise an einem Montag um 10 % gefallen. Zu diesem Zeitpunkt aktivieren die Börsen automatisch die Alternative Uptick Rule. Liegt der Bid-Ask für diese Aktie zwischen 22,60 und 22,65 $, müssen Shorts zu einem Kurs von mehr als 22,60 $, dem Geldkurs, ausgeführt werden.

Die in der alternativen Uptick-Regel festgelegten Leerverkaufsbeschränkungen gelten für den Rest des Tages (Montag) und den folgenden Handelstag (Dienstag).

Ausnahmen von der Regel

Für Futures gibt es begrenzte Ausnahmen von der Uptick-Regel. Diese Instrumente können bei einem Downtick geshortet werden, da sie sehr liquide sind und es genügend Käufer gibt, die bereit sind, eine Long-Position einzugehen, wodurch sichergestellt wird, dass der Preis selten auf ein ungerechtfertigt niedriges Niveau gedrückt wird.

Um die Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen zu können, muss der Terminkontrakt als „im Besitz des Verkäufers“ gelten. Dies bedeutet laut SEC, dass die Person „einen Wertpapier-Terminkontrakt hält, um ihn zu kaufen, und eine Mitteilung erhalten hat, dass die Position physisch abgewickelt wird und unwiderruflich verpflichtet ist, das zugrunde liegende Wertpapier zu erhalten.“

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