Nettodividende – Definition & Erklärung

Autor: Maik Engelkamp Inhaltlich geprüft von: Philipp Berger

Nettodividende - Definition
Nettodividende - Definition

Nettodividende (englisch: “net dividend”) bezeichnet den Betrag, der einem Anleger nach Abzug aller Steuern von einer ausgeschütteten Bruttodividende verbleibt.

Vor der Auszahlung einer Bruttodividende werden zunächst unternehmensseitige Steuern fällig (in Deutschland beispielsweise die Körperschaftsteuer). Nach Abzug aller Unternehmensteuern verbleibt als Resultat die Bardividende.

Diese muss anschließend noch anlegerseitig versteuert werden (in Deutschland beispielsweise über die Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Nach Abzug aller Steuern und Abgaben verbleibt die Nettodividende.

Freistellungsauftrag

Um die Bardividende in voller Höhe zu erhalten, können Anleger in Deutschland eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank einreichen.

Bei einem Freistellungsauftrag erhält der Aktionär die Bardividende bis zur Höhe des Freistellungsauftrags ohne Steuerabzug. Seit dem Jahr 2023 können Unverheiratete so bis zu 1.000 Euro und Verheiratete bis zu 2.000 Euro an steuerfreien Kapitalerträgen erhalten. Der Freistellungsauftrag muss für jedes Konto und jede Bank gesondert erteilt werden.

Beispiel

Angenommen, ein deutsches Unternehmen beschließt die Ausschüttung einer Bruttodividende in Höhe von 2,00 EUR je Aktie. Um von der beschlossenen Bruttodividende den Betrag der Bardividende zu berechnen, sind noch 15,00 % Körperschaftsteuer abzuziehen.

Die Bardividende beträgt in diesem Fall somit 1,70 EUR je Aktie. Hält ein Aktionär beispielsweise 100 Aktien der ausschüttenden Gesellschaft, so erhält er ein Buchgeldzufluss in Höhe von 170,00 EUR (1,70 EUR × 100 Aktien).

Auf diesen Betrag wird in der Regel Kapitalertragsteuer (25 %) zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 %) ohne Kirchensteuer erhoben, also insgesamt 26,38 %.  Der nach Abzug dieser Steuern verbleibende Betrag von ca. 125,16 EUR wird als Nettodividende bezeichnet.

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