Uptick Rule – Definition & Beispiel
Die Uptick Rule (deutsch: Uptick-Regel), auch „Plus-Tick-Rule“ genannt, besagt, dass Leerverkäufe (Short Selling) nur dann getätigt werden dürfen, wenn der letzte Handelskurs höher war als der vorherige. Sie wurde 1938 von der US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) eingeführt und 2007 aufgehoben. Im Jahr 2010 führte die SEC eine angepasste Variante ein, die sogenannte Alternative Uptick Rule (SEC Regel 201).
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Uptick Rule – Definition
Die Uptick Rule ist eine von der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) definierte Regelung, die Leerverkäufe (engl.: Short Selling) nur dann erlaubt, wenn der Verkaufskurs über dem zuletzt gehandelten Preis liegt (sogenannter „Uptick“).
Inzwischen erlaubt die alternative Uptick Rule (SEC Rule 201) Leerverkäufe auch bei fallenden Kursen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Kurs des betreffenden Wertpapiers am aktuellen Handelstag nicht um 10 % oder mehr gefallen ist. In einem solchen Fall greift eine Schutzmaßnahme, die Leerverkäufe nur oberhalb des aktuellen Bids (Geldkurses) gestattet.
Bedeutung der Uptick-Regel
Die Uptick Rule wurde eingeführt, um zu verhindern, dass Leerverkäufer (engl. short seller) die Abwärtsdynamik eines bereits stark gefallenen Wertpapierkurses noch verstärken. Indem Leerverkäufe nur zu einem Preis über dem aktuellen Geldkurs (Bid) erlaubt sind, stellt die Regel sicher, dass solche Verkäufe nur bei steigenden Kursen getätigt werden können. Damit soll auch der missbräuchliche Einsatz von Leerverkäufen verhindert werden.
Die ursprüngliche Uptick Rule wurde 1934 als Rule 10a-1 in den Securities Exchange Act aufgenommen und 1938 umgesetzt. Im Jahr 2007 wurde diese Regel von der SEC aufgehoben, jedoch im Jahr 2010 durch die Alternative Uptick Rule (Rule 201) ersetzt. Diese Regel verpflichtet die Handelsplätze, Mechanismen einzuführen und durchzusetzen, die sicherstellen, dass verbotene Leerverkäufe weder ausgeführt noch gemeldet werden.
Wie funktioniert die SEC Regel 201?
Die Alternative Uptick Rule 2010 (Rule 201) wird automatisch aktiviert, wenn der Kurs einer Aktie an einem Handelstag um mindestens 10 % gegenüber dem vorherigen Schlusskurs fällt. In diesem Fall dürfen Leerverkäufe nur getätigt werden, wenn der Kurs über dem aktuellen besten Gebot (Bid) liegt, d.h. die Aktie muss sich in einem Aufwärtstrend befinden.
Diese Beschränkung gilt für den Rest des Handelstages sowie für den gesamten Folgetag und erstreckt sich auf alle an einer US-Börse notierten Aktien – unabhängig davon, ob sie direkt an der Börse oder außerbörslich (Over the Counter bzw. OTC) gehandelt werden.
Die Alternative Uptick Rule erlaubt es zudem, bestehende Long-Positionen zu schließen, bevor neue Leerverkäufe getätigt werden dürfen. Ziel dieser Regelung ist es, das Vertrauen der Anleger zu stärken und die Marktstabilität in Zeiten erhöhter Unsicherheit und Volatilität zu fördern.
Beispiel zur Alternative Uptick Rule
Fällt der Kurs einer Aktie beispielsweise an einem Montag um 10 %, wird die Alternative Uptick Rule automatisch von den Börsen aktiviert. Liegt der Bid-Ask-Spread für diese Aktie zwischen 22,60 $ (Geldkurs) und 22,65 $ (Briefkurs), dürfen Leerverkäufe nur zu einem Kurs über 22,60 $ ausgeführt werden.
Die durch die Alternative Uptick Rule eingeführten Leerverkaufsbeschränkungen gelten für den restlichen Handelstag (Montag) sowie für den gesamten folgenden Handelstag (Dienstag).
Ausnahmen von der Regel
Für Futures gibt es begrenzte Ausnahmen von der Uptick-Regel. Diese Finanzinstrumente dürfen auch bei einem Downtick geshortet werden, da sie aufgrund ihrer hohen Liquidität genügend Käufer anziehen, die bereit sind, eine Long-Position einzugehen. Dies verhindert, dass der Preis auf ein ungerechtfertigt niedriges Niveau gedrückt wird.
Um von dieser Ausnahmeregelung zu profitieren, muss der Futures-Kontrakt als „im Besitz des Verkäufers“ betrachtet werden. Dies bedeutet, dass die Person laut SEC „einen Wertpapier-Futures-Kontrakt hält, der den Kauf des zugrunde liegenden Wertpapiers vorsieht, und eine Mitteilung erhalten hat, dass die Position physisch abgewickelt wird und sie unwiderruflich verpflichtet ist, das zugrunde liegende Wertpapier zu übernehmen.“
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