Bruttodividende – Definition & Beispiel
Bruttodividende (engl. Gross Dividend) bezeichnet den Dividendenbetrag, der einem Aktionär vor Abzug der Steuern auf Anlegerebene (insbesondere Kapitalertragsteuer/Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) zusteht.
Die Höhe der Dividende ergibt sich aus dem Gewinnverwendungsbeschluss: Der Vorstand unterbreitet einen Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns, über den die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft beschließt. Für einen rechtsgültigen Beschluss genügt grundsätzlich die einfache Mehrheit, soweit nicht Gesetz oder Satzung eine größere Mehrheit verlangen (§ 133 AktG).
Bruttodividende vs. Bardividende vs. Nettodividende
In der Praxis werden diese Begriffe häufig vermischt – fachlich sind es unterschiedliche Dinge:
- Bardividende (Cash Dividend): beschreibt die Ausschüttungsform – die Dividende wird als Geldbetrag ausgezahlt (Buchgeld).
- Bruttodividende (aus Anlegersicht): Dividendenbetrag vor Abzug der Steuern auf Anlegerebene.
- Nettodividende: Betrag, der dem Aktionär nach Abzug der einbehaltenen Steuern tatsächlich gutgeschrieben wird.
Berechnung der Bruttodividende
Die XYZ AG beschließt eine Dividende von 10,00 € je Aktie. Für den Aktionär sind diese 10,00 € die Bruttodividende (vor Steuerabzug auf Anlegerebene).
Die tatsächliche Nettodividende ergibt sich erst nach dem Steuerabzug durch die depotführende Bank.
Von Brutto- zu Nettodividende (Steuern auf Anlegerebene)
Dividenden sind für Privatanleger grundsätzlich steuerpflichtige Kapitalerträge. Bei einer inländischen Depotbank werden die Steuern typischerweise automatisch einbehalten und abgeführt:
- Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer): 25 %
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf die Abgeltungsteuer
- ggf. Kirchensteuer: je nach Bundesland i. d. R. 8 % oder 9 % auf die Abgeltungsteuer
Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag
Der Aktionär kann den Sparer-Pauschbetrag nutzen, um Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei zu vereinnahmen – vorausgesetzt, es ist ein Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegt.
Stand 2026:
- Einzelperson: 1.000 Euro
- Ehegatten: 2.000 Euro (bei Zusammenveranlagung)
Der Sparer-Pauschbetrag reduziert den steuerpflichtigen Anteil der Erträge. Die Dividende wird dennoch in voller Höhe ausgeschüttet. Die Bank behält lediglich (ggf. teilweise) keine Steuer ein.
Beispiel mit Freistellungsauftrag
Ein Aktionär erhält eine Dividende (Bruttodividende aus Anlegersicht) von 1.600 €. Er hat einen Freistellungsauftrag über 1.000 € erteilt. Der Steuerabzug wird dann wie folgt berechnet:
| Position | Betrag (€) |
|---|---|
| Dividendenauszahlung (Bruttodividende) | 1.600,00 € |
| – Sparer-Pauschbetrag (Freistellungsauftrag) | – 1.000,00 € |
| = Steuerpflichtiger Betrag | 600,00 € |
| 25 % Abgeltungsteuer | 150,00 € |
| 5,5 % Solidaritätszuschlag (auf 150,00 €) | 8,25 € |
| = Nettodividende (Gutschrift) | 1.441,75 € |
Der Aktionär zahlt in diesem Beispiel 150,00 € Abgeltungsteuer sowie 8,25 € Solidaritätszuschlag. Nach Abzug der Steuern verbleibt eine Nettodividende von 1.441,75 € auf seinem Konto. Die Steuern werden in der Regel automatisch von der Bank einbehalten und abgeführt, sodass sich der Aktionär nicht selbst darum kümmern muss.
Hinweise
- Kirchensteuer: Bei Kirchensteuerpflicht fällt zusätzlich Kirchensteuer an. Die Nettodividende ist dann entsprechend geringer.
- Ausländische Dividenden: Bei ausländischen Aktien kann zusätzlich ausländische Quellensteuer anfallen. Anrechnung/Erstattung hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen und der Abwicklung ab.
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