Eigenhandel – Definition & Erklärung
Eigenhandel (englisch: “Proprietary Trading”, auch: “Eigengeschäft”) bezeichnet eine Geschäftspraxis, bei der Banken Finanzinstrumente wie Wertpapiere, Devisen, Edelmetalle oder Derivate im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handeln. Ein Motiv dessen ist das Erzielen von Handelsgewinnen durch den Kauf und Verkauf der Finanzinstrumente. Darüber hinaus ist das Praktizieren des Eigenhandels auch eine Voraussetzung, um als Market Maker auftreten zu können.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Eigenhandels sind im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) festgelegt. In diesem wird der Eigenhandel entweder als „Dienstleistung für andere“ oder als „keine Dienstleistung für andere“ eingestuft (§ 2 Abs. 8 WpHG). Außerdem gilt eine Bank, die regelmäßig Eigenhandel außerhalb organisierter Märkte und multilateraler Handelssysteme betreibt und dabei eigene Marktrisiken eingeht, als sogenannter systematischer Internalisierer.
Risikomanagement im Eigenhandel
Zur Steuerung und Begrenzung der Markt- und Liquiditätsrisiken im Eigenhandel bestehen häufig sogenannte Händlerlimite:
- Overnight-Limit: Bestimmt die Anzahl an offenen Positionen, die über Nacht gehalten werden dürfen.
- Intraday-Limit: Begrenzt das Kapital, das ein Trader an einem Tag maximal riskieren darf.
- Quotierungslimit: Begrenzt das Handelsvolumen pro Transaktion.
- Laufzeit-Mismatch-Limit: Zusätzliche Begrenzung einer Gesamtposition unter Berücksichtigung verschiedener Laufzeiten.
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