Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr – Maßnahmen & Anspruch

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Was ist der Berufsförderungsdienst (BFD)?

Der Berufsförderungsdienst (BFD) der deutschen Bundeswehr unterstützt Soldaten beim Übergang vom militärischen in das zivile Berufsleben. Er bietet umfassende Beratungs- und Bildungsmaßnahmen an, um vorhandene Kenntnisse zu vertiefen und neue Qualifikationen zu erwerben.

BFD-Leistungen können grundsätzlich während der Dienstzeit sowie bis zu sieben Jahre nach Dienstzeitende in Anspruch genommen werden. Bei einer Gesamtdienstzeit von mindestens 20 Jahren verlängert sich dieser Zeitraum auf bis zu acht Jahre.

Der BFD der Bundeswehr unterhält bundesweit 16 Regionalteams (z. B. in Berlin, Leipzig, Hamburg, Stuttgart und Kiel) sowie zusätzliche Standortteams.

Welche BFD-Maßnahmen gibt es?

Die BFD-Förderung wird individuell auf die Bedürfnisse der Soldaten abgestimmt und kann grundsätzlich im Inland und je nach Maßnahme auch im europäischen Ausland erfolgen. Außerhalb Europas ist eine Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Dazu gehören schulische Maßnahmen wie der Besuch der Bundeswehrfachschulen (BwFachS), die vom Nachholen des Hauptschulabschlusses bis zum Erwerb der Fachhochschulreife reichen. Diese Schulen bieten auch studien- und berufsvorbereitende Lehrgänge sowie Berufsausbildungen an.

Darüber hinaus umfasst die berufliche Bildung im BFD Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie in Betrieben.

Die angestrebte Bildungsmaßnahme muss förderfähig sein und den Bestimmungen der Berufsförderungsverordnung entsprechen. Dazu gehören sowohl Präsenz- als auch Fernlehrgänge, wie die DeltaValue Ausbildungsprogramme.

BFD der Bundeswehr: Wer hat Anspruch?

Anspruch auf den Berufsförderungsdienst (BFD) haben nach der Wehrdienstzeit haben Soldaten auf Zeit (SaZ) grundsätzlich, wenn die Wehrdienstzeit auf mindestens ein Jahr festgesetzt wurde (§ 7 SVG). Umfang und Dauer richten sich nach der individuellen Verpflichtungszeit.

Unabhängig davon können je nach Förderungsplan während der Dienstzeit Maßnahmen im Einzelfall möglich sein.

Hinweis: Die Förderzeiten können verkürzt werden, wenn während der Dienstzeit anerkannte berufliche Qualifikationen oder Abschlüsse erworben wurden.

Wie hoch ist mein BFD-Anspruch?

Die Höchstbeträge des Berufsförderungsdienstes sind nach Förderungsdauer gestaffelt von 1.200 Euro bis 21.000 Euro (§ 19 Abs. 2 BFöV).

Verändert sich die anrechenbare Förderungsdauer im Einzelfall (z. B. durch gesetzlich vorgesehene Minderungen), reduziert oder erhöht sich der Höchstbetrag um 333,33 Euro für jeden Monat, für den kein Anspruch auf Förderung besteht bzw. besteht.

Hinzu kommt die Unterscheidung zwischen altem und neuem Recht.

Altes Recht vs. Neues Recht

Der Zeitpunkt des Dienstantritts kann sich erheblich auf Umfang und Dauer der Förderung auswirken, da es hier unterschiedliche Regelungen gibt.

  • Altes Recht: Für SaZ, die vor dem 26.07.2012 in das Dienstverhältnis als SaZ berufen wurden.
  • Neues Recht: Für SaZ, die ab dem 26.07.2012 berufen wurden, eine Wandeloption wahrgenommen haben oder sich weiterverpflichtet haben.

Die folgende Grafik zeigt beispielhaft die Förderungsdauer nach altem Recht für Soldaten auf Zeit (SaZ) bzw. Berufsoffiziere des fliegerischen Dienstes mit besonderer Altersgrenze (BO 41). SaZ 4 < 6 Jahre bedeutet z. B.: Dienstverpflichtung für 4 und weniger als 6 Jahren.

Zeitlicher und finanzieller BFD-Anspruch nach altem Recht

BFD-Rechner (Neues Recht)

Der folgende Rechner gilt für Soldaten auf Zeit (SaZ), deren Dienstverhältnis ab dem 26.07.2012 begründet wurde („Neues Recht“). Er zeigt beispielhaft den dazugehörigen Kostenhöchstbetrag nach BFöV – abhängig von der Verpflichtungs- bzw. Dienstzeit.

Dazu wird zunächst der SaZ-Status (z. B. SaZ 4 < 5 Jahre = Verpflichtung für 4 und weniger als 5 Jahre) ausgewählt. Anschließend wird die zutreffende Gruppe gewählt (z. B. Mannschaften/Unteroffiziere, Offiziere mit Studium auf Kosten des Bundes, SaZ mit gefordertem Hochschulabschluss bzw. Unteroffiziere des Militärmusikdienstes).

Dein BFD-Anspruch als Soldat

Ergebnis
BFD-Förderung bis – – – Kostenerstattung nach KHG

* Dienstantritt ab: 26.07.2012. Änderungen vorbehalten.

Hinweis: SaZ mit weniger als 4 Jahren Verpflichtungszeit sind nicht Bestandteil dieses Rechners.

BFD-Tabelle (Altes Recht)

In der folgenden Tabelle sind die Kostenhöchstgrenzen für externe Maßnahmen nach altem Recht (Dienstverhältnis vor dem 26.07.2012 begründet) nach Verpflichtungszeit aufgeführt.

SaZ-Status BFD-Förderung *
SaZ 4 < 6 Jahre 2.990 €
SaZ 6 < 8 Jahre 4.830 €
SaZ 8 < 12 Jahre (ohne Studium) 8.515 €
SaZ 8 < 12 Jahre (mit Studium) 4.140 €
SaZ 12+ Jahre (ohne Studium) 12.195 €
SaZ 12+ Jahre (mit Studium) 6.675 €
BO 41 ohne Studium 8.515 €
BO 41 mit Studium 6.675 €

* Änderungen vorbehalten.

Hinweis: Alle Angaben ohne Berücksichtigung von Abschlägen und ohne Gewähr. Für eine verbindliche Auskunft über den eigenen BFD-Anspruch wende dich bitte an den zuständigen BFD-Berater.

Wie beantrage ich eine BFD-Förderung?

Um eine Förderung durch den Berufsförderungsdienst (BFD) zu beantragen, sind folgende Schritte notwendig:

  • 💬 Beratungsgespräch: Ein Beratungsgespräch mit einem BFD-Berater ist obligatorisch. In diesem Gespräch wird ein individueller Förderplan erstellt.
  • ✏️ Klärung der Ausgangssituation: Vor der Antragstellung sind einige Punkte zu klären. Dazu gehören unter anderem:
    • Sind die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und ist die Maßnahme geeignet, das Integrationsziel zu erreichen?
    • Liegen alle Informationen zur Bildungsmaßnahme vor, insbesondere zu Art, Dauer und Ort?
    • Kann eine detaillierte Kostenaufstellung für die Schulung vorgelegt werden?
  • 📃 Antragstellung: Der Antrag auf Förderung muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme beim zuständigen BFD eingereicht werden, damit die Förderfähigkeit und die Zielerreichung vorab geprüft werden können. Plane dafür ausreichend Vorlaufzeit ein und stimme die Maßnahme frühzeitig mit dem BFD-Berater ab.

Hinweis: Hier findest du alle Formulare und Anträge zu den Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung und Förderung während der Dienstzeit und nach Dienstzeitende.

Was ist das DeltaValue Ausbildungsprogramm?

In den Ausbildungsprogrammen von DeltaValue lernst du, systematisch Vermögen an der Börse aufzubauen und ein regelmäßiges Zusatzeinkommen zu erzielen. Inhaltlich geht es unter anderem darum, gute von schlechten Aktien zu unterscheiden, Aktien bewerten zu können und durch den Optionshandel zusätzliche Einnahmen zu generieren.

Die Lehrgänge sind staatlich geprüft und von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) unter den Nummern 7369120 und 7426622 zugelassen und werden vollständig digital und zeitunabhängig durchgeführt. Es besteht die Möglichkeit, den Titel Geprüfte/r Finance- und Investmentmanager (DeltaValue) zu erwerben.

Deine Vorteile mit DeltaValue

In den Ausbildungsprogrammen von DeltaValue erlernst du klare, wissenschaftlich fundierte Strategien, die dir einen Vorteil an der Börse sichern und mit denen du selbstständig erfolgreich und profitabel handeln kannst.

Weitere zentrale Vorteile sind unter anderem:

  1. ✅ Persönliche Online-Ausbildungen mit Fokus auf Umsetzung: Wöchentliche persönliche Live-Schulungen direkt am Bildschirm garantieren schnelle Fortschritte dank theoretischer und praktischer Inhalte. Diese werden durch exklusive Software-Tools unterstützt.
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  3. ✅ Live-Investment-Webinare und aktuelle Handelsideen: Nimm an wöchentlichen Live-Webinaren und Live-Calls zur Strategieumsetzung teil und profitiere von einer transparenten Darstellung der Handelsstrategien. Du kannst aktiv Fragen stellen, dich mit der Community austauschen und hast Zugriff auf alle Webinar-Aufzeichnungen.
  4. ✅ Dauerhafter Zugang zu exklusiven Tools und Updates: Exklusiver und dauerhafter Zugang zu speziell entwickelten Tools zu Unternehmensbewertungen, Optionsrenditeberechnungen und Kapitalallokationen – auch nach der Schulung.
  5. ✅ Exzellenter Support: Deine individuellen Fragen kannst du mehrmals wöchentlich in allen Live-Videokonferenzen stellen oder diskret an unseren Support richten. Auch nach der Ausbildung stehen wir dir mit Rat und Tat zur Seite.

So funktioniert Deine Teilnahme

Interessenten bieten wir ein individuelles Erstgespräch, um nicht nur unsere Ansätze, sondern auch unsere Ausbildungsprogramme und unser Team besser kennenzulernen. In diesem Erstgespräch finden wir gemeinsam heraus, ob die Ausbildung das richtige für dich ist, sowie die etwaige Förderfähigkeit. Damit du die passenden Investment- und Optionsstrategien in kurzer Zeit verstehen und selbst anwenden kannst.

Ablauf des Erstgesprächs

  1. 1️⃣ Formular ausfüllen: Wir halten uns Zeit frei für persönliche 1:1 Gespräche mit Interessenten. Fülle dazu einfach unser Formular aus und wir melden uns zeitnah telefonisch bei dir. Gib uns im Formular gerne bereits einen Hinweis, dass du ein Soldat bist oder warst.
  2. 2️⃣ Terminvereinbarung: Vor dem eigentlichen Erstgespräch führen wir ein kurzes Kennenlerngespräch per Telefon, um gemeinsam herauszufinden, ob und wie wir dir weiterhelfen können. Wir vereinbaren anschließend direkt einen Termin.
  3. 3️⃣ Dein Erstgespräch: Im Erstgespräch zeigen wir dir unsere Strategien auf und besprechen, wie du deine Ziele mit unseren Ansätzen erreichen kannst. Wir analysieren deine Ist-Situation und zeigen auf, unter welchen Bedingungen du dein Kapital systematisch anlegen und ein Zusatzeinkommen an der Börse generieren kannst.

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr - Häufige Fragen

Wer kann den Berufsförderungsdienst (BFD) in Anspruch nehmen?

Der BFD richtet sich primär an Soldaten auf Zeit (SaZ). Freiwillig Wehrdienst Leistende (FWDL) können ebenfalls Angebote des BFD nutzen, allerdings nicht in derselben Anspruchstiefe wie SaZ. Außerdem richtet sich die Unterstützung des BFD auch an Berufsoffiziere im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze (BO 41) und in Einzelfällen auch an Berufssoldaten.

Wie lange hat man einen BFD-Anspruch?

Die Dauer des BFD-Anspruchs hängt von Art der Förderung und der individuellen Gesamtdienstzeit ab und erstreckt sich in der Regel über mehrere Jahre nach Dienstzeitende:

  • Förderung schulischer/beruflicher Bildung nach Dienstzeitende (SaZ):
    Die (zeitliche) Förderungsdauer soll zwar unmittelbar nach dem Dienstzeitende genutzt werden, kann aber noch innerhalb von 7 Jahren nach Dienstzeitende genutzt werden – bei Gesamtdienstzeit ≥ 20 Jahren innerhalb von 8 Jahren.
  • Eingliederungsunterstützung / Arbeitsplatzsuche (Eingliederungsmaßnahmen):
    Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche erfolgt während der ersten 8 Jahre nach Dienstzeitende, bei Gesamtdienstzeit ≥ 20 Jahren während der ersten 9 Jahre.
  • Eingliederungshilfen nach BFöV (z. B. Vorstellungsreisen, Einarbeitungszuschuss usw.):
    Diese werden grundsätzlich nur innerhalb von 8 Jahren nach Ende des Dienstverhältnisses gewährt, bei Gesamtdienstzeit ≥ 20 Jahren innerhalb von 9 Jahren.

Wird die DeltaValue Ausbildung durch den BFD der Bundeswehr gefördert?

Die DeltaValue Ausbildung kann grundsätzlich durch die Bundeswehr gefördert werden. Nähere Informationen hierzu erhältst du beim Erstgespräch.

Was sind die Übergangsgebührnisse?

Übergangsgebührnisse sind monatliche, befristete und steuerpflichtige Leistungen nach Dienstzeitende zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Übergangsphase.

  • Höhe (Grundsatz): grundsätzlich 75 % der Dienstbezüge des letzten Monats (inkl. Familienzuschlag bis Stufe 1).
  • Dauer: abhängig von der Wehrdienstzeit (Staffelung bis 60 Monate bei längerer Wehrdienstzeit).
  • Bei anerkannter Vollzeit-Bildungsmaßnahme:
    • Neues Recht: Erhöhung um Bildungszuschuss 25 %, damit in der Regel insgesamt 100 %. Einkünfte aus der geförderten Maßnahme werden auf den Bildungszuschuss bis zu dessen Höhe angerechnet.
    • Altes Recht: Erhöhung auf 90 %. Auf den Erhöhungsbetrag (15 %) werden Einkünfte aus der Bildungsmaßnahme angerechnet

Was ist die Übergangsbeihilfe?

Die Übergangsbeihilfe ist eine steuerpflichtige Einmalzahlung für SaZ mit mehr als 6 Monaten Wehrdienstzeit (Regelfall), die mit dem Ausscheiden entsteht und in einer Summe ausgezahlt wird.

  • Höhe: richtet sich nach der Wehrdienstzeit und ist ein Mehrfaches der letzten Dienstbezüge (gesetzlich gestaffelt).
  • Bei Eingliederungs-/Zulassungsschein: Kürzung ist konkret geregelt:
    • Eingliederungsschein: nur 25 % des „normalen“ Betrags (entspricht faktisch 75 % Kürzung)
    • Zulassungsschein: 50 % des „normalen“ Betrags

Was ist der Eingliederungsschein?

Der Eingliederungsschein ist eine schriftliche Berechtigung, sich um eine vorbehaltene Stelle im öffentlichen Dienst als Beamtin/Beamter zu bewerben. Er dient dem unmittelbaren Übergang in die Beamtenlaufbahn.

  • Wer hat typischerweise Anspruch? u. a. SaZ, deren Dienstverhältnis wegen Ablaufs einer festgesetzten Dienstzeit von 12 oder mehr Jahren endet (plus weitere gesetzliche Sonderfälle). Außerdem z. B. auch BO 41 (im Rahmen der E-/Z-Schein-Regelungen).
  • Voraussetzungen: beamten-/tarif-/dienstordnungsrechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und das Auswahl-/Einstellungsverfahren muss bestanden werden.
  • Hinweis: Mit Aushändigung des Eingliederungsscheins besteht kein Anspruch mehr auf Förderung schulischer/beruflicher Bildung nach der Wehrdienstzeit und es gibt keinen Anspruch auf Übergangsgebührnisse (stattdessen Ausgleichsbezüge in bestimmten Konstellationen).

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