Nettodividende – Definition & Erklärung
Nettodividende (engl.: “Net Dividend”) bezeichnet den Betrag, der einem Anleger nach Abzug aller Steuern von einer ausgeschütteten Dividende verbleibt.
Bevor eine Bruttodividende ausgeschüttet wird, müssen zunächst Steuern auf Unternehmensebene abgeführt werden, wie z.B. in Deutschland die Körperschaftsteuer. Nach Abzug dieser Steuern verbleibt die Bardividende, die dem Aktionär als Buchgeld ausgezahlt wird.
Bardividende vs. Nettodividende
Die Bardividende wird häufig mit der Nettodividende gleichgestellt. Auf der Ebene des Anteilseigners können jedoch nach Zufluss der Bardividende weitere Steuern, wie z.B. die Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag anfallen. so dass sie auch als „Bruttodividende“ bezeichnet werden kann.
Berechnung der Nettodividende
Die Besteuerung der Bardividende erfolgt mit der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Abgeltungsteuer). Falls der Aktionär einer Kirche angehört, fällt zudem Kirchensteuer an.
Der Aktionär kann einen Freibetrag geltend machen, um seine Steuerlast zu mindern. Stand 2025:
- Einzelperson: 1.000 Euro
- Ehegatten: 2.000 Euro (bei Zusammenveranlagung)
Um diesen Freibetrag zu nutzen, muss ein Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegt werden.
Beispiel mit Freibetrag
Ein Aktionär erhält eine Bardividende von 1.600 Euro. Da er einen Freistellungsauftrag bei der Bank eingereicht hat, wird der Steuerbetrag wie folgt berechnet:
Position | Betrag (€) |
---|---|
Dividendenauszahlung | 1.600 € |
– Sparerfreibetrag | – 1.000 € |
= Steuerpflichtiger Betrag | 600 € |
25% Abgeltungssteuer | 150 € |
5,5% Solidaritätszuschlag | 8,25 € |
Der Aktionär zahlt also 150 € Abgeltungsteuer sowie 8,25 € Solidaritätszuschlag. Nach Abzug der Steuern verbleibt eine Nettodividende von 441,75 € auf seinem Konto. Die Steuern werden automatisch von der Bank abgeführt, sodass sich der Aktionär nicht selbst darum kümmern muss.
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