Familienstiftung – Erklärung & Bedeutung
Eine Familienstiftung ist eine juristische Person mit Vermögen, das dauerhaft der Stiftung selbst gehört. Im Unterschied zu gängigen Stiftungen ist sie grundsätzlich nicht gemeinnützig, sondern dient dem Interesse der Familie. Wie eine Familienstiftung gestaltet wird und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind, wird in diesem Artikel genauer erklärt.
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Was ist eine Familienstiftung?
Eine Familienstiftung ist eine privatnützige, rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, die mit einem bestimmten Vermögen (z.B. Wertpapierdepots, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen) ausgestattet wird. Dieses Grundstockvermögen bildet den Kern der Stiftung und ist in seinem Bestand grundsätzlich zu erhalten.
Den begünstigten Familienmitgliedern, den sogenannten Destinatären, stehen daher in der Regel nur die Erträge aus diesem Vermögen zur Verfügung, ggf. einschließlich Umschichtungsgewinne, soweit die Satzung dies erlaubt. Aus diesen Erträgen werden sowohl der Stiftungszweck erfüllt als auch die laufende Verwaltung der Stiftung finanziert.
Stiftungszweck
Mit der Gründung einer Familienstiftung wird ein Stiftungszweck festgeschrieben. Typische Ziele sind:
- Zusammenhaltung des Familienvermögens sowie
- der wirtschaftlichen Versorgung von Familienmitgliedern über mehrere Generationen hinaus.
Im Mittelpunkt steht somit das Wohl der Familie und der geordnete Umgang mit dem Familienvermögen.
Warum gründet man eine Familienstiftung?
Häufig besteht der Gründungswunsch darin, Vermögen vor einer Zersplitterung durch Erbfolgen zu schützen. Die Vermeidung von innerfamiliären Konflikten und langwierigen Erbstreitigkeiten ist ein weiterer zentraler Beweggrund.
Ab wann lohnt sich eine Familienstiftung?
Gesetzlich ist kein bestimmtes Mindestvermögen vorgeschrieben. Die Stiftungsaufsichtsbehörden verlangen in der Praxis jedoch häufig ein Grundstockvermögen von rund 50.000–100.000 Euro, damit der Stiftungszweck langfristig erfüllt werden kann.
Für eine Familienstiftung mit professioneller Verwaltung und substanziellem Nutzen ist hingegen meist ein deutlich höheres Vermögen erforderlich – häufig mehrere hunderttausend Euro, bei komplexen Vermögens- oder Unternehmensstrukturen nicht selten ab etwa einer bis mehreren Millionen Euro.
Gründung einer Familienstiftung
Grundsätzlich wird zwischen zwei unterschiedlichen Zeitpunkten der tatsächlichen Gründung einer Familienstiftung unterschieden. Mit diesen sind verschiedene Abläufe verbunden.
- Zu Lebzeiten
Der Stifter kann bereits zu seinen Lebzeiten eine Familienstiftung errichten. Der Vorteil besteht darin, dass der Stifter noch selbst den Betrag des Stiftungsvermögens bestimmen kann, sodann im Vorstand sitzt und somit Familienangehörige leiten kann. Dies schafft eine gewisse Kontrolle auch nach seinem Tod.
- Stiftung von Todes wegen
Darüber hinaus ist es möglich, eine Familienstiftung erst nach Lebzeit des Stifters zu gründen. Dies wird normalerweise im Testament des Stifters geregelt. Allerdings birgt diese Variante die Gefahr, dass die Wünsche des Stifters nicht gänzlich ausgeführt werden (können).
Gestaltung
Wie eine Familienstiftung im Detail ausgestaltet wird, ist abhängig von verschiedenen Faktoren (z.B. Höhe und Art des Vermögens, Familien- sowie Stiftungsmitglieder, individuelle Wünsche des Stifters). Dazu spielen die folgenden Aspekte eine Rolle.
- Stiftungszweck
Der Zweck einer Familienstiftung ist privatnützig: Im Vordergrund stehen der Erhalt des Familienvermögens und die Versorgung bestimmter Familienmitglieder. Der genaue (individuelle) Zweck des Stifters wird in der Satzung festgeschrieben. Allerdings darf dieser Zweck nur mithilfe der Vermögenserträge verwirklicht werden.
- Organe
Sowohl der Vorstand als auch der Beirat (zur Überwachung des Vorstands) gehören zu den zentralen Organen einer Familienstiftung. Diese sind für die Verwaltung der Stiftung zuständig. Demnach führt der Stiftungsvorstand, in dem der Stifter für gewöhnlich sitzt, die laufenden Geschäfte durch.
- Satzung
Zunächst ist zur Ausgestaltung einer Familienstiftung eine Satzung erforderlich, in der unter anderem der Name, Sitz, Zweck, Vermögen sowie Bildung des Vorstands der Stiftung festgelegt werden (siehe dazu das Bürgerliche Gesetzbuch). Diese Bestimmungen können grundsätzlich nicht oder nur in Verbindung mit verhältnismäßig hohen Kosten gerändert werden.
- Kosten
Die Anerkennung einer Familienstiftung durch die Stiftungsbehörde ist mit Verwaltungs- und Notarkosten verbunden. Hinzu kommen in der Regel anwaltliche und steuerliche Beratungskosten.
Was muss bei einer Familienstiftung beachtet werden?
Zunächst können im Rahmen einer Familienstiftung sehr unterschiedliche Steuern (u.a. abhängig vom Verwandtschaftsgrad) anfallen. Zudem unterliegen Familienstiftungen, wie alle anderen Stiftungen auch, einer dauerhaften Aufsicht bzw. Kontrolle durch die Stiftungsaufsicht des jeweiligen Bundeslandes.
Darüber hinaus ist zur Gründung einer Familienstiftung allgemein eine Prüfung erforderlich, die z.B. durch einen Wirtschaftsprüfer oder der Stiftungsbehörde erfolgt. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob mit den geplanten Geldern der Stiftungszweck auch tatsächlich sowie nachhaltig erfüllt werden könnte. Zugleich gilt die Bedingung, dass das Stiftungsvermögen generell erhalten bleibt.
Steuerliche Behandlung
Vor dem Hintergrund, dass eine Familienstiftung nicht gemeinnützig ist, fallen an verschiedenen Stellen Steuern an (wie z.B. Schenkungssteuer, Körperschaftsteuer, Erbersatzsteuer und Abgeltungssteuer).
- Bei Errichtung
Der Vermögensübertrag auf eine Familienstiftung ist mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer verbunden. Dabei ist der genaue Steuersatz (zwischen 7% und 50%) sowohl vom Verwandtschaftsverhältnis als auch vom eigentlichen Wert des Vermögens abhängig. Zudem können Freibeträge ausgenutzt werden.
- Vom Stiftungsvermögen
Alle 30 Jahre wird sozusagen ein Erbfall erfunden, wodurch eine Erbersatzsteuer regelmäßig anfällt. Dazu werden grundsätzlich zwei “fiktive Kinder” unterstellt, wodurch jedes Mal ein Freibetrag von 800.000 Euro entsteht. Der Rest des Stiftungsvermögens wird mit der Erbschaftssteuer verrechnet.
- Von Auszahlungen
Laufende Erträge aus der Familienstiftung (z.B. Mieteinnahmen) werden in der Regel mit der Körperschaftsteuer in Höhe von 15% besteuert.
Vorteile und Nachteile von Familienstiftungen
Es gibt diverse Argumente, die für und gegen die Gründung einer Familienstiftung sprechen. Diese, bereits im Beitrag erwähnten Pros und Contras, werden in der folgenden Tabelle zusammengefasst.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| ✅ Gründung an sich kostenlos und zudem relativ einfach und individuell gestaltbar | ❌ Stiftungen sind rechtlich auf Beständigkeit angelegt. Satzungsänderungen sind nur in engen gesetzlichen Grenzen und mit Zustimmung der Stiftungsaufsicht möglich. |
| ✅ Schutz bzw. Zusammenhalt des Familienvermögens, auch über den Tod des Stifters hinaus | ❌ Unterliegt einer dauerhaften, staatlichen Aufsicht |
| ✅ Über Generationen hinausgehende Erbschaftsplanung, mögliche Erbschaftsstreitigkeiten können vermieden werden | ❌ Zahlung einer Erbersatzsteuer alle 30 Jahre verpflichtend |
Familienstiftung vs. Vermögensverwaltende GmbH
Eine sogenannte vermögensverwaltende GmbH kann als Investmentgesellschaft zur Haltung von beispielsweise Geldeinlagen, Wertpapierdepots und Immobilien verstanden werden. Grundsätzlich ist es möglich, eine GmbH zu vererben.
Im Unterschied zu einer Familienstiftung scheint diese Variante für den Vererbenden weniger über seinen Tod hinaus planbar zu sein, wodurch der Wunsch der wirtschaftlichen Versorgung von Familienmitgliedern über mehrere Generationen hinaus gefährdet sein könnte. Schließlich lässt sich im Rahmen der (nicht gemeinnützigen) Familienstiftung die Vermögensnachfolge tendenziell besser kalkulieren.
Alternativen zur Familienstiftung
Im Rahmen der Abwägung von Vor- oder Nachteilen einer Familienstiftung werden häufig auch Alternativen berücksichtigt. Zu denen gehören:
- gemeinnützige Stiftung
- unselbstständige Stiftung
- Familiengesellschaft/Familienpool
- Dauertestamentsvollstreckung
Bekannte Familienstiftungen
In Deutschland gibt es unter anderem folgende bekannte Familienstiftungen:
- Siepmann Stiftung (zur Verwaltung des Vermögens aus der Discount-Einzelhandelskette Aldi Süd, Siepmann ist der Geburtsname von Anna Albrecht, der Mutter des Stifters Karl Alrbrecht, † 2014)
- Stiftung der Familie Fielmann (deutsche Augenoptik-Aktiengesellschaft)
- Stiftung der Familie Siemens (deutsche Technologie-Aktiengesellschaft)
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