Familienstiftung – Erklärung & Bedeutung

Autorin: Inhaltlich geprüft von: Philipp Berger

Eine Familienstiftung ist eine juristische Person mit zugewendeten Stiftungsvermögen, das keinen Eigentümer hat. Im Unterschied zu gängigen Stiftungen ist sie grundsätzlich nicht gemeinnützig, sondern dient dauerhaft dem Interesse der Familie. Wie eine Familienstiftung gestaltet wird und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind, wird in diesem Artikel genauer erklärt.

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Was ist eine Familienstiftung?

Im Prinzip stellt eine Familienstiftung eine mit Vermögen ausgestattete Institution (Regelsystem) dar. Dabei darf das gestiftete Grundvermögen (z.B. Wertpapierdepots oder Immobilien) von den Stiftungsmitgliedern, auch bekannt als “Destinäre”, an sich nicht reduziert werden.

Zweck einer Familienstiftung

Stiftungszweck

Mit der Gründung einer Familienstiftung wird ein Stiftungszweck festgeschrieben. Lediglich die Erträge aus dem Vermögen dürfen zur Erfüllung des Zwecks genutzt werden. Zudem ist ein Teil der Erträge für die Finanzierung der Verwaltung vorgesehen.

Grundlegend bestehen die Ziele einer Familienstiftung in der

  • Zusammenhaltung des Familienvermögens sowie
  • der wirtschaftlichen Versorgung von Familienmitgliedern über mehrere Generationen hinaus.

Schließlich konzentriert sich eine Familienstiftung auf das Wohl der Familie, wie die Bezeichnung schon vermuten lässt.

Warum gründet man eine Familienstiftung?

Die zentralen Gründe bestehen darin, Konflikte innerhalb der Familie zu vermeiden, den Besitz langfristig zu bündeln und dadurch einer möglichen Zerschlagung bzw. feindlichen Übernahme (z.B. aufgrund einer Insolvenz) vorzubeugen. Diese Gründe werden in der Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile im weiteren Abschnitt noch genauer vorgestellt.

Ab wann lohnt sich eine Familienstiftung?

In den meisten Fällen beträgt das Volumen mindestens 50.000 Euro. Denn mit einem geringeren Betrag sei eine dauerhafte Realisierung des Stiftungszwecks vermutlich nicht möglich. Das Vermögen, das in die Familienstiftung eingezahlt wird, stammt aus dem Privat- und/oder Betriebsvermögen des Stifters.

Hinweis: Ab welchem Vermögen sich eine Familienstiftung lohnt, hängt auch von dem eigentlichen Besitz sowie dem Stiftungszweck ab.

Gründung einer Familienstiftung

Grundsätzlich wird zwischen zwei unterschiedlichen Zeitpunkten der tatsächlichen Gründung einer Familienstiftung unterschieden. Mit diesen sind verschiedene Abläufe verbunden.

  • Zu Lebzeiten
    Der Stifter kann bereits zu seinen Lebzeiten eine Familienstiftung errichten. Der Vorteil besteht darin, dass der Stifter noch selbst den Betrag des Stiftungsvermögens bestimmen kann, sodann im Vorstand sitzt und somit Familienangehörige leiten kann. Dies schafft eine gewisse Kontrolle auch nach seinem Tod.
  • Stiftung von Todes wegen
    Darüber hinaus ist es möglich, eine Familienstiftung erst nach Lebzeit des Stifters zu gründen. Dies wird normalerweise im Testament des Stifters geregelt. Allerdings birgt diese Variante die Gefahr, dass die Wünsche des Stifters nicht gänzlich ausgeführt werden (können).

Gestaltung

Wie eine Familienstiftung im Detail ausgestaltet wird, ist abhängig von verschiedenen Faktoren (z.B. Höhe und Art des Vermögens, Familien- sowie Stiftungsmitglieder, individuelle Wünsche des Stifters). Dazu spielen die folgenden Aspekte eine Rolle.

  • Stiftungszweck
    Im Allgemeinen ist der Stiftungszweck einer Familienstiftung sozusagen privatnützig, jedoch selbstlos. Dabei geht es generell um die Sicherung des Familienvermögens. Der genaue (individuelle) Zweck des Stifters wird in der Satzung festgeschrieben. Allerdings darf dieser Zweck nur mithilfe der Vermögenserträge verwirklicht werden.
  • Organe
    Sowohl der Vorstand als auch der Beirat (zur Überwachung des Vorstands) gehören zu den zentralen Organen einer Familienstiftung. Diese sind für die Verwaltung der Stiftung zuständig. Demnach führt der Stiftungsvorstand, in dem der Stifter für gewöhnlich sitzt, die laufenden Geschäfte durch.
  • Satzung
    Zunächst ist zur Ausgestaltung einer Familienstiftung eine Satzung erforderlich, in der unter anderem der Name, Sitz, Zweck, Vermögen sowie Bildung des Vorstands der Stiftung festgelegt werden (siehe dazu das Bürgerliche Gesetzbuch). Diese Bestimmungen können grundsätzlich nicht oder nur in Verbindung mit verhältnismäßig hohen Kosten gerändert werden.
  • Kosten
    Die eigentliche Errichtung einer Familienstiftung ist kostenlos. Danach können natürlicherweise Kosten im Rahmen der laufenden Geschäfte entstehen, die zur Verwirklichung des Stiftungszwecks durchgeführt werden. Zudem fallen meist Beratungskosten an, z.B. durch den Anwalt und/oder den Steuerberater.

Was muss bei einer Familienstiftung beachtet werden?

Zunächst können im Rahmen einer Familienstiftung sehr unterschiedliche Steuern (u.a. abhängig vom Verwandtschaftsgrad) anfallen. Zudem unterliegen Familienstiftungen, wie alle anderen Stiftungen auch, einer dauerhaften Aufsicht bzw. Kontrolle durch die Stiftungsaufsicht des jeweiligen Bundeslandes.

Darüber hinaus ist zur Gründung einer Familienstiftung allgemein eine Prüfung erforderlich, die z.B. durch einen Wirtschaftsprüfer oder der Stiftungsbehörde erfolgt. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob mit den geplanten Geldern der Stiftungszweck auch tatsächlich sowie nachhaltig erfüllt werden könnte. Zugleich gilt die Bedingung, dass das Stiftungsvermögen generell erhalten bleibt.

Außerdem ist eine Familienstiftung direkt, unbeschränkt haftungsfähig. Demzufolge haften Organe (z.B. Vorstand und Beirat) normalerweise. Ein Haftungsfall könnte z.B. dann auftreten, wenn es zu Verletzungen der Steuer- oder Auskunftspflicht kommt.

Steuerliche Behandlung

Vor dem Hintergrund, dass eine Familienstiftung nicht gemeinnützig ist, fallen an verschiedenen Stellen Steuern an (wie z.B. Schenkungssteuer, Körperschaftsteuer, Erbersatzsteuer und Abgeltungssteuer).

  • Bei Errichtung
    Der Vermögensübertrag auf eine Familienstiftung ist mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer verbunden. Dabei ist der genaue Steuersatz (zwischen 7% und 50%) sowohl vom Verwandtschaftsverhältnis als auch vom eigentlichen Wert des Vermögens abhängig. Zudem können Freibeträge ausgenutzt werden.
  • Vom Stiftungsvermögen
    Alle 30 Jahre wird sozusagen ein Erbfall erfunden, wodurch eine Erbersatzsteuer regelmäßig anfällt. Dazu werden grundsätzlich zwei “fiktive Kinder” unterstellt, wodurch jedes Mal ein Freibetrag von 800.000 Euro entsteht. Der Rest des Stiftungsvermögens wird mit der Erbschaftssteuer verrechnet.
  • Von Auszahlungen
    Laufende Erträge aus der Familienstiftung (z.B. Mieteinnahmen) werden in der Regel mit der Körperschaftsteuer in Höhe von 15% besteuert.

Vorteile und Nachteile von Familienstiftungen

Es gibt diverse Argumente, die für und gegen die Gründung einer Familienstiftung sprechen. Diese, bereits im Beitrag erwähnten Pros und Contras, werden in der folgenden Tabelle zusammengefasst.

Vorteile Nachteile
+ Gründung an sich kostenlos und zudem relativ einfach und individuell gestaltbar

+ Schutz bzw. Zusammenhalt des Familienvermögens, auch über den Tod des Stifters hinaus

+ über Generationen hinausgehende Erbschaftsplanung, mögliche Erbschaftsstreitigkeiten können vermieden werden

relativ unflexible Geschäftsform, Satzung kann grundsätzlich nicht geändert werden

unterliegt einer dauerhaften, staatlichen Aufsicht

Zahlung einer Erbersatzsteuer alle 30 Jahre verpflichtend


→ Häufig befürchten vermögende Personen, dass ihr Besitz irgendwann in der Zukunft zersplittert und/oder verschwenderisch ausgegeben wird oder es gar zu langfristigen Erbschaftsstreitigkeiten innerhalb der Familie kommt. Dies wollen sie mit der Gründung einer Familienstiftung verhindern.

Familienstiftung vs. Vermögensverwaltende GmbH

Eine sogenannte vermögensverwaltende GmbH kann als Investmentgesellschaft zur Haltung von beispielsweise Geldeinlagen, Wertpapierdepots und Immobilien verstanden werden. Grundsätzlich ist es möglich, eine GmbH zu vererben.

Im Unterschied zu einer Familienstiftung scheint diese Variante für den Vererbenden weniger über seinen Tod hinaus planbar zu sein, wodurch der Wunsch der wirtschaftlichen Versorgung von Familienmitgliedern über mehrere Generationen hinaus gefährdet sein könnte. Schließlich lässt sich im Rahmen der (nicht gemeinnützigen) Familienstiftung die Vermögensnachfolge tendenziell besser kalkulieren.

Alternativen zur Familienstiftung

Im Rahmen der Abwägung von Vor- oder Nachteilen einer Familienstiftung werden häufig auch Alternativen berücksichtigt. Zu denen gehören:

  • gemeinnützige Stiftung
  • unselbstständige Stiftung
  • Familiengesellschaft/Familienpool
  • Dauertestamentsvollstreckung

Bekannte Familienstiftungen

In Deutschland gibt es unter anderem folgende bekannte Familienstiftungen:

  • Siepmann Stiftung (zur Verwaltung des Vermögens aus der Discount-Einzelhandelskette Aldi Süd, Siepmann ist der Geburtsname von Anna Albrecht, der Mutter des Stifters Karl Alrbrecht, † 2014)
  • Stiftung der Familie Fielmann (deutsche Augenoptik-Aktiengesellschaft)
  • Stiftung der Familie Siemens (deutsche Technologie-Aktiengesellschaft)

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